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Kommune
Erftstadt
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Erstellt
22.06.10, 06:49
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
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Frühschwimmer des Sportbades LIBLAR
Ansprechpartner
ist die erste Unterzeichnerin
der Unterschriftenlisten':
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An den
Bürgermeister der Stadt Erftstadt
Herrn Dr. Franz Georg Rips
50374 ERFTSTADT
Betreff: Bürgerantrag
hier: Überprüfung der Schwimmbad Gebührenordnung zum 01. Mai 2010
Anlage: Schriftsatz und 7 Seiten mit Unterschriften
Einzelheiten und Begründung zum Bürgerantrag
Sachstand:
1. Schwimmbäder dienen der Daseinsvorsorge und werden bezahlt durch die Steuern der
Bürger und zum kleineren Teil durch Nutzungsgebühren der Bürger
2. Das Sportbad LIBLAR wird in den frühen Morgenstunden und in den späten Abendstunden
von "Frühschwimmern" frequentiert, die 3 bis 6 Mal die Woche fiir 30 bis 60 Minuten zum
Schwimmen kommen. Die Gebühren rur die Frühschwimmer waren, bedingt durch die
Möglichkeit Jahreskarten zu erwerben, erschwinglich und haben so die sportliche Betätigung
und Gesundheitsvorsorge leicht gemacht.
3. Für Familien und Geschwister gab es eine soziale Komponente durch eine leichte
Ermäßigung ftir die jeweils zweite und dritte Jahreskarte einer Familie.
4. In ganz Deutschland lassen sich Schwimmbäder nicht kostendeckend betreiben (siehe
Untersuchungsergebnis CONPRO: erhebliche Zuschüsse sind nötig)
5. Eintrittsgebühren sind bezogen auf die Kosten ein sehr geringer Betrag. Im
Untersuchungsergebnis wird deshalb auch lediglich eine mäßige Gebührenerhöhung
vorgeschlagen
6. Die Frühschwimmer / Spätschwimmer sind wesentliche Werbeträger rur das Sportbad.
7. Jahreskarten sind bisher eine kalkulierbare Finanzierung und gleichzeitig zinsloser Kredit,
der ca. 20% aller Eintrittsgelder ausmacht / ausmachte.
8. Wegen Renovierung geschlossen wird das Sportbad LIBLAR in den Schul-Sommerferien
rur 6 Wochen. Die Frühschwimmer weichen dann nach KIERDORF aus. Wegen der
Schließung von KIERDORF fehlt dann diese Ausweichmöglichkeit.
9. Die ab 01. Mai 2010 gültige Gebührenordnung enthält basierend auf dem Antrag einer
Rats- Fraktion der Stadt weder eine soziale Komponente noch die Möglichkeit einer
Kostenreduzierung durch Jahreskarten. Für die Freibäder ist jedoch weiterhin die Saisonkarte
geblieben. Die Frühschwimmer kennen bisher keine hinreichende Begründung rur das
Streichen der Jahreskarten.
10. Selbst die umliegenden Schwimmbäder mit einem erheblich größeren Angebot fiir
Frühschwimmer haben besondere Regelungen rur ihre aktiven Schwimmer.
Das Preis- Leistungsverhältnis ist oft besser als in unserem Sportbad LIBLAR
Bewertune::
1. Die Kostenerhöhung durch Wegfall der Jahreskarten wird von nahezu allen Frühschwimmem
als Zumutung empfunden. Je nach Besuchsfrequenz pro Woche ist rur diese Gruppe der
Preis ftir gleiche Leistung auf das 6 bis 10 fache gestiegen.
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2. Die neuen Preise können sich nicht mehr alle Frühschwimmer leisten. Sie können die
unzumutbaren Preissteigerungen nur durch Verzicht ausgleichen oder abwandern. Aktive
Schwimmer, die sich diese Preise leisten können, werden ihre noch vorhandene Mobilität
nutzen und möglicherweise auf attraktivere Bäder in der Umgebung ausweichen.
3. Der Wegfall der sozial gestaffelten Preise trifft besonders Familien mit Kindern. Eine
Familie mit 2 Kindern hat bisher für die Jahreskarten 291 EURO bezahlt, für 5-maligen
Besuch pro Woche und 52 Wochen pro Jahr wird sie künftig 2340 EURO bezahlen müssen.
Selbst wenn diese Familie die Anzahl ihrer Besuche halbiert ist der Preis immer noch für
viele aktive Schwimmer unzumutbar.
4. Erftstadt ist zu großen Teilen eine "Wohnstadt". Abwanderung kann nur vermieden werden
durch ein breit gefächertes und gutes Angeboten für Freizeit und Gesundheit. Die nahen
größeren Orte sind anziehender, es ei denn wir haben ein günstigeres Preis- LeistungsVerhältnis auf vielen Gebieten wie Sport, Kultur, Vereinsleben, Clubs, Einkaufen und
Wohnen. Nur so lässt sich Abwanderung verhindern. Die neue Preiserhöhung verringert die
Attraktivität unserer Stadt
5. Die zum Teil sehr guten Vorschläge der CONPRO Untersuchung wurden kaum
berücksichtigt / umgesetzt. Leider enthält diese Untersuchung auch Fehler, die man
korrigieren sollte. Die neuen Preise stehen im Widerspruch zu den CONPRO Vorschlägen.
6. Es gibt sicher Auswirkungen durch die Schließungen anderer Bäder auf den SchwimmBetrieb in LIBLAR. Muss das Frühschwimmen möglicherweise wegfallen, weil diese Zeiten
für die Schulen benötigt werden? Deshalb Wegfall der Jahreskarten?
7. Das Angebot der Frühschwimmer zu Gesprächen besteht nach wie vor, wurde jedoch bisher
nicht wirklich genutzt. Erfahrungsgemäß können Praktiker und Betroffene helfen, zu neuen
Lösungen zu kommen, und so verhindern, dass gestrichen statt gespart wird.
Möe:lichkeiten und Ane:ebote
1. Nachholen der Begründung für die Betroffenen und die Öffentlichkeit, daran anschließend
ein Gespräch über die Gründe mit Vertretern des Rates. Dies kann sicher zur Versachlichung
beitragen. Gute Kommunalpolitik erkennt man eben nicht am Parteienstreit sondern am
Miteinander im Rat und mit den Bürgern!
2. Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten zur Ergänzung / Komplettierung der
Gebührenordnung mit dem Ziel, nicht gewollte oder nicht zumutbare Belastungen zu
reduzieren
3. Erhöhung der Einnahmen, siehe Vorschlag von CONPRO, durch etwas mehr Werbung für
unsere Bäder. Die Öffnungszeiten für Individualbesucher verbessern. Das Bad für
Spätschwimmer attraktiver machen. Die Verkehrsanbindungen optimieren.
4. Kontaktaufnahme mit Betreibern von ähnlich strukturierten Sportbädern in anderen Orten mit
dem Ziel, Vorschläge zu Einsparungen oder sinnvollen Reduzierung der Betriebskosten zu
kommen. Die Frühschwimmer bieten dazu ihre Hilfe an.
Nebenabdruck ohne Unterschriften st vorgesehen
die Fraktionsvorsitzenden
im Rat
- die zuständigen Ausschussvorsitzenden
-
- die zuständigen
- die
Mitarbeiter in der Verwaltung
regionale und überregionale
Presse
für
Die Erftstädter Frühschwimmerlinnen
Herrn
Bürgermeister
Dr. Franz- Georg Rips
Holzdamm 10
50374 Erftsstadt
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Wir, als Bürger unserer Stadt, wenden uns an Sie in einer Sache, die uns sehr am Herzen liegt.
Die Gebührenordnung rur das Frühschwimmen soll (muss) geändert werden. Wir haben das
morgendliche Schwimmen als ausgesprochenes Privileg empfunden und sind froh darüber,
dass unsere Stadt uns dieses ermöglicht hat. Eine solche Halle mit dem Personal "am Laufen"
zu halten ist sehr kostspielig, was allen bewusst ist. Wie andere Gemeinden im Umkreis
wären auch wir bereit, 200 Euro fiir eine Jahreskarte zu bezahlen.
Frühschwimmer kommen in zwei Schüben: von 6.30 bis 7.00 Uhr Berufstätige, aber auch
ältere Menschen und sportlich versierte Schüler, die meisten Rentner und die sich nach
Operationen Rehabilitierenden von kurz nach 7.00 bis 8.00 Uhr. Viele der Frühschwimmer
frequentieren unsere Hallenbäder schon seitdem sie existieren, und schwören darauf, ihre
Gesundheit durch die morgendliche Ertüchtigung erhalten zu haben. Gesunde Rentner
verursachen ja auch der Gemeinde weniger Kosten.
Alles in allem bedeutet die Aufrechterhaltung der Jahresschwimmkarte, wenn auch zu
einem höheren, gerechtfertigten Preis, eine Erhaltung der Gesundheit und positiven
Grundstimmung der "Schwimm-Senioren" von Erftstadt und trägt dazu bei, ihnen das
Geruhl zu vermitteln, ihre Stadt habe sich fiir ihr Wohlergehen eingesetzt und sie haben die
richtigen Vertreter ihrer Interessen gewählt. Ein Schwimmengehen per Zehnerkarte fiir
90 Euro im Monat ist ja fiir kaum jemanden erschwinglich. Wir sind fest davon überzeugt,
dass Sie Ihr Vorhaben in unserem Sinne noch einmal überdenken und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
die Erftstädter Frühschwimmerlinnen
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BEKANN
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Nr.37/10
Änderung der Preisregelung Bäder
der Stadtwerke Erftstadt
Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 25.03.2010 aufgrund des § 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666 ff)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007
(GV NW S. 380), § 5 Abs. 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen -EigVO- (Artikel 16 des Gesetzes über ein
Neues Kommunales Finanzmanagement
für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen
vom
16.11.2004 in der Fassung vom 01.06.1988 (GV NW 324), zuletzt geändert durch Gesetz vom
16.11.2004 GV NW S. 644) und dem § 7 der Betriebssatzung der Stadtwerke Erftstadt vom
28.12.2005 folgende Preisregelung Bäder der Stadtwerke Erftstadt beschlossen:
§ 1
Benutzungsentgelte
(1) Für die Benutzung der Schwimmbader
erhoben:
im öffentlichen Badebetrieb werden folgende Entgelte
Tarif I
Erwachsene
Tarif
11
Kinder u. Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, SchOler, Auszubildende, Schwerbehinderte, Studenten, FachhochschOler, Wehr- u.
Zivildienstleistende
Hallenbadkarter.
Einzelkarte
Zehnerkarte
3,40 €
30,00 €
1,70 €
15,00 €
3,40€
30,00 €
60,00 €
1,70€
15,00 €
30,00 €
Freibadkarten
Einzelkarte
Zehnerkarte
Saisonkarte
§9
Inkrafttreten
Die Preisregelung Bader tritt am 01.05.2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Preisregelung Bader in der
Fassung vom 01.01.2002 außer Kraft.