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Antrag (Ergebnisse Umfrage SchülerTicket)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
20 kB
Datum
03.11.2010
Erstellt
25.10.10, 06:18
Aktualisiert
25.10.10, 06:18
Antrag (Ergebnisse Umfrage SchülerTicket) Antrag (Ergebnisse Umfrage SchülerTicket) Antrag (Ergebnisse Umfrage SchülerTicket)

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Inhalt der Datei

Anlage zum Antrag A 237/2010 15.10.2010 Einführung des SchülerTickets an weiterführenden Erftstädter Schulen Beschlussentwurf: Die Einführung des SchülerTickets an den weiterführenden Schulen in Erftstadt wird beschlossen. Stellungnahme der Verwaltung: Im letzten Schulausschuss wurde die Verwaltung gebeten, an den weiterführenden Schulen und der Donatusgrundschule zur Einführung des SchülerTickets im Fakultativmodell eine Elternbefragung durchzuführen. Schwierig ist hier die Tatsache, dass die Einführung des SchülerTickets auf die freifahrberechtigten und die nicht freifahrberechtigten Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Auswirkungen hat. Bei Einführung eines SchülerTickets besteht nach § 2 Schülerfahrkostenverordnung sowie den VRS - Tarifbestimmungen eine Verpflichtung für alle freifahrberechtigten Schülerinnen und Schüler einer Zuzahlung von monatlich 12 € (für ein Geschwisterkind monatlich 6 €, ein weiteres Geschwisterkind 0 €). Des Weiteren wird hier die Möglichkeit zum Erhalt des SchülerjahresTickets neben dem SchülerTicket ausgeschlossen. Für die nicht freifahrberechtigten Schülerinnen und Schüler stellt das SchülerTicket ein Angebot dar, welches diese auf freiwilliger Basis zum Preis von monatlich 25,30 € im Jahresabonnement erwerben können oder nicht. (Schülerfahrkostenverordnung § 2 (3): „Bietet der Schulträger ... im Rahmen eines besonderen Tarifangebots Schülerzeitkarten an, die über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Benutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs berechtigen, kann der Schulträger einen Eigenanteil von bis zu 12 € je Beförderungsmonat festsetzen.“ VRS – Tarifbestimmungen zum Fakultativmodell Anlage 10 unter 1.2: „Schülerinnen und Schüler von Schulen, für welche der Schulträger eine vertragliche Vereinbarung mit den zuständigen VRS- Verkehrsunternehmen und der VRS GmbH über ein SchülerTicket abgeschlossen hat, sind nicht zum Bezug von SchülerjahresTickets berechtigt“.) Somit bestand ein Schwerpunkt der Umfrageauswertung, das Meinungsbild der Eltern von freifahrberechtigten Kindern zu erfassen, da für diese keine Wahlmöglichkeit besteht. Für diese Schülerinnen und Schüler zahlt die Stadt weiterhin die Beträge an die REVG, die bei der jetzigen Regelung des SchülerjahresTickets entstehen. Des Weiteren wurde bei der Auswertung darauf geachtet, dass nur ganz eindeutige Aussagen zum SchülerTicket in der Abstimmung zu „Ja“ gezählt wurden. Fragebögen, welche zur Einführung mit „Ja“, bei der Zuzahlung aber mit „Nein“ angekreuzt wurden, werden in der Auswertung unter der Rubrik „keine eindeutigen Angaben“ gezählt. Hierzu zählen auch die Fragebögen, bei denen die Freifahrberechtigung angekreuzt wurde jedoch keine Freifahrberechtigung besteht oder das SchülerTicket ausschließlich für die Wintermonate gewünscht wird. Des Weiteren konnten die Fragebögen nicht eindeutig zugeordnet werden, bei denen Eltern derzeit die Differenz zu den verschiedenen Tarifzonen aus anderen Kommunen, z. B. Kerpen, leisten. Hier war der Grund der Ablehnung, dass nicht noch einmal eine Zahlung zu leisten gewünscht wird. Diese Zahlung würde natürlich durch die Nutzung des SchülerTickets im gesamten VRS – Gebiet entfallen und durch die Zahlung von monatlich 12 € ersetzt. Der Jahresbetrag würde sich für diese Eltern, die derzeit 122 € zuzahlen, um 22 € erhöhen. An den weiterführenden Schulen wurden insgesamt 3556 Fragebögen verteilt. 1873 haben diese ausgefüllt zurückgesandt. Davon waren insgesamt 939 Fragebögen von freifahrberechtigten Schülerinnen und Schülern. Ausgabe Rücklauf Freifahrberechtigt Nicht freifahrber. Fragebögen Fragebögen Ja Nein Ja Nein 3556 1873 533 210 336 229 Unschlüssig waren 211 Eltern und keine eindeutigen Angaben machten 354 Eltern. 800 4000 3500 3000 700 keine Antw ort1683 N e in- 2 10 600 500 N e in- 2 2 9 2500 400 2000 JA -533 300 1500 1000 Rücklauf1873 JA -336 200 100 500 0 0 Freifahrberechtigt Antw orten Nicht freifahrberechtigt Hier die einzelnen Schulen im Überblick damit ein detailliertes Bild möglich ist: Ausgabe Hauptschule 166 Liblar Realschule 625 Liblar Gymnasium 1093 Liblar Hauptschule 302 Lechenich Realschule 415 Lechenich Gymnasium 955 Lechenich Rücklauf Freifahrber. Ja Nein Nicht freifahrber. Ja Nein unkeine einschlüss. deutigen 88 27 2 15 21 5 18 368 103 22 69 47 39 88 465 111 34 101 78 59 82 215 82 14 36 13 29 41 305 85 48 46 25 38 63 432 125 82 72 48 48 57 Neben den weiterführenden Schulen wurden auch in der Donatusgrundschule und in der Don-Bosco-Förderschule die Fragebögen verteilt. Diese Ergebnisse stellen sich wie folgt dar: Donatusschule Liblar Don-BoscoFörderschule Ausgabe Rücklauf Freifahrberechtigt Nicht freifahrber. Fragebögen Fragebögen Ja Nein Ja Nein 404 87 4 4 26 21 80 33 15 0 4 21 In der Donatusgrundschule waren 7 Eltern unschlüssig und 26 Eltern machten keine eindeutigen Angaben. Für die Donatusgrundschule wird die Beibehaltung der jetzigen Regelung aufgrund der sehr geringen Zahl der positiven Rückmeldung zum SchülerTicket vorgeschlagen. In der Don-Bosco-Förderschule war 1 Fragebogen mit „unschlüssig“ ausgefüllt. Zu erwähnen ist außerdem, dass in der Don-Bosco-Förderschule an ca. 50 Schülerinnen und Schüler keine Fragebögen verteilt wurden. Aus diesem Grund wird eine erneute Umfrage an der Don-Bosco-Förderschule vorgeschlagen, damit alle Eltern von Schülerinnen und Schülern die Fragebögen erhalten. Die Zahlen an den weiterführenden Schulen belegen, dass die Mehrheit der Eltern die Einführung des SchülerTickets befürwortet. Nach Rücksprache mit der REVG wäre es aus organisatorischen Gründen sinnvoll die Einführung des SchülerTickets Schule für Schule umzusetzen. Mit der Umsetzung könnte in der ersten Schule im Dezember dieses Jahres begonnen werden. Die Einführung des SchülerTickets wird zu einer finanziellen Mehrbelastung für Eltern von freifahrberechtigten Schülerinnen und Schülern führen. Für Eltern von nicht freifahrberechtigten Schülerinnen und Schüler sind die Kosten geringer im Vergleich zum Kauf anderer möglichen Tickets. Die Nutzung dieses SchülerTickets im gesamten VRS – Gebiet und dies an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr, rechtfertigt im Hinblick auf den höheren Nutzen diese Kosten. Eltern, die derzeit zusätzlich zum SchülerjahresTicket ein JuniorTicket für ihr Kind (15.20 €) beziehen, benötigen dieses JuniorTicket mit Einführung des SchülerTickets nicht mehr. Für Schülerinnen und Schüler mit laufender Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß Bundessozialhilfegesetz SGB XII entsteht keine Mehrbelastung, da hier nach den Tarifbestimmungen keine Zuzahlung erforderlich wird. Der Verwaltungsaufwand wird sich durch die Einführung des SchülerTickets nicht erhöhen. Die Abwicklung der Abo-Verträge sowie die Überwachung der Zahlungen erfolgt durch die REVG. Es wird weiterhin ein Austausch zwischen Stadt Erftstadt und REVG stattfinden, für welche Schülerinnen und Schüler nach Schülerfahrkostenverordnung eine Freifahrberechtigung besteht. Für diese werden, wie derzeit schon für das SchülerjahresTicket, Zahlungen an die REVG erfolgen. Entfallen wird die Rechnungserstellung und Überwachung bezüglich der Zuzahlung der Eltern von Schülerinnen und Schüler aus Nachbarkommunen. ( Dr. Rips )