Daten
Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
15.03.2017
Erstellt
24.02.17, 18:31
Aktualisiert
24.02.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
55/2017
Erstellt am:
14.02.2017
Aktenzeichen:
IV / 61 br
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
08.03.2017
Planungsausschuss
X
15.03.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung
Bereich: ehemaliger Spielplatz zwischen Albert-Einstein-Straße und Von-Werth-Straße
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UA 28.10.2015, PA 28.10.2015, RAT 10.11.2015
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 55/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Umweltausschuss nimmt die Darstellung der Umweltbelange gemäß § 2a BauGB für den Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die
ermittelten Umweltbelange in der Planung, wie beschrieben, zu behandeln.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung im beschleunigten Verfahren sowie der
Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) öffentlich auszulegen.
- Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 10.11.2015 beschloss der Rat der Stadt Pulheim, seinen Beschluss vom 12.04.2011 bezüglich der
Umwandlung der Jugendhilfefläche in Brauweiler (Bezirk 33) in eine allgemeine Grünfläche aufzuheben.
In der gleichen Sitzung erfolgte der Beschluss, den Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 1. Änderung im Bereich des
ehemaligen Spielplatzes zwischen Albert-Einstein-Straße und Von-Werth-Straße dahingehend zu ändern, für diese
Fläche durch eine entsprechende Änderung der planungsrechtlichen Festsetzungen zukünftig die Bebauung mit einem
Wohnhaus zu ermöglichen.
Es wurde ebenfalls beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Diese erfolgte in der Zeit
vom 09.12.2015 bis 08.01.2016. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
07.12.2015 um Stellungnahme gebeten.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.12.2015 um Stellungnahme zu dem Konzept gebeten. Es
gingen vier für die Planung relevante Stellungnahmen (T 1 fBÖ – T 3 fBÖ, T 5 fBÖ) ein.
Die Unterrichtung der Bürger fand in der Zeit vom 09.12.2015 bis 08.01.2016 einschließlich statt. Es gingen zwei für die
Planung relevante Stellungnahmen (B1 fBÖ und B 2 fBÖ) ein.
Die eingegangenen Äußerungen der Öffentlichkeit (T1 fBÖ - T 5 fBÖ sowie B 1 fBÖ und B 2 fBÖ) sind nachfolgend, mit
den Stellungnahmen der Verwaltung, aufgelistet und in Anlage beigefügt.
Zur Weiterführung des Planverfahrens schlägt die Verwaltung vor, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2)
BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB, mit den vorgelegten Unterlagen, durchzuführen.