Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Vermarktung von Wohnbaugrundstücken im BP 115 Pulheim hier: Vermarktungskriterien für Einzelbewerber)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
16.03.2017
Erstellt
13.03.17, 18:35
Aktualisiert
13.03.17, 18:35
Beschlussvorlage (Vermarktung von Wohnbaugrundstücken im BP 115 Pulheim
hier: Vermarktungskriterien für Einzelbewerber) Beschlussvorlage (Vermarktung von Wohnbaugrundstücken im BP 115 Pulheim
hier: Vermarktungskriterien für Einzelbewerber) Beschlussvorlage (Vermarktung von Wohnbaugrundstücken im BP 115 Pulheim
hier: Vermarktungskriterien für Einzelbewerber)

öffnen download melden Dateigröße: 135 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 22/2017 Erstellt am: 13.03.2017 Aktenzeichen: III/26.20.01 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau X nö. Sitzung Termin 16.03.2017 Betreff Vermarktung von Wohnbaugrundstücken im BP 115 Pulheim hier: Vermarktungskriterien für Einzelbewerber Veranlasser/in / Antragsteller/in CDU Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD Fraktion Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 22/2017 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau des Rates der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: 1. Der Beschluss vom 26.01.2017 (Vorlage Nr. 361/2016) in den Punkten 1-5 wird bestätigt. 2. Die Grundstücke zur Bebauung mit freistehenden Häusern und Doppelhaushälften werden gemäß den allgemeinen Vermarktungskriterien für Einzelbewerber gemäß der Beschlüsse des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau vom 16.05.2013 (Vorlage Nr. 178/2013), 05.12.2013 (Vorlage Nr. 420/2013) und 11.09.2014 (Vorlage Nr. 306/2014) diesen nach Satzungsbeschluss zum BP 115 Pulheim zum Kauf angeboten. Die Verwaltung wird ermächtigt entsprechende Kaufverträge abzuschließen. 3. Zusätzlich soll folgende Regelung für alle künftigen Vermarktungsverfahren an Einzelbewerber in die allgemeinen Vermarktungskriterien aufgenommen werden: Ein Kontingent von 20 % der Grundstücke im jeweiligen Baugebiet soll vorrangig an Pulheimer vermarktet werden. Für alle übrigen Grundstücke gelten die allgemeinen Vermarktungskriterien unverändert. Als Pulheimer gilt, wer zu einem festgelegten Datum, das innerhalb des jeweiligen Bewerbungszeitraumes liegt, seinen Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Pulheim hat oder wer mindestens zehn Jahre (auch mit Unterbrechungen) seinen Hauptwohnsitz in Pulheim hatte. Die Auswahl der jeweiligen Grundstücke erfolgt vor Vermarktungsbeginn durch Los unter notarieller Aufsicht. Erläuterungen In der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften und Hochbau am 26.01.2017 wurde der Punkt 6 (alt), Vermarktung an die Einzelbewerber nach den allgemeinen Vermarktungskriterien, auf Antrag der CDU Fraktion abgesetzt, da die CDU Fraktion ein Einheimischenmodell bevorzugen würde und einen Antrag hierzu angekündigt hatte. Der gemeinsame Antrag der CDU Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.03.2017 liegt der Vorlage als Anlage bei. Der Antrag sieht die unter Beschlussvorschlag Punkt 3 vorgesehene Regelung vor. Auch die SPD Fraktion hat einen Antrag zum Einheimischenmodell eingereicht. Diesem fehlt Beschlussvorschlag und Begründung, so dass eine Stellungnahme der Verwaltung hierzu nicht gezielt erfolgen kann. Bei den Vermarktungskriterien zum Verkauf städtischer Grundstücke an Einzelbewerber handelt es sich um ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften. Die Vermarktungskriterien müssen daher sachlich gerechtfertigt und nachvollziehbar sein. Vermarktungskriterien, denen ein sogenanntes Einheimischenmodell zugrunde liegt, dürfen zudem nicht darauf angelegt sein, Auswärtige von der Integration auszuschließen oder gar vom Gemeindegebiet fern zu halten (vgl. VG München, Urteil vom 27.02.1996, Az.: M 1 K 95.174 – NVwZ-RR 1997, 375). Der Vorschlag, eine bestimmte Anzahl der Grundstücke ausschließlich für Pulheimer Bewerber auszuweisen, so dass dieser Personenkreis sich sowohl auf diese Kontingentgrundstücke als auch auf die übrigen Grundstücke bewerben kann, führt im Ergebnis jedenfalls nicht dazu, dass auswärtige Bewerber so gut wie keine Chance auf einen Grundstückserwerb haben. Die auswärtigen Bewerber hätten vielmehr für den Teil der Grundstücke, auf die sie sich bewerben können, dieselben Chancen wie ortsansässige Bewerber. Mit dem Kriterium der Ortsansässigkeit dürfte das Ziel verfolgt werden, einheimischen Bürgern im Gemeindegebiet den Erwerb von Grundeigentum zu ermöglichen, um damit die Bevölkerungsstruktur so zu beeinflussen, dass gewährleistet ist, dass sich auch ortsansässige Gemeindebürger dauerhaft im Gemeindegebiet niederlassen können. Die Verbunden- Vorlage Nr.: 22/2017 . Seite 3 / 3 heit ortsansässiger Gemeindebürger zu ihrer Gemeinde dürfte häufig positive Auswirkungen auf das Gemeindeleben haben (vgl. BVerwGE 92, 56 [61 ff.]. Grundsätzlich wird man daher davon ausgehen dürfen, dass die Gemeinde sich das Erreichen positiver Effekte für die Entwicklung des Gemeindelebens unter Anknüpfung an die Ortsverbundenheit der Einwohner als Ziel setzen darf. Die Ortsansässigkeit dürfte daher ein sachliches und nachvollziehbares Kriterium für die Vergabe von Grundstücken sein. Das vorgeschlagene Modell lässt sich, ohne dass es zu einer nennenswerten Verzögerung der Vermarktung kommen wird, umsetzen. Im Vorfeld der Vermarktung ist hierzu unter notarieller Aufsicht eine Auslosung der Grundstücke, die vorrangig Pulheimern angeboten werden sollen, durchzuführen. Die Verwaltung schlägt vor, bei der Auslosung nach Grundstücken für freistehende Häuser und Grundstücke für Doppelhaushälften zu unterscheiden und bei den Doppelhaushälften jeweils Paare zu berücksichtigen. Für den Bereich des BP 115 Pulheim würde dies bedeuten, dass ein Doppelhauspaar sowie sechs Grundstücke für freistehende Häuser vorrangig an Pulheimer vermarktet werden. Für die übrigen Grundstücke (drei Doppelhaushälftenpaare und 26 Grundstücke für freistehende Häuser) gelten die bisherigen Vermarktungskriterien unverändert. Für die Bewerber bedeutet das neue Vermarktungskriterium, dass sie zwei Bewerbungen mit jeweils Erstwunsch, Zweitwunsch und Drittwunsch abgeben dürfen. Bei dem Kontingent von 20 % werden die Pulheimer vorrangig berücksichtigt. Bei einem Grundstück für ein freistendes Haus ergibt sich folgende Rangfolge in der Auslosung im Erstwunsch: 1. Rang: Pulheimer Bewerber, der das Sorgerecht für mindestens ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt ausübt 2. Rang: Pulheimer Bewerber 3. Rang: Bewerber, der das Sorgerecht für mindestens ein Kind unter 14 Jahren im Haushalt ausübt 4. Rang: Bewerber Die gleichen Ränge gibt es nachfolgend jeweils bei den Zweit- und Drittwünschen, so dass für ein Grundstück 12 Ränge existieren. Die Ränge werden für die Doppelhaushälften Paare entsprechend angepasst. Der Nachweis über den Status Pulheimer ist von dem jeweiligen Bewerber zusammen mit der Bewerbung durch eine Meldeauskunft oder einen anderen geeigneten Nachweis zu erbringen.