Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
16.03.2017
Erstellt
06.03.17, 18:33
Aktualisiert
06.03.17, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
78/2017
Erstellt am:
22.02.2017
Aktenzeichen:
III/26.2
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
5
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
16.03.2017
Betreff
Baumaßnahmen 2017
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 78/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
Wie in den Vorjahren hat die Verwaltung das gesamte Bauvolumen für das laufende Jahr im Hinblick auf die Umsetzbarkeit mit den vorhandenen Personalressourcen untersucht. Hierbei wurde auf das gleiche Berechnungsverfahren zurückgegriffen, das in den Vorlagen 32/2010 (TOP I.14 der Sitzung vom 11.03.2010) und 166/2010 (TOP I.2 der Sitzung vom
06.05.2010) bereits ausführlich erläutert wurde.
Zu berücksichtigen ist hierbei, dass einige Maßnahmen aus Vorjahren zum Teil noch nicht abgeschlossen werden konnten und insofern neben neuen Maßnahmen in 2017 noch umzusetzen sind. Diese Maßnahmen sind anhand der vorletzten Spalte in Anlage 1 erkennbar, die ausweist, wann erstmals Haushaltsmittel für die jeweilige Maßnahme eingestellt
wurden.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass das Gesamtvolumen nur umsetzbar ist, wenn bei den größeren Maßnahmen externe
Hilfe durch Planungs- und Ingenieurbüros in Anspruch genommen wird. Diese Maßnahmen sind daran zu erkennen,
dass in Spalte 7 der Anlage 1 der Faktor für die Eigenleistung weniger als 1 beträgt.
Einem rechnerisch umsetzbaren Bauvolumen für Einzelmaßnahmen von rd. 6,8 Mio. Euro (s. Anlage 2) steht, nach
Berücksichtigung der durch externe Büros zu erbringenden Leistungen, eine Bemessungsgrundlage von
rd. 6,4 Mio. Euro gegenüber (s. Anlage 1). Die Personalkapazitäten im Immobilienmanagement sind damit rechnerisch
vollständig ausgeschöpft.
Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich die Umsetzung der Maßnahmen nicht gleichmäßig über das Jahr verteilen
wird. So sind insbesondere in den Schulferien div. Maßnahmen an den Schulen und Kindertagesstätten gleichzeitig
umzusetzen und pünktlich zum neuen Schuljahr fertigzustellen. Die Kapazitäten im Immobilienmanagement werden mit
der Vorbereitung dieser Maßnahmen vollständig ausgelastet sein, so dass Verzögerungen und Beeinträchtigungen bei
anderen Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden können. Insbesondere wird mit diesen Maßnahmen hinsichtlich der
Planung und Umsetzung erst nach den Sommerferien begonnen werden können.