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Antrag (Antrag bzgl. erneute Prüfung der Einführung eines Schülertickets)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
19 kB
Datum
03.11.2010
Erstellt
20.05.10, 09:49
Aktualisiert
25.10.10, 06:18
Antrag (Antrag bzgl. erneute Prüfung der Einführung eines Schülertickets) Antrag (Antrag bzgl. erneute Prüfung der Einführung eines Schülertickets)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 237/2010 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - 82 Datum: 27.04.2010 Den beigefügten Antrag der/des leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Termin 02.06.2010 vorberatend Schulausschuss 03.11.2010 vorberatend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. erneute Prüfung der Einführung eines Schülertickets Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 27.04.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Um Schülerinnen und Schüler an den ÖPNV heranzuführen, unterstützt die Landesregierung die Bemühungen, die Tarifangebote für diese Zielgruppe und damit den Zugang zum ÖPNV zu vereinfachen. Hierzu soll das SchülerTicket beitragen. Es ermöglicht Schülerinnen und Schülern eine unkomplizierte und verbundweite Nutzung von Bus und Bahn zu einem sehr günstigen Preis im gesamten VRS-Gebiet. Das SchülerTicket kann sowohl für den Schulweg als auch in der Freizeit an allen Tagen im Jahr und rund um die Uhr genutzt werden. Die Entscheidung darüber, ob ein SchülerTicket eingeführt wird, obliegt dem Schulträger gemäß § 3 Schülerfahrkostenverordnung. Hier stehen dem Schulträger drei Modelle zur Verfügung: a.) das Subventionsmodell. Die Kommune subventioniert mit einem bestimmten Betrag das SchülerTicket. b.) das Solidarmodell. Hier tritt eine gesamte Schule als Vertragspartner auf, d.h. alle Schülerinnen und Schüler erhalten das SchülerTicket und die 100% Abnahme ist obligatorisch. Pro Schüler/in werden zusätzlich zu den Schulträgerleistungen monatlich 12,90 € erhoben. Sollte keine 100 % Beteiligung erfolgen, so wird der verbliebene Betrag auf die Schülerinnen und Schüler umgelegt, die ein SchülerTicket erwerben. Somit erhöht sich die monatliche Zuzahlung für jeden Einzelnen. c.) das Fakultativmodell. Hier kann das SchülerTicket von den nicht freifahrberechtigten Schülerinnen und Schüler wahlweise im Jahresabo erworben werden. Auf Rückfrage bei der Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) und dem Regionalverkehr Köln (RVK), welches Modell bei den Schulträgern favorisiert würde, lag die deutliche Tendenz beim Fakultativmodell aufgrund der Tatsache, dass keine 100% Abnahme erforderlich ist. Die Finanzierung dieses Fakultativmodells besteht aus drei Komponenten: ¾ die Fahrgelderlöse aus dem Verkauf des SchülerTickets ¾ die Schulträgerleistungen für freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler ¾ die Ausgleichleistungen nach § 45a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Bei der Umsetzung des Fakultativmodells würde die Stadt Erftstadt für alle freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler weiterhin die Trägerleistung (pro Schüler/in 39,60 €/monatlich) an die Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft (REVG) abführen. Zusätzlich zu diesem Betrag müssten alle freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler einen monatlichen Betrag von 12,00 € im Jahresabo an die REVG zahlen. Für ein Geschwisterkind werden monatlich 6,00 € berechnet und ab dem dritten Kind ist keine Zuzahlung erforderlich. Die nicht freifahrtberechtigten Schülerinnen und Schüler würden für das SchülerTicket einen monatlichen Betrag von 25,30 € zahlen und somit ebenfalls im gesamten VRS -Gebiet mobil sein. Diesem Betrag von 25,30 € stehen ohne SchülerTicket die Kosten der täglichen Fahrten (4erTicket Erwachsene 6,40 €, Kinder bis einschließlich 14 Jahre 3,50 €) gegenüber. Soll die Schülerin oder der Schüler im gesamten VRS-Gebiet mobil sein, entstehen zusätzliche monatliche Kosten von 15,20 €, im Jahresabo 13,20 €, durch den Kauf des JuniorTickets. Dieses JuniorTicket ist jedoch ausschließlich erst ab 14 Uhr gültig. Die Einführung des SchülerTickets wäre ein wesentlicher Beitrag Schülerinnen und Schülern frühzeitig die Vorteile des öffentlichen Personennahverkehrs nahe zu bringen und sie als beständige Nutzer zu gewinnen und zu binden. Ein nicht unwesentlicher Aspekt ist die ständig steigende Tendenz der „Schwarzfahrer“. Dieser Nutzung des ÖPNV ohne gültigen Fahrausweis würde durch ein SchülerTicket gegen gesteuert. Hinzu kommt das Thema Umweltschutz. Hier wäre „Taxi Mama“ nicht mehr so häufig gefragt, da die Nutzung aller Busse und Bahnen, wie oben schon erwähnt, ermöglicht wird. Des Weiteren wäre ebenfalls die Verwendung des Anruf-Sammel-Taxis für ZeitTicketinhaber/innen günstiger. Hier würden die Schülerinnen und Schüler ausschließlich 2,40 € zahlen. Der Tarif für das AST innerhalb der Gemeinde beträgt derzeit 3,40 €. Wie im Antrag schon erwähnt, würde eine Umfrage Klarheit über die Einführung des SchülerTickets im Fakultativmodell bringen. Nach Rücksprache mit der REVG wäre eine Einführung des SchülerTickets auch zu Oktober oder November diesen Jahres möglich. Von daher wäre es vom Zeitrahmen her sinnvoll, die Umfrage an den weiterführenden Schulen zu Beginn des neuen Schuljahres durchzuführen, da die wechselnden Grundschüler/innen in die Umfrage miteinbezogen werden. (Dr. Rips) -2-