Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
617 kB
Datum
28.10.2010
Erstellt
19.10.10, 06:19
Aktualisiert
26.10.10, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
12.10.2010
Anlage 1 zum Antrag A 418/2010
Antrag bzgl. Sanierungsmaßnahmen
an der Gottfried-Kinkel-Realschule
Der Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft hat sich in seiner Sitzung am 14.09.2010 mit
dem Antrag befasst und die Verwaltung gebeten, den Bericht über die an der Realschule
geplanten Sanierungsmaßnahmen zu erstellen.
1.0
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
1.8
1.9
Einzelkomponenten der Sanierungsmaßnahme
Gebäudehülle
Heizung
Lüftung
Beleuchtung
Photovoltaik
barrierefreie Erschließung
Brandschutz
Schadstoffsanierung
Kostenberechnung Stand 16.04.2010
Ausgangssituation
Die "Gottfried-Kinkel-Realschule" wurde 1965 errichtet. Die vorhandenen Gebäudehüllflächen insbesondere die Fenster, der Flachdachaufbau und die Außenwandkonstruktionen
wurden seit dem Entstehungsjahr nicht umfassend saniert. Lediglich Anfang der 1990er Jahre wurden in Teilbereichen Fenster ausgetauscht, denen der damals gebräuchliche energetische Standard zugrunde liegt.
Die Fassade der Realschule besteht aus sog. "Sandwich-Elementen", die einen dreischichtigen Aufbau aufweisen. Die innere Schale besteht aus Beton und ist ca. 12 cm stark. Zwischen der äußeren und inneren Schale befindet sich eine ca. 4 cm breite Wärmedämmung
aus Polystyrol. Die äußere Schale, die eine Waschbetonoberfläche aufweist, ist ca. 5 cm
stark.
Die Sanierungsmaßnahme der Gebäudehülle beinhaltet die Dämmung der Fassade, der
erdberührten Bauteile und des Daches sowie den teilweisen Austausch der Fenster. Gemäß
den Vorgaben aus dem Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Köln sind die Anforderungen der EnEV 2009 um 30 % zu unterschreiten.
1.1
Gebäudehülle
Im Bezug auf den Entwurf der Fassade wurden zwei prinzipielle Lösungsansätze untersucht.
Zum einen ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) und eine Fassadenverkleidung aus
Steinfaserplatten (Markennamen Eternit, Trespa) auf Unterkonstruktion.
.
Fassadenlösung 1
Es wurde im Rahmen der Entwurfsbearbeitung untersucht, inwieweit ein Wärmedämmverbundsystem zur Dämmung der Fassade herangezogen werden kann.
Für den Einbau eines Wärmedämmverbundsystems ist es notwendig, dass die vorhandene
Fassade, die als Untergrund für die Anbringung der Dämmung dient, über die gesamte Nutzungszeit dauerhaft funktionsfähig sein muss.
Die elementierte Bauweise der Fassade unterliegt Bewegungseinflüssen, die von den vorhandenen Fugen kompensiert werden. Im Falle einer Montage eines WDVS muss gewährleistet sein, dass diese Bewegungen nicht zu Rissbildungen innerhalb der neu aufgebrachten
Konstruktion führen. Aufgrund der vorgefundenen Gegebenheiten und den Bedingungen der
vorhandenen Konstruktion kann nicht ausgeschlossen werden, dass die neue Dämmung
rissfrei bleibt. Zur Vermeidung einer unkontrollierten Fassadenbewegung ist es deshalb notwendig, dass die äußere Schale der vorhandenen Fassadenkonstruktion demontiert wird.
Im Rahmen der Fassadenüberprüfung wurden zwei großflächige Fassadentafeln durch ein
Fachunternehmen demontiert. Die Kosten für diese Maßnahme beliefen sich auf ca. 1.000 €
pro Fassadentafel. Bei einer Anzahl von ca. 170 Fassadentafeln würden sich die Gesamtkosten für die Demontage auf ca. 170.000 € belaufen. Zusätzliche Kosten für das Herstellen
einer funktionsfähigen Oberfläche zur Aufbringung der Dämmung wurden in den überschlägigen Kostenansätzen nicht berücksichtigt.
Die Kosten für einen Quadratmeter WDVS belaufen sich auf ca. 140 €. Bei einer zu dämmenden Gesamtfläche von ca. 1.800 m2 würden sich die Gesamtkosten bei dieser Lösung
auf ca. 422.000 € belaufen.
.
Fassadenlösung 2
Die Realschule erhält eine neue Fassade aus Steinfaserplatten, die auf einer Unterkonstruktion befestigt wird. Der im Immobilienausschuss vom Architekturbüro Fischer und Fischer
vorgestellte Entwurf basiert auf einer derartigen Konstruktionsweise. Die Kosten für eine solche Ausführung belaufen sich auf ca. 195 €1m2. Die Gesamtkosten belaufen sich bei einer
Gesamtfläche von 1.800 m2 somit auf ca. 351.000 €. Die vorhandene Fassadenkonstruktion
muss bei der Herstellung einer Fassadenbekleidung aus Steinfaserplatten nicht demontiert
werden. Die zu erwartenden Bewegungen in der Fassade werden durch die Fugenausbildung der neuen Konstruktion schadensfrei ausgeglichen.
Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass die Verwendung eines Wärmedämmverbundsystems prinzipiell eine kostengünstige Lösung zur Fassadendämmung darstellt. Aufgrund der vorgefundenen Fassadenkonstruktion müssen allerdings umfangreiche Eingriffe
an den vorhandenen Elementen vorgenommen werden, die einen erheblichen Kostenaufwand verursachen. In der Summe führt der Einbau einer Fassadenbekleidung aus Steinplatten gegenüber dem WDVS zu einer Kostenersparnis von ca. 71.000 €.
Darüber hinaus ist die Verkleidung der Außenfassade mit Steinfaserplatten im Bauunterhalt
und der Reparaturanfälligkeit deutlich günstiger als ein Wärmedämmverbundsystem. Steinfaserplatten haben bessere Eigenschaften in Bezug auf mechanische Beanspruchungen und
haben somit ein geringeres Schadensrisiko als Wärmedämmverbundsysteme.
Fenster I Dach I Erdberührte Bauteile
Die Sanierung der Fenster ist auf der Grundlage der Einhaltung der energetischen Anforderungen der ENEV und den Förderbedingungen vorzunehmen. Gemäß EnEV-Nachweis sind
die Fenster mit Dreifachverglasung auszurüsten. Prinzipielle Erörterungen in Bezug auf AIternativlösungen wurden in diesem Zusammenhang nicht vorgenommen, da andere Lösungen wie z. B. die Anordnung von Doppelfassaden, Kastenfenstern etc. zu wirtschaftlich ungünstigeren Lösungen führen würde. Darüber hinaus ist die Integration derartiger Lösungen
in den baulichen Bestand mit seinen statischen Beschränkungen nur mit einem großen technischen Aufwand zu realisieren.
Teilweise können die zweifachverglasten Fenster im Bereich der Treppenhäuser erhalten
werden.
Die Dämmung des Flachdachs und der erdberührten Bauteile wurde in Bezug auf den EnEVNachweis optimiert. So konnte rechnerisch nachgewiesen werden, dass es u. a. ausreicht,
die Wärmedämmung der erdberührten Gebäudeteile entlang der Taubenstraße bis in den
frostfreien Bereich vorzunehmen. Aufwändige Erdarbeiten und Ausschachtungen in größere
Tiefen werden durch diese Maßnahme vermieden.
1.2
Heizung
Der Klassentrakt der Realschule wird zurzeit mit Strom beheizt. Die vorhandenen Nachtspeicherheizungen werden demontiert und fachgerecht entsorgt. Der Klassentrakt wird an das
neu zu errichtende Nahwärmenetz angeschlossen und auf Grundlage einer Holzpeiletsanlage betrieben. Gegenstand der Sanierungsmaßnahme ist die Erstellung einer Übergabestation, die Montage der Heizkörper inklusive der Verrohrung. Um die Vorgaben der EnEV 2009
um 30 % unterschreiten zu können, ist eine Beheizung über erneuerbare Energien und den
damit verbundenen geringen Primärenergieverbrauch zwingend.
1.3
Lüftung
Die Klassen- und Fachklassenräume werden zurzeit natürlich belüftet. Grundsätzlich stellen
die durch Lüftung verursachten Wärmeverluste in der Gesamtenergiebilanz einen nicht unbedeutenden Anteil dar. Aufgrund dieser Ausgangssituation war zu prüfen, inwieweit in Verbindung mit den Forderungen einer Unterschreitung der EnEV 2009 um 30 % eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage zur Ausführung kommen muss oder aber eine natürliche
Belüftung ausreichend sein kann. Darüber hinaus muss der in der EnEV geforderte Mindestluftwechsel von 50 % des Raumvolumens pro Stunde eingehalten werden.
Ausführliche Vergleichsrechnungen kamen zu dem Ergebnis, dass eine natürliche Belüftung
im Rahmen des EnEV-Nachweises realisierbar ist. Es konnte also auf den Einbau einer kostenintensiven Lüftungsanlage verzichtet werden. Die Kosten für den Einbau einer kontrollierten Be- und Entlüftungsanlage wurden vom Fachingenieur mit ca. 300.000 € veranschlagt.
Zur Optimierung des Lüftungsverhaltens sollen darüber hinaus in den Klassenräumen sog.
"Lüftungsampeln" eingebaut, die die Nutzer auf steigende COrKonzentration aufmerksam
machen und dadurch eine bedarfsgerechte Lüftung unterstützen. Die Kosten der Lüftungsampel mit ca. 100 € pro Klassenräume sind relativ gering und tragen somit zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität und Lernatmosphäre bei.
Der aus bauphysikalischen Gründen zwingend notwendige Mindestluftwechsel wird durch
den Einbau einer einfachen Lüftungsanlage sichergestellt.
1.4
Beleuchtung
Die vorhandene Beleuchtungsanlage ist mehrere Jahrzehnte alt und entspricht nicht mehr
den aktuellen Vorschriften. Die gesamte Beleuchtungsanlage soll an die gegenwärtigen
Standards angepasst werden. Es sollen energieoptimierte Beleuchtungskörper eingebaut
werden, die in Abhängigkeit von Nutzung und Tageslichtintensität geregelt werden. Die Umsetzung solcher Systeme führt zu Energieeinsparungen bis zu 50 %.
1.5
Photovoltaik
Zur Verbesserung der Energiebilanz des Gebäudes sollten auf dem Dach des Klassentraktes Photovoltaikelemente installiert werden. Aufgrund fehlender Lastreserven ist die Aufstellung von PV-Elementen nur im Bereich der Treppenhäuser (ca. 100 m2) möglich. Der gewonnene Strom wird ins öffentliche Stromnetz eingespeist und entsprechend vergütet.
1.6
barrierefreie Erschließung
Die barrierefreie Erschließung des Klassentraktes der Realschule stellt ein wesentliches Ziel
der gesamten Sanierungsmaßnahme dar. Zurzeit wird die Realschule über zwei vorhandene
Treppenhäuser erschlossen, die sich im viergeschossigen Klassentrakt befinden. Der in
westlicher Richtung an den Klassetrakt anschließende Fachklassentrakt wird über das Treppenhaus im Bereich des Haupteingangs erschlossen. Der Fachklassentrakt ist gegenüber
den Geschossen des Klassentraktes um ein halbes Geschoss versetzt. Aufgrund dieser
Ausgangssituation müssen insgesamt sechs Geschossebenen barrierefrei erschlossen werden.
Die Realschule ist darüber hinaus nach dem sog. "Lehrerraumprinzip" organisiert, dass jedem Lehrer einen Raum zuordnet, in dem er seinen Unterricht abhält. Die Schüler müssen
zwischen den Unterrichtsstunden den jeweiligen Fachlehrer aufsuchen. Diese Organisationsform ist gegenüber dem herkömmlichen "Klassenraumprinzip" mit höheren Bewegungsfrequenzen der Schüler innerhalb des Gebäudes und deren Erschließungswegen verbunden.
Nach Aussagen der Schulleitung hat sich diese Organisationsform als vorteilhaft erwiesen,
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da die Auswirkungen von Vandalismus in einem nicht unerheblichen Maße durch die Umstellung auf das "Lehrerraumprinzip" reduziert werden konnten. Die Schule hat erklärt, an diesem Prinzip weiterhin festhalten zu wollen.
Im Rahmen des Entwurfs einer barrierefreien Erschließung wurden nachfolgende Lösungsmöglichkeiten erörtert und einer Bewertung unterzogen. Der am 17.06.2010 im Ausschuss
für Immobilienwirtschaft durch das Architekturbüro Fischer und Fischer, Köln vorgestellte
Entwurf stellt die Synthese des ausführlichen Diskussions- und Bewertungsprozesses mit
allen Projektbeteiligten dar.
.
Lösung 1
Auf der Nordseite vor dem Haupttreppenhaus im Klassentrakt wird ein Aufzug mit sechs Haltestellen und den hierfür notwendigen Erschließungsstegen positioniert. Zur Herstellung einer Verbindung zwischen Aufzug und dem vorhandenen Flur des Fachklassentraktes ist es
erforderlich, dass der im Erdgeschoss bestehenden Computer-Nebenraum und der im 1.
Obergeschoss vorhandenen Physikraums um jeweils ca. 10m2 ihrer Grundfläche verringert
werden müssen. Ferner ist die Anordnung eines Treppenliftes im Bereich der Außentreppe
notwendig, um den Zugang auf die Erdgeschossebene zu gewährleisten.
Diese Lösung erfordert umfangreiche Eingriffe in die bestehende funktionale Struktur des
Gebäudes. Der Physikraum mit seiner vorhandenen Grundfläche von ca. 58 m2 wird nach
der baulichen Veränderung nur noch 48 m2 aufweisen. Als Unterrichtsraum ist dieser somit
nicht mehr nutzbar. Der ohnehin knapp bemessene Computer-Nebenraum im Erdgeschoss
wird durch die Umbaumaßnahme ebenfalls verkleinert, so dass eine sinnvolle Nutzung unmöglich wird.
Innerhalb des Bestandes ist eine Umplanung der Raumstruktur notwendig, um die Nutzung
der Räume aufrecht zu erhalten, die durch die Anordnung eines zusätzlichen Flures in ihrer
Größe reduziert werden. Bauliche Anpassungen der funktionalen Struktur sind mit einem
zusätzlichen Kostenaufwand verbunden; das beschränkte Flächenangebot im Fachklassentrakt lässt darüber hinaus keine überzeugenden Lösungen einer Neuorganisation der Klassen zu.
Ferner sind aufgrund der vorhandenen Tragstruktur des Gebäudes im Bereich der Fassade
und der vorgefundenen Auflagerung der vorgefertigten Deckenkonstruktion auf den Fassadentafeln aufwändige Abfangungen und statisch-konstruktive Anpassungen erforderlich. Abfangungsarbeiten dieser Art erfordern gewöhnlich einen hohen Kosteneinsatz. Als positiv
wurde die zentrale Lage des Aufzuges bewertet, die eine eindeutige Auffindbarkeit und Orientierung innerhalb des Gebäudes ermöglichen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Nachteile dieser Lösung innerhalb eines sinnvollen Kosteneinsatzes nicht zu kompensieren sind. Die Weiterbearbeitung dieses Lösungsansatzes wurde aufgrund der oben ausgeführten Restriktionen nicht weiter verfolgt.
.
Lösung 2
Der Klassen- bzw. Fachklassentrakt wird von zwei Aufzügen erschlossen. Dieser prinzipielle
Lösungsansatz lässt mehrere Varianten zu, von denen im Folgenden drei erörtert werden.
Variante A
Der Aufzug zur Erschließung des Fachklassentraktes wird im Bereich des vorhandenen
Müllplatzes errichtet; der Klassentrakt wird durch einen Aufzug erschlossen, der ummittelbar
vor der Nordfassade des Haupttreppenhauses angeordnet wird. Der Zugang zu den Aufzügen erfolgt auf der Nordseite, wobei eine unmittelbare Erreichbarkeit besagter Erschließungselemente über den Pausenhof nicht möglich ist.
Die Aufzüge sind den beiden vorhandenen Fluren zugeordnet, wodurch eine eindeutige Auffindbarkeit innerhalb des Gebäudes gewährleistet ist.
Die Anordnung von Haupteingang und den auf der Nordseite platzierten Aufzügen schafft
eine unbefriedigende äußere Erschließungssituation.
Zwischen Achse 10 und 11 des Klassentrakts wird der Aufzugsschacht in die bestehende
Bausubstanz integriert. Der Aufzug wird als Durchlader ausgebildet, so dass die zu erschließenden Flure der beiden Gebäudetrakte miteinander verbunden werden können. Ein Treppenlift, der im Bereich der vorhandenen Außentreppe vorgesehen wird, schafft den barrierefreien Zugang vom Pausenhofniveau auf die Erdgeschossebene.
Die im Bereich von Achse 10 - 11 vorhandenen Klassenräume bzw. der im Kellergeschoss
befindliche Werkraum, deren Größe ca. 68 m2 betragen werden um ca. 10m2 verringert. Der
Eingriff in die vorhandene Tragstruktur ist als sehr aufwändig zu bezeichnen. Innerhalb des
Gebäudes müssen kostenintensive Gründungs- und Fundamentierungsarbeiten vorgenommen werden. Die Herstellung der Öffnungen in den Geschossdecken ist mit aufwändigen
Abfangungsarbeiten verbunden. Die Versorgungsleitungen, die sich im Bereich zum vorhandenen Flur befinden, müssen ebenfalls verlegt werden.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Anordnung es Aufzuges in Bezug auf die
Orientierung und Auffindbarkeit positiv zu bewerten ist. Der Vorteil dieser Aufzugsposition
steht allerdings in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Kostenaufwand. Die Verringerung der Klassengrößen auf unter 65 m2 muss ebenfalls als nachteilig bezeichnet werden.
Variante E
Der Aufzugschacht wird in die bestehende Gebäudestruktur zwischen Achse 7 und 8 angeordnet. Zur Erschließung des Klassentraktes ist eine Dachdurchdringung des Fachklassentrakts vorzunehmen. Der Aufzug muss aufgrund der Eingangssituation auf den einzelnen
Eben als Sonderkonstruktion (Eingang über Eck) ausgebildet werden. Der Physikraum in 1.
Obergeschoss und der Computer-Nebenraum des Erdgeschosses des Fachklassentrakts
(Achse 7 - 8) werden durch diese Aufzugsanordnung flächenmäßig erheblich reduziert.
Die Anordnung des Aufzugs mit seiner eindeutigen Orientierung zum Haupttreppenhaus
schafft eine klare Erschließungssituation. Die Eingriffe, die in die bestehende Tragstruktur
vorgenommen werden müssen, sind mit einem großen Kostenaufwand verbunden. Die notwendigen funktionalen Anpassungsmaßnahmen sind aufgrund des vorhandenen Flächenangebots innerhalb des Gebäudes nicht zu kompensieren.
Lösung 4
Die Erschließung des Klassentraktes erfolgt gemäß Lösung 2 Variante C. Die Erschließung
des Fachklassentrakts wird über zwei Plattformtreppenlifte sichergestellt, die vom Erdgeschossniveau des Klassentraktes den Zugang auf die beiden Fachklassenebenen ermöglichen.
Auf die Anordnung eines zweiten Aufzuges kann verzichtet werden. Hierdurch wird eine Kostenminderung in Höhe von ca. 14.775 € (siehe Anlage 1) gegenüber einer Lösung mit zwei
Aufzügen erreicht.
Die Treppenlifte werden auf den vorhandenen Treppenhauswänden und den bestehenden
Treppenläufen befestigt. Im Gebrauchszustand bzw. bei ausgeklappter Plattform des Treppenliftes wird die vorhandene Treppenbreite um ca. 1,20 m reduziert, so dass die lichte
Durchgangsbreite der Treppen nur noch 1,20 m beträgt. Gemäß Aussage des Brandschutzsachverständigen ist ein ordnungsgemäßer Rettungswegenachweis nicht mehr zu führen.
Ferner wäre die Einrichtung von Treppenliften aufgrund der Nutzungssituation und dem
"Lehrerraumprinzip" mit erheblichen betrieblichen Einschränkungen verbunden. Die starke
Frequentierung der Flure und Treppen während der Zwischenstunden führt bei gleichzeitiger
Benutzung der Treppenlifte zu Einschränkungen und möglichen Gefährdungen.
Die Orientierung und die gesamte Erschließungssituation innerhalb des Gebäudes schaffen
keine eindeutigen Bezüge. Der Nutzungskomfort ist ebenfalls nicht befriedigend.
Als Fazit ist festzuhalten, dass die durch den Verzicht auf den Einbau eines zweiten Aufzugs
erzielbare Kostenminderung die erörterten Nachteile nicht kompensiert. Die Klärung der
brandschutztechnischen Abhängigkeiten ist darüber hinaus nur durch die Bereitstellung eines zusätzlichen Rettungsweges zu erreichen.
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.
Die Gründung des Aufzugschachtes im Bereich des Fachklassentraktes ist bis auf die Fundamentsohle des vorhandenen Kellergeschosses vorzunehmen, wodurch aufwändige Erdund Fundamentierungsarbeiten notwendig werden. Durch die beschriebene Anordnung des
Aufzuges wird die Größe des vorhandenen Mülltonnenabstellplatzes derart verringert, dass
dieser den für die Aufstellung der Mülltonnen notwendigen Flächenbedarf nicht mehr abdeckt. Ein alternativer Mülltonnenabstellplatz konnte auf dem Schulgelände der Realschule
nicht gefunden werden.
Auch wenn diese Lösung brauchbare Ansätze für eine barrierefreie Erschließung zeigt, sind
die daraus resultierenden Nachteile grundsätzlich nicht auszugleichen.
Variante B
Anordnung des Aufzugs zur Erschließung des Fachklassentrakts wie Variante A. Durch die
Anordnung eines Treppenlifts im Bereich der Außentreppen vor dem bestehenden Haupttreppenhaus kann der Zugang zum Aufzug des Fachklassentraktes auch über den Pausenhof erfolgen. Der Aufzug, der den Zugang zum Klassentrakt ermöglicht, wird vor der Nordfassade des kleinen Treppenhauses angeordnet. Der notwendige Zugang auf das Keilergeschossniveau erfolgt über eine auf dem Pausen hof zu errichtende Außenrampe.
Dieser Lösungsansatz basiert darauf, die Zugänglichkeit zu den Aufzügen über den Pausenhof herzustellen. Die Außenrampe und der Treppenlift, der im Bereich des Haupttreppenhauses vorgesehen werden, sind den vorhandenen Eingängen zugeordnet. Es entstehen
hierdurch klare und eindeutige Bezüge zu den bestehenden Eingängen. Ein wesentlicher
Nachteil dieser Lösungsvariante liegt darin begründet, dass die Lauflängen und die Nutzung
der unterschiedlichen Erschließungselemente eher als ungünstig einzuschätzen sind. Der
zusätzliche Treppenlift und die Außenrampe erfordern einen höheren Kostenaufwand gegenüber Variante A. Die äußere Erschließungssituation kann im Vergleich zur Variante A
deutlich verbessert werden.
Variante C
(Grundlage des am 17.06.2010 im Ausschuss Immobilienwirtschaft vorgestellten Entwurfs)
Der Aufzug zur Erschließung des Klassentrakts erfolgt wie in Variante B. Der Fachklassentrakt wird über einen Aufzug erschlossen, der seitlich am vorhandenen Außentreppenpodest
angeschlossen wird. Dieser weist drei Haltestellen auf, so dass unmittelbar vom Pausenhofniveau aus die einzelnen Geschosse des Fachklassentraktes erreicht werden können.
Ein Treppenlift, wie er in Variante B notwendig ist, kann entfallen, da der auf dem Pausenhof
zu positionierende Aufzug den Zugang auf das Erdgeschossniveau sicherstellt. Ferner wird
durch diese Anordnung des Aufzugs eine deutliche Vereinfachung und Verbesserung des
Nutzungskomforts erreicht.
Die aufwändigen Erd- und Fundamentierungsarbeiten für die Anordnung des Aufzuges am
Fachklassentrakt nach Variante B entfallen ebenfalls. Die Verbesserung der Nutzung gegenüber Variante B ist somit auch mit Kosteneinsparungen verbunden. Durch die Anordnung
des auf dem Pausenhof befindlichen Aufzuges wird ferner ein architektonischer Akzent geschaffen, der die Auffindbarkeit des Eingangs verbessert und dessen Bedeutung unterstreicht. Die Erstellung der Außenrampe ermöglicht des Weiteren die barrierefreie Erschließung des eingeschossigen Klassenpavillons, der nicht Gegenstand des Förderantrages ist.
Als Fazit ist festzustellen, dass Variante C die Nachteile der Variante B kompensiert und
gleichzeitig zu geringen Investitionskosten führt.
.
Lösung 3
Die beiden Etagen des Fachklassentraktes als auch die des Klassentraktes werden über
einen innen liegenden Aufzug erschlossen, der im Bereich des Haupteingangs positioniert
wird. Im Rahmen dieser Lösungsmöglichkeit wurden zwei Varianten diskutiert.
Variante 0
1.7
Brandschutz
Der Klassentrakt weist in einigen Bereich brandschutztechnische Mängel auf. Das im Zusammenhang mit der Genehmigungsplanung erstellt Brandschutzkonzept verlangt Anpassungsarbeiten, die im Rahmen der Sanierungsmaßnahme umgesetzt werden müssen.
Der zweite Fluchtweg ist im Teilbereich des Klassentraktes und des Fachklassentraktes nicht
vorhanden. Zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges wird das kleine Treppenhaus
durch den Einbau zusätzlicher Wände und Türen ertüchtigt. Im Bereich des Fachklassentraktes wird auf der der Taubenstraße zugewandten Seite eine außen liegende Fluchttreppe errichtet. Ferner weisen die aus Gipsdielen bestehenden Flurwände nicht die nötige Feuerwiderstandsqualität bzw. die nötige Standsicherheit im Brandfall auf. Im Rahmen der Umbaumaßnahme wird eine regelkonforme Anpassung der Bestandssituation vorgenommen. Zudem werden mehre Innentüren brandschutztechnisch in Bezug auf Feuer- und Rauchschutz
ertüchtigt.
1.8
Schadstoffsanierung
Eingehende Analysen des Gebäudebestandes haben ergeben, dass die Realschule im Bereich des Klassentraktes mit Schadenstoffen kontaminiert ist. Die Fugen der Außenwände
sind mit PCB belastet. Die Grenzwerte in den Innenräumen sind eingehalten und werden
gemäß PCB-Gutachten nicht überschritten.
Die Überströmrohre, die sich in den abgehängten Decken der Erschließungsflure befinden,
sind mit Asbest belastet. Im Zusammenhang mit der Erneuerung der abgehängten Decken in
den Flurbereichen werden die vorhandenen Rohre demontiert und fachgerecht entsorgt. Besondere kostenintensive Entsorgungsverfahren sind nicht notwendig, da die Asbestfasern in
gebundener Form vorhanden sind.
1.9
Kostenberechnung
Stand 16.04.2010
.
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