Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
06.03.17, 18:33
Aktualisiert
06.03.17, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
63/2017
Erstellt am:
16.02.2017
Aktenzeichen:
IV/61- ho
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Planungsausschuss
X
15.03.2017
Rat
X
04.04.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 30/3 Pulheim, 2. Änderung
Kindertagesstätte Anemonenweg
Satzungsbeschluss
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 63/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966) den Änderungsplan gemäß § 13a BauGB "Bebauungsplan Nr. 30/3 Pulheim,
2. Änderung", dem gemäß § 9 (8) BauGB die Begründung beigefügt ist, als Satzung; die Änderungen ergeben sich aus
der Planzeichnung.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 14.12.2016 beschloss der Planungsausschuss der Stadt Pulheim einstimmig, den geänderten
Entwurf des B-Planes Nr. 30/3 Pulheim 2. Änderung erneut öffentlich auszulegen. Diese erneute Offenlage wurde notwendig, da das ursprünglich verfolgte Planungsziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Erweiterung der Kita zu schaffen, aus Kostengründen obsolet geworden war. Um aber die zwischenzeitlich erfolgte Vergrößerung des Außengeländes der Kita bei gleichzeitiger Verkleinerung der südlich angrenzenden Fläche des öffentlichen
Spielplatzes auch planungsrechtlich nachzuvollziehen, wurde der B-Planentwurf entsprechend überarbeitet und mit
diesem geänderten Planinhalt erneut öffentlich ausgelegt.
Dies erfolgte in der Zeit vom 25.01.2017 bis 07.02.2017; die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
24.01.2017 über die erneute Offenlage informiert.
Es wurden weder von Seiten der Träger öffentlicher Belange noch aus der Öffentlichkeit Anregungen oder Bedenken
zum geänderten Planentwurf vorgetragen.
Aufgrund zweier redaktioneller Änderungen wurde die Planzeichnung dennoch geringfügig modifiziert:
Die bereits zur ersten Offenlage seitens des Rhein-Erft-Kreises vorgetragene Anregung, die Bezeichnung der Widdersdorfer Straße als K 6 zu korrigieren, da diese bereits seit längerem Gemeindestraße ist, wurde aufgegriffen. Desgleichen
wurde der im B-Plan-Entwurf noch eingezeichnete Standort der Trauerweide an der Widdersdorfer Straße sowie deren
Erhalt herausgenommen, da diese zwischenzeitlich gefällt werden musste.
Die Verwaltung schlägt vor, den B-Plan Nr. 30/3 Pulheim 2. Änderung mit den o.g. Modifizierungen als Satzung zu beschließen.