Daten
Kommune
Pulheim
Größe
138 kB
Datum
15.03.2017
Erstellt
24.02.17, 18:31
Aktualisiert
24.02.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
72/2017
Erstellt am:
21.02.2017
Aktenzeichen:
IV/61- ri/wo
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Umweltausschuss
14
ö. Sitzung
Planungsausschuss
nö. Sitzung
Termin
X
08.03.2017
X
15.03.2017
Betreff
Stadt-Umland-Netzwerk S.U.N.
Sachstand und Charta
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 72/2017 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss empfiehlt, der Planungsausschuss beschließt die Verwaltung zu beauftragen:
1. die Erarbeitung des Zukunftskonzepts für die Phase II des Wettbewerbs StadtUmland.NRW voranzutreiben und
zu unterstützen;
2. die Umsetzung von den im Zukunftskonzept gemeinsam erarbeiteten Strategien und Schlüsselprojekte langfristig zu verfolgen;
3. die für die interkommunale Kooperation notwendigen Organisationsstrukturen des Stadt-Umland-Netzwerks
weiterzuentwickeln und über die Wettbewerbsphase hinaus zu verstetigen;
4. durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit Bewusstsein für die Herausforderungen der Wachstumsregion zu
schaffen und weitere Akteure aus Institutionen, Unternehmen und Bürgerschaft für interkommunales Engagement zu gewinnen und einzubinden.
Erläuterungen
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) des Landes NRW hat im Juni 2016 Stadtumlandverbünde mit dem Projektaufruf „StadtUmland.NRW“ dazu aufgefordert, interkommunale Zukunftskonzepte in
einem zweistufigen Verfahren zu erarbeiten. Das MBWSV beabsichtigt mit dem Aufruf die Großstädte und ihre Nachbarkommunen zu mehr regionaler Kooperation anzuregen, da sich wesentliche zukünftige Herausforderungen und Aufgaben, insbesondere in den Bereichen Mobilität, Siedlungs- Wirtschafts und Freiraumentwicklung, nur partnerschaftlich
bewältigen lassen. Aus diesem Anlass wurde das Stadt-Umland-Netzwerk (S.U.N.) gegründet: Im S.U.N. haben sich der
Rhein-Erft-Kreis und die Städte Köln, Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim,
Wesseling und Dormagen sowie die Gemeinde Rommerskirchen zusammengeschlossen.
Das S.U.N. hat die Phase I des Wettbewerbs erfolgreich bewältigt und muss nun bis zum 7. April 2017 ein gemeinsam
ausgearbeitetes Zukunftskonzept erarbeiten. Für die zweite Phase ist die Einbindung der Politik, lokaler und überregionaler Fachleute sowie weiterer zivilgesellschaftlicher Akteure im Rahmen von drei Fachsymposien von Januar bis März
2017 vorgesehen, von denen die ersten beiden bereits erfolgreich stattfanden. Die am Ende von Phase II prämierten
Preisträger sollen vom MBWSV in besonderer Weise in Förderprogrammen berücksichtigt und bei der der Weiterentwicklung und Umsetzung der im Zukunftskonzept formulierten Projekte unterstützt werden.
Wichtiges Bewertungskriterium des MBMSV für die einzureichenden Zukunftskonzepte ist der Nachweis über die politische Legitimation durch alle beteiligten Kommunen.
Die Verwaltung wird daher beauftragt:
5. die Erarbeitung des Zukunftskonzepts für die Phase II des Wettbewerbs StadtUmland.NRW voranzutreiben und
zu unterstützen;
6. die Umsetzung von den im Zukunftskonzept gemeinsam erarbeiteten Strategien und Schlüsselprojekte langfristig zu verfolgen;
7. die für die interkommunale Kooperation notwendigen Organisationsstrukturen des Stadt-Umland-Netzwerks
weiterzuentwickeln und über die Wettbewerbsphase hinaus zu verstetigen;
8. durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit Bewusstsein für die Herausforderungen der Wachstumsregion zu
schaffen und weitere Akteure aus Institutionen, Unternehmen und Bürgerschaft für interkommunales Engagement zu gewinnen und einzubinden.
Die langfristigen Ziele des Zukunftskonzepts sind es:
…integrierte Strategien für eine zukunftsfähige, koordinierte Entwicklung der Region um das linksrheinische Köln zu
erarbeiten und gleichzeitig die örtliche Identität der Kommunen des Netzwerks zu stärken;
…die regionalen Freiraumachsen, Grünzüge und die Kulturlandschaft zu bewahren und zu entwickeln;
Vorlage Nr.: 72/2017 . Seite 3 / 3
...eine abgestimmte, zielgruppengerechte und bedarfsorientierte regionale Siedlungsentwicklung zu verfolgen und dabei
partnerschaftlich Flächenpotenziale auszuloten;
…die Attraktivität der Region als Wirtschaftsstandort für Unternehmen und als Raum zum Leben und Arbeiten zu fördern;
…gemeinsam multimodale, bedarfsgerechte Mobilitätskonzepte im Einklang mit der dynamischen Siedlungsentwicklung
zu konzipieren;
…für eine ressourcenschonende, klimaschützende und nachhaltige Entwicklung der Region einzutreten.
Auch für den Fall, dass das Zukunftskonzept S.U.N. nicht zu den prämierten Konzepten der Wettbewerbsphase 2 zählen
sollte, soll die Kooperation unverändert fortgesetzt werden. Die Aufgabenstellungen in der Region sind weder durch rein
kommunale Planungen noch die förmliche Regionalplanung alleine lösbar, die integrative Betrachtung der verkehrlichen
Infrastrukturen ist auch aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten bislang nicht ausreichend gewährleistet.
Der Regionalplanfortschreibungsprozess erfordert eine abgestimmte Planung, auch um die zur Bewältigung des Bevölkerungswachstums notwendigen Investitionen in den SPNV (schienengebundenen öffentlichen Nahverkehr) in unserer
Region einzufordern. Durch führende Vertreter des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr wird
in diesem Zusammenhang aktuell stets darauf abgestellt, dass die institutionelle interkommunale Abstimmung – gerade
über das Programm StadtUmland.NRW – ein starkes Kriterium für die Berücksichtigung von Maßnahme in Fördermittelprogrammen und Infrastrukturfinanzierungen sein wird.