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Anfrage (Anfrage bzgl. Maßnahmen des Ordnungsamtes und der Polizei am Bürgerplatz in Erftstadt-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Erstellt
01.10.10, 06:36
Aktualisiert
01.10.10, 06:36
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. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Ralf Petschellies Berliner Straße 8 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Rechts- u. Ordnungsamt Holzdamm 10 Frau Hülsebus 0 22 35 / 409-600 - 32 - 24.09.2010 Ihre Anfrage vom 15.09.2010 Rat Betrifft: F 468/2010 05.10.2010 Anfrage bzgl. Maßnahmen des Ordnungsamtes und der Polizei am Bürgerplatz in Erftstadt-Liblar Sehr geehrter Herr Petschellies, aus gegebenem Anlass habe ich in der Zeit vom 12.06. bis zum 07.08.2010 in einer gemeinsamen Aktion der Polizei und des Rechts- und Ordnungsamtes Kontrollen auf dem Bürgerplatz durchgeführt. Ziel dieser Aktion war, einen aktuellen Überblick über die derzeitige Situation zu bekommen. Die Polizei überprüfte den Platz in der Zeit von ca. 14.oo Uhr bis ca. 21.oo Uhr und das Rechts- und Ordnungsamt in der Zeit von ca. 21.oo Uhr bis ca. 24.oo Uhr. Die Polizei nahm im genannten Zeitraum insgesamt 31 Kontrollfahrten, das Rechts- und Ordnungsamt insgesamt 9 Kontrollfahrten vor. Im Rahmen der polizeilichen Kontrollfahrten wurde zudem der Kioskbesitzer 7 mal kontaktiert. Auch wurden die umliegenden Geschäftsbetreiber aufgesucht. Als Fazit bleibt festzustellen, dass bei allen 31 Kontrollfahrten der Polizei keine Feststellungen gemacht wurden, ebenso die Kontaktierungen des Kioskbesitzers. Die umliegenden Geschäftsbetreiber gaben eine deutliche Beruhigung des Bereiches an. Die 9 Kontrollfahrten des Rechts- und Ordnungsamtes ergaben, dass lediglich an einem Abend 4 Personen angetroffen wurden, welche sich jedoch ruhig und angemessen verhielten. Da insoweit keine Feststellungen gemacht wurden, welche Anlass zur Einleitung weiterer Maßnahmen gegeben hätten, wurden auch ¾ keine Platzverweise ausgesprochen, ¾ kein Bußgeld wegen nicht eingehaltenen Platzvberbots verhängt, ¾ waren der Polizei keine Platzverweise mit Personenangaben mitzuteilen, ¾ war auch keine Rückmeldung der Polizei möglich. Ebensowenig besteht die rechtliche Möglichkeit, den Gewerbebetrieb des Kiosks auf 20 Uhr zu beschränken. Es gab auch keine Veranlassung, mit den betroffenen Anwohnern zu kommunizieren, da keine Feststellungen über ruhestörenden Lärm oder Belästigungen vorlagen. Auch bestand kein Anlass, den Bewohnern persönliche Rufnummern von Mitarbeitern des Ordnungsamtes mitzuteilen. Sollten einzelne Anwohner des Bürgerplatzes sich aufgrund von Einzelfällen belästigt oder bedroht fühlen, so empfiehlt es sich, außerhalb der Dienstzeiten des Rechts- und Ordnungsamtes die Polizei, die dann auch zuständig ist, zu kontaktieren. Mit freundlichem Gruß (Dr. Rips) -2-