Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
226 kB
Datum
28.10.2010
Erstellt
26.10.10, 06:18
Aktualisiert
26.10.10, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zum Antrag 418/2010
Antrag bzgl. Sanierungsmaßnahmen
20.10.2010
an der Gottfried-Kinkel-Realschule
Herr Georg Schlachtenberger, Mitglied im Behindertenbeirat der Stadt Erftstadt, hat mit Mitarbeitern der Verwaltung die Pläne zur Sanierung der Realschule besprochen und eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Er hat daraufhin eine Stellungnahme zur geplanten barrierefreien
Erschließung des Gebäudes abgegeben.
Anliegend übersende ich Ihnen einen Vermerk der Behindertenbeauftragten der Stadt Erftstadt in dieser Angelegenheit sowie das Schreiben des Herrn Schlachtenberger.
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513.31
Erftstadt, den 20. Oktober 2010
Umbau der Realschule Liblar
Sehr geehrter Herr Dr. Rips!
Sehr geehrter Herr Dr. Risthaus!
In der Anlage übersende ich Ihnen die Stellungnahme von Herrn Schlachtenberger vom
6.10.2010 zur Kenntnis.
Herr Schlachtenberger hat in seiner Eigenschaft als Mitglied des Beirates fur Menschen mit
Behinderungen an der Begehung der Realschule teilgenommen.
Der Vermerk von Herrn Schlachtenberger bestätigt mir, dass durch den Einbau von zwei
Aufzügen und den vorgesehenen Rampen an die Barrieretreiheit gedacht wurde.
Herr Vieth, als Vorsitzender des Behindertenbeirats, hat sich sehr getreut, dass bei dieser
Maßnahme die Einbeziehung des Behindertenbeirats erfolgte.
Zu den Ausfuhrungen von Herrn Schlachtenberger möchte ich allerdings noch folgende
Hinweise geben:
Der freie Zugang und die uneingeschränkte Nutzung des Gebäudes soll allen Menschen
ermöglicht werden. Nicht nur § 55 der Landesbauordnung verweist darauf, sondern auch die
Ausfuhrungen der UN Konvention fur die Belange von Menschen mit Behinderung fordern
dies ein.
Bereits jetzt haben die Eltern von behinderten Kindern, egal ob körper- oder sinnesbehindert,
das Recht , dass ihre Kinder in der Schule vor Ort beschult werden. Daher ist es
selbstverständlich, dass bei Um- oder Neubauten darauf geachtet wird, dass die Schulen
barrierefrei gestaltet sind. Allerdings sind es nicht nur Rampen undAufzüge die
Barrierefreiheit gewähren, sondern auch im Gebäude sollte daran gedacht werden, dass die
dementsprechenden Bewegungsflächen in den Klassenräumen und auf den Fluren fur
Rollstuhlfahrer gegeben sind.
Auch die Bedienungselemente müssen in den richtigen Höhen angebracht werden.
Behindertentoiletten und dementsprechende Umkleiden in den Sportstätten gehören ebenfalls
zum barrieretreien Umbau.
Die Umgebung sollte kontrastreich, übersichtlich und gut ausgeleuchtet sein. Bei dem Ausund Umbau sollte immer daran gedacht werden, dass Menschen mit Behinderung sich ohne
fremde Hilfe in dem öffentlichen Gebäude bewegen können.
Das fordert auch der Leitfaden fur NRW-Landesimmobilien, Bau- und Liegenschaftsbetrieb
NRW.
Der Behindertenbeirat der Stadt und ich in meiner Eigenschaft als Behindertenbeauftragte
begrüßen daher, dass bei dem Um- und Ausbau der Realschule Lechenich eine
dementsprechende Umsetzung der Barrierefreiheit geplant ist.
Es wäre gut, wenn nach dem Umbau auch in der Presse auf die Barriereffeiheit dieser Schule
hingewiesen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
\~.L~~
(Berbuir)
Anlage
D
Geora Schlachtenberaer.
Georg Schlachtenberger
Am Beissei 31
50374 Erftstadt
+49 2235 68 90 93
+49151 12755477
sch lachten berger@web.de
Am Beissei 31. 50374 Erftstadt
Stadt Erftstadt
Herm Bürgermeister Dr. Rips
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
06.10.2010
Betrifft: Umbau der Realschule Liblar
Stellungnahme
des Behindertenbeirates
von Gebäudeteilen
im Zusammenhang
mit dem Umbau
im Sinne eines barrierefreien Zugangs
Basierend auf einer detaillierten Vorstellung der geplanten Baumaßnahme
durch die
Herren Dr. Risthaus und Braun von der Stadt Erftstadt und einer Ortsbesichtigung
mit
Herm Braun und dem Hausmeister der Realschule Liblar am 05. Oktober möchte ich
in Bezug auf den barrierefreien Umbau der Realschule folgenden zusammenfassenden Bericht abgeben:
1) Gesamtkonzeption
Eine Realisierung des barrierefreien Zugangs der Realschule über die Installation
von zwei Aufzügen und der Konstruktion von verschiedenen
zustrebende
Lösung für die Umbaumaßnahme.
freien Zugangs
sichtspunkten
mit Hilfe eines Aufzuges
nicht anzustreben:
beide Gebäudekomplexe
Rampen ist eine an-
Die Realisierung eines barriere-
ist definitiv unter verschiedenen
Ge-
-,,
So würde durch den Bau eines Aufzugs, der
verbindet, ein erheblicher
Eingriff in die Bausubstanz
des Gebäudes stattfinden, der nicht nur erhebliche Zusatzkosten verursacht, sondern vor allem die Nutzung von vier Klassenräumen
würde. Die entsprechende
Klassenräume
bedeutend
einschränken
Nutzfläche der ohnehin nicht zu groß bemessenen
würde um 30 % abnehmen und somit würden vier Klassenräume
nur noch für eine eingeschränkte
Nutzung der Schule zur Verfügung stehen.
Schreiben an Stadt Erftstadt wg. Realschule Liblar Seite 1
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2) Detailvorschlag zur Optimierung
In der Gesamtplanung
vorgeschlagen
ist der Bau von zwei Aufzügen
neue Außenrampe, die die gesamten Unterrichtsräume
Schule verbindet. Die Zwischenverbindung
und eine
des Unterrichtstraktes
der
über eine Rampe ist ideal, wobei vor-
geschlagen wird, dass die Werkräume im Untergeschoss
in der Art erschlossen
werden sollten, dass der geplante Aufzug für den linken Teil des Gebäudes nicht
nur die oberen zwei Gebäudeteile
auch den Werkraumbereich
entsprechenden
erschließen
im Untergeschoss
zusätzlichen
Investitionskosten
sollte, sondern darüber hinaus
des rechtsseitigen Gebäudes. Die
wären meiner Ansicht nach ins-
besondere deshalb vertretbar, da dann dieser Bereich der Werkräume ohne zusätzliche Umbauarbeiten
im Untergeschoß
auch ba rrie refre i erschlossen werden
könnte. Dieser Teil des Gebäudes könnte somit für Schüler als auch für externe
Nutzer ohne entsprechende
Unterstützung
durch Lehrer oder Aufsichtspersonal
genutzt werden.
3) Allgemeine Zugänglichkeit,
Aula und Sporthalle.
Im Folgenden einige Hinweise zur Situation/Anpassungen
auf dem Gesamtareal
der Schule, um eine Barrierefreiheit sicherstellen zu können
a) Der Zugang auf den Schulhof ist durch eine etwas steile Rampe von der
Jahnstraße gegeben. Einfach ist der Zugang über den Schulhof, wobei Schüler mit dem Rollstuhl kleine Wegunebenheiten
überwinden müssen. Für erfah-
rene Rollstuhlfahrer stellt dies kein direktes Problem dar, wobei bei einer möglichen mittelfristigen
Umgestaltung des Schulhofs hier eine wirkliche Barriere-
freiheit angestrebt werden sollte.
Für Notfälle, bzw. für schwerstbehinderte
ein Zugang über die Taubenstraße
Schüler mit einem Elektrorollstuhl ist
gegeben, wenn Unebenheiten
auf dem
Zugangweg beseitigt werden.
b) Der Zugang zu den Schulräumen wäre über die neuen Aufzüge, zum Verwaltungsgebäude,
zu einer behindertengerechten
Toilette und zur Aula über eine
Rampe sichergestellt.
Schreiben an Stadt Erftstadt wg. Realschule Liblar Seite 2
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c) Ein barrierefreier Zugang zur Sporthalle ist derzeit nicht möglich, wobei es völlig unproblematisch
sein wird, am Haupteingang
zur Sporthalle an der Jahn-
straße eine geeignete Rampe zu bauen. Dies würde dann sicherstellen,
die Sporthalle auch von gehbehinderten
Menschen und Rollstuhlfahrem
dass
be-
nutzt werden könnte. Ich halte den Bau von dieser Rampe für absolut notwendig.
d) Die Sporthalle wird aber über den Innenhof der Realschule so nicht erreichbar
sein. In einer späteren Bauphase, die nicht nach 2012 liegen dürfte, wäre eine
Rampenanbindung
anzustreben.
über eine Rampe auf der Höhe der Hausmeisterwohnung
Diese Baumaßnahme würde ohne großen Eingriff in die Struktur
des Innenhofes und ohne allzu Kosten möglich sein und würde dann sicherstellen, dass eine barrierefreier Zugang zu allen Gebäudeteilen
möglich wäre.
Zusätzlicher Hinweis
Im Rahmen der anstehenden Sanierungsarbeiten
le ist unbedingt sicherzustellen,
Durch den vorzunehmenden
des Sanitätsbereichs
dass behindertengerechte
der Sporthal-
Toiletten gebaut werden.
Einbau der zwei Aufzüge, der verschiedenen
und der Sanierung des Sanitärbereiches
in den Umkleideräumen
de mit der Realschule ein barrierefreier Gebäudekomplex
Rampen
der Sporthalle wür-
geschaffen, der sicher ger-
ne auch von externen Nutzern verwendet werden wird.
~:hchlachtenbe~er
Schreiben an Stadt Erftstadt wg. Realschule Liblar Seite 3