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Beschlussvorlage (Erweiterung des Gebietes des Naturparks Kottenforst-Ville auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
693 kB
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
27.09.10, 13:41
Beschlussvorlage (Erweiterung des Gebietes des Naturparks Kottenforst-Ville auf
dem Gebiet der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Erweiterung des Gebietes des Naturparks Kottenforst-Ville auf
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffentlich V Az.: 8/ Amt: 1)471 - 61 - An den BeschIAusf.:- 61 - Rat Datum: 18.11.2004 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • zur Vorberatung über den Stadtentwicklungsausschuss Betrifft: Erweiterung des Gebietes des Naturparks Kottenforst-Ville auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstodt. den • . ("I\f\J Beschlussentwurf: Dos Gebiet des Naturparks Kot/enforst-Ville wird auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt entsprechend der Fortschreibung des Maßnahmenplanes (s.An-lage) erweitert. Begründung: Naturparke dienen der Sicherung der Freiräume in Verbindung mit der Erholungsvorsorge und Erholunqsplcnunq. In den letzten Jahren haben die Aspekte der Kulturlandschaftspflege und der Umweltbildung dabei einen immer stärkeren Raum eingenommen. Mit den 1986 festgelegten Grenzen des Zweckverbandes Naturpark Kottenforst-Ville liegt bisher nur der öslliche Teil des Stadtgebietes [Kierdort, Köttingen, Blessem,Liblar, FrauenthaI, Bliesheim)im Zweckverbandsgebiet. Grenze des Zweckverbandsgebietes ist die BABA 1zwischen dem Erfttal-Dreieck und südlich Niederberg sowie die BAB A 61 nördlich von Gymnich bis zum Bliesheimer Kreuz. Die Bereiche Weilerswist (südlich bis Meckenheim, Rheinbach). Euskirchen bis nach Zülpich sind bereits Bestandteile des Naturparkgebietes. Dieser Ist-Zustand. der große Teile des Erftstädter Stadtgebietes nicht einschließt. lässtdie gerade in den letzten Jahren abgelaufenen Entwicklungen. Planungen und Umsetzungen unberücksichtigt. Mit dem seit 1999 rechtskräftigen Höchennulzunqsplon der Stadt Erftstadt wurden - in Absprache mit der Kreisplanung und der Landwirtschaft - insbesondere die Gewässerauen von Erft und Rotbach als Flächen zur ,Anreicherung und Aufwertung im Sinne von Naturschutz 'und Landschaftspflege' festgelegt. Diese Darstellung im FNPwurde bewusst mit der Darstellung ,Fläche für die Landwirtschaft' kombiniert um die Erhaltung und Entwicklung von genutzter Kulturlandschaft zu ermöglichen. • '. Zwischenzeitlich sind die Vorgaben des FNPin einigen Bereichen bereits weit umgesetzt. Insbesondere die Aue von Rotbach und Lechenicher Mühlengraben zwischen Niederberg. Friesheim.Ahrem und Lechenich wurde durch diverse Verfahren und Programme (Flurbereinigungsverfahren Rotbachaue. Aufforstungsprogramm ,Laß Bäume in den Himmel wachsen'. Ausgleichsmaßnahmen etc.) als Erholungsraum für die ortsnohe Erholung deutlich aufgewertet. Ähnliches gilt für den Bereich um Borr (Borrer Buschmit Steine-maar und Langmaar) und den Bereich zwischen Friesheim und Niederberg (Lößtälchen Louche vom Rotbach bis zur BAB A 1). Mit der Einrichtung des Umweltzentrums Friesheimer Busch sowie der Anlage des Radweges entlang der Gemeindeverbindungsstraße im Friesheimer Busch wurde hier nicht nur eine mittlerweile regional bedeutsame Umweltbildungseinrichtung (Einzugsgebiet ges. Rhein-Erft-Kreis.Teile des KreisesEuskirchenletobliert sondern auch die Attraktivität für die ortsnahe Erholung deutlich gesteigert. Der Eifelverein Erftstadt hat in diesem Jahr auf dem Gebiet der Stadt insgesamt 10 Wanderwege konzipiert und beschildert. Die Beteiligung der Stadt Erftstadt mit dem Projekt ,Erlebnisraum Römer-straße' führt zukünftig zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung im Erholungs- und Freizeitbereich. Eine Freizeitkarte unter dem Titel, Erlebnisraum Römer-straße' . die in Abstimmung mit dem Eifelverein und der Stadt und unter Be-teiligung der Städte Zülpich und Hürth derzeit vom Naturpark Kollenforst-Ville erstellt wird. sowie eine Beteiligung an dem Regionaleprojekt ,Regio-Grün-Rhein-Erfl' mit einer Radwegeverbindung zwischen Köln und Zülpich entlang der Römerstraße sind in der Planung und Umsetzung. Beide Projekte sollen Anfang 2005 abgeschlossen werden. Die derzeitigen Grenzen des Zweckverbandsgebietes. die den Raum zwischen Dirmerzheim und Borrtotal aussparen. spiegeln damit nicht die realen -und im FNPder Stadt Erftstadt vorgegebenen- Entwicklungen wieder. Dies war der Grund. warum die Stadt Erftstadt im Rahmen der Behörden: beteilung bei der Fortschreibung des Maßnahmenplanes bereits 1998 die Einbeziehung des Naturraumes Zülpich-Euskirchener Börde angeregt hat. Der Zweckverband Naturpark Kollenfost-Ville ist im Rahmen des Maßnahmenplanes (2002) diesen damaligen Anregungen und Empfehlungen ge-folgt und schlägt vor, das Zweckverbandsgebiet um die entsprechenden Bereiche zu erweitern. Für die Stadt Erftstadt sind mit dieser Gebietserweiterung keine finanziellen oder organisatorischen Mehraufwendungen verbunden; die im Flächennutzungsplan der Stadt dargestellten Entwicklungsziele werden nicht berührt. • • Für den Gesamtbereich des Stadtgebietes bedeutet die Gebietserweiterung eine stärkere -vorn Rhein-Erft-Kreis seit Jahren forcierte- Einbeziehung in ein integriertes Erholungs-, Naherholungs- und Umweltbildungskonzept (s. z.B. Interaktiver Freizeitplaner des Naturparks, Kooperationen mit Haus der Natur etc.) und eine weitere Unterstützung der städtischen Projekte im Rahmen der REGIONALE2010 . zu • • ÜSERSICHTSPLAN Gebiet des Naturpark Kottenforst - Ville Umwelt- und Planungsamt Erftstadt, 22.11.2004 - _ • •••••••• Maßstab: _ _tahondes Vorbandsgoblot gepfante Erwaitarung ohne Anlage zur V 8/0173 Erweiterung des Gebietes des Naturparks Kottenforst-Ville auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt • • In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 30.11.2004 wurde eine Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zur Erweiterung des Naturparks erbeten. Dieser Stellungnahme liegt zwischenzeitlich vor (s. Anlage). Die Stadt Erftstadt legt auf die im Zuge der Aufstellung des Flächennutzungsplanes getroffene Absprache zwischen der Stadt und der örtlichen Landwirtschaft besonders großen Wert. Diese Absprache bildet die Grundlage für eine kooperative Umsetzung der Planungsinhalte. Diese Absprache gilt -über den Flächennutzungsplan hinausauch für andere flächenrelevante Planungen und landwirtschaftsrelevante Umsetzungen. /' ~ _, Landwirtschaftska m mer Nordrhein-Westfalen Kreisslelle 181 Rheln-Ertt-Krela Mail: erftkreis@lwk.nrw.de Krelsstelle Rheln·Erft-Krels Gartenstroßo 11(1 • 50765 KOln o Rhetn-Krets-Neuss Mail: neuss@lwk.nrw.de Stadt Erftstadt fe~ rtenstraße 11a, 50765 KOtn z.. H, Herm Kühlborn ~q:I:C.'~0~5~'~Q4~~e2~~e1:' Postfach 2565 (eM '0 erttS\8'i~&r . Oer eorgarmel . J. 50359 Erftstadt Stadt . (0221) 5 34 0 -100, Fax .Iandwirtschaftskammer.de c t 99 07,f\.PR200S Erweiterung des Verbandsgebietes des Naturparks Kottenforst-Ville Sehr geehrter Herr Kühlborn, • gegen eine Erweiterung des Verbandsgebietes des Naturparks Kottenforst-Ville auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt bestehen unsererseits keine grundsätzlichen Bedenken, Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt vereinbarten grundsätzlichen kooperativen Vorgehensweisen bei der Realisierung flächenhafter und linearer Grünstrukturen uneingeschränkt Gültigkeit behalten, Diese Festsetzungen, die eine wesentliche Grundlage für die gute Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Natur sowie Landschaftsschutz in der Erftstadt bilden, dürfen durch konkurrierende bzw. andere Entscheidungsgremien nicht außer Kraft gesetzt werden, Konten der Hauptkasso dor landwirtschaftskammer WGZ-8ank MOnster Volksbank Bonn Rhein·Sleg Ust.-Id.-Nr. eo Ncrdrhetn-westtercn: eiz 400 600 00 Kcmo-Nr. 403 213 BLZ 380 601 86 Konto-Nr. 2 100 771015 DE 126118293 Steuer-Nr. 337/5914/0780 IBAN: DE97 4006 0000 0000 403213. BIC/SWIFT: GENO DE MS IBAN: DE27 3806 0186 2100 7710 15. BIC/SWIFT: GENO DE 01 BRS