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Antrag (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
226 kB
Datum
28.10.2010
Erstellt
26.10.10, 06:18
Aktualisiert
26.10.10, 06:18
Antrag (Anlage 2) Antrag (Anlage 2) Antrag (Anlage 2) Antrag (Anlage 2) Antrag (Anlage 2) Antrag (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zum Antrag 418/2010 Antrag bzgl. Sanierungsmaßnahmen 20.10.2010 an der Gottfried-Kinkel-Realschule Herr Georg Schlachtenberger, Mitglied im Behindertenbeirat der Stadt Erftstadt, hat mit Mitarbeitern der Verwaltung die Pläne zur Sanierung der Realschule besprochen und eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Er hat daraufhin eine Stellungnahme zur geplanten barrierefreien Erschließung des Gebäudes abgegeben. Anliegend übersende ich Ihnen einen Vermerk der Behindertenbeauftragten der Stadt Erftstadt in dieser Angelegenheit sowie das Schreiben des Herrn Schlachtenberger. '.' 513.31 Erftstadt, den 20. Oktober 2010 Umbau der Realschule Liblar Sehr geehrter Herr Dr. Rips! Sehr geehrter Herr Dr. Risthaus! In der Anlage übersende ich Ihnen die Stellungnahme von Herrn Schlachtenberger vom 6.10.2010 zur Kenntnis. Herr Schlachtenberger hat in seiner Eigenschaft als Mitglied des Beirates fur Menschen mit Behinderungen an der Begehung der Realschule teilgenommen. Der Vermerk von Herrn Schlachtenberger bestätigt mir, dass durch den Einbau von zwei Aufzügen und den vorgesehenen Rampen an die Barrieretreiheit gedacht wurde. Herr Vieth, als Vorsitzender des Behindertenbeirats, hat sich sehr getreut, dass bei dieser Maßnahme die Einbeziehung des Behindertenbeirats erfolgte. Zu den Ausfuhrungen von Herrn Schlachtenberger möchte ich allerdings noch folgende Hinweise geben: Der freie Zugang und die uneingeschränkte Nutzung des Gebäudes soll allen Menschen ermöglicht werden. Nicht nur § 55 der Landesbauordnung verweist darauf, sondern auch die Ausfuhrungen der UN Konvention fur die Belange von Menschen mit Behinderung fordern dies ein. Bereits jetzt haben die Eltern von behinderten Kindern, egal ob körper- oder sinnesbehindert, das Recht , dass ihre Kinder in der Schule vor Ort beschult werden. Daher ist es selbstverständlich, dass bei Um- oder Neubauten darauf geachtet wird, dass die Schulen barrierefrei gestaltet sind. Allerdings sind es nicht nur Rampen undAufzüge die Barrierefreiheit gewähren, sondern auch im Gebäude sollte daran gedacht werden, dass die dementsprechenden Bewegungsflächen in den Klassenräumen und auf den Fluren fur Rollstuhlfahrer gegeben sind. Auch die Bedienungselemente müssen in den richtigen Höhen angebracht werden. Behindertentoiletten und dementsprechende Umkleiden in den Sportstätten gehören ebenfalls zum barrieretreien Umbau. Die Umgebung sollte kontrastreich, übersichtlich und gut ausgeleuchtet sein. Bei dem Ausund Umbau sollte immer daran gedacht werden, dass Menschen mit Behinderung sich ohne fremde Hilfe in dem öffentlichen Gebäude bewegen können. Das fordert auch der Leitfaden fur NRW-Landesimmobilien, Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW. Der Behindertenbeirat der Stadt und ich in meiner Eigenschaft als Behindertenbeauftragte begrüßen daher, dass bei dem Um- und Ausbau der Realschule Lechenich eine dementsprechende Umsetzung der Barrierefreiheit geplant ist. Es wäre gut, wenn nach dem Umbau auch in der Presse auf die Barriereffeiheit dieser Schule hingewiesen wird. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag \~.L~~ (Berbuir) Anlage D Geora Schlachtenberaer. Georg Schlachtenberger Am Beissei 31 50374 Erftstadt +49 2235 68 90 93 +49151 12755477 sch lachten berger@web.de Am Beissei 31. 50374 Erftstadt Stadt Erftstadt Herm Bürgermeister Dr. Rips Holzdamm 10 50374 Erftstadt 06.10.2010 Betrifft: Umbau der Realschule Liblar Stellungnahme des Behindertenbeirates von Gebäudeteilen im Zusammenhang mit dem Umbau im Sinne eines barrierefreien Zugangs Basierend auf einer detaillierten Vorstellung der geplanten Baumaßnahme durch die Herren Dr. Risthaus und Braun von der Stadt Erftstadt und einer Ortsbesichtigung mit Herm Braun und dem Hausmeister der Realschule Liblar am 05. Oktober möchte ich in Bezug auf den barrierefreien Umbau der Realschule folgenden zusammenfassenden Bericht abgeben: 1) Gesamtkonzeption Eine Realisierung des barrierefreien Zugangs der Realschule über die Installation von zwei Aufzügen und der Konstruktion von verschiedenen zustrebende Lösung für die Umbaumaßnahme. freien Zugangs sichtspunkten mit Hilfe eines Aufzuges nicht anzustreben: beide Gebäudekomplexe Rampen ist eine an- Die Realisierung eines barriere- ist definitiv unter verschiedenen Ge- -,, So würde durch den Bau eines Aufzugs, der verbindet, ein erheblicher Eingriff in die Bausubstanz des Gebäudes stattfinden, der nicht nur erhebliche Zusatzkosten verursacht, sondern vor allem die Nutzung von vier Klassenräumen würde. Die entsprechende Klassenräume bedeutend einschränken Nutzfläche der ohnehin nicht zu groß bemessenen würde um 30 % abnehmen und somit würden vier Klassenräume nur noch für eine eingeschränkte Nutzung der Schule zur Verfügung stehen. Schreiben an Stadt Erftstadt wg. Realschule Liblar Seite 1 L 2) Detailvorschlag zur Optimierung In der Gesamtplanung vorgeschlagen ist der Bau von zwei Aufzügen neue Außenrampe, die die gesamten Unterrichtsräume Schule verbindet. Die Zwischenverbindung und eine des Unterrichtstraktes der über eine Rampe ist ideal, wobei vor- geschlagen wird, dass die Werkräume im Untergeschoss in der Art erschlossen werden sollten, dass der geplante Aufzug für den linken Teil des Gebäudes nicht nur die oberen zwei Gebäudeteile auch den Werkraumbereich entsprechenden erschließen im Untergeschoss zusätzlichen Investitionskosten sollte, sondern darüber hinaus des rechtsseitigen Gebäudes. Die wären meiner Ansicht nach ins- besondere deshalb vertretbar, da dann dieser Bereich der Werkräume ohne zusätzliche Umbauarbeiten im Untergeschoß auch ba rrie refre i erschlossen werden könnte. Dieser Teil des Gebäudes könnte somit für Schüler als auch für externe Nutzer ohne entsprechende Unterstützung durch Lehrer oder Aufsichtspersonal genutzt werden. 3) Allgemeine Zugänglichkeit, Aula und Sporthalle. Im Folgenden einige Hinweise zur Situation/Anpassungen auf dem Gesamtareal der Schule, um eine Barrierefreiheit sicherstellen zu können a) Der Zugang auf den Schulhof ist durch eine etwas steile Rampe von der Jahnstraße gegeben. Einfach ist der Zugang über den Schulhof, wobei Schüler mit dem Rollstuhl kleine Wegunebenheiten überwinden müssen. Für erfah- rene Rollstuhlfahrer stellt dies kein direktes Problem dar, wobei bei einer möglichen mittelfristigen Umgestaltung des Schulhofs hier eine wirkliche Barriere- freiheit angestrebt werden sollte. Für Notfälle, bzw. für schwerstbehinderte ein Zugang über die Taubenstraße Schüler mit einem Elektrorollstuhl ist gegeben, wenn Unebenheiten auf dem Zugangweg beseitigt werden. b) Der Zugang zu den Schulräumen wäre über die neuen Aufzüge, zum Verwaltungsgebäude, zu einer behindertengerechten Toilette und zur Aula über eine Rampe sichergestellt. Schreiben an Stadt Erftstadt wg. Realschule Liblar Seite 2 , 'i c) Ein barrierefreier Zugang zur Sporthalle ist derzeit nicht möglich, wobei es völlig unproblematisch sein wird, am Haupteingang zur Sporthalle an der Jahn- straße eine geeignete Rampe zu bauen. Dies würde dann sicherstellen, die Sporthalle auch von gehbehinderten Menschen und Rollstuhlfahrem dass be- nutzt werden könnte. Ich halte den Bau von dieser Rampe für absolut notwendig. d) Die Sporthalle wird aber über den Innenhof der Realschule so nicht erreichbar sein. In einer späteren Bauphase, die nicht nach 2012 liegen dürfte, wäre eine Rampenanbindung anzustreben. über eine Rampe auf der Höhe der Hausmeisterwohnung Diese Baumaßnahme würde ohne großen Eingriff in die Struktur des Innenhofes und ohne allzu Kosten möglich sein und würde dann sicherstellen, dass eine barrierefreier Zugang zu allen Gebäudeteilen möglich wäre. Zusätzlicher Hinweis Im Rahmen der anstehenden Sanierungsarbeiten le ist unbedingt sicherzustellen, Durch den vorzunehmenden des Sanitätsbereichs dass behindertengerechte der Sporthal- Toiletten gebaut werden. Einbau der zwei Aufzüge, der verschiedenen und der Sanierung des Sanitärbereiches in den Umkleideräumen de mit der Realschule ein barrierefreier Gebäudekomplex Rampen der Sporthalle wür- geschaffen, der sicher ger- ne auch von externen Nutzern verwendet werden wird. ~:hchlachtenbe~er Schreiben an Stadt Erftstadt wg. Realschule Liblar Seite 3