Daten
Kommune
Pulheim
Größe
131 kB
Datum
15.03.2017
Erstellt
24.02.17, 18:31
Aktualisiert
24.02.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
52/2017
Erstellt am:
13.02.2017
Aktenzeichen:
IV / 61 br
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umweltausschuss
X
08.03.2017
Planungsausschuss
X
15.03.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 101 Brauweiler
Bereich: Mühlenstraße
Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe UA 14.09.2016, PA 21.09.2016
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor/Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 52/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Umweltausschuss nimmt die Darstellung der Umweltbelange gemäß § 2a BauGB für den Bebauungsplan Nr. 101 Brauweiler zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die ermittelten
Umweltbelange in der Planung, wie beschrieben, zu behandeln.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 101 im beschleunigten Verfahren sowie der Entwurf der Begründung
sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) öffentlich auszulegen.
- Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Mit Vorberatung des Umweltausschusses am 14.09.2016 hat der Planungsausschuss der Stadt Pulheim am 21.09.2016
die Aufstellung gemäß § 13a BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB für den Bebauungsplan Nr. 101 Brauweiler beschlossen.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.10.2016 um Stellungnahme zu dem Konzept gebeten. Es
ging eine für die Planung relevante Stellungnahme (T 1) ein.
Die Unterrichtung der Bürger fand in der Zeit vom 26.10.2016 bis 16.11.2016 einschließlich statt. Es gingen fünf Stellungnahmen (B1 fBÖ - B 5 fBÖ) ein. In den Stellungnahmen wurden insbesondere die zu erwartende, mit der Neubebauung einhergehende bauliche Verdichtung sowie ökologische Aspekte des Vorhabens kritisiert.
Die eingegangenen Äußerungen der Öffentlichkeit (T1 fBÖ und T 2 fBÖ sowie B 1 fBÖ - B 5 fBÖ) sind nachfolgend, mit
den Stellungnahmen der Verwaltung, aufgelistet und in Anlage beigefügt.
Seitens des Investors sind ein Baumschutzgutachten, ein Bodenschutzgutachten, eine faunistische Untersuchung sowie
eine Verkehrsuntersuchung erarbeitet worden. Diese sind in Anlage beigefügt.
Die Verwaltung schlägt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 (2) BauGB mit den vorgelegten Unterlagen vor.