Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
02.11.2010
Erstellt
03.11.10, 06:18
Aktualisiert
03.11.10, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 470/2010
Az.: 66 19-3089
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.09.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
02.11.2010
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Einrichtung von Zebrastreifen am Kreisverkehr Bliesheimer
Straße/Kolberger Straße/Gustav-Heinemann-Straße
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 20.09.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Anlegen von Fußgängerüberwegen an den Straßenästen des Kreisverkehrsplatzes
Bliesheimer Straße/ Kolberger Straße/ Gustav-Heinemann-Straße war schon vor ca. 2 Jahren
Thema des Ausschusses (siehe A 157/2008). Damals beschloss der Ausschuss aufgrund von
Argumenten des Rettungsdienstes, auf das Anlegen von Fußgängerüberwegen an dieser Stelle zu
verzichten. Die Bedenken des Rettungsdienstes bezogen sich auf die Ausfahrsituation der
Rettungsfahrzeuge, für die der fließende Verkehr mittels Bedarfssignal vor dem Kreisverkehr
angehalten wird. Beim Anlegen von Fußgängerüberwegen an dem Kreisverkehrsplatz besteht die
Gefahr, dass Fußgänger die Rettungsfahrzeuge missachten. Es könnte bei Einsätzen zu
Behinderungen kommen. Gegebenenfalls müsste das Martinshorn zusätzlich zum Blaulicht
eingeschaltet werden.
Wegen der Argumente des Rettungsdienstes schlage ich vor, keine Änderung des damaligen
Beschlusses herbeizuführen und auf das Anlegen von Fußgängerüberwegen an dem o.g.
Kreisverkehrsplatz zu verzichten.
(Dr. Rips)