Daten
Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
06.03.17, 18:33
Aktualisiert
06.03.17, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
5/2017
Erstellt am:
03.01.2017
Aktenzeichen:
IV/61 ro
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Planungsausschuss
X
15.03.2017
Rat
X
04.04.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 126 Pulheim
Bereich: Venloer Straße / Christianstraße
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
- Satzungsbeschluss
siehe Vorlage Nr. 227/2016, PA vom 21.09.2016, TOP 5
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor/Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 5/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966) den Bebauungsplan Nr. 126 Pulheim als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) als Bestandteil des Bebauungsplanes.
2. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6
des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Erläuterungen
Die Verwaltung legte dem Planungsausschuss in seiner Sitzung am 21.09.2016 den Entwurf des Bebauungsplans Nr.
126 Pulheim vor. Der Ausschuss beschloss seine öffentliche Auslegung, welche in der Zeit vom 13.10.2016 bis
14.11.2016 durchgeführt wurde.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 06.10.2016 von der Offenlage unterrichtet und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Es gingen lediglich zwei Stellungnahmen ohne bauleitplanerische Relevanz ein.
Bürger äußerten sich nicht zum Planentwurf.
Der Planungsausschuss kann folglich dem Rat empfehlen, den Bebauungsplan Nr. 126 Pulheim gemäß § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung zu beschließen.