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Beschlussvorlage (Erhöhung der Fördersätze des Landes für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich durch Erlass vom 25. Januar 2017 Hier: Weitergabe der erzielten Mehreinnahmen an Ganztag in Pulheim e.V. (GiP))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
02.03.17, 18:32
Aktualisiert
02.03.17, 18:32
Beschlussvorlage (Erhöhung der Fördersätze des Landes für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich durch Erlass vom 25. Januar 2017
Hier: Weitergabe der erzielten Mehreinnahmen an Ganztag in Pulheim e.V. (GiP)) Beschlussvorlage (Erhöhung der Fördersätze des Landes für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich durch Erlass vom 25. Januar 2017
Hier: Weitergabe der erzielten Mehreinnahmen an Ganztag in Pulheim e.V. (GiP))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 51/2017 Erstellt am: 21.02.2017 Aktenzeichen: 40 400 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 07.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss X 28.03.2017 Rat X 04.04.2017 Betreff Erhöhung der Fördersätze des Landes für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich durch Erlass vom 25. Januar 2017 Hier: Weitergabe der erzielten Mehreinnahmen an Ganztag in Pulheim e.V. (GiP) Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 0,00 € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 51/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der BKSF / HFA empfiehlt, der Rat beschließt 1) die zweckgebundenen Mehreinnahmen, die durch die regelmäßige Erhöhung der Grundfestbeträge erzielt werden, an den Kooperationspartner der offenen Ganztagsschule, Ganztag in Pulheim e.V., weiterzugeben. 2) die zweckgebundenen Mehreinnahmen, die durch die Erhöhung der Betreuungspauschale rückwirkend ab 01.02.2017 erzielt werden, an den Kooperationspartner der offenen Ganztagsschule, Ganztag in Pulheim e.V., weiterzugeben. 2) durch Erlassänderungen erzielte Mehreinnahmen der Landeszuschüsse bis auf weiteres in entsprechender Höhe an den Kooperationspartner, Ganztag in Pulheim e.V., weiterzuleiten. Erläuterungen Gemäß Runderlass vom 25.01.2017 (s. Anlage) wird der Grundfestbetrag - nebst Festbetrag statt Lehrerstellen - pro Schuljahr und Kind ab dem 01.08.2017 auf insgesamt 1.024,00 € bzw. 2.064,00 € erhöht. Der Erlass sieht zusätzlich die Erhöhung der Fördersätze jedes Jahr jeweils zum 01.08. um jeweils 3 % (gerundet auf volle €-Beträge) vor. Ferner wird mit dem Erlass die Betreuungspauschale „für andere Betreuungsformen an einer offenen Ganztagsschule“ für den Zeitraum vom 01.02.2017 bis 31.01.2020 je Grundschule auf 7.500,00 € (bisher 5.500,00 €) und für Förderschulen auf 8.500,00 € (bisher 6.500,00 €) jährlich erhöht. Die Betreuungspauschale wurde bisher vollständig an GiP ausgezahlt. Diese Änderungen führen zu Mehreinnahmen auf Produktsachkonto 030101/030501 4141050/6141050 (Landeszuweisung Grundschulen/Förderschulen) denen bei entsprechendem Beschluss Mehrausgaben auf den Produktsachkonten 030101/030501 531200/7312020 (Offene Ganztagsschule) gegenüber ständen. Die Verwaltung schlägt aus Vereinfachungsgründen vor, diese und ggf. zukünftige weitere, durch Erlassänderungen und die jeweiligen Bescheide der Bezirksregierung mitgeteilten, zweckgebundenen Mehreinnahmen in entsprechender Höhe automatisch an den Träger der Maßnahme weiterzuleiten und nicht für jedes Schuljahr und jede Änderung erneut beschließen zu lassen.