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Beschlussvorlage (BP 101 BW Eingabesteller T 1 fBÖ und T 2 fBÖ)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,5 MB
Datum
15.03.2017
Erstellt
24.02.17, 12:18
Aktualisiert
24.02.17, 12:18
Beschlussvorlage (BP 101 BW Eingabesteller T 1 fBÖ und T 2  fBÖ) Beschlussvorlage (BP 101 BW Eingabesteller T 1 fBÖ und T 2  fBÖ) Beschlussvorlage (BP 101 BW Eingabesteller T 1 fBÖ und T 2  fBÖ) Beschlussvorlage (BP 101 BW Eingabesteller T 1 fBÖ und T 2  fBÖ) Beschlussvorlage (BP 101 BW Eingabesteller T 1 fBÖ und T 2  fBÖ)

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Inhalt der Datei

: T^ qsö ffiDTP'JiuEti't 2 2. ilo\,. ein-Erft-Kreis 2016 POSTSTELLE Kreisplanung Rhein-Erft-Klrir. Der tan&at. 7014. 50124 Bergheim Stadt tulheim Der Bürgermeister 2 3-Nov. Planungsamt I" Datum l 15.11.2015 Mein zeichen eirl#gangen Frau Hatting Alte Kölner Straße 25 70-7 14r.09.O3 \6ß Auskunft erteilt Frau Fitzek Zimmer l.lr. 502s9 Pulheim 387 Telefon 0227743-4273 Fax -83 2348 E-Mail dorothee.fi tzek@rhein-erft -kreis.de Hinwair: v€rsenden sie leine vertrauli(hen, 5(hützenswerten Daten per E-Mail E-Poet Bebauungsplan Nr. ror Brauweiler - Mühlenstraße Fdhzeitige Beteiligung gemäß § 4 (r) BaUGB po5tstelle@rhein-erft -keis.epost.de lhr Schreiben vom z4lo,zo'16 willy-Brandt-Platz 1 Hausadr€3t€ 50126 Bergheim Telefon 0227183-0 Fax 02271 83-2300 lntemet www.rhein-erft -lreis-de inf o@rhein-erft -kei5.de Sehr geehrte Frau Hatting, tbstadr6rc 50124 Bergheim aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben: Öffrrungszeiten Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Llhr Donnerstag 14:00 Ljhr bis18:00 N atus ch u tz un d lan ds ch a fts p fleg e Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, Tel LlhY Samstag 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr (nur Service- und zulassungsstelle im : ozzTll8B4zt} Kreishaui Bergheim) Bankverbindungen Postbant (öln (BtZ 370 100 50) Ko o:10 850 505 BIC: PBNKDEFF wird nachgereicht Wasserwirtschaff IBAN: DE45 37010050 0010 8505 05 Anspyechpartner: Herr Meints, Tel: ozzVl8347o5 keis5pa*a5s€ Köln (Bl237o 50299) Konto:142 001200 BIC: COKSDE33 IBAN: DE72 3705 0299 0142 0012 00 Die geplante Entwässerung ist mit meiner unteren Wasserbehörde abzu- stimmen. Das Plangebiet liegt in der wasserschutzzone lll der Wassergewinnungsanlagen weiler und Worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung s'ind zu beachten bzw. einzuhalten. B Öffentl. VerkehEmittel zum (reishaus Ealn: Bergheirn und Zieverich Bushaltestellen: Am Knüchelsdamm - Weitere tnfor: www.revg.de oder 02234 1805-0 und Kieishaus Der Rhein-Erft-Kreie ist jetzt per E-port ereichbar: poststelle@rhein-erft -kei5.epo5t,de Seite 2 von 2 im o.a. Plangebiet gemäß bedarf Wasserschutzgebietsverordnung für die Wassergewinnungsanalgen Weiler und worringen/tangel der 6enehmigung durch meiDer Bau der verkehrstechnischen Erschließungsanlagen ne Untere Wasserbehörde. Die Anträge sind rechtzeitig zu stellen Rodeßchutz Ansprechpartner: Herr Gorißen, Tel. t ozzltl8r47t4 Für das Plangebiet ist sowohl die ehemals gewerbliche Nutzung als auch die dort vorhandene Auffiillung einer kleinräumigen Grube aus altlastentechnischerund bodenschutzrechtlicher Sicht relevant. Die in der Stellungnahme des Cutachters vom 3r.o8.zo16 geschilderte Abstimmung hat stattgefunden; die Untersuchungsergebnisse liegen bereits VOT. Die Aussage, dass eine Bebauung zwecks Nutzung zu Wohnzwecken möglich ist, wird vom Unterzeichner bestätigt. lm Planvefahren müssen folgende Punkte sicher eingehalten werden: lch empfehle eine Kennzeichnung der Plangebietes geynäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 und§9Abs.5Nr.3BauCB. Alle dem Vorhabenträger und dem Planungsamt vorliegenden Untersuchungen zu dem Crundstück müssen auch der Unteren Umweltschutzbehörde vorgelegt werden. Sowohl für den Rückbau der noch vorhandenen Bebauung als auch für die Enichtung der geplanten Wohnbebauung ist eine Beteiligung der Unteren Umweltrchutzbehörde an den Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine weiteren Anregungen oder Bedenken geäußert. Mit freundlichen Grüßen iln Arftr"o L\r Dr. Bininda Amtsleiter Trt lM Rhein-Erft-Kreis V Landrat Rhein-Erft-Kreis . Der 2 g. tandrat.T0/4. 50124 Eergheim Stadt tulheim llov, Amt für Umweltschutz und 2016 splanung POSTSTELLE Datum Der Bürgermeister 23.11.2016 Planungsamt Mein zeichen Frau Hatting 7O-7 Alte Kölner Straße 26 Auskunft erteft trau titzek s02s9 tulheim 50 ..?t -- T'u4 /47.09.03 Zimmer Nr. 387 Telefon Fax 0227183-42!3 -83 2348 E-Mail dorothee.fitzek@rhein-erft -kreis.de Hinweii: ver5enden Siekeine vertrauli(hen, schützenswerten oaten per E-Mail Bebauungsplan Nr, ror Brauweiler - Mühlenstraße Frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 (r) BauCB Ergänzung zur Stellungnahme vom r6.rr.zor6 E-Post poststelle@ft ein-erft -kreis.epost.de Hausadrerse Willy- Brandt- Platz 1 50126 Bergheim Telefon 0227183-0 Fax 0227183-2300 lntemet www.rhein-erft -kreis.de info@rhein-erft -keis.de Sehr geehrte Frau Hatting, Postadresse aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Öffnungszeiten Montag bis Freitag 50124 Bergheim Stellungnahme abgegeben: Naturs chutz und lan dschaftspllege Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, Tell. ozzlt/8342r3 Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden zur o.g. Bauleitpianung keine grundsätzlichen Bedenken vorgebracht. 08:00 UhI bis 12:30 UhI Donnerstag 14:00 Uhrbis 18:00 Uh, Samstag 08:00 Uhrbis 11:00 Uhr (nur Sewice- und zulassungsstelle im Kreishaus Bergheim) Bankverbindunqen Portbant Köln (BLZ 370 100 50) Konto:10 850 505 BIC: PBNKDEFF IBAN: DE45 37010050 0010 8505 05 Aus naturschutzrechtlicher Sicht wird jedoch darauf hingewiesen, dass die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 39 (r) und § 44 (1) Bundesnaturschutzgesetz zu beachten sind. Eine Erfassung und Bewertung des Baumbestandes auf dem Baugrundstück Kreissparkasse Köln (8l'z370 50299) Konto: 142 001200 BIC: COKSDE33 IBAN: DE72 3705 0299 0142 0012 00 Öffentl.ve*ehEmittel zum Kreishau5 Bahn: Bergheim und zieverich Bushahestenen: Am Knüchelsdamm Mühlenstraße wurde bereits von 'Arnold & Marx' aus Köln durchgefuhrt, jedoch nicht in Hinblick auf den Artenschutz. und Xreishaus - Weitere lnfor: Vor grundlegenden Veränderungen des Vegetationsbestardes im Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplans ist eine artenschutzrechtliche Vor- Der Rhein-Erft-Kreie irt jetzt per E-post ereichbar: poststelle@rhein-erft -kreis.epost.de prüfun g durchzuführen. www.revg.de oder 02234 1806-0 Seite 2 von 2 Ergibt die Vorprüfung Hinweise, dass Verbotstatbestände gemäß der o.g. §§ des BNatSchG tangiert werden könnten, sind für die entsprechenden Arten arten5chutzrechtliche Cutachten erforderlich. plit freundlichen Grüßen ( arrt'ao t l)>riDr. Bininda Amtsleiter TJ Sandra Von: Gesendet: An: 2(/, 6.0kt. 20i6 eingegangen 2 Cc: Betreft Hirschfelder, Andreas <Andreas.Hirschfelder@egn-mbh.de> Mittwoch, 26. Oktober 2016 10:43 boehmer@bki-aachen.de; Hatting, Sandra Gerhards, David BP 101 Brauweiler - Mühlenstraße - Beteiligung gem. § 4 (1) BaUGB Guten Tag zusammen, wenn ein Parkverbot für die komplette Stichstraße eingerichtet wird, ist das kurze ,Zurückstoßen" im T-Stück problemlos möglich. lch würde das dann mal nicht als Rückwärtsfahrt einordnen! ,,in der Planung befindlichen Maßnahmen" die Belange und Vorschriften bzgl. der Abfallsammlung einzuhalten. Dies würde im vorliegenden Fall bedeuten, dass ein ausreichend großer Wendehammer am Ende der Stichstraße oder ein Abfallsammelplatz am Anfang der Stichstraße einzuplanen ist. GrundsäElich sind die Städte angehalten bei Die DGUV (Deutsche GeseEliche Unfallversicherung) hat zu dem Thema einen Artikel auf ihrer Website veröffentlicht. lch zitiere hieraus: (...) verboten ist, Müllan einer Stelle abzuholen, wo rückwärs gefahren werden muss, um hin oder weg zu kommen. (...) (...) Um die Notwendigkeit von Rückwärtsfahrten von vornherein auszuschließen, wirken sie darüber hinaus auf die Kommunen ein, bei der Straßenplanung dieses Thema von Anfang an zu berücksichtigen - zum Belspiel, indem am Ende von Stichstraßen eine Wendestelle eingerichtet wird. (...) Für die hier, im vorliegenden Fall, bereits festgestellte Gefährdung der notwendigen Rückwärtsfahrt, müsste daher schon in der Planungsphase alles getan werden, um diese Gefährdung zu vermeiden. Wie gesagt, unter den o.g. Voraussetzungen stimmen wir dem Plan zu und würden dann im Zweifelsfall eine Gefährdungsbeurteilung durchführen (organisatorische Maßnahme). Mit freundlichen Gräßen i.V. Andreas Hirschfelder EGN Enborgungsgesellschaft Niedenhein mbH Fuhrparkleitung Dormagen Bergiusstr.l2 41540 Dormagen +49(0)2133659-45 T F M +49(0)21 33/632-57 +4910)177t 8376487 E andreas.hirschfelder@eon-mbh.de www.entsorquno-niederrhein.de SiE der Gesellschaft: Viersen AG Mönchengladbach, HRB 8152 Geschäftsführer: Reinhard Van Vlodrop, Pierre Vincent Vorsitzende des Aufsichbrates: Kerstin Abraham