Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
03.11.2010
Erstellt
20.05.10, 09:49
Aktualisiert
25.10.10, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 237/2010
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 27.04.2010
Den beigefügten Antrag der/des leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
02.06.2010
vorberatend
Schulausschuss
03.11.2010
vorberatend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. erneute Prüfung der Einführung eines Schülertickets
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 27.04.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Um Schülerinnen und Schüler an den ÖPNV heranzuführen, unterstützt die Landesregierung die
Bemühungen, die Tarifangebote für diese Zielgruppe und damit den Zugang zum ÖPNV zu
vereinfachen. Hierzu soll das SchülerTicket beitragen. Es ermöglicht Schülerinnen und Schülern
eine unkomplizierte und verbundweite Nutzung von Bus und Bahn zu einem sehr günstigen Preis
im gesamten VRS-Gebiet. Das SchülerTicket kann sowohl für den Schulweg als auch in der
Freizeit an allen Tagen im Jahr und rund um die Uhr genutzt werden. Die Entscheidung darüber,
ob ein SchülerTicket eingeführt wird, obliegt dem Schulträger gemäß § 3
Schülerfahrkostenverordnung. Hier stehen dem Schulträger drei Modelle zur Verfügung:
a.) das Subventionsmodell. Die Kommune subventioniert mit einem bestimmten Betrag das
SchülerTicket.
b.) das Solidarmodell. Hier tritt eine gesamte Schule als Vertragspartner auf, d.h. alle
Schülerinnen und Schüler erhalten das SchülerTicket und die 100% Abnahme ist obligatorisch.
Pro Schüler/in werden zusätzlich zu den Schulträgerleistungen monatlich 12,90 € erhoben. Sollte
keine 100 % Beteiligung erfolgen, so wird der verbliebene Betrag auf die Schülerinnen und Schüler
umgelegt, die ein SchülerTicket erwerben. Somit erhöht sich die monatliche Zuzahlung für jeden
Einzelnen.
c.) das Fakultativmodell. Hier kann das SchülerTicket von den nicht freifahrberechtigten
Schülerinnen und Schüler wahlweise im Jahresabo erworben werden.
Auf Rückfrage bei der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) und dem Regionalverkehr Köln
(RVK), welches Modell bei den Schulträgern favorisiert würde, lag die deutliche Tendenz beim
Fakultativmodell aufgrund der Tatsache, dass keine 100% Abnahme erforderlich ist.
Die Finanzierung dieses Fakultativmodells besteht aus drei Komponenten:
¾ die Fahrgelderlöse aus dem Verkauf des SchülerTickets
¾ die Schulträgerleistungen für freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler
¾ die Ausgleichleistungen nach § 45a Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Bei der Umsetzung des Fakultativmodells würde die Stadt Erftstadt für alle freifahrtberechtigten
Schülerinnen und Schüler weiterhin die Trägerleistung (pro Schüler/in 39,60 €/monatlich) an die
Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) abführen. Zusätzlich zu diesem Betrag müssten alle
freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler einen monatlichen Betrag von 12,00 € im
Jahresabo an die REVG zahlen. Für ein Geschwisterkind werden monatlich 6,00 € berechnet und
ab dem dritten Kind ist keine Zuzahlung erforderlich.
Die nicht freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler würden für das SchülerTicket einen
monatlichen Betrag von 25,30 € zahlen und somit ebenfalls im gesamten VRS -Gebiet mobil sein.
Diesem Betrag von 25,30 € stehen ohne SchülerTicket die Kosten der täglichen Fahrten (4erTicket
Erwachsene 6,40 €, Kinder bis einschließlich 14 Jahre 3,50 €) gegenüber. Soll die Schülerin oder
der Schüler im gesamten VRS-Gebiet mobil sein, entstehen zusätzliche monatliche Kosten von
15,20 €, im Jahresabo 13,20 €, durch den Kauf des JuniorTickets. Dieses JuniorTicket ist jedoch
ausschließlich erst ab 14 Uhr gültig.
Die Einführung des SchülerTickets wäre ein wesentlicher Beitrag Schülerinnen und Schülern
frühzeitig die Vorteile des öffentlichen Personennahverkehrs nahe zu bringen und sie als
beständige Nutzer zu gewinnen und zu binden.
Ein nicht unwesentlicher Aspekt ist die ständig steigende Tendenz der „Schwarzfahrer“. Dieser
Nutzung des ÖPNV ohne gültigen Fahrausweis würde durch ein SchülerTicket gegen gesteuert.
Hinzu kommt das Thema Umweltschutz. Hier wäre „Taxi Mama“ nicht mehr so häufig gefragt, da
die Nutzung aller Busse und Bahnen, wie oben schon erwähnt, ermöglicht wird. Des Weiteren
wäre ebenfalls die Verwendung des Anruf-Sammel-Taxis für ZeitTicketinhaber/innen günstiger.
Hier würden die Schülerinnen und Schüler ausschließlich 2,40 € zahlen. Der Tarif für das AST
innerhalb der Gemeinde beträgt derzeit 3,40 €.
Wie im Antrag schon erwähnt, würde eine Umfrage Klarheit über die Einführung des
SchülerTickets im Fakultativmodell bringen.
Nach Rücksprache mit der REVG wäre eine Einführung des SchülerTickets auch zu Oktober oder
November diesen Jahres möglich. Von daher wäre es vom Zeitrahmen her sinnvoll, die Umfrage
an den weiterführenden Schulen zu Beginn des neuen Schuljahres durchzuführen, da die
wechselnden Grundschüler/innen in die Umfrage miteinbezogen werden.
(Dr. Rips)
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