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Antrag (Antrag bzgl. "Agnes-Miegel-Straße" in Erftstadt-Friesheim, Klärung des Sachverhaltes)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,7 kB
Datum
27.10.2010
Erstellt
17.09.10, 06:29
Aktualisiert
19.10.10, 06:19
Antrag (Antrag bzgl. "Agnes-Miegel-Straße" in Erftstadt-Friesheim, Klärung des Sachverhaltes)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 423/2010 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 27.08.2010 Den beigefügten Antrag der/des der Ortsbürgermeisterin Frau Siebolds leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Hauptausschuss Termin 28.09.2010 beschließend Hauptausschuss 27.10.2010 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. "Agnes-Miegel-Straße" in Erftstadt-Friesheim, Klärung des Sachverhaltes Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 27.08.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Gem. § 4 Abs. 2, Satz 3, obliegt der Kommune die Straßenneu- und Umbenennung im Gemeindegebiet. Vor der Entscheidung, ob eine Umbenennung im vorliegenden Fall erfolgen soll, werden seitens der Verwaltung umfangreich Informationen zusammengetragen. Desweiteren muss im Vorfeld einer Umbenennung auch berücksichtigt werden, dass für die Anlieger ( Eigentümer und Mieter) nachteile Folgen in tatsächlicher (z.B. Kosten für die Änderung von Briefbögen usw.) und rechtlicher (z.B. Vorlage des Personalausweises) Art entstehen. Dies bedeutet, dass Kontakt mit den Anliegern aufgenommen werden muss. Sobald die o.a. Informationen vorliegen, werde ich dem Hauptausschuss einen Vorschlag zur Entscheidung unterbreiten. (Dr. Rips)