Daten
Kommune
Pulheim
Größe
511 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
24.02.17, 12:18
Aktualisiert
24.02.17, 12:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Kinder- und Jugendförderplan
der Stadt Pulheim
für die Jahre 2017 - 2020
1
Gliederung
1.
Gesetzlicher Auftrag, Rahmenbedingungen, Zielsetzung
2.
Handlungsfelder
2.1 § 11 Jugendarbeit
2.1.1 Offene Jugendarbeit
2.1.2 Mobile Jugendarbeit
2.1.3 Ferien
2.1.4 Spielflächen
2.2 § 12 Förderung der Jugendverbandsarbeit
2.3 § 13 Jugendsozialarbeit
2.4 § 14 Erzieherischer Jugendschutz
3.
Fazit und Ausblick
4.
Anhang
Gesetzliche Grundlagen
Übersicht der Einrichtungen und Verbände
Literaturverzeichnis
Impressum
2
1.
Gesetzlicher Auftrag, Rahmenbedingungen, Zielsetzung
Der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Pulheim 2017-2020 ist das zentrale Planungs- und Steuerungselement zur
Umsetzung der §§ 11-14 des Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und den damit verbundenen Handlungsfeldern der
Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.
Seit 2005 sind die Kommunen verpflichtet einen Kinder- und Jugendförderplan für die jeweilige Wahlperiode fortzuschreiben.
Ziel des Kinder- und Jugendförderplans ist es, gemeinsame Schwerpunkte für die Kinder- und Jugendförderung in Pulheim
zu formulieren und daraus resultierende verbindliche Entwicklungsimpulse für die mittelfristige Maßnahmenplanung der
einzelnen Handlungsfelder zu vereinbaren. Diese Maßnahmen sollen anschließend überprüft und in der künftigen
Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans ausgewertet und fortgeschrieben werden.
Mit dem vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan 2017-2020 ist erstmalig strukturell ein neuer Ansatz gewählt worden.
Während in der Vergangenheit umfangreiche Teilpläne der einzelnen Handlungsfelder der Kinder- und Jugendförderung in
Pulheim erstellt wurden, so vereint der vorliegende Kinder- und Jugendförderplan erstmalig alle Handlungsfelder der §§ 1114 SGB VIII in einem übersichtlichen und auf das Wesentliche reduzierten Plan.
Um den Kinder- und Jugendförderplan in einem annehmbaren und gut zu lesenden Maß zu halten, wird im Verlauf des Plans
auf eine ausführliche und detaillierte Bestandsaufnahme der Einrichtungen, Träger, Verbände, Angebote und Maßnahmen
verzichtet. Die Informationen und einzelnen Konzepte der Einrichtungen liegen dem Jugendamt vor und eine Übersicht der
Träger, Verbände und Einrichtungen kann in digitaler Form auf der Homepage des Bildungsbüros Pullheim unter
www.bildungslandschaft-pulheim.de abgerufen werden. Im Anhang des Plans befindet sich zudem eine aktuelle Liste der
Träger, Einrichtungen und Verbände.
Die Entstehung des Kinder und Jugendförderplans
Die Inhalte und Ziele dieses Plans wurden beteiligungsorientiert und in enger Zusammenarbeit mit den in der Kinder- und
Jugendförderung tätigen Vertretern der freien Träger und Verbänden sowie den Fachkräften der Schulsozialarbeit erarbeitet.
In mehreren Treffen wurden die Inhalte zusammengetragen, diskutiert, weiterentwickelt und abgestimmt. Alle Beteiligten
waren zu jeder Zeit über den Stand der Arbeit informiert. Des Weiteren fanden die Ergebnisse des Jugendforums im Kinderund Jugendförderplan Berücksichtigung.
Um diese gute Zusammenarbeit auch in Zukunft zu nutzen und dem gesetzlichen Auftrag einer frühzeitigen Beteiligung der
freien Träger bei zukünftigen Planungsverfahren nachzukommen, wurde als regelmäßiges Gremium die Gründung der „AG §
78 Kinder und Jugendförderung in Pulheim“ angestrebt. Bereits im Januar 2017 konnte in einer konstituierenden Sitzung die
„AG § 78 Kinder- und Jugendförderung in Pulheim“ gegründet werden. Sie bildet nun als institutionell und strukturell
verankertes Gremium die Basis der künftigen Zusammenarbeit des öffentlichen Trägers (Jugendamt) mit den freien Trägern
der Jugendhilfe. Die AG § 78 dient somit als Steuerungselement zum Kinder- und Jugendförderplan und ist inhaltlich das
Instrument für die fachliche Weiterentwicklung der Maßnahmen und Angebote der Kinder- und Jugendförderung in Pulheim.
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Die Lebenswelt von Kinder und Jugendlichen in Pulheim
Um einen guten Blick auf die Situation der Kinder und Jugendlichen zu bekommen und ihre Bedarfe realistisch einschätzen
zu können, ist es notwendig, den Alltag und die Charakteristik des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen näher zu
betrachten.
Setzt man den Fokus auf Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen, so zeigt sich deutlich, dass es ihnen, zumindest
materiell gesehen, im Schnitt noch niemals zuvor so gut ging wie heute (vgl. Ministerium für Familie, 2016:13). Dieses
Ergebnis der Gesamtlage bildet die reale Situation nur unzureichend ab. Denn nach wie vor sind die Anteile der in
Deutschland in Armut lebenden Kinder und Jugendlichen in den letzten Jahren ansteigend bzw. auf hohem Niveau
stagnierend. Dies macht deutlich, dass es derzeit eine weite Spannbreite an materiellen Lebenssituationen von Kindern und
Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen gibt. Während ein Teil der Kinder gut ausgestattet in die Zukunft blicken kann, ist
wiederum ein Teil ihrer Altersgenossen unmittelbar von Armut bedroht (Bundesministerium, 2013: 54).
Familie und Brüchigkeit
Nach wie vor ist die Familie der wichtigste Bereich des Aufwachsens für Kinder und Jugendliche und beeinflusst stark die
Ausgestaltung ihrer freien Zeit. Und nach wie vor beeinflusst, trotz aller unterstützenden Bemühungen der vergangenen
Jahrzehnte, die soziale Herkunft eines Kindes maßgeblich dessen Freizeitverhalten und Bildungschancen.
Nichts desto trotz hat in den vergangenen Jahren ein Wandel der familiären Verhältnisse und Strukturen stattgefunden.
Immer mehr Familien zerbrechen und setzen sich in sogenannten Patchwork Familien neu zusammen, in denen Kinder und
Jugendliche heutzutage teilweise aufwachsen. Die Folge sind immer komplexer werdende Beziehungsgeflechte, die für alle
Beteiligte eine große Herausforderung darstellen (vgl. Ministerium, 2016:27). Trotz all dieser Veränderungen hat die Familie
ihre zentrale Bedeutung für das Aufwachsen der Kinder nicht verloren und ist auch für Jugendliche nach wie vor ein wichtiger
Ort der Zuwendung.
Aufwachsen in staatlicher Obhut
Darüber hinaus hat sich in den vergangenen Jahrzehnten neben der Familie der Einfluss weiterer Bezugspersonen im
Verlauf der gesellschaftlichen Einflussnahme des Aufwachsens verfestigt. Dies ist insbesondere der Tatsache geschuldet,
dass die Betreuung und Alltagsbegleitung der Kinder durch immer weiter ausgebaute und institutionalisierte Bildungs-,
Betreuungs- und Erziehungsangebote abgedeckt wird. Dies unterstützt und entlastet die Familien auf der einen Seite, bringt
aber eine im Gegensatz zur häuslichen familiären Erziehung überwiegend strukturierten Betreuung mit sich, in der oftmals
weniger Freiraum zur Entfaltung und Entwicklung der Kinder möglich ist (vgl. Bundesministerium, 2013: 56). Zudem wird so
den Kindern ihre freie Zeit, in der sie selbstbestimmt ihre Freizeit gestalten können, durch die ausgeweiteten
Betreuungsangebote immer weiter beschnitten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Aufwachsen für Kinder und Jugendliche in der heutigen Zeit, im Gegensatz zu
ihren Vorgängergenerationen, mit vielfältigeren Optionen, Möglichkeiten und Herausforderungen verbunden ist.
Insbesondere die grundlegenden Veränderungen der elektronischen Medien und die damit verbundenen
Kommunikationsmöglichkeiten zeigen dies deutlich.
Auch Kinder und Jugendliche in Pulheim müssen mit diesen Herausforderungen umgehen. Die Gruppe der Kinder,
Jugendlichen und jungen Erwachsene (0-24 Jahre) bildet in der Gesamtzahl der Einwohner Pulheims mit rund 25 % eine
zahlenmäßig große Gruppe. Und ihre Zahl wird aufgrund steigender Geburtenzahlen und dem geförderten Zuzug von
Familien mit Kindern zumindest kurzfristig weiter zunehmen.
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Aus diesem Grund ist es notwendig und wichtig, die Maßnahmen und Angebote für Kinder und Jugendliche in Pulheim zu
planen und die erarbeiteten Herausforderungen in Zusammenarbeit mit allen Trägern anzunehmen.
Aus den oben beschriebenen Herausforderungen im Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen lassen sich nun ganz
zentrale Aufgaben für die Kinder und Jugendförderung in Pulheim ableiten und formulieren. Die Beachtung dieser
Querschnittaufgaben gelten für alle Handlungsfelder gleichermaßen und sollen in jeder Maßnahme und jedem Angebot der
Einrichtungen und Träger Beachtung finden.
Inklusion
Die Aufgabe der Inklusion zeigt sich in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in vielfältiger Ausprägung. In diesem
Zusammenhang soll der Begriff der Inklusion allerdings übergreifend verstanden werden und die verschiedenen Maßnahmen
der Inklusion, Integration, Teilhabe, Machbarkeit, Mitnahme und Ermöglichung umfassen. Denn es geht in diesem Fall nicht
ausschließlich darum, die Teilnahme verschiedener spezifischer benachteiligter Gruppen an den Angeboten der Kinder und
Jugendarbeit zu ermöglichen, sondern darüber hinaus eine inklusive Arbeitsweise in der Kinder- und Jugendförderung zu
verankern, die jedes einzelne Kind und jeden einzelnen Jugendlichen in ihre Angebote, unabhängig seiner vorhandenen
Ressourcen, mit einschließt.
Beispielhaft ist als neue Aufgabe im Bereich der Inklusion die Förderung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit
Fluchterfahrung an den Angeboten der Kinder und Jugendarbeit zu nennen. Durch Aktivitäten gemeinsam mit anderen
Kindern in ihrer Freizeit, lernen sie schnell und unkompliziert die Sprache, trainieren ihre Sozialkompetenzen und eignen sich
bestehende gesellschaftliche Werte und Normen an. Dies trägt maßgeblich zu einem gelingenden Aufwachsen in ihrer
neuen Umgebung und einer guten Integration der gesamten Familien bei.
Partizipation
Für die Akteure in der Kinder- und Jugendarbeit ist es vordringliches Ziel, Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und
Jugendlichen in ihre tägliche Arbeit einzubauen und diese praktisch anzuwenden. Es ist notwendig die verwendeten
Verfahren
und
Methoden
auf
die
jeweils
spezifische
(Alters-)
Gruppe
abzustimmen
und
anzupassen.
Entscheidungssituationen müssen verdeutlicht und die damit verbundenen Konsequenzen klar aufgezeigt werden. So lernen
Kinder und Jugendliche selbstbestimmt zu handeln und Verantwortung für eigene Entscheidungen zu übernehmen. Darüber
hinaus gilt es die Kinder und Jugendlichen auch für Beteiligung auf höheren Ebenen wie etwa in Politik zu begeistern.
Medienkompetenz
Die unverändert schnell voranschreitende Entwicklung elektronischer Medien und die damit verbundenen neuen
Kommunikationsmöglichkeiten verlangen nicht nur von den Kindern und Jugendlichen heutzutage hohe Kompetenzen.
Hierbei geht es weniger um die Handhabung von Geräten und Techniken, sondern vielmehr um den persönlichen Umgang
mit den vorhandenen Möglichkeiten und um kritische Distanz und Sachverstand über die Herstellung medialer Realität.
Datenschutz, Umgang mit Fake News, Verengung des Meinungsspektrums durch Algorithmen, Cybermobbing sind hier
wesentliche Stichworte.
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2.
Handlungsfelder
2.1
§ 11 Jugendarbeit
2.1.1
Offene Jugendarbeit
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung ein quantitativ großes Handlungsfeld.
Mit ihren Grundprinzipien der Freiwilligkeit, Niedrigschwelligkeit, Partizipation und Lebensweltorientierung bildet sie einen
Gegenpol zu den schulischen Angeboten und grenzt sich von diesen deutlich ab. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit bietet
und schafft Räume für Kinder und Jugendliche, die sie zu selbstverantwortlichem Handeln anregt und ihnen den
notwendigen Raum für Primärerfahrungen bietet. Sie stellt sich immer wieder auf neue Herausforderungen ein und befindet
sich in einem permanenten Prozess der Entwicklung und Nachjustierung, bedingt durch sich stetig verändernde Themen und
Bedarfe, welche die Kinder und Jugendlichen in die Einrichtungen hineinbringen.
Derzeit gibt es in Pulheim fünf Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Eine Einrichtung wird vom Träger DRK
Kreisverband Rhein-Erft betrieben, drei weitere Einrichtungen betreibt der Träger Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis
e.V.. Die räumliche und inhaltliche Ausgestaltung der offenen Einrichtungen in Pulheim ist individuell geprägt und wird
beispielsweise bedingt durch räumliche Ressourcen, dem Nachfrageverhalten der Kinder und Jugendlichen oder der
Ausrichtung eines übergeordneten Trägers gestaltet. Die Fachkräfte in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit leisten in
Pulheim deutlich mehr als ihre originären Aufgaben, sie erfüllen beispielsweise durch Beratungen und Betreuung von
Jugendlichen im Themenfeld Übergang von Schule und Beruf wichtige Aufgaben der Jugendsozialarbeit und helfen auf diese
Weise mit, das Fehlen dieser Angebote in Pulheim zumindest partiell auszugleichen. Zudem fungieren die Einrichtungen der
offenen Kinder- und Jugendarbeit als Türöffner für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung, da diese
unkompliziert Zugang zu den Einrichtungen finden. Herausfordernd für die Fachkräfte sind in diesem Zusammenhang neue
Themen wie etwa Traumatisierung, Fluchterfahrung und unsichere Aufenthaltsbedingungen, die die Kinder und Jugendlichen
mit in die Einrichtungen bringen.
Die Arbeit der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit wird im Rahmen des Wirksamkeitsdialogs mit dem
öffentlichen Träger der Jugendhilfe evaluiert und weiterentwickelt. In einem gemeinsamen Zielworkshop werden die
individuellen und gemeinschaftlichen Ziele der Einrichtungen jährlich erarbeitet und festgelegt. Somit erfolgt eine ständige
und stetige Evaluation und Weiterentwicklung der Angebote der Träger und Einrichtungen. (Siehe Vorlage 292/2015,
Jugendhilfeausschuss vom 24.09.2015)
Der Wirksamkeitsdialog und der Zielworkshop werden in Zukunft zeitlich im Jahresverlauf so geplant und durchgeführt, dass
die Ziele der Einrichtungen vor den Sommerferien im Jugendhilfeausschuss vorliegen und abgestimmt werden können. Sie
orientieren sich zeitlich somit in Zukunft am neu beginnenden Schuljahr und bilden inhaltlich die Ziele des aktuellen Kinderund Jugendförderplans ab.
Entwicklungsimpulse für eine Maßnahmenplanung 2017-2020
Überarbeitung der Konzeptionen der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Hinblick auf
bedarfsgerechte Öffnungszeiten und Angebote, mit Augenmerk auf Analyse der Bedarfe von Jugendlichen durch
Abfrage über Fragebogen und andere Methoden an den Schulen (als Kooperation von Offener und Mobiler Arbeit)
Entwicklung von bedarfsgerechten Angeboten für ältere Kinder und Jugendliche (13+) mit jugendkulturellem
Schwerpunkt unter Berücksichtigung der Vorschläge der Jugendlichen aus dem Jugendforum im November 2016
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Fortführung und Weiterentwicklung der Kooperationen mit Schule und mit OGS
Modernisierung der Ausstattung der Jugendzentren im Bereich der digitalen Medien ist angestrebt (zum Beispiel WLAN in den Einrichtungen, Ladestationen für Handys)
2.1.2
Mobile Jugendarbeit
Mobile Kinder- und Jugendarbeit ist ein Teil der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und wird in erster Linie als
freizeitorientiertes Angebot im öffentlichen Raum angeboten.
Aus quantitativer Sicht, also unter Betrachtung der personellen und materiellen Ausstattung ist die Mobile Jugendarbeit ein
relativ kleiner Teilbereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Nichts desto trotz kommt der Mobilen Kinder- und
Jugendarbeit eine wichtige Rolle zu, denn sie erreicht mit ihren Angeboten oft auch die Kinder und Jugendlichen, die nicht
zu den normalen Besuchergruppen der Häuser der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zählen.
Auf diese Weise gelingt es der Mobilen Jugendarbeit sich im Gegensatz zu stationären Einrichtungen der Offenen Kinderund Jugendarbeit im öffentlichen Raum zu präsentieren und außerhalb der klassischen Einrichtungen wichtige Impulse für
Teilhabe und Partizipation junger Menschen zu setzen. Zudem kann die Mobile Jugendarbeit räumlich und zeitlich flexibel
reagieren und dort agieren, wo sich kurzfristig Bedarfe zeigen.
Die Angebotsformen der Mobilen Kinder- und Jugendarbeit sind vielfältig und sind unter anderem:
die Arbeit mit Cliquen
Beratung (Einzeln oder in Gruppen)
Offene Angebote aus den Bereichen Sport, Freizeit und Jugendkultur
Angebote der Prävention
In Pulheim werden die Angebote der Mobilen Jugendarbeit vom freien Träger Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V.
erbracht. Die Angebote sind im Stadtgebiet gut etabliert und es haben sich in den letzten Jahren vielfältige Aktivitäten
entwickelt. Insbesondere die bewegungsorientierten Angebote wie die Sportnacht, Skate-Events und auch die
Veranstaltungen im Bereich der Prävention an Schulen, die in Zusammenarbeit mit der Abteilung Kinder- und
Jugendförderung des Jugendamtes angeboten werden, erreichen viele Kinder und Jugendliche. Es gelingt auf diese Weise
unterschiedliche Cliquen und Gruppen von jungen Menschen zusammen zu bringen und für eine gemeinsame Sache zu
begeistern. Aktuelle Bedarfe, Ideen und Themen der Jugendlichen werden auf den Veranstaltungen von diesen formuliert
und so beteiligen sich die Jugendlichen unkompliziert an der Weiterentwicklung der aktuellen Angebote.
Eine ausführliche Konzeption zur inhaltlichen Ausgestaltung und methodischen Umsetzung der Mobilen Jugendarbeit unter
der Trägerschaft des Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V. findet sich auf der Homepage des Trägers.
Die Mobile Kinder- und Jugendarbeit bildet in Pulheim eine Schnittstelle zu den anderen Angeboten der Kinder- und
Jugendarbeit und unterstützt auf diese Weise aktiv das Netzwerk der Einrichtungen und Trägern.
Als besondere personelle Ressource lässt sich die mit der Mobilen Jugendarbeit verbundene Fachkraftstelle und deren
erweiterten Aufgaben hervorheben. Sie übernimmt neben den konkreten Angeboten der Mobilen Jugendarbeit auch
koordinativen Aufgaben und bildet auf diese Weise ein unterstützendes Netzwerk mit Partnern, Vereinen und Gremien, die
im eigentlichen Sinne keinen Bezug zur Kinder- und Jugendarbeit haben, aber mitunter Unterstützungsleistungen anbieten
können.
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Die jährliche Entwicklung von konkreten Zielen für die Mobile Kinder- und Jugendarbeit in Pulheim findet gemeinsam mit
den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen eines Zielworkshops statt, diese werden jährlich im
Wirksamkeitsdialog evaluiert und ausgewertet. (Siehe Vorlage 292/2015, Jugendhilfeausschuss vom 24.09.2015)
Entwicklungsimpulse für eine Maßnahmenplanung 2017-2020
Fortführung und Weiterentwicklung der bestehenden Angebote
Ausweitung der Zusammenarbeit in Bezug auf Veranstaltungen und Einsätze mit dem Jugendamt und den Kollegen
aus dem Arbeitsbereich Spielflächen
Fortführung und Ausbau der Präventionsarbeit in Schulen in den Bereichen Alkohol und Soziale Medien in
Zusammenarbeit mit der Abteilung Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes
2.1.3
Ferien
Ferienangebote sind ein wesentlicher Bestandteil der Kinder- und Jugendarbeit im Jahresverlauf. Sie bieten Kindern und
Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung in einer Gruppe von anderen Kindern an und helfen dabei die
Betreuungsproblematik vieler Eltern in den Ferienzeiten zu lösen. Die Ferienangebote der Jugendhilfeträger schaffen
Gemeinschaftserlebnisse für Kinder und verfolgen im keine wirtschaftlichen Interessen. Sie fordern Kinder auf selbst aktiv zu
werden und lassen Raum zur Mitgestaltung.
Inhaltlich bieten Ferienangebote Kindern und Jugendlichen Raum und Zeit, um vielfältige praktische Erfahrungen zu
sammeln, sich in verändernden sozialen Gruppen zu bewegen und ihre eigenen Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu
entdecken und weiter zu entwickeln. Sie bekommen durch die Vielzahl der Themen und Angebote der einzelnen Träger die
Möglichkeit sich einmal ohne zeitliche Beschränkung und Leistungsvergleiche in einem oder mehreren Erfahrungsräumen
auszuprobieren und Anstöße für ihre zukünftige Freizeitgestaltung zu erhalten.
Für die Einrichtungen und Träger bieten die Ferienangebote darüber hinaus eine gute Möglichkeit, neue Themen, Angebote
und Methoden in der Praxis zu erproben.
In Pulheim richten die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit über das Jahr verteilt diverse Ferienangebote
aus. In den Sommerferien wird der Verbund erweitert durch den Träger „Ganztag in Pulheim e.V.“. Konzeptionell hinterlegt ist
das gemeinsame Sommerferienangebot durch einen Kooperationsvertrag aller beteiligten Träger und dem öffentlichen
Träger der Jugendhilfe.
Die Angebote in den Ferien sind in aller Regel offen für alle Kinder und die Teilnahme wird ihnen auch bei mangelnden
Ressourcen ermöglicht. Diverse Unterstützungsmöglichkeiten in finanzieller und personeller Sicht werden vorgehalten, um
allen Kindern zu einer Teilnahme zu verhelfen. Zudem haben die freien Träger und der öffentliche Träger der Jugendhilfe ein
gemeinsames Konzept zur Inklusion in den Sommerferien entwickelt, in welchem die Teilhabe aller Kinder am
Sommerferienangebot beschrieben und festgelegt wird (siehe Vorlage 33/2015, Jugendhilfeausschuss 26.02.2015).
In den vergangenen Jahren konnte der gesamte Bedarf an Plätzen in der Ferienbetreuung in den Sommerferien vollständig
abgedeckt werden. Dies zu gewährleisten wird für die Träger allerdings zunehmend schwieriger, da sich die
Teilnehmerzahlen stetig erhöhen und sich Kapazitätsgrenzen in Bezug auf die zur Verfügung stehenden räumlichen
Ressourcen und ein Mangel an geeigneten Betreuungskräften deutlich zeigen. Dieser Herausforderung zu begegnen wird in
den kommenden Jahren eine gemeinsame Aufgabe der freien und des öffentlichen Trägers sein.
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Entwicklungsimpulse für eine Maßnahmenplanung 2017-2020
In der Förderplanung 2017-2020 wird angestrebt, dass das für die Ferienspiele entwickelte Konzept unter
Berücksichtigung der bereits beschriebenen Herausforderungen mit den beteiligten Trägern fortgeführt wird. Die
bestehenden Bedarfe an Betreuungsplätzen der Kinder sollen möglichst bedient werden.
Im Rahmen des im November 2016 veranstalteten Jugendforums ist deutlich geworden, dass sich die beteiligten
Jugendlichen unter anderem weitere Angebote in den Ferien für ihre Altersgruppe wünschen. Im Rahmen der AG § 78
soll ein Konzept erarbeitet werden, das bedarfsgerechte Angebote in den Ferien für ältere Kinder und Jugendliche
(13+) zum Inhalt hat. Dies können beispielsweise Angebote von Jugendfahrten, punktuelle zentrale Angebote im
Bereich der Jugendkultur oder eine Ferienfreizeit-vor-Ort sein.
Des Weiteren ist ein stärkerer Einbezug der Jugendverbände in die Ferienspiele vorgesehen, auch im Hinblick auf
deren Öffentlichkeitsarbeit
2.1.4
Spielflächen
Spielflächen dienen Kindern und Jugendlichen als wichtiger Erfahrungsraum, in dem sowohl ungestörter Aufenthalt als auch
ein freies Spiel möglich sind. Über den reinen Selbstzweck hinaus erfüllt das Spiel wichtige Funktionen der Sozialisation. Auf
Spielplätzen können sich Kinder in altersgerechter Form mit ihrer Umgebung auseinandersetzen, eigene Möglichkeiten und
Grenzen erfahren und sich zudem körperlich betätigen. All dies ist besonders wichtig, da in einer urbanen Umwelt für nahezu
jeden Raum eine Funktion definiert ist und so freie und natürliche Spielräume immer seltener werden. Attraktive und
interessante Spielflächen tragen dazu bei, das Lebens- und Wohnumfeld für Kinder, Jugendliche und Familien und somit die
Wohnqualität zu verbessern.
Gegenwärtig gibt es im Pulheimer Stadtgebiet 89 Spiel- Bolz- und Skateplätze mit einer Gesamtfläche von 100.622 qm.
Ergänzt wird dieses Angebot durch private Spielflächen, auch sie tragen im unmittelbaren Wohnumfeld zur Versorgung bei,
insbesondere für Familien mit kleinen Kindern.
Auch die Außenareale der offenen Jugendeinrichtungen, der Kindertagesstätten sowie die Spielmöglichkeiten auf den
Schulhöfen der 16 städtischen Schulen ergänzen in besonderer Form das Spielflächenangebot. Von besonderer Relevanz
ist, dass Spielflächen jederzeit genutzt werden können. Sie sind auch verfügbar wenn institutionelle Angebote geschlossen
haben. Wichtiges Ziel ist es daher, im ganzen Stadtgebiet bedarfsgerecht Spielflächen vorzuhalten und diese qualitativ
weiter zu ertüchtigen. Die Pflege der Spielflächen, der Schutz dieser Flächen vor Verschmutzung und Zerstörung ist
gemeinsame Aufgabe von Nutzern Anwohnern, Spielplatzpaten und Stadtverwaltung.
Entwicklungsimpulse für eine Maßnahmenplanung 2017-2020
In Pulheim soll koordiniert durch das Jugendamt eine Spielplatzkommission eingerichtet werden.
Die Spielflächenplanung soll so beteiligungsorientierter gestaltet werden.
Bisher erfolgte die Maßnahmenplanung ausschließlich auf Grundlage von Kennzahlen. Vorhandene Spielflächen wurden in
ihrer Größe und Ausstattung erfasst und zum Spielflächenbedarf in Relation gesetzt. Daraus resultierte eine Prioritätenliste,
gemäß der unterdurchschnittlich ausgebaute Spielflächen in Gebieten mit geringer Spielflächendeckung vorrangig
neugestaltet und aufgewertet wurden. Um die Spielflächenplanung in Zukunft beteiligungsorientierter zu gestalten, soll das
bisherige Verfahren durch die Einsetzung einer Spielplatzkommission ergänzt werden, sodass in einer Kombination aus
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Datenanalyse und persönlichen Einschätzungen der Experten eine Prioritätenliste entsteht. Die Kommission soll aus
mehreren Personen bestehen, die einen Sachbezug zur Thematik innerhalb des Stadtgebiets haben.
Bestehen kann diese Kommission beispielsweise aus:
Mitarbeiter/in des Jugendamts in koordinierender Funktion
Mitarbeiter/in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Schülerverterer/innen
Vertreter/in aus der lokalen Wirtschaft wie etwa dem Pulheimer Aktionsring
Spielplatzpatinnen und –paten, die an der Entwicklung über ihren eigenen
Wohnbezirk hinaus beitragen wollen
engagierte Bürgerinnen und Bürger, die in der Vergangenheit bereits Interesse an der
Thematik gezeigt haben und sich künftig mehr einbringen wollen
Tagespflegepersonen und Spielgruppenleitungen
Vertreter/-Innen aus Schule und Kita
Zuständige Mitarbeiter des städtischen Bauhofes
Aufgabe dieser Kommission soll es sein, über die Prioritätenliste hinaus besondere Entwicklungen und Bedürfnisse zu
erkennen, gezielt auf Entwicklungen im Stadtgebiet zu reagieren und besondere Bürgerinteressen zusammenzutragen und
so JHA Beschlüsse zur Maßnahmenplanung weiter zu qualifizieren. Zudem sollen künftig Sponsoren gewonnen werden, die
sich in solchen Projekten bei Aufbau und Anschaffung der Spielgeräte finanziell engagieren, die alleine mit den budgetierten
Mitteln nicht umsetzbar wären.
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2.2
§ 12 Förderung der Jugendverbandsarbeit
Die Jugendverbandsarbeit nimmt aufgrund ihrer Angebotsstruktur und ihrer inhaltlichen Ausrichtung im Rahmen der Kinderund Jugendarbeit eine besondere Stellung ein. Denn sie ist im Gegensatz zu vielen anderen Angeboten der Kinder- und
Jugendarbeit stark geprägt von dem Prinzip der Selbstorganisation und dem ehrenamtlichen Engagement von jungen
Menschen. Sie ermöglichen mit ihrem Einsatz und Engagement sowie der Übernahme von Verantwortung für sich und
andere vielfältige Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche und beteiligen sich zudem an der Erfüllung zahlreicher
gesellschaftlicher Aufgaben.
Die Mitarbeit und das Engagement in einem Jugendverband dient Kindern und Jugendlichen als Lernfeld und Wachstumsort,
was insbesondere durch die Übernahme von Eigenverantwortung und Selbstbestimmung ermöglicht wird. Unterstützt
werden diese Lernfelder durch die institutionell begründete hohe Mitbestimmungskultur und ihren Partizipationsmöglichkeiten
innerhalb der Verbandsstrukturen. Darüber hinaus bieten die Angebote der Jugendverbände eine sinnvolle Freizeitgestaltung
an und vermitteln Kindern und Jugendlichen je nach inhaltlicher Ausrichtung des Verbands wertvolle lebenspraktische und
soziale Kompetenzen.
Die Grundprinzipien der Jugendverbandsarbeit gelten trotz der Vielfalt der inhaltlichen Ausrichtung der Verbände
uneingeschränkt.
Die Bandbreite der inhaltlichen Ausrichtung der Jugendverbände ist in Pulheim vielfältig und ihre Arbeit ist überwiegend
konfessionell geprägt. Die Arbeit der Jugendverbände ist in weiten Teilen langfristig angelegt und findet mehrheitlich in Form
von festgelegten Gruppenstrukturen und zu verlässlichen Uhrzeiten statt. Die regelmäßigen Gruppenangebote der Verbände
werden durch Schulungen, Bildungsveranstaltungen, Wochenend- und Ferienfreizeiten sowie besondere Projekte ergänzt.
Eine aktuelle Aufstellung der Jugendverbände befindet sich im Anhang des Kinder- und Jugendförderplans und kann zudem
auf der Homepage der Pulheimer Bildungsbüro online abgefragt werden. (www.bildungslandschaft-pulheim.de)
Als Herausforderung für die Jugendverbände zeigt sich derzeit, die sich immer weiter verdichtenden Verpflichtungen der
Kinder und Jugendlichen im Nachmittagsbereich durch die Ganztagsschulentwicklung. Diese erschwert den Kindern und
Jugendlichen nicht unerheblich eine selbstbestimmte Freizeitgestaltung im Verband aufgrund fehlender zeitlicher
Ressourcen. Die Einbindung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung in die Jugendverbände ist
ein aktuelles Thema. Es ist ihnen ein besonderes Anliegen diesen Kindern und Jugendlichen einen guten Start zu bereiten
und deren vielfältigen neuen Ideen und Einflüsse als Entwicklungschance für die Verbände zu begreifen.
Entwicklungsimpulse für eine Maßnahmenplanung 2017-2020
Fortführung der bestehenden Angebote und Ausbau einzelner Bereiche wie zum Beispiel Schwimmprojekte und
Kooperationen mit Schulen und Offenem Ganztag.
Ausbau der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit der Verbände im Bereich der Angebote in den Ferienzeiten, Öffnung der
Angebote auch für interessierte Nicht-Mitglieder.
Schaffung eines niedrigschwelligen informellen Netzwerks für den Austausch der Verbände untereinander, zum Beispiel
durch eine gemeinsame Aktion wie einen Fachtag oder eine Fortbildungsveranstaltung pro Jahr.
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2.3
§ 13 Jugendsozialarbeit
Der gesetzliche Auftrag der Jugendsozialarbeit ist es, soziale Benachteiligungen abzubauen, Zugänge zu ermöglichen und
Jugendlichen durch entsprechende Maßnahmen die Teilhabe an Bildung und Ausbildung zu ermöglichen. Ihre zunehmende
Bedeutung ist es, den Gestaltungsprozess von Übergängen innerhalb der Schulformen, aber vor allem auch in den Beruf,
gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen zu gestalten und ihnen bei der Bewältigung dieser Übergänge Unterstützung
und Hilfe anzubieten.
Angebote der Jugendsozialarbeit sind zum Teil so spezialisiert, dass sie exklusiv für Pulheim nicht vorgehalten werden
können. Es fehlen vor Ort zum Beispiel, Angebote und Maßnahmen der Jugendberatung, der Jugendberufshilfe und dem
Jugendwohnen. Insbesondere jugendliche Geflüchtete benötigen aktuell Angebote der Jugendsozialarbeit und nutzen die
Infrastruktur in den angrenzenden Kommunen. Pulheim verfügt mit dem Arbeitskreis „Übergang Schule und Beruf in
Pulheim“ über eine gute Vernetzungsstruktur, in Federführung des Bildungsbüros / Stabsstelle Bildungsmanagement.
Wesentliche Angebote der Jugendsozialarbeit werden in Pulheim derzeit von der Schulsozialarbeit vorgehalten. Dies sind
sowohl Fachkräfte des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe, als auch Fachkräfte verschiedener freier Träger. Ursprünglich
lag der Schwerpunkt der Arbeit der Schulsozialarbeiter vorrangig in den Haupt- und Gesamtschulen, mittlerweile ist die
Schulsozialarbeit aber in allen Schulformen fester Bestandteil und leistet einen maßgeblichen Beitrag zum gelingenden
Schulleben.
Die Fachkräfte bieten sozialpädagogische Unterstützung auf einer niedrigschwelligen und präventiven Ebene an und helfen
so Benachteiligungen oder individuelle Beeinträchtigungen auszugleichen. Darüber hinaus umfasst die Arbeit der Fachkräfte
auch die „Bildungs- und Teilhabeberatung“. Insgesamt ist das Aufgabenfeld der Schulsozialarbeit inhaltlich und strukturell
überaus komplex, denn sie fungiert als Bindeglied zwischen Jugendhilfe und Schule. Innerhalb der Jugendhilfe hat sie
sowohl Anknüpfungspunkte mit dem ASD als auch mit der Jugendförderung.
Zur konkreten Ausgestaltung der kommunalen Schulsozialarbeit, ihrer Ziele, Schwerpunkte und methodischen Ansätze, wird
auf die Konzeption Schulsozialarbeit verwiesen (siehe Vorlage 259/2014, Jugendhilfeausschuss vom 04.09.2014).
Entwicklungsimpulse für eine Maßnahmenplanung 2017-2020
Ziel ist es zeitnah das Konzept kommunale Schulsozialarbeit zu evaluieren, fortzuschreiben und weiter zu entwickeln.
Der Arbeitskreis „Übergang Schule und Beruf in Pulheim“ ermittelt in Kooperation mit Jugendamt, Agentur für Arbeit
und Jobcenter den Bedarf für eine in Pulheim verortete Maßnahme im Bereich der Jugendberufshilfe.
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2.4
§ 14 Erzieherischer Jugendschutz
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz beschreibt einen modernen Präventionsansatz, der beinhaltet, Kindern und
Jugendlichen frühzeitig den Kompetenzerwerb im Umgang mit Gefährdungen zu ermöglichen. Im Sinne des
Befähigungsprinzips sollen die Maßnahmen so ausgerichtet sein, dass Kinder und Jugendliche in die Lage versetzt werden,
selbstbestimmt mit Gefährdungen umzugehen. Nicht die Verbote und Reglementierungen eines gesetzlichen
Jugendschutzes stehen im Vordergrund, sondern Aneignung, Kritikfähigkeit, Selbststeuerung werden gefordert und eingeübt.
Um dies zu erreichen sind, sowohl Eltern und Erziehungsberechtigte, als auch in der Erziehung tätige Fachkräfte
gleichermaßen gefordert. Sie müssen ebenfalls für diese Aufgabe und die damit verbundenen Themenfelder ausreichend
vorbereitet, ausgebildet und informiert sein.
Die Angebote und Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutz lassen sich kaum losgelöst von den anderen
Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendarbeit betrachten. Denn erzieherischer Kinder- und Jugendschutz findet in der
täglichen Arbeit in allen bereits beschriebenen Handlungsfeldern der Kinder und Jugendarbeit, aber gleichwohl auch in
Kindertageseinrichtungen und Schulen statt.
So ist dies auch in Pulheim; neben Präventionsangeboten durch die Mobile Jugendarbeit und die Schulsozialarbeit finden in
den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und in den Jugendverbänden bereits vielfältige Maßnahmen und
Angebote zu den verschiedenen Themenfeldern statt. Ergänzt werden die Angebote durch zahlreiche Veranstaltungen der
Fachkräfte der Jugendgerichtshilfe dezentral an Schulen zu den Themen Alkohol, Drogen und Gewalt.
Vordringliche Themenfelder sind derzeit unter anderem:
Digitalisierung und Medien
Dieser Themenbereich lässt sich sowohl als Herausforderung und auch Chance einordnen. Es gilt die Medienkompetenz der
Kinder und Jugendlichen zu erhöhen sowie die Erziehungsberechtigten und Fachkräfte für dieses Thema zu befähigen und
zu sensibilisieren. Insbesondere die Bereiche Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, Fake News, Cybermobbing,
Selbstinszenierung in sozialen Netzwerken, meinungsbildende Berichterstattung und Beeinflussung durch soziale Medien
müssen hier Beachtung finden. Es gilt aktuell eine Kommunikationskultur für das digitale Zeitalter auszuhandeln und zu
entwickeln.
Radikalisierung und Extremismus
Radikalisierung zeigt sich meist in Form eines schleichenden Prozesses und wird daher als Tendenz oftmals zunächst sogar
von den betroffenen Jugendlichen selber und ihrem Umfeld unzureichend erkannt oder verharmlost. Sie entwickelt sich aus
einem Wechselspiel von eigenen Erfahrungen, Kontakten mit extremistischen Szenen und dem Konsum von Propaganda.
Diese wird oftmals über das Internet verbreitet und in vordergründig harmlosen Medien wie Musik oder anderen
Kulturveranstaltungen transportiert. Hier gilt es eine Sensibilisierung für die kritischen Themen zu erreichen und den Blick für
gefährdende Tendenzen zu schärfen.
Gesundes Aufwachsen
Dieser Themenbereich umfasst eine Bandbreite von Inhalten, die maßgeblich dazu beitragen gesundes Aufwachsen von
Kindern und Jugendlichen zu fördern. Wichtige Themen sind beispielsweise je nach Zielgruppe die Vermittlung von gesunder
Ernährung, dem Spaß an Sport und Bewegung sowie einem angemessenen Umgangsverhalten mit Genussmitteln.
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Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt entsteht meist durch die Ausnutzung eines Machtgefälles und kann in höchst unterschiedlichen
Ausprägungen ausgeübt werden. Sie kann sowohl physisch als auch psychisch und in direkter oder indirekter Form
stattfinden. Kinder und Jugendliche müssen dazu befähigt werden diese Formen zu erkennen und sensibilisiert und
vorbereitet werden, die einzuhaltenden Grenzen weder bewusst noch unbewusst zu überschreiten.
Entwicklungsimpulse für eine Maßnahmenplanung 2017-2020
Es ist anzustreben die Sensibilität der Eltern, Ehrenamtlichen und Multiplikatoren für aktuelle Themen auszubauen und
sie mit geeigneten Maßnahmen fortzubilden.
Ein konkretes Vorhaben für die Zeit der Förderperiode ist es, eine zentrale Veranstaltung zu einem aktuellen Thema für
Eltern und andere Interessierte anzubieten. Die Vorbereitung der Veranstaltung soll in der AG § 78 Kinder- und
Jugendförderung unter Beteiligung der freien Träger geschehen.
14
3.
Fazit und Ausblick
Der vorliegende Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Pulheim beleuchtet die Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen
in Pulheim und benennt aktuelle Herausforderungen und Chancen für die Handlungsfelder der §§ 11-14, SGB VIII in den
kommenden Jahren.
Die Kinder- und Jugendförderung ist ein Fachbereich der, im Gegensatz zu den meisten anderen Bereichen der Jugendhilfe,
nicht expandiert. Die Gefahr, dass Stillstand Rückschritt bedeutet, ist derzeit gegeben. Dies zeigt sich zum Beispiel in der
Tatsache, dass „Jugendarbeit“ als Studienschwerpunkt nicht (mehr) angeboten wird. Im Zuge der Bildungs– und
Kinderschutzdebatte der letzten Jahre, wurde die „Frühe Kindheit“ in den Fokus des fachlichen und politischen Interesses
gerückt. Der Ausbau von Einrichtungen, die eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen, bindet erhebliche
fachliche und finanzielle Ressourcen. Jugendarbeit, die – zu Recht - ihre Prinzipien von Freiwilligkeit und Selbstorganisation
betont, passt nicht in diese verbindlichen Versorgungsstrukturen. Auf Bundes- und Landesebene gibt es derzeit Initiativen,
die die Jugendarbeit stärken möchten (siehe Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter, 2016: 2). Die im Kinder- und
Jugendförderplan beschriebenen Herausforderungen stehen dieser Entwicklung gegenüber. Sie werden von den Trägern,
Verbänden, Einrichtungen und den damit beauftragten Fachkräften und Ehrenamtlichen gut angenommen und umgesetzt.
Mit der Gründung der AG § 78 Kinder- und Jugendförderung in Pulheim ist die im SGB VIII vorgesehene
Vernetzungsstruktur geschaffen worden, um in Zukunft gemeinsam die Vorbereitung und Planung von Maßnahmen und
Aktionen für Kinder und Jugendliche in Pulheim voranzubringen. Die AG § 78 wird sich sowohl konkreten Vorhaben – wie
etwa der Vorbereitung eines konzeptionell überarbeiteten Weltkindertages – als auch grundsätzlichen fachlichen Fragen zur
Weiterentwicklung der Angebote und Maßnahmen für Kinder und Jugendliche in Pulheim widmen. Die regelmäßigen Treffen
sorgen zudem für eine verbesserte Kommunikation und Vernetzung der freien Träger und Verbände untereinander sowie mit
dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe.
Insgesamt wird deutlich, dass sich die Lebenswelten und Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen schnell
verändern und sie mit diesen Veränderungen oft kurzfristig und individuell umgehen müssen. Unabdingbar dabei ist, dass
auch die Kinder- und Jugendarbeit diese Herausforderungen erkennt und annimmt und den Kindern und Jugendlichen
daraufhin veränderte Angebote und Rahmenbedingungen präsentiert.
Zudem ist es ihre Aufgabe den Kindern und Jugendlichen die Freiräume und damit verbundenen Erfahrungsmöglichkeiten
zu verschaffen, die ihnen frei von Leistungsdruck und starren Regeln Platz zu selbstverantwortlichem Handeln bietet. Die
Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit sollen die Kinder und Jugendlichen dazu befähigen selbstbestimmt
zu denken und zu handeln und tragen maßgeblich dazu bei, dass das Leben junger Menschen gelingt.
Eine gemeinschaftliche Aufgabe für die Politik, den öffentlichen Träger der Jugendhilfe sowie die freien Träger ist es nun die
theoretischen Ausführungen des Kinder und Jugendhilfeplans mit Leben zu füllen und die beschriebenen
Entwicklungsimpulse in konkrete Maßnahmen umzuwandeln und umzusetzen. Denn nur durch die praktische Umsetzung
des Kinder- und Jugendförderplan, mit Unterstützung der Politik kann dieser funktionieren und den Kindern und
Jugendlichen maßgebliche Unterstützung bei der Entfaltung ihrer Potenziale bieten.
15
4.
Anhang
Gesetzliche Grundlagen:
§ 11 Jugendarbeit
(1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu
stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie
zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und
hinführen.
(2) Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der
Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene
Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote.
(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
1.
außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher
und technischer Bildung,
2.
Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
3.
arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
4.
internationale Jugendarbeit,
5.
Kinder- und Jugenderholung,
6.
Jugendberatung.
(4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang
einbeziehen.
§ 12 Förderung der Jugendverbände
(1) Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen
Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 zu fördern.
(2) In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich
gestaltet und mitverantwortet. Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet, sie
kann sich aber auch an junge Menschen wenden, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre
Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.
§ 13 Jugendsozialarbeit
(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen
in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen
angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale
Integration fördern.
(2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und
Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und
Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen
Rechnung tragen.
(3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der
beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen
sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40
geleistet werden.
(4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher
und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden.
§ 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
gemacht werden.
(2) Die Maßnahmen sollen
1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit,
Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu
schützen.
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Übersicht der Einrichtungen und Verbände
Träger:
Caritasverband für den Rhein-Erft Kreis e.V.
Jugendzentrum Pogo
Zur Offenen Tür 10
50259 Pulheim
Tel. 02238-55236
Jugendtreff Stommeln
Christinastr. 3
50259 Pulheim
Tel. 02238-2317
Jugendtreff Sinnersdorf
Stommelner Str. 104
50259 Pulheim
Tel. 02238-57703
Jugendtreff Exil / Sinthern
Brauweilerstr. 31
50259 Pulheim
Tel. 0178-4775735
Träger:
DRK – Kreisverband Rhein-Erft e.V.
Kinder- und Jugendhaus Zahnrad
Donatusstr. 43
50259 Pulheim
Tel. 02234-801882
Mobile Jugendarbeit
Träger:
Caritasverband für den Rhein-Erft Kreis e.V.
Mobile Jugendarbeit
c/o Jugendzentrum Pogo
Saskia Fries-Neunzig
Tel. 0178-4775735
Träger Ferienangebote
Caritasverband für den Rhein-Erft
c/o Jugendzentrum Pogo
Tel. 0178-4775735
c/o Kinder- und
Tel. 02234-801882
Kreis e.V.
DRK Kreisverband Rhein-Erft e.V.
Jugendhaus Zahnrad
GiP – Ganztag in Pulheim e.V.
Hackenbroicher Str. 66
50259 Pulheim
Tel. 02238-468850
Jugendverbände
Bund der Deutschen katholischen Jugend Pulheim
www.bdkj-pulheim.de
DLRG Jugend
www.pulheim.dlrg.de
DPSG Pulheim, Stamm St. Barbara
www.dpsg-pulheim.de
DPSG Sinnersdorf, Stamm Maximilian Kolbe
www.dpsg-sinnersdorf.de
DPSG Brauweiler, Stamm Bernhard von Clairvaux
www.dpsg-brauweiler.de
KJG Pulheim, St. Kosmas und Damian
www.kjg-pulheim.de
Messdiener Brauweiler / Dansweiler
www.messdiener-brauweiler.de
Messdiener Geyen / Sinthern
www.messdiener-sinthern-geyen.de
Messdiener St. Hubertus
Kontakt: Pfarrheim Sinnersdorf / Tel. 02238-6313
Messdiener St. Martinus
www.messdiener-stommeln.de
Pulheimer Kinder- und Jugendchor
www.pukijucho.de
Freiwillige Feuerwehr Pulheim Jugendfeuerwehr
www.jugendfeuerwehr-pulheim.de
DRK Ortsgruppe Sinnersdorf
www.drk-sinnersdorf.de
Ev. Jugend Pulheim
www.kirchepulheim.de
Ev. Jugend Sinnersdorf
www.kirchepulheim.de
Ev. Jugend Sinthern / Geyen
www.kirchepulheim.de
TuS Brauweiler
www.tus-brauweiler.de
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Literaturverzeichnis
Bundesministerium für Familie, Senioren und Jugend (Hrsg.), (2013): 14. Kinder- und Jugendbericht, Bericht über die
Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen von Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), (2016): 10.
Kinder- und Jugendbericht des Landesregierung Nordrhein-Westfalen, Kinder und Jugendliche in NRW – Ansätze,
Entwicklungen und Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe und der Politik
Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter, (2016): Kommune als Ort der Jugendpolitik – Jugendarbeit in den
Fokus stellen / Positionspapier
Impressum
Herausgeber: Stadt Pulheim. Der Bürgermeister
Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim
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Veröffentlichung 004 – 2017. © 2017
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