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Bürgerantrag (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
83 kB
Datum
02.11.2010
Erstellt
01.09.10, 06:30
Aktualisiert
20.10.10, 06:22
Bürgerantrag (Anlage 1) Bürgerantrag (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Rhein-Erft-Kreis. Der landrat. 32/41 -.50124 Bergheim Eigenbetrieb Straßen Erftstadt Holzdamm 10 50374 Erftstadt \ 09.03.2009 \ Mein Zeichen 32/41 Auskunft erteilt Herr Hering Zimmer Nr. 1.55 Telefon 02271 Geschwindigkeitsmessanlage des Rhein-Erft-Kreises auf der Weilerswister Str. in Erftstadt-Friesheim Ihr Schreiben vom 23.02.2009 83-3221 Fax 02271 83-2387 E-Mail michael.hering@rhein-erft-kreis.de Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Coenders, mit o.a. Schreiben bitten Sie um Prüfung der Reaktivierung der o.a. Geschwindigkeitsmessanlage, da entsprechende Wünsche seitens der Anwohner geäußert wurden. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass an dieser Stelle Geschwindigkeitskontrollen von Seiten des Rhein-Erft-Kreises rechtlich Z.zt. nicht zulässig sind. Insoweit scheidet auch eine Reaktivierung der Geschwindigkeitsmessanlage aus. Gemäß § 48 Abs. 3 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG NRW) sind die Kreisordnungsbehörden und die großen kreisangehörigen Städte unbeschadet der Zuständigkeit der Polizeibehörden zuständig für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten an Gefahrenstel1en. Erst mit den ErlasseT)vom 27.°5.1997und 19.12.1997hat das Innenministerium des Landes NRWden Begriff der Gefahrenstellen konkretisiert. Danach sind Gefahrenstellen insbesondere Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Letzteres ist z.B. der Fall, wenn sich in unmittelbarer Nähe Spielplätze, Schulen, Seniorenheime oder andere Objekte für ähnlich schutz bedürftige Personen befinden. Hausadresse Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Telefon 02271 83-0 Fax 02271 83-2300 Internet www.rhein-erft-kreis.de info@rhein-erft-kreis.de Postadresse 50124 Bergheim Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08:00 bis 12.30 Uhr Donnerstag zusätzlich 14:00 bis 18:00 Uhr Samstag 08:00 bis 11:00 Uhr (nur Service- und Zulassungsstelle im Kreishaus Bergheim) Bankverbindungen Postbank Köln (Bll 370 100 50) Konto: 10 8so 505 Kreissparkasse Köln (Bll 370 502 99) Konto: 142 001 200 Öffentl. Verkehrsmittel zum Kreishaus Bahn: Bergheim und lieverich Bushaltestellen: Am Knüchelsdamm und Kreishaus www.revg.de - Weitere Infos: oder 02234 1806-0 Seite Geschwindigkeitskontrollen können daher nicht tlächendeckend und an beliebigen Stellen erfolgen. Die Einrichtung jeder Messstelle - sei es stationär oder mobil - muss in Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde erfolgen. So werden die jährliche Verkehrsunfall statistik der Kreispolizeibehörde und die Verkehrsmitteilungen der Kreispolizeibehörde regelmäßig ausgewertet. Die Anzahl und Lage der Messstellen ist daher einer permanenten Überprüfung und einem ständigen Wandel unterworfen. Der Bereich der Weilerswister tistik der Kreispolizeibehörde ---------- Str. wird in der jährlichen Verkehrsunfallstanicht als Unfall schwerpunkt ausgewiesen. ~-- -J kehrsteilnehmer anhalten und auf ihr Fehlverhalten hinweisen. ( Ich rege daher an, sich mit der Kreispolizeibehörde in Verbindung zu setzen und um Überwachungsmaßnahmen in der Weilerswister Str. zu bitten. Für weitere Informationen darf ich Sie auf die Internetseiten der Kreispoli-'" zeibehörde Bergheim ( http://WWW1.polizei-nr ein-erftkreis/startseite/) verweisen. Mit freundlichen bAuftrag Hering Grüßen 2 von 2