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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung Bereich: ehemaliger Spielplatz zwischen Albert-Einstein-Straße und Von-Werth-Straße Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss siehe UA 28.10.2015, PA 28.10.2015, RAT 10.11.2015)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
133 kB
Datum
15.03.2017
Erstellt
24.02.17, 18:31
Aktualisiert
24.02.17, 18:31
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung
Bereich: ehemaliger Spielplatz zwischen Albert-Einstein-Straße und Von-Werth-Straße
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UA 28.10.2015, PA 28.10.2015, RAT 10.11.2015) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung
Bereich: ehemaliger Spielplatz zwischen Albert-Einstein-Straße und Von-Werth-Straße
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UA 28.10.2015, PA 28.10.2015, RAT 10.11.2015)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 55/2017 Erstellt am: 14.02.2017 Aktenzeichen: IV / 61 br Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 08.03.2017 Planungsausschuss X 15.03.2017 Betreff Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung Bereich: ehemaliger Spielplatz zwischen Albert-Einstein-Straße und Von-Werth-Straße Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB Auslegungsbeschluss siehe UA 28.10.2015, PA 28.10.2015, RAT 10.11.2015 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 55/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Umweltausschuss nimmt die Darstellung der Umweltbelange gemäß § 2a BauGB für den Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die ermittelten Umweltbelange in der Planung, wie beschrieben, zu behandeln. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 53 Brauweiler, 4. Änderung im beschleunigten Verfahren sowie der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) öffentlich auszulegen. - Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Erläuterungen In seiner Sitzung am 10.11.2015 beschloss der Rat der Stadt Pulheim, seinen Beschluss vom 12.04.2011 bezüglich der Umwandlung der Jugendhilfefläche in Brauweiler (Bezirk 33) in eine allgemeine Grünfläche aufzuheben. In der gleichen Sitzung erfolgte der Beschluss, den Bebauungsplan Nr. 53 Brauweiler, 1. Änderung im Bereich des ehemaligen Spielplatzes zwischen Albert-Einstein-Straße und Von-Werth-Straße dahingehend zu ändern, für diese Fläche durch eine entsprechende Änderung der planungsrechtlichen Festsetzungen zukünftig die Bebauung mit einem Wohnhaus zu ermöglichen. Es wurde ebenfalls beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Diese erfolgte in der Zeit vom 09.12.2015 bis 08.01.2016. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.12.2015 um Stellungnahme gebeten. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.12.2015 um Stellungnahme zu dem Konzept gebeten. Es gingen vier für die Planung relevante Stellungnahmen (T 1 fBÖ – T 3 fBÖ, T 5 fBÖ) ein. Die Unterrichtung der Bürger fand in der Zeit vom 09.12.2015 bis 08.01.2016 einschließlich statt. Es gingen zwei für die Planung relevante Stellungnahmen (B1 fBÖ und B 2 fBÖ) ein. Die eingegangenen Äußerungen der Öffentlichkeit (T1 fBÖ - T 5 fBÖ sowie B 1 fBÖ und B 2 fBÖ) sind nachfolgend, mit den Stellungnahmen der Verwaltung, aufgelistet und in Anlage beigefügt. Zur Weiterführung des Planverfahrens schlägt die Verwaltung vor, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB, mit den vorgelegten Unterlagen, durchzuführen.