Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
02.03.17, 18:32
Aktualisiert
02.03.17, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
51/2017
Erstellt am:
21.02.2017
Aktenzeichen:
40 400
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
07.03.2017
Haupt- und Finanzausschuss
X
28.03.2017
Rat
X
04.04.2017
Betreff
Erhöhung der Fördersätze des Landes für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich durch Erlass vom 25. Januar 2017
Hier: Weitergabe der erzielten Mehreinnahmen an Ganztag in Pulheim e.V. (GiP)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
0,00 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 51/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der BKSF / HFA empfiehlt, der Rat beschließt
1) die zweckgebundenen Mehreinnahmen, die durch die regelmäßige Erhöhung der Grundfestbeträge erzielt werden, an
den Kooperationspartner der offenen Ganztagsschule, Ganztag in Pulheim e.V., weiterzugeben.
2) die zweckgebundenen Mehreinnahmen, die durch die Erhöhung der Betreuungspauschale rückwirkend ab
01.02.2017 erzielt werden, an den Kooperationspartner der offenen Ganztagsschule, Ganztag in Pulheim e.V., weiterzugeben.
2) durch Erlassänderungen erzielte Mehreinnahmen der Landeszuschüsse bis auf weiteres in entsprechender Höhe an
den Kooperationspartner, Ganztag in Pulheim e.V., weiterzuleiten.
Erläuterungen
Gemäß Runderlass vom 25.01.2017 (s. Anlage) wird der Grundfestbetrag - nebst Festbetrag statt Lehrerstellen - pro
Schuljahr und Kind ab dem 01.08.2017 auf insgesamt 1.024,00 € bzw. 2.064,00 € erhöht. Der Erlass sieht zusätzlich die
Erhöhung der Fördersätze jedes Jahr jeweils zum 01.08. um jeweils 3 % (gerundet auf volle €-Beträge) vor.
Ferner wird mit dem Erlass die Betreuungspauschale „für andere Betreuungsformen an einer offenen Ganztagsschule“
für den Zeitraum vom 01.02.2017 bis 31.01.2020 je Grundschule auf 7.500,00 € (bisher 5.500,00 €) und für Förderschulen auf 8.500,00 € (bisher 6.500,00 €) jährlich erhöht. Die Betreuungspauschale wurde bisher vollständig an GiP ausgezahlt.
Diese Änderungen führen zu Mehreinnahmen auf Produktsachkonto 030101/030501 4141050/6141050 (Landeszuweisung Grundschulen/Förderschulen) denen bei entsprechendem Beschluss Mehrausgaben auf den Produktsachkonten
030101/030501 531200/7312020 (Offene Ganztagsschule) gegenüber ständen.
Die Verwaltung schlägt aus Vereinfachungsgründen vor, diese und ggf. zukünftige weitere, durch Erlassänderungen und
die jeweiligen Bescheide der Bezirksregierung mitgeteilten, zweckgebundenen Mehreinnahmen in entsprechender Höhe
automatisch an den Träger der Maßnahme weiterzuleiten und nicht für jedes Schuljahr und jede Änderung erneut beschließen zu lassen.