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Bürgerantrag (Anregung 249/2010)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
556 kB
Erstellt
22.06.10, 06:49
Aktualisiert
27.09.10, 13:41

Inhalt der Datei

_ Frühschwimmer des Sportbades LIBLAR Ansprechpartner ist die erste Unterzeichnerin der Unterschriftenlisten': ttOJ..t U~~U \ 4 V( An den Bürgermeister der Stadt Erftstadt Herrn Dr. Franz Georg Rips 50374 ERFTSTADT Betreff: Bürgerantrag hier: Überprüfung der Schwimmbad Gebührenordnung zum 01. Mai 2010 Anlage: Schriftsatz und 7 Seiten mit Unterschriften Einzelheiten und Begründung zum Bürgerantrag Sachstand: 1. Schwimmbäder dienen der Daseinsvorsorge und werden bezahlt durch die Steuern der Bürger und zum kleineren Teil durch Nutzungsgebühren der Bürger 2. Das Sportbad LIBLAR wird in den frühen Morgenstunden und in den späten Abendstunden von "Frühschwimmern" frequentiert, die 3 bis 6 Mal die Woche fiir 30 bis 60 Minuten zum Schwimmen kommen. Die Gebühren rur die Frühschwimmer waren, bedingt durch die Möglichkeit Jahreskarten zu erwerben, erschwinglich und haben so die sportliche Betätigung und Gesundheitsvorsorge leicht gemacht. 3. Für Familien und Geschwister gab es eine soziale Komponente durch eine leichte Ermäßigung ftir die jeweils zweite und dritte Jahreskarte einer Familie. 4. In ganz Deutschland lassen sich Schwimmbäder nicht kostendeckend betreiben (siehe Untersuchungsergebnis CONPRO: erhebliche Zuschüsse sind nötig) 5. Eintrittsgebühren sind bezogen auf die Kosten ein sehr geringer Betrag. Im Untersuchungsergebnis wird deshalb auch lediglich eine mäßige Gebührenerhöhung vorgeschlagen 6. Die Frühschwimmer / Spätschwimmer sind wesentliche Werbeträger rur das Sportbad. 7. Jahreskarten sind bisher eine kalkulierbare Finanzierung und gleichzeitig zinsloser Kredit, der ca. 20% aller Eintrittsgelder ausmacht / ausmachte. 8. Wegen Renovierung geschlossen wird das Sportbad LIBLAR in den Schul-Sommerferien rur 6 Wochen. Die Frühschwimmer weichen dann nach KIERDORF aus. Wegen der Schließung von KIERDORF fehlt dann diese Ausweichmöglichkeit. 9. Die ab 01. Mai 2010 gültige Gebührenordnung enthält basierend auf dem Antrag einer Rats- Fraktion der Stadt weder eine soziale Komponente noch die Möglichkeit einer Kostenreduzierung durch Jahreskarten. Für die Freibäder ist jedoch weiterhin die Saisonkarte geblieben. Die Frühschwimmer kennen bisher keine hinreichende Begründung rur das Streichen der Jahreskarten. 10. Selbst die umliegenden Schwimmbäder mit einem erheblich größeren Angebot fiir Frühschwimmer haben besondere Regelungen rur ihre aktiven Schwimmer. Das Preis- Leistungsverhältnis ist oft besser als in unserem Sportbad LIBLAR Bewertune:: 1. Die Kostenerhöhung durch Wegfall der Jahreskarten wird von nahezu allen Frühschwimmem als Zumutung empfunden. Je nach Besuchsfrequenz pro Woche ist rur diese Gruppe der Preis ftir gleiche Leistung auf das 6 bis 10 fache gestiegen. c cL< 2. Die neuen Preise können sich nicht mehr alle Frühschwimmer leisten. Sie können die unzumutbaren Preissteigerungen nur durch Verzicht ausgleichen oder abwandern. Aktive Schwimmer, die sich diese Preise leisten können, werden ihre noch vorhandene Mobilität nutzen und möglicherweise auf attraktivere Bäder in der Umgebung ausweichen. 3. Der Wegfall der sozial gestaffelten Preise trifft besonders Familien mit Kindern. Eine Familie mit 2 Kindern hat bisher für die Jahreskarten 291 EURO bezahlt, für 5-maligen Besuch pro Woche und 52 Wochen pro Jahr wird sie künftig 2340 EURO bezahlen müssen. Selbst wenn diese Familie die Anzahl ihrer Besuche halbiert ist der Preis immer noch für viele aktive Schwimmer unzumutbar. 4. Erftstadt ist zu großen Teilen eine "Wohnstadt". Abwanderung kann nur vermieden werden durch ein breit gefächertes und gutes Angeboten für Freizeit und Gesundheit. Die nahen größeren Orte sind anziehender, es ei denn wir haben ein günstigeres Preis- LeistungsVerhältnis auf vielen Gebieten wie Sport, Kultur, Vereinsleben, Clubs, Einkaufen und Wohnen. Nur so lässt sich Abwanderung verhindern. Die neue Preiserhöhung verringert die Attraktivität unserer Stadt 5. Die zum Teil sehr guten Vorschläge der CONPRO Untersuchung wurden kaum berücksichtigt / umgesetzt. Leider enthält diese Untersuchung auch Fehler, die man korrigieren sollte. Die neuen Preise stehen im Widerspruch zu den CONPRO Vorschlägen. 6. Es gibt sicher Auswirkungen durch die Schließungen anderer Bäder auf den SchwimmBetrieb in LIBLAR. Muss das Frühschwimmen möglicherweise wegfallen, weil diese Zeiten für die Schulen benötigt werden? Deshalb Wegfall der Jahreskarten? 7. Das Angebot der Frühschwimmer zu Gesprächen besteht nach wie vor, wurde jedoch bisher nicht wirklich genutzt. Erfahrungsgemäß können Praktiker und Betroffene helfen, zu neuen Lösungen zu kommen, und so verhindern, dass gestrichen statt gespart wird. Möe:lichkeiten und Ane:ebote 1. Nachholen der Begründung für die Betroffenen und die Öffentlichkeit, daran anschließend ein Gespräch über die Gründe mit Vertretern des Rates. Dies kann sicher zur Versachlichung beitragen. Gute Kommunalpolitik erkennt man eben nicht am Parteienstreit sondern am Miteinander im Rat und mit den Bürgern! 2. Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten zur Ergänzung / Komplettierung der Gebührenordnung mit dem Ziel, nicht gewollte oder nicht zumutbare Belastungen zu reduzieren 3. Erhöhung der Einnahmen, siehe Vorschlag von CONPRO, durch etwas mehr Werbung für unsere Bäder. Die Öffnungszeiten für Individualbesucher verbessern. Das Bad für Spätschwimmer attraktiver machen. Die Verkehrsanbindungen optimieren. 4. Kontaktaufnahme mit Betreibern von ähnlich strukturierten Sportbädern in anderen Orten mit dem Ziel, Vorschläge zu Einsparungen oder sinnvollen Reduzierung der Betriebskosten zu kommen. Die Frühschwimmer bieten dazu ihre Hilfe an. Nebenabdruck ohne Unterschriften st vorgesehen die Fraktionsvorsitzenden im Rat - die zuständigen Ausschussvorsitzenden - - die zuständigen - die Mitarbeiter in der Verwaltung regionale und überregionale Presse für Die Erftstädter Frühschwimmerlinnen Herrn Bürgermeister Dr. Franz- Georg Rips Holzdamm 10 50374 Erftsstadt Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Wir, als Bürger unserer Stadt, wenden uns an Sie in einer Sache, die uns sehr am Herzen liegt. Die Gebührenordnung rur das Frühschwimmen soll (muss) geändert werden. Wir haben das morgendliche Schwimmen als ausgesprochenes Privileg empfunden und sind froh darüber, dass unsere Stadt uns dieses ermöglicht hat. Eine solche Halle mit dem Personal "am Laufen" zu halten ist sehr kostspielig, was allen bewusst ist. Wie andere Gemeinden im Umkreis wären auch wir bereit, 200 Euro fiir eine Jahreskarte zu bezahlen. Frühschwimmer kommen in zwei Schüben: von 6.30 bis 7.00 Uhr Berufstätige, aber auch ältere Menschen und sportlich versierte Schüler, die meisten Rentner und die sich nach Operationen Rehabilitierenden von kurz nach 7.00 bis 8.00 Uhr. Viele der Frühschwimmer frequentieren unsere Hallenbäder schon seitdem sie existieren, und schwören darauf, ihre Gesundheit durch die morgendliche Ertüchtigung erhalten zu haben. Gesunde Rentner verursachen ja auch der Gemeinde weniger Kosten. Alles in allem bedeutet die Aufrechterhaltung der Jahresschwimmkarte, wenn auch zu einem höheren, gerechtfertigten Preis, eine Erhaltung der Gesundheit und positiven Grundstimmung der "Schwimm-Senioren" von Erftstadt und trägt dazu bei, ihnen das Geruhl zu vermitteln, ihre Stadt habe sich fiir ihr Wohlergehen eingesetzt und sie haben die richtigen Vertreter ihrer Interessen gewählt. Ein Schwimmengehen per Zehnerkarte fiir 90 Euro im Monat ist ja fiir kaum jemanden erschwinglich. Wir sind fest davon überzeugt, dass Sie Ihr Vorhaben in unserem Sinne noch einmal überdenken und verbleiben Mit freundlichen Grüßen die Erftstädter Frühschwimmerlinnen , , ._~ ~ ~ T ~ ~ Jock ~___ I i I - 50&"1-'1- -~. Et-thkJJ-{lR-<L., e..""~.IlIl8 .__~_~~__ ' ~~~- ~ +- I': ~i~~ \ 1>;~ Unterschrift ' (A. ~ I . ! j,1/cc41 ~-fk. 2"}' Cf ~ot,h1-1A '.;I~ (ß.MJfOf -~-J !. itJir-'. ~~i.~~).~~- .{tt.:t> )J~:;~e; ~;~~ 2+-~+- I . _~_~~f-<~~{ "-" -L[;-i ILX~ . l__l~S~ Adresse ~-~d:~-Q4 Un:LVlCl \ i : 11 !Name u -~ cp. :tß ~__I I ~ L-"0/2-"-/LßILlt ! . ~. _{-i'G5c.1 - 1 ,f;er>L.e4 " I? oE y E J1ft ___ HeL '-eva- - w :--- MWl;.tJCft-- 1---3t~ '~( k - n J .l i / -- .' hiJ2~k~___ -~e-t~~r'b1&4~~.kdir~r~- ~ tfl___ '__t.Cllj . " 5i.rf-tf ~/!q_4f(j tlÜJ(/!f !rtM'4dC. (/ /. - /tt t{tfl________ -;f- @ ~-i i ! ~--. .t-~- -, !r i \ ~I -1- -'t- I iName : ~. Adresse . ~_._~._- i U nferse hrift ~ (s\ ~' I ! --~ I II ~.-s-- Name ------.------ fl {po".ct~ HO~S "___ " ---r~_._______________.___ H )/-e"'c/~ ... - - '-. -- ------ . nb<_ny~._1___n13~_~_Lg ~__~~I_ l{/=c~/~y>k.c~~ft(~~ ___~1-\o ~ s ~otLn__________ /~_hC~~______ _.-------- -~- 1 iName r--~-- I I f r .' ~--- ~-_... , I I -~-- - ~ 1\ '"~ I I .; / I' !. ~ j ~ I I I . I, . , c1(J ~\ßt-- 1: ,I ~ (h 2.l\J. '6\ d-tj~) I ~----- I ~ ~--~---~ + ~------_..- i,, .-----..--- ----- I I , ' ~ ------- -- ------------ ~ r_------.-- ----------- ~- ---._--- --t- BEKANN 'MACHUN Nr.37/10 Änderung der Preisregelung Bäder der Stadtwerke Erftstadt Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 25.03.2010 aufgrund des § 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666 ff) zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV NW S. 380), § 5 Abs. 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen -EigVO- (Artikel 16 des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 in der Fassung vom 01.06.1988 (GV NW 324), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2004 GV NW S. 644) und dem § 7 der Betriebssatzung der Stadtwerke Erftstadt vom 28.12.2005 folgende Preisregelung Bäder der Stadtwerke Erftstadt beschlossen: § 1 Benutzungsentgelte (1) Für die Benutzung der Schwimmbader erhoben: im öffentlichen Badebetrieb werden folgende Entgelte Tarif I Erwachsene Tarif 11 Kinder u. Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, SchOler, Auszubildende, Schwerbehinderte, Studenten, FachhochschOler, Wehr- u. Zivildienstleistende Hallenbadkarter. Einzelkarte Zehnerkarte 3,40 € 30,00 € 1,70 € 15,00 € 3,40€ 30,00 € 60,00 € 1,70€ 15,00 € 30,00 € Freibadkarten Einzelkarte Zehnerkarte Saisonkarte §9 Inkrafttreten Die Preisregelung Bader tritt am 01.05.2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Preisregelung Bader in der Fassung vom 01.01.2002 außer Kraft.