Daten
Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
15.03.2017
Erstellt
02.03.17, 18:32
Aktualisiert
02.03.17, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
64/2017
Erstellt am:
16.02.2017
Aktenzeichen:
IV/003
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Umweltausschuss
16
ö. Sitzung
Planungsausschuss
nö. Sitzung
Termin
X
08.03.2017
X
15.03.2017
Betreff
Pulheimer See, hier: Lage eines Badeplatzes
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Der Aktionsring Pulheim, SPD-Fraktion, Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 64/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umweltausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss zu beschließen,
der Planungsausschuss beschließt,
dass die Stadt Pulheim den Zweckverband Stöckheimer Hof bittet, die Machbarkeit des Anlegens eines Badeplatzes im
nordwestlichen Ufereckbereich des Pulheimer Sees in tatsächlicher, rechtlicher und finanzieller Hinsicht zu prüfen.
Erläuterungen
Im September 2016 hat der Aktionsring Pulheim der Stadt Pulheim 23 Handlungsempfehlungen zur Entwicklung des
Pulheimer Sees überreicht. Die Ausarbeitung ist in Anlage 1 beigefügt.
Mit Schreiben vom 20. Januar 2017 beantragt die SPD-Fraktion, dass die Stadtverwaltung dafür sorgt, dass das Thema
„Verlegung des am Pulheimer See geplanten Badestrandes“ in der nächsten Zweckverbandsversammlung behandelt
wird. Dabei sollen Aussagen zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses, zur Kostenfrage, zur örtlichen Umsetzung
durch das Kieswerk und zur Sonnenbestrahlung des Badestrandes am Nachmittag/Abend erfolgen (s. Anlage 2).
Nach aktueller Planungs- und Rechtslage (Bebauungsplan Nr. 8 Pulheim rechtsverbindlich seit 03.07.1990 sowie Planfeststellungsbeschluss Pulheimer See des Zweckverbandes „Erholungsgebiet Stöckheimer Hof“ vom 29.06.1994 und
Änderungsbescheid vom 03.01.1997) befindet sich der geplante Badeplatz im mittleren Bereich des Nordufers. Zu diesem Zeitpunkt war die Große Laache noch nicht als Naturschutzgebiet unter Schutz gestellt; dies erfolgte erst 1999.
Der bisherige Ort des Badeplatzes hat wie auch in den Antragsschreiben dargestellt zwei wesentliche Nachteile:
Die Entfernung von dem neu angelegten Parkplatz bis zum geplanten Badeplatz beträgt fast 700 m.
Durch die Nähe zum Naturschutzgebiet Große Laache ergeben sich aufgrund des Störpotentials durch den möglichen
Badebetrieb voraussichtlich Nutzungskonflikte.
Darüber hinaus wäre eine Entzerrung von Badetrieb und Segeln/Surfen positiv.
In den vorliegenden Anträgen wird aus diesen Gründen vorgeschlagen, den künftigen Badeplatz an den nordwestlichen
Ufereckbereich in unmittelbare Nähe zum neu angelegten Parkplatz zu verlegen.
Allerdings ist eine Verlagerung des Badeplatzes aus verschiedenen Gründen nicht ohne weiteres möglich.
Es ist nicht klar, ob sich der vorgeschlagene Bereich aufgrund der vorhandenen Profilierung zur Anlage eines Badeplatzes eignet. Außerdem wäre es notwendig, sowohl den Bebauungsplan als auch den Planfeststellungsbeschluss zu
ändern.
Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung vor, den Zweckverband Stöckheimer Hof um eine Prüfung zu bitten, ob eine
Verlagerung des Badeplatzes aus tatsächlicher, rechtlicher und finanzieller Hinsicht möglich wäre.