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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30/3 Pulheim, 2. Änderung Kindertagesstätte Anemonenweg Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
06.03.17, 18:33
Aktualisiert
06.03.17, 18:33
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30/3 Pulheim, 2. Änderung
Kindertagesstätte Anemonenweg
Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30/3 Pulheim, 2. Änderung
Kindertagesstätte Anemonenweg
Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 63/2017 Erstellt am: 16.02.2017 Aktenzeichen: IV/61- ho Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Planungsausschuss X 15.03.2017 Rat X 04.04.2017 Betreff Bebauungsplan Nr. 30/3 Pulheim, 2. Änderung Kindertagesstätte Anemonenweg Satzungsbeschluss Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 63/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966) den Änderungsplan gemäß § 13a BauGB "Bebauungsplan Nr. 30/3 Pulheim, 2. Änderung", dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung. Erläuterungen In seiner Sitzung am 14.12.2016 beschloss der Planungsausschuss der Stadt Pulheim einstimmig, den geänderten Entwurf des B-Planes Nr. 30/3 Pulheim 2. Änderung erneut öffentlich auszulegen. Diese erneute Offenlage wurde notwendig, da das ursprünglich verfolgte Planungsziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Erweiterung der Kita zu schaffen, aus Kostengründen obsolet geworden war. Um aber die zwischenzeitlich erfolgte Vergrößerung des Außengeländes der Kita bei gleichzeitiger Verkleinerung der südlich angrenzenden Fläche des öffentlichen Spielplatzes auch planungsrechtlich nachzuvollziehen, wurde der B-Planentwurf entsprechend überarbeitet und mit diesem geänderten Planinhalt erneut öffentlich ausgelegt. Dies erfolgte in der Zeit vom 25.01.2017 bis 07.02.2017; die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.01.2017 über die erneute Offenlage informiert. Es wurden weder von Seiten der Träger öffentlicher Belange noch aus der Öffentlichkeit Anregungen oder Bedenken zum geänderten Planentwurf vorgetragen. Aufgrund zweier redaktioneller Änderungen wurde die Planzeichnung dennoch geringfügig modifiziert: Die bereits zur ersten Offenlage seitens des Rhein-Erft-Kreises vorgetragene Anregung, die Bezeichnung der Widdersdorfer Straße als K 6 zu korrigieren, da diese bereits seit längerem Gemeindestraße ist, wurde aufgegriffen. Desgleichen wurde der im B-Plan-Entwurf noch eingezeichnete Standort der Trauerweide an der Widdersdorfer Straße sowie deren Erhalt herausgenommen, da diese zwischenzeitlich gefällt werden musste. Die Verwaltung schlägt vor, den B-Plan Nr. 30/3 Pulheim 2. Änderung mit den o.g. Modifizierungen als Satzung zu beschließen.