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Beschlussvorlage (Textliche Festsetzungen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
154 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
06.03.17, 18:33
Aktualisiert
06.03.17, 18:33
Beschlussvorlage (Textliche Festsetzungen)

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Inhalt der Datei

Bebauungsplan Nr. 126 Pulheim Venloer Straße, Christianstraße Stand Sept. 2016 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN A ) Planungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 BauGB 1. Art der Baulichen Nutzung 1.1 Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO wird festgesetzt, dass die gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO im Mischgebiet allgemein zulässigen Tankstellen nicht zulässig sind. 1.2 Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO wird festgesetzt, dass die gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO im Mischgebiet allgemein zulässigen Vergnügungsstätten nicht zulässig sind. Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO wird festgesetzt, dass die gemäß im Mischgebiet nach § 6 Abs. 3 BauNVO im Mischgebiet ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten nicht Bestandteil des Bebauungsplans werden. 2. Maß der Baulichen Nutzung Höhe baulicher Anlagen Die durch Planeintrag festgesetzten Traufhöhen (TH), Firsthöhen (FH) und Höhen (H) sind Maximalwerte. Sie beziehen sich auf die mittlere Höhe der jeweils an das Baugrundstück angrenzenden Verkehrsfläche. Auf der überbaubaren Fläche, für die der Plan eine Höhe von 5,00 m festsetzt, sind für Gebäudeteile, die der Erschließung der angrenzenden Hochbauten dienen, größere Höhen zulässig. Die an der Christianstraße auf 9,50 m begrenzte Traufhöhe/Wandhöhe kann auf der Parzelle 277 auf der der Straße abgewandten Gebäudeseite um bis zu 2,00 m überschritten werden. 3. Anpflanzungen Auf der überbaubaren Fläche, für die der Plan ein Flachdach (FD) festsetzt, ist eine extensive Dachbegrünung vorzunehmen. Gebäudeteile, die der Erschließung der angrenzenden Hochbauten dienen, sind zulässig. B) Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 86 BauO NRW Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 126 Pulheim gilt grundsätzlich die Satzung über örtliche Bauvorschriften für den Kernbereich des Ortsteils Pulheim vom 13.09.1991 (einschließlich 1. Änderung). Keine Anwendung finden § 4 Abs. 3 und 4 sowie § 5 Abs. 1 der Satzung. Pulheim, September 2016