Daten
Kommune
Pulheim
Größe
279 kB
Datum
15.03.2017
Erstellt
24.02.17, 18:31
Aktualisiert
24.02.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Begründung BP 121 Sinnersdorf
Frühzeitige Beteiligung
Stand Januar 2017
Bebauungsplan Nr. 121 Sinnersdorf
Begründung zum städtebaulichen Konzept
Stand Januar 2017
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Begründung BP 121 Sinnersdorf
Frühzeitige Beteiligung
Stand Januar 2017
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Planerfordernis
2.
Räumlicher Geltungsbereich
3.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
4.
Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes
5.
Planungsziele
6.
Inhalt des städtebaulichen Konzeptes
7.
Umweltbelange
8.
Kosten
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Begründung BP 121 Sinnersdorf
Frühzeitige Beteiligung
1.
Stand Januar 2017
Planerfordernis
Die in Rede stehende Fläche wird derzeit noch landwirtschaftlich genutzt und ist derzeit planungsrechtlich dem
Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen. Die Verwaltung hat die in Rede stehenden Flächen erworben und
plant, dort durch eine ergänzende Wohnbebauung die bereits zwischen den Straßen Am Theuspfad und Am
Eggershof vorhandene Einfamilienhausbebauung zu arrondieren. Da die Fläche eine Größe von ca. 18.400 m²
aufweist und zwecks Erschließung der zukünftigen Bauflächen auch eine Verkehrsfläche notwendig ist, ist die
Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, welcher erst die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Realisierung der Wohnbebauung sowie deren Erschließung schafft.
2.
Räumlicher Geltungsbereich
Die zu überplanende Fläche liegt am östlichen Ortsrand von Sinnersdorf und wird im Norden durch die Straße
Am Theuspfad, im Westen durch die vorhandene Reihenhausbebauung (Stichwege August-Imhoff-Straße), im
Süden durch die Straße Am Eggershof und im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen begrenzt.
Sie umfasst die Flurstücke Gemarkung Sinnersdorf, Flur 3, Flurstücke 1962, 1987, 1991, 2004 und 2006 sowie
eine ca. 780 m² große Teilfläche des Flurstücks 2005. Die gesamte Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca.
18.400 m².
3.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 121 Sinnersdorf weit überwiegend als „Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)“ ausgewiesen; im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim ist der Bereich jedoch als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Da das Ziel der
Planaufstellung darin besteht, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer ergänzenden
Wohnbebauung zu schaffen, kann die Planaufstellung nicht als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden; eine Darstellung als „Wohnbaufläche“ ist erforderlich. Das Verfahren zur notwendigen Änderung
des Flächennutzungsplanes für die in Rede stehende Fläche wird daher parallel zur Aufstellung des B-Planes
durchgeführt.
4.
Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes
Das Plangebiet selbst wird derzeit noch landwirtschaftlich genutzt wie auch die unmittelbar östlich angrenzenden
Flächen. Der Bereich nördlich, westlich und südlich des Plangebiets ist mit Wohnhäusern - vorwiegend in Form
von Einfamilienhäusern als Reihenhaus – bebaut.
5.
Planungsziele
Ziel der Aufstellung des B-Planes Nr. 121 Sinnersdorf ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine
ergänzende Wohnbebauung sowie die Herstellung der hierfür notwendigen Erschließung zu schaffen. Darüber
hinaus soll der Übergang zur freien Landschaft durch einen ausreichend breiten Grün- bzw. Pflanzstreifen gestaltet sowie eine Fläche für ein entwässerungstechnisch notwendiges Regenrückhaltebecken vorgehalten werden.
6.
Inhalt des städtebaulichen Konzeptes
Das Plangebiet weist eine relativ geringe Breite von nur 58.0 m auf. Da an dessen östlichem Rand ein 8.0 m
breiter Grün- bzw. Pflanzstreifen angelegt werden soll, verbleibt für die Baugrundstücke und deren Erschließung
eine ca. 50.0 m breite und ca. 300.0 m lange Fläche. Diese langgestreckte Ausdehnung des Plangebietes legt es
nahe, die notwendige Erschließung annähernd mittig in die Längsachse zu legen; an den beiden Enden mündet
die neue Erschließungsstraße in die vorhandenen Straßen Am Theuspfad bzw. Am Eggershof. Eine Breite von
8.0 m ist für die Erschließung von ca. 23 Ein- bis Zweifamilienhäusern – gemäß vorliegendem Konzept - als ausreichend anzusehen und ermöglicht auch die Anlage öffentlicher Stellplätze innerhalb der Erschließungsstraße.
Bei deren Planung kann durch eine alternierende Anordnung ein “schnurgerader“ Verlauf der eigentlichen Fahrbahn vermieden und auf diese Weise auch eine Geschwindigkeitsreduzierung erreicht werden.
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie
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Begründung BP 121 Sinnersdorf
Frühzeitige Beteiligung
Stand Januar 2017
Das städtebauliche Konzept sieht - entsprechend der Nachfragesituation – ausschließlich Bebauungsmöglichkeiten mit freistehenden Ein- bis Zweifamilienhäusern vor. Dabei ergibt sich durchgehend eine Hauptausrichtung der
Gärten nach Süden, wodurch vor allem für die unmittelbar an die Bestandsbebauung angrenzenden neuen Baugrundstücke ein zu nahes Heranrücken der Terrassenbereiche an die bestehenden Gärten vermieden werden
kann. Die entstehenden Grundstücksgrößen liegen bei durchschnittlich 500 bis 570 m².
Es ist vorgesehen, eine maximal zweigeschossige Bebauung mit einer Gesamthöhe von maximal 8.0 m zu ermöglichen. Dies entspricht den am Ortsrand bei den bestehenden Reihenhäusern vorwiegend vorhandenen
Bebauungshöhen.
Da die zu überplanende Fläche im Verhältnis zur Höhenlage der beiden Erschließungsstraßen Am Theuspfad
und Am Eggershof tiefer liegt, wird – auch aufgrund der Entwässerungsplanung - die neue Erschließungsstraße
um bis zu ca. 1.0 m über dem heutigen Geländeniveau verlaufen. Um einen niveaugleichen Anschluss der neuen
Baugrundstücke an diese neue Erschließungsstraße, an die westlich angrenzenden bebauten Grundstücke wie
auch an die östlich angrenzende Grünfläche zu gewährleisten, wird der Bebauungsplan die zukünftige Höhenlage
der Baugrundstücke verbindlich festschreiben. Dies bedeutet, dass Aufschüttungen auf den zukünftigen Baugrundstücken de facto vorgeschrieben werden. In Bezug auf die angrenzende bestehende Reihenhausbebauung
werden sich durch die Aufschüttungen keine Probleme ergeben, da diese annähernd auf dem gleichen Niveau
wie die geplante neue Erschließungsstraße liegen und sich daher durch die vorzunehmenden Aufschüttungen auf
den neuen Baugrundstücken eine Angleichung an das bestehende Höhenniveau der angrenzenden Bebauung
ergeben wird.
Östlich zur freien Landschaft hin soll das Plangebiet durch einen 8.0 m breiten Grünsaum eingefasst werden,
welcher durch Bepflanzung und die Anlage eines Fußweges gestaltet werden soll und sowohl die Funktion eines
„grünen“ Übergangs von den zukünftig bebauten Flächen zur Ackerflur als auch des ökologischen Ausgleichs für
die mit dem BP 121 einhergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft übernehmen kann. Innerhalb dieser Grünfläche kann der sich aus den Aufschüttungen ergebende Höhenversprung zur freien Landschaft hin durch eine
entsprechend abböschende Geländemodellierung gestaltet werden.
Im südlichen Eckbereich des B-Planes unmittelbar nördlich des mit der Druckerhöhungsanlage der Rheinenergie
bebauten Flurstücks ist die Anlage eines für die Entwässerung notwendigen Regenrückhaltebeckens vorgesehen, welches eine Größe von ca. 600 m² aufweisen wird.
Die bereits erwähnte Druckerhöhungsanlage, welche den für die Trinkwasserversorgung notwendigen Druck
erzeugt, liegt ebenfalls im Geltungsbereich des B-Planes und wird im Rechtsplan als Versorgungsfläche gem. § 9
(1) Nr. 12 BauGB festgesetzt.
Flächenbilanz:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 121 Sinnersdorf umfasst eine Fläche von ca. 18.400 m². Davon
sind Nettobauland ca. 12.330 m², öffentliche Verkehrsflächen ca. 2.670 m², Regenrückhaltebecken inklusive
dessen Erschließung ca. 750 m², RWE-Fläche mit Druckerhöhungsanlage 250 m² und Grünflächen ca. 2.400 m².
7.
Umweltbelange
Im Rahmen des weiteren Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt, die die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Planvorhabens ermittelt und bewertet. Diese Ergebnisse werden in einem Umweltbericht
dargestellt.
Neben einer Bestandsaufnahme des Umweltzustandes erfolgt eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung (hinsichtlich der relevanten Schutzgüter). Es werden Überlegungen zur
Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich möglicher nachteiliger Folgen angestellt. Die Ergebnisse werden in einem landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt.
Wesentliche Teile des Umweltberichtes sind außerdem Angaben über die wichtigsten Merkmale der bei der Umweltprüfung verwandten Verfahren bzw. Angaben über Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Daten.
Ein weiterer Baustein des Umweltberichtes wird die Artenschutzprüfung (ASP) sein, welche bereits erstellt worden ist (siehe Anlage).
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Frühzeitige Beteiligung
8.
Stand Januar 2017
Kosten
Der Stadt Pulheim entstehen für die Erstellung einer vermessungstechnischen Kartengrundlage, der Artenschutzprüfung, des Umweltberichtes sowie der notwendigen Untersuchungen zur Bodendenkmalpflege und des
Kampfmittelräumdienstes Kosten.
Pulheim, den 27.01.2017
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