Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
29 kB
Erstellt
01.10.10, 06:36
Aktualisiert
01.10.10, 06:36
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Ralf Petschellies
Berliner Straße 8
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Rechts- u. Ordnungsamt
Holzdamm 10
Frau Hülsebus
0 22 35 / 409-600
- 32 -
24.09.2010
Ihre Anfrage vom 15.09.2010
Rat
Betrifft:
F 468/2010
05.10.2010
Anfrage bzgl. Maßnahmen des Ordnungsamtes und der Polizei am Bürgerplatz
in Erftstadt-Liblar
Sehr geehrter Herr Petschellies,
aus gegebenem Anlass habe ich in der Zeit vom 12.06. bis zum 07.08.2010 in einer gemeinsamen
Aktion der Polizei und des Rechts- und Ordnungsamtes Kontrollen auf dem Bürgerplatz
durchgeführt. Ziel dieser Aktion war, einen aktuellen Überblick über die derzeitige Situation zu
bekommen. Die Polizei überprüfte den Platz in der Zeit von ca. 14.oo Uhr bis ca. 21.oo Uhr und
das Rechts- und Ordnungsamt in der Zeit von ca. 21.oo Uhr bis ca. 24.oo Uhr. Die Polizei nahm im
genannten Zeitraum insgesamt 31 Kontrollfahrten, das Rechts- und Ordnungsamt insgesamt 9
Kontrollfahrten vor. Im Rahmen der polizeilichen Kontrollfahrten wurde zudem der Kioskbesitzer 7
mal kontaktiert. Auch wurden die umliegenden Geschäftsbetreiber aufgesucht.
Als Fazit bleibt festzustellen, dass bei allen 31 Kontrollfahrten der Polizei keine Feststellungen
gemacht wurden, ebenso die Kontaktierungen des Kioskbesitzers. Die umliegenden
Geschäftsbetreiber gaben eine deutliche Beruhigung des Bereiches an.
Die 9 Kontrollfahrten des Rechts- und Ordnungsamtes ergaben, dass lediglich an einem Abend 4
Personen angetroffen wurden, welche sich jedoch ruhig und angemessen verhielten.
Da insoweit keine Feststellungen gemacht wurden, welche Anlass zur Einleitung weiterer
Maßnahmen gegeben hätten, wurden auch
¾ keine Platzverweise ausgesprochen,
¾ kein Bußgeld wegen nicht eingehaltenen Platzvberbots verhängt,
¾ waren der Polizei keine Platzverweise mit Personenangaben mitzuteilen,
¾ war auch keine Rückmeldung der Polizei möglich.
Ebensowenig besteht die rechtliche Möglichkeit, den Gewerbebetrieb des Kiosks auf 20 Uhr zu
beschränken.
Es gab auch keine Veranlassung, mit den betroffenen Anwohnern zu kommunizieren, da keine
Feststellungen über ruhestörenden Lärm oder Belästigungen vorlagen. Auch bestand kein Anlass,
den Bewohnern persönliche Rufnummern von Mitarbeitern des Ordnungsamtes mitzuteilen.
Sollten einzelne Anwohner des Bürgerplatzes sich aufgrund von Einzelfällen belästigt oder bedroht
fühlen, so empfiehlt es sich, außerhalb der Dienstzeiten des Rechts- und Ordnungsamtes die
Polizei, die dann auch zuständig ist, zu kontaktieren.
Mit freundlichem Gruß
(Dr. Rips)
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