Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
20 kB
Datum
03.11.2010
Erstellt
25.10.10, 06:18
Aktualisiert
25.10.10, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zum Antrag A 237/2010
15.10.2010
Einführung des SchülerTickets an weiterführenden Erftstädter Schulen
Beschlussentwurf:
Die Einführung des SchülerTickets an den weiterführenden Schulen in Erftstadt wird
beschlossen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im letzten Schulausschuss wurde die Verwaltung gebeten, an den weiterführenden Schulen
und der Donatusgrundschule zur Einführung des SchülerTickets im Fakultativmodell eine
Elternbefragung durchzuführen. Schwierig ist hier die Tatsache, dass die Einführung des
SchülerTickets auf die freifahrberechtigten und die nicht freifahrberechtigten Schülerinnen
und Schüler unterschiedliche Auswirkungen hat.
Bei Einführung eines SchülerTickets besteht nach § 2 Schülerfahrkostenverordnung sowie
den VRS - Tarifbestimmungen eine Verpflichtung für alle freifahrberechtigten Schülerinnen
und Schüler einer Zuzahlung von monatlich 12 € (für ein Geschwisterkind monatlich 6 €, ein
weiteres Geschwisterkind 0 €). Des Weiteren wird hier die Möglichkeit zum Erhalt des
SchülerjahresTickets neben dem SchülerTicket ausgeschlossen.
Für die nicht freifahrberechtigten Schülerinnen und Schüler stellt das SchülerTicket ein
Angebot dar, welches diese auf freiwilliger Basis zum Preis von monatlich 25,30 € im
Jahresabonnement erwerben können oder nicht.
(Schülerfahrkostenverordnung § 2 (3): „Bietet der Schulträger ... im Rahmen eines
besonderen Tarifangebots Schülerzeitkarten an, die über den Schulweg hinaus auch zur
sonstigen Benutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs berechtigen, kann der
Schulträger einen Eigenanteil von bis zu 12 € je Beförderungsmonat festsetzen.“
VRS – Tarifbestimmungen zum Fakultativmodell Anlage 10 unter 1.2: „Schülerinnen und
Schüler von Schulen, für welche der Schulträger eine vertragliche Vereinbarung mit den
zuständigen VRS- Verkehrsunternehmen und der VRS GmbH über ein SchülerTicket
abgeschlossen hat, sind nicht zum Bezug von SchülerjahresTickets berechtigt“.)
Somit bestand ein Schwerpunkt der Umfrageauswertung, das Meinungsbild der Eltern von
freifahrberechtigten Kindern zu erfassen, da für diese keine Wahlmöglichkeit besteht. Für
diese Schülerinnen und Schüler zahlt die Stadt weiterhin die Beträge an die REVG, die bei
der jetzigen Regelung des SchülerjahresTickets entstehen.
Des Weiteren wurde bei der Auswertung darauf geachtet, dass nur ganz eindeutige
Aussagen zum SchülerTicket in der Abstimmung zu „Ja“ gezählt wurden. Fragebögen,
welche zur Einführung mit „Ja“, bei der Zuzahlung aber mit „Nein“ angekreuzt wurden,
werden in der Auswertung unter der Rubrik „keine eindeutigen Angaben“ gezählt. Hierzu
zählen auch die Fragebögen, bei denen die Freifahrberechtigung angekreuzt wurde jedoch
keine Freifahrberechtigung besteht oder das SchülerTicket ausschließlich für die
Wintermonate gewünscht wird. Des Weiteren konnten die Fragebögen nicht eindeutig
zugeordnet werden, bei denen Eltern derzeit die Differenz zu den verschiedenen Tarifzonen
aus anderen Kommunen, z. B. Kerpen, leisten. Hier war der Grund der Ablehnung, dass
nicht noch einmal eine Zahlung zu leisten gewünscht wird. Diese Zahlung würde natürlich
durch die Nutzung des SchülerTickets im gesamten VRS – Gebiet entfallen und durch die
Zahlung von monatlich 12 € ersetzt. Der Jahresbetrag würde sich für diese Eltern, die derzeit
122 € zuzahlen, um 22 € erhöhen.
An den weiterführenden Schulen wurden insgesamt 3556 Fragebögen verteilt. 1873 haben
diese ausgefüllt zurückgesandt. Davon waren insgesamt 939 Fragebögen von
freifahrberechtigten Schülerinnen und Schülern.
Ausgabe
Rücklauf
Freifahrberechtigt Nicht freifahrber.
Fragebögen Fragebögen Ja
Nein
Ja
Nein
3556
1873
533
210
336
229
Unschlüssig waren 211 Eltern und keine eindeutigen Angaben machten 354 Eltern.
800
4000
3500
3000
700
keine
Antw ort1683
N e in- 2 10
600
500
N e in- 2 2 9
2500
400
2000
JA -533
300
1500
1000
Rücklauf1873
JA -336
200
100
500
0
0
Freifahrberechtigt
Antw orten
Nicht
freifahrberechtigt
Hier die einzelnen Schulen im Überblick damit ein detailliertes Bild möglich ist:
Ausgabe
Hauptschule
166
Liblar
Realschule
625
Liblar
Gymnasium 1093
Liblar
Hauptschule
302
Lechenich
Realschule
415
Lechenich
Gymnasium
955
Lechenich
Rücklauf
Freifahrber.
Ja
Nein
Nicht freifahrber.
Ja
Nein
unkeine einschlüss. deutigen
88
27
2
15
21
5
18
368
103
22
69
47
39
88
465
111
34
101
78
59
82
215
82
14
36
13
29
41
305
85
48
46
25
38
63
432
125
82
72
48
48
57
Neben den weiterführenden Schulen wurden auch in der Donatusgrundschule und in der
Don-Bosco-Förderschule die Fragebögen verteilt.
Diese Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:
Donatusschule
Liblar
Don-BoscoFörderschule
Ausgabe
Rücklauf
Freifahrberechtigt Nicht freifahrber.
Fragebögen Fragebögen Ja
Nein
Ja
Nein
404
87
4
4
26
21
80
33
15
0
4
21
In der Donatusgrundschule waren 7 Eltern unschlüssig und 26 Eltern machten keine
eindeutigen Angaben.
Für die Donatusgrundschule wird die Beibehaltung der jetzigen Regelung aufgrund der sehr
geringen Zahl der positiven Rückmeldung zum SchülerTicket vorgeschlagen.
In der Don-Bosco-Förderschule war 1 Fragebogen mit „unschlüssig“ ausgefüllt. Zu erwähnen
ist außerdem, dass in der Don-Bosco-Förderschule an ca. 50 Schülerinnen und Schüler
keine Fragebögen verteilt wurden. Aus diesem Grund wird eine erneute Umfrage an der
Don-Bosco-Förderschule vorgeschlagen, damit alle Eltern von Schülerinnen und Schülern
die Fragebögen erhalten.
Die Zahlen an den weiterführenden Schulen belegen, dass die Mehrheit der Eltern die
Einführung des SchülerTickets befürwortet. Nach Rücksprache mit der REVG wäre es aus
organisatorischen Gründen sinnvoll die Einführung des SchülerTickets Schule für Schule
umzusetzen. Mit der Umsetzung könnte in der ersten Schule im Dezember dieses Jahres
begonnen werden.
Die Einführung des SchülerTickets wird zu einer finanziellen Mehrbelastung für Eltern von
freifahrberechtigten Schülerinnen und Schülern führen. Für Eltern von nicht
freifahrberechtigten Schülerinnen und Schüler sind die Kosten geringer im Vergleich zum
Kauf anderer möglichen Tickets. Die Nutzung dieses SchülerTickets im gesamten VRS –
Gebiet und dies an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr, rechtfertigt im Hinblick auf den
höheren Nutzen diese Kosten. Eltern, die derzeit zusätzlich zum SchülerjahresTicket ein
JuniorTicket für ihr Kind (15.20 €) beziehen, benötigen dieses JuniorTicket mit Einführung
des SchülerTickets nicht mehr. Für Schülerinnen und Schüler mit laufender Hilfe zum
Lebensunterhalt gemäß Bundessozialhilfegesetz SGB XII entsteht keine Mehrbelastung, da
hier nach den Tarifbestimmungen keine Zuzahlung erforderlich wird.
Der Verwaltungsaufwand wird sich durch die Einführung des SchülerTickets nicht erhöhen.
Die Abwicklung der Abo-Verträge sowie die Überwachung der Zahlungen erfolgt durch die
REVG. Es wird weiterhin ein Austausch zwischen Stadt Erftstadt und REVG stattfinden, für
welche
Schülerinnen
und
Schüler
nach
Schülerfahrkostenverordnung
eine
Freifahrberechtigung besteht. Für diese werden, wie derzeit schon für das
SchülerjahresTicket, Zahlungen an die REVG erfolgen. Entfallen wird die
Rechnungserstellung und Überwachung bezüglich der Zuzahlung der Eltern von
Schülerinnen und Schüler aus Nachbarkommunen.
( Dr. Rips )