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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Überprüfung der Schwimmbadgebührenordnung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
17 kB
Erstellt
22.06.10, 06:49
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 249/2010 Az.: Amt: - 81 BeschlAusf.: - 81 Datum: 05.05.2010 Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Termin 15.06.2010 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 29.06.2010 vorberatend Betriebsausschuss Stadtwerke 21.09.2010 vorberatend Rat 05.10.2010 beschließend Betrifft: Bemerkungen Anregung bzgl. Überprüfung der Schwimmbadgebührenordnung Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 05.05.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadt Erftstadt bietet das Frühschwimmen in der Zeit zwischen 06:30 und 08:00 im Hallenbad Liblar und im Hallenbad Lechenich an. Es ist absolut unstrittig, dass die Bäder damit einen erheblichen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge leisten. Dabei darf davon ausgegangen werden, dass im Mittel täglich ca. 40- 50 Frühschwimmer(innen) in Liblar und 10- 15 Schwimmer(innen) in Lechenich das Angebot nutzen. In den Schulferien wird das Frühschwimmen lediglich im Freibad Kierdorf angeboten. Nach Rücksprache mit der Freibadinitiative soll dies auch so bleiben. Bei der Diskussion um die von den Gästen zu zahlenden Eintrittspreise und der Wiedereinführung von Jahres- bzw. Dauerkarten sollten aber die durch dieses Angebot entstehenden Kosten – bzw. die Belastungen für den städtischen Haushalt mit in die Entscheidungen einfließen. Die Bäder sind vorhanden und verursachen Fixkosten, auch wenn sie nicht genutzt werden. Eine Kostendeckung für diese Betriebszweige durch Einnahmen aus Eintrittsgeldern ist nachweislich nicht zu realisieren. Insofern sollte bei der Kostendarstellung der Aufwand für z.B. Abschreibung, Zinsen o.ä. auch nicht in Ansatz gebracht werden. Wohlwissend, dass es sich dabei um einen Vergleich handelt, der z.B. bei einer Fahrt mit dem Auto lediglich die Kosten für Fahrer und Kraftstoff ansetzen würde. Um Anhaltswerte für eine Eintrittspreiskalkulation zu erhalten, hat die Betriebsleitung über einen Zeitraum von zwei Wochen die klassischen Mehraufwendungen -begrenzt auf die Zeit des Frühschwimmens- für das Hallenbad Liblar ermittelt. Betrachtet wurden dabei lediglich: 1. Kosten für Beleuchtung – Winter/Frühjahr als Schnitt 2. Wasserbezug infolge Verdrängung, Verdunstung etc 3. 4. 5. 6. Abwasserkosten Personalkosten (Fachangestellte für Bäder u. Reinigungskraft) Stromkosten für Pumpen, Luftumwälzung etc Sonstige (Chemikalien usw.) Aus den Pkte. 1 u.5 ergibt sich ein Stromkostenanteil je Stunde von rd. Aus den Pkte. 2 u.3 ergibt sich ein Wert von rd. 4 cbm je Stunde. Aus Pkt. 4 ergibt sich ein Aufwand je Stunde von rd. Aus Pkt 6 ergibt sich ein pauschaler Aufwand von rd. Für zwei Stunden ergibt sich ein Betrag von 2 X 69,00 Euro je Tag Umgerechnet auf die Woche ergibt sich für 5 Tage ein Betrag von Umgerechnet auf die Jahresöffnung von 46 Wochen 10,70 Euro 11,68 Euro 43,30 Euro 3,00 Euro 68,68 Euro 138,00 Euro 690,00 Euro 31.740,00 Euro Im Jahr 2009 – wurde folgende Anzahl von Jahreskarten verkauft: Jahreskarte zu 107,00 Euro Partnerkarte zu 87,00 Euro Behindertenkarten zu 53,50 Euro Partnerkarte zu 43,50 Euro 49 Stück 10 Stück 35 Stück 1 Stück 5.243,00 Euro 870,00 Euro 1.872,50 Euro 43,50 Euro Gesamteinnahmen 8029,00 Euro Diese Gegenüberstellung bezieht sich sowohl hinsichtlich der Kosten als auch der Einnahmen ausschließlich auf Liblar. Für das Hallenbad Lechenich fallen ebenfalls Personal u. Betriebskosten an, welche jedoch in der Kalkulation außen vor bleiben. Der Verkauf der Jahreskarten in Liblar erfolgte demnach im Jahr 2009 an insgesamt 95 Badbesucher(innen). Aus der Differenz von Einnahmen zu „Material- Personalkosten“ ergibt sich, dass der städtische Haushalt über den Verlustausgleich mit rd. 24.000 Euro belastet, und mithin jeder Frühschwimmer mit rd. 250,00 Euro bezuschusst wird. Nach den neuen Tarifen würde unter Zugrundelegung einer durchschnittlichen Besucherfrequenz von 50 Badegästen eine Einnahme von 170 Euro pro Tag entstehen. Hochgerechnet auf das Jahr würde sich bei Verzicht auf die Einführung einer Jahreskarte ein Betrag von 39.100 Euro an Eintrittsgeldern für das Frühschwimmen ergeben. Würde ein Badegast an allen Tagen eine Karte lösen, würde er dazu 23 Zehnerkarten zu je 30 Euro benötigen. Er hätte hierfür dann 690,- Euro zu zahlen. Bei einer angenommenen Zahl von etwa 100 auszugebenden Jahreskarten für die Nutzung des Hallenbades in Liblar, ergibt sich aus der Kostenaufstellung ein angemessener Preis für die Jahreskarte von 315 Euro. Der Ansatz erfolgt jedoch ohne Anrechnung der ermäßigten Eintrittspreise gem. Tarif II für Schüler, Studenten usw. Würde man vereinfachend davon ausgehen, dass der/die durchschnittliche Badbesucher(in) das Bad ebenfalls für zwei Stunden nutzt, ließe sich der Preis einer Monatskarte mit 29,00 Euro aus 1/11 des Preises einer Jahreskarte ableiten. Um hier aber einen Anreiz für das Lösen einer Jahreskarte zu schaffen und nicht gleichzeitig eine Überschneidung mit dem Preis für eine Zehnerkarte, mit derzeit 30 Euro zu erhalten, hält die Betriebsleitung einen Preis von 45 Euro für angemessen. (Dr. Rips) -2-