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Beschlussvorlage (Baumaßnahmen 2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
16.03.2017
Erstellt
06.03.17, 18:33
Aktualisiert
06.03.17, 18:33
Beschlussvorlage (Baumaßnahmen 2017) Beschlussvorlage (Baumaßnahmen 2017)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 78/2017 Erstellt am: 22.02.2017 Aktenzeichen: III/26.2 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau 5 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 16.03.2017 Betreff Baumaßnahmen 2017 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 78/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Erläuterungen Wie in den Vorjahren hat die Verwaltung das gesamte Bauvolumen für das laufende Jahr im Hinblick auf die Umsetzbarkeit mit den vorhandenen Personalressourcen untersucht. Hierbei wurde auf das gleiche Berechnungsverfahren zurückgegriffen, das in den Vorlagen 32/2010 (TOP I.14 der Sitzung vom 11.03.2010) und 166/2010 (TOP I.2 der Sitzung vom 06.05.2010) bereits ausführlich erläutert wurde. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass einige Maßnahmen aus Vorjahren zum Teil noch nicht abgeschlossen werden konnten und insofern neben neuen Maßnahmen in 2017 noch umzusetzen sind. Diese Maßnahmen sind anhand der vorletzten Spalte in Anlage 1 erkennbar, die ausweist, wann erstmals Haushaltsmittel für die jeweilige Maßnahme eingestellt wurden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass das Gesamtvolumen nur umsetzbar ist, wenn bei den größeren Maßnahmen externe Hilfe durch Planungs- und Ingenieurbüros in Anspruch genommen wird. Diese Maßnahmen sind daran zu erkennen, dass in Spalte 7 der Anlage 1 der Faktor für die Eigenleistung weniger als 1 beträgt. Einem rechnerisch umsetzbaren Bauvolumen für Einzelmaßnahmen von rd. 6,8 Mio. Euro (s. Anlage 2) steht, nach Berücksichtigung der durch externe Büros zu erbringenden Leistungen, eine Bemessungsgrundlage von rd. 6,4 Mio. Euro gegenüber (s. Anlage 1). Die Personalkapazitäten im Immobilienmanagement sind damit rechnerisch vollständig ausgeschöpft. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich die Umsetzung der Maßnahmen nicht gleichmäßig über das Jahr verteilen wird. So sind insbesondere in den Schulferien div. Maßnahmen an den Schulen und Kindertagesstätten gleichzeitig umzusetzen und pünktlich zum neuen Schuljahr fertigzustellen. Die Kapazitäten im Immobilienmanagement werden mit der Vorbereitung dieser Maßnahmen vollständig ausgelastet sein, so dass Verzögerungen und Beeinträchtigungen bei anderen Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden können. Insbesondere wird mit diesen Maßnahmen hinsichtlich der Planung und Umsetzung erst nach den Sommerferien begonnen werden können.