Daten
Kommune
Pulheim
Größe
156 kB
Datum
15.03.2017
Erstellt
24.02.17, 12:18
Aktualisiert
24.02.17, 12:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
157/2016
Erstellt am:
20.02.2017
Aktenzeichen:
IV/61- ho
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
08.03.2017
Planungsausschuss
X
15.03.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf
Bereich: zwischen den Straßen "Am Theuspfad" und "Am Eggershof"
Aufhebung der am 10.12.2014 gefassten Beschlüsse (Aufstellungsbeschluss nach § 13 a BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 157/2016 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die am 10.12.2014 vom Planungsausschuss gefassten Beschlüsse zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Nr. 121 Sinnersdorf (Aufstellungsbeschluss nach § 13 a BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) werden
aufgehoben.
2. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 2 (1) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 121 Sinnersdorf (Bereich: zwischen den Straßen „Am Theuspfad“ und „Am Eggershof“).
Ziel der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung und deren Erschließung wie
auch die Anlage eines Grünsaumes zu schaffen.
Lage und Umfang des Plangeltungsbereiches sind aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
3. Der Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der vorgelegten Planung
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1)
BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S.
1722) durchzuführen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt während drei Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 10.12.2014 fasste der Planungsausschuss einstimmig den Beschluss, den B-Plan Nr. 121 Sinnersdorf aufzustellen und das Verfahren auf der Grundlage des § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) durchzuführen.
Mit Schreiben vom 22.12.2014 beantragte ein sachkundiger Bürger, als Ausgleich für die mit dem BP 121 Sinnersdorf
realisierbaren Bauvorhaben die Grünordnungsplanmaßnahme Nr. 8, östlich von Sinnersdorf, umzusetzen.
Bei der Aufstellung eines B-Planes nach § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) ist jedoch die Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen nicht vorgesehen. Die Fläche ist zwar von drei Seiten umschlossen und erfüllt somit im Grundsatz
die Kriterien für eine Innenentwicklung, allerdings ermöglicht die Schmalheit des Streifens auch eine andere Beurteilung,
sodass die Verwaltung auch aus Gründen der Rechtssicherheit vorschlägt, das Verfahren zur Aufstellung des B-Planes
Nr. 121 Sinnersdorf auf das „Normalverfahren“ nach § 2 BauGB umzustellen. Ein ökologischer Ausgleich ist somit vorzusehen. Hierfür sind die am 10.12.2014 bereits gefassten Beschlüsse zur Durchführung des Verfahrens nach § 13 a
BauGB formal aufzuheben und die entsprechenden Beschlüsse für die Durchführung des Verfahrens nach § 2 BauGB
neu zu fassen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde aufgrund höherer Priorität anderer Planverfahren noch nicht durchgeführt. Das städtebauliche Konzept wurde im Vergleich zur seinerzeit vorgelegten Fassung geringfügig überarbeitet. So besteht – entsprechend der Nachfragesituation – das Angebot an
Hausformen nunmehr ausschließlich aus freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern, dies ist auch der geringen
Grundstückstiefe geschuldet, welche einen Geschosswohnungsbau ebenso wie Doppelhäuser nicht sinnvoll macht.
Zudem konnte durch Ankauf einer weiteren Fläche im Süden des Plangebietes die notwendige Regenrückhaltung dorthin verlagert werden. Der Geltungsbereich des BP 121 Sinnersdorf wurde daher um diese Fläche wie auch das unmittelbar südlich angrenzende Grundstück, auf dem die Druckerhöhungsanlage der Rheinenergie steht, entsprechend
vergrößert.