Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
öffentlich
V
Az.:
8/
Amt:
1)471
- 61 -
An den
BeschIAusf.:- 61 -
Rat
Datum: 18.11.2004
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
zur Vorberatung über den
Stadtentwicklungsausschuss
Betrifft: Erweiterung des Gebietes des Naturparks Kottenforst-Ville auf
dem Gebiet der Stadt Erftstadt
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstodt. den
•
.
("I\f\J
Beschlussentwurf:
Dos Gebiet des Naturparks Kot/enforst-Ville wird auf dem Gebiet der Stadt
Erftstadt entsprechend der Fortschreibung des Maßnahmenplanes (s.An-lage)
erweitert.
Begründung:
Naturparke dienen der Sicherung der Freiräume in Verbindung mit der Erholungsvorsorge und Erholunqsplcnunq. In den letzten Jahren haben die
Aspekte der Kulturlandschaftspflege und der Umweltbildung dabei einen
immer stärkeren Raum eingenommen.
Mit den 1986 festgelegten Grenzen des Zweckverbandes Naturpark Kottenforst-Ville liegt bisher nur der öslliche Teil des Stadtgebietes [Kierdort, Köttingen, Blessem,Liblar, FrauenthaI, Bliesheim)im Zweckverbandsgebiet. Grenze
des Zweckverbandsgebietes ist die BABA 1zwischen dem Erfttal-Dreieck und
südlich Niederberg sowie die BAB A 61 nördlich von Gymnich bis zum
Bliesheimer Kreuz. Die Bereiche Weilerswist (südlich bis Meckenheim,
Rheinbach). Euskirchen bis nach Zülpich sind bereits Bestandteile des Naturparkgebietes.
Dieser Ist-Zustand. der große Teile des Erftstädter Stadtgebietes nicht einschließt. lässtdie gerade in den letzten Jahren abgelaufenen Entwicklungen.
Planungen und Umsetzungen unberücksichtigt.
Mit dem seit 1999 rechtskräftigen Höchennulzunqsplon der Stadt Erftstadt
wurden - in Absprache mit der Kreisplanung und der Landwirtschaft - insbesondere die Gewässerauen von Erft und Rotbach als Flächen zur ,Anreicherung und Aufwertung im Sinne von Naturschutz 'und Landschaftspflege'
festgelegt. Diese Darstellung im FNPwurde bewusst mit der Darstellung ,Fläche
für die Landwirtschaft' kombiniert um die Erhaltung und Entwicklung von
genutzter Kulturlandschaft zu ermöglichen.
•
'.
Zwischenzeitlich sind die Vorgaben des FNPin einigen Bereichen bereits weit
umgesetzt. Insbesondere die Aue von Rotbach und Lechenicher Mühlengraben zwischen Niederberg. Friesheim.Ahrem und Lechenich wurde durch
diverse Verfahren und Programme (Flurbereinigungsverfahren Rotbachaue.
Aufforstungsprogramm ,Laß Bäume in den Himmel wachsen'. Ausgleichsmaßnahmen etc.) als Erholungsraum für die ortsnohe Erholung deutlich aufgewertet. Ähnliches gilt für den Bereich um Borr (Borrer Buschmit Steine-maar
und Langmaar) und den Bereich zwischen Friesheim und Niederberg
(Lößtälchen Louche vom Rotbach bis zur BAB A 1). Mit der Einrichtung des
Umweltzentrums Friesheimer Busch sowie der Anlage des Radweges entlang
der Gemeindeverbindungsstraße im Friesheimer Busch wurde hier nicht nur
eine mittlerweile regional bedeutsame Umweltbildungseinrichtung (Einzugsgebiet ges. Rhein-Erft-Kreis.Teile des KreisesEuskirchenletobliert sondern auch
die Attraktivität für die ortsnahe Erholung deutlich gesteigert.
Der Eifelverein Erftstadt hat in diesem Jahr auf dem Gebiet der Stadt insgesamt 10 Wanderwege konzipiert und beschildert.
Die Beteiligung der Stadt Erftstadt mit dem Projekt ,Erlebnisraum Römer-straße'
führt zukünftig zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung im Erholungs- und
Freizeitbereich. Eine Freizeitkarte unter dem Titel, Erlebnisraum Römer-straße' .
die in Abstimmung mit dem Eifelverein und der Stadt und unter Be-teiligung der
Städte Zülpich und Hürth derzeit vom Naturpark Kollenforst-Ville erstellt wird.
sowie eine Beteiligung an dem Regionaleprojekt ,Regio-Grün-Rhein-Erfl' mit
einer Radwegeverbindung zwischen Köln und Zülpich entlang der Römerstraße
sind in der Planung und Umsetzung. Beide Projekte sollen Anfang 2005
abgeschlossen werden.
Die derzeitigen Grenzen des Zweckverbandsgebietes. die den Raum zwischen
Dirmerzheim und Borrtotal aussparen. spiegeln damit nicht die realen -und im
FNPder Stadt Erftstadt vorgegebenen- Entwicklungen wieder.
Dies war der Grund. warum die Stadt Erftstadt im Rahmen der Behörden:
beteilung bei der Fortschreibung des Maßnahmenplanes bereits 1998 die
Einbeziehung des Naturraumes Zülpich-Euskirchener Börde angeregt hat.
Der Zweckverband Naturpark Kollenfost-Ville ist im Rahmen des Maßnahmenplanes (2002) diesen damaligen Anregungen und Empfehlungen ge-folgt
und schlägt vor, das Zweckverbandsgebiet um die entsprechenden Bereiche
zu erweitern.
Für die Stadt Erftstadt sind mit dieser Gebietserweiterung keine finanziellen oder
organisatorischen
Mehraufwendungen
verbunden;
die im Flächennutzungsplan der Stadt dargestellten Entwicklungsziele werden nicht berührt.
•
•
Für den Gesamtbereich des Stadtgebietes bedeutet die Gebietserweiterung
eine stärkere -vorn Rhein-Erft-Kreis seit Jahren forcierte- Einbeziehung in ein
integriertes Erholungs-, Naherholungs- und Umweltbildungskonzept
(s. z.B.
Interaktiver Freizeitplaner des Naturparks, Kooperationen mit Haus der Natur
etc.) und eine weitere Unterstützung der städtischen Projekte im Rahmen der
REGIONALE2010 .
zu
•
•
ÜSERSICHTSPLAN
Gebiet des Naturpark Kottenforst - Ville
Umwelt- und Planungsamt
Erftstadt, 22.11.2004
-
_
•
••••••••
Maßstab:
_
_tahondes Vorbandsgoblot
gepfante Erwaitarung
ohne
Anlage zur V 8/0173
Erweiterung des Gebietes des Naturparks Kottenforst-Ville auf dem Gebiet der Stadt
Erftstadt
•
•
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
vom 30.11.2004 wurde eine
Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zur Erweiterung des Naturparks erbeten.
Dieser Stellungnahme liegt zwischenzeitlich vor (s. Anlage).
Die Stadt Erftstadt legt auf die im Zuge der Aufstellung des Flächennutzungsplanes
getroffene Absprache zwischen der Stadt und der örtlichen Landwirtschaft besonders
großen Wert. Diese Absprache bildet die Grundlage für eine kooperative Umsetzung
der Planungsinhalte. Diese Absprache gilt -über den Flächennutzungsplan hinausauch für andere flächenrelevante Planungen und landwirtschaftsrelevante
Umsetzungen.
/'
~
_, Landwirtschaftska m mer
Nordrhein-Westfalen
Kreisslelle
181 Rheln-Ertt-Krela
Mail: erftkreis@lwk.nrw.de
Krelsstelle Rheln·Erft-Krels
Gartenstroßo 11(1 • 50765 KOln
o
Rhetn-Krets-Neuss
Mail:
neuss@lwk.nrw.de
Stadt Erftstadt
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rtenstraße 11a, 50765 KOtn
z.. H, Herm Kühlborn
~q:I:C.'~0~5~'~Q4~~e2~~e1:'
Postfach 2565
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. Oer eorgarmel .
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50359 Erftstadt
Stadt
.
(0221) 5 34 0 -100, Fax
.Iandwirtschaftskammer.de
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99
07,f\.PR200S
Erweiterung des Verbandsgebietes
des Naturparks Kottenforst-Ville
Sehr geehrter Herr Kühlborn,
•
gegen eine Erweiterung des Verbandsgebietes des Naturparks Kottenforst-Ville auf
dem Gebiet der Stadt Erftstadt bestehen unsererseits keine grundsätzlichen Bedenken,
Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt vereinbarten grundsätzlichen kooperativen Vorgehensweisen bei der Realisierung flächenhafter und linearer Grünstrukturen uneingeschränkt Gültigkeit behalten, Diese Festsetzungen, die eine wesentliche Grundlage
für die gute Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Natur sowie Landschaftsschutz in der Erftstadt bilden, dürfen durch konkurrierende bzw. andere Entscheidungsgremien nicht außer Kraft gesetzt werden,
Konten der Hauptkasso
dor landwirtschaftskammer
WGZ-8ank MOnster
Volksbank Bonn Rhein·Sleg
Ust.-Id.-Nr.
eo
Ncrdrhetn-westtercn:
eiz 400 600 00
Kcmo-Nr. 403 213
BLZ 380 601 86
Konto-Nr. 2 100 771015
DE 126118293 Steuer-Nr. 337/5914/0780
IBAN: DE97 4006 0000 0000 403213. BIC/SWIFT: GENO DE MS
IBAN: DE27 3806 0186 2100 7710 15. BIC/SWIFT: GENO DE 01 BRS