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Beschlussvorlage (Stadt-Umland-Netzwerk S.U.N. Sachstand und Charta)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
138 kB
Datum
15.03.2017
Erstellt
24.02.17, 18:31
Aktualisiert
24.02.17, 18:31
Beschlussvorlage (Stadt-Umland-Netzwerk S.U.N.
Sachstand und Charta) Beschlussvorlage (Stadt-Umland-Netzwerk S.U.N.
Sachstand und Charta) Beschlussvorlage (Stadt-Umland-Netzwerk S.U.N.
Sachstand und Charta)

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Vorlage Nr.: 72/2017 Erstellt am: 21.02.2017 Aktenzeichen: IV/61- ri/wo Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Umweltausschuss 14 ö. Sitzung Planungsausschuss nö. Sitzung Termin X 08.03.2017 X 15.03.2017 Betreff Stadt-Umland-Netzwerk S.U.N. Sachstand und Charta Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 72/2017 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss empfiehlt, der Planungsausschuss beschließt die Verwaltung zu beauftragen: 1. die Erarbeitung des Zukunftskonzepts für die Phase II des Wettbewerbs StadtUmland.NRW voranzutreiben und zu unterstützen; 2. die Umsetzung von den im Zukunftskonzept gemeinsam erarbeiteten Strategien und Schlüsselprojekte langfristig zu verfolgen; 3. die für die interkommunale Kooperation notwendigen Organisationsstrukturen des Stadt-Umland-Netzwerks weiterzuentwickeln und über die Wettbewerbsphase hinaus zu verstetigen; 4. durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit Bewusstsein für die Herausforderungen der Wachstumsregion zu schaffen und weitere Akteure aus Institutionen, Unternehmen und Bürgerschaft für interkommunales Engagement zu gewinnen und einzubinden. Erläuterungen Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) des Landes NRW hat im Juni 2016 Stadtumlandverbünde mit dem Projektaufruf „StadtUmland.NRW“ dazu aufgefordert, interkommunale Zukunftskonzepte in einem zweistufigen Verfahren zu erarbeiten. Das MBWSV beabsichtigt mit dem Aufruf die Großstädte und ihre Nachbarkommunen zu mehr regionaler Kooperation anzuregen, da sich wesentliche zukünftige Herausforderungen und Aufgaben, insbesondere in den Bereichen Mobilität, Siedlungs- Wirtschafts und Freiraumentwicklung, nur partnerschaftlich bewältigen lassen. Aus diesem Anlass wurde das Stadt-Umland-Netzwerk (S.U.N.) gegründet: Im S.U.N. haben sich der Rhein-Erft-Kreis und die Städte Köln, Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim, Wesseling und Dormagen sowie die Gemeinde Rommerskirchen zusammengeschlossen. Das S.U.N. hat die Phase I des Wettbewerbs erfolgreich bewältigt und muss nun bis zum 7. April 2017 ein gemeinsam ausgearbeitetes Zukunftskonzept erarbeiten. Für die zweite Phase ist die Einbindung der Politik, lokaler und überregionaler Fachleute sowie weiterer zivilgesellschaftlicher Akteure im Rahmen von drei Fachsymposien von Januar bis März 2017 vorgesehen, von denen die ersten beiden bereits erfolgreich stattfanden. Die am Ende von Phase II prämierten Preisträger sollen vom MBWSV in besonderer Weise in Förderprogrammen berücksichtigt und bei der der Weiterentwicklung und Umsetzung der im Zukunftskonzept formulierten Projekte unterstützt werden. Wichtiges Bewertungskriterium des MBMSV für die einzureichenden Zukunftskonzepte ist der Nachweis über die politische Legitimation durch alle beteiligten Kommunen. Die Verwaltung wird daher beauftragt: 5. die Erarbeitung des Zukunftskonzepts für die Phase II des Wettbewerbs StadtUmland.NRW voranzutreiben und zu unterstützen; 6. die Umsetzung von den im Zukunftskonzept gemeinsam erarbeiteten Strategien und Schlüsselprojekte langfristig zu verfolgen; 7. die für die interkommunale Kooperation notwendigen Organisationsstrukturen des Stadt-Umland-Netzwerks weiterzuentwickeln und über die Wettbewerbsphase hinaus zu verstetigen; 8. durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit Bewusstsein für die Herausforderungen der Wachstumsregion zu schaffen und weitere Akteure aus Institutionen, Unternehmen und Bürgerschaft für interkommunales Engagement zu gewinnen und einzubinden. Die langfristigen Ziele des Zukunftskonzepts sind es: …integrierte Strategien für eine zukunftsfähige, koordinierte Entwicklung der Region um das linksrheinische Köln zu erarbeiten und gleichzeitig die örtliche Identität der Kommunen des Netzwerks zu stärken; …die regionalen Freiraumachsen, Grünzüge und die Kulturlandschaft zu bewahren und zu entwickeln; Vorlage Nr.: 72/2017 . Seite 3 / 3 ...eine abgestimmte, zielgruppengerechte und bedarfsorientierte regionale Siedlungsentwicklung zu verfolgen und dabei partnerschaftlich Flächenpotenziale auszuloten; …die Attraktivität der Region als Wirtschaftsstandort für Unternehmen und als Raum zum Leben und Arbeiten zu fördern; …gemeinsam multimodale, bedarfsgerechte Mobilitätskonzepte im Einklang mit der dynamischen Siedlungsentwicklung zu konzipieren; …für eine ressourcenschonende, klimaschützende und nachhaltige Entwicklung der Region einzutreten. Auch für den Fall, dass das Zukunftskonzept S.U.N. nicht zu den prämierten Konzepten der Wettbewerbsphase 2 zählen sollte, soll die Kooperation unverändert fortgesetzt werden. Die Aufgabenstellungen in der Region sind weder durch rein kommunale Planungen noch die förmliche Regionalplanung alleine lösbar, die integrative Betrachtung der verkehrlichen Infrastrukturen ist auch aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten bislang nicht ausreichend gewährleistet. Der Regionalplanfortschreibungsprozess erfordert eine abgestimmte Planung, auch um die zur Bewältigung des Bevölkerungswachstums notwendigen Investitionen in den SPNV (schienengebundenen öffentlichen Nahverkehr) in unserer Region einzufordern. Durch führende Vertreter des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr wird in diesem Zusammenhang aktuell stets darauf abgestellt, dass die institutionelle interkommunale Abstimmung – gerade über das Programm StadtUmland.NRW – ein starkes Kriterium für die Berücksichtigung von Maßnahme in Fördermittelprogrammen und Infrastrukturfinanzierungen sein wird.