Daten
Kommune
Pulheim
Größe
163 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
20.03.17, 18:31
Aktualisiert
20.03.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
81/2017
Erstellt am:
22.02.2017
Aktenzeichen:
III/20/200
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
28.03.2017
Rat
X
04.04.2017
Betreff
Förderprogramm der NRW.Bank "Gute Schule 2020"
hier: Festlegung der Maßnahmen für das Jahr 2017
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
1.164.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
2017
648.500 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2018
515.500 €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): siehe Beschlussvorschlag
Vorlage Nr.: 81/2017 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt
a) im Jahr 2017 zunächst die nachstehenden Maßnahmen über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zu finanzieren,
Bauunterhaltungsmaßnahmen, energetische Sanierung
Hauptgebäude Schule Escher Straße Gewerke Fenster und Fassade, 1. BA
515.500 €
Bedarfsanmeldungen der Schulen (ohne Bezug zu den Machbarkeitsstudien)
Realschule Pulheim
Neues Mobiliar für 8 Klassen
(Einzelpreise über 410 € netto)
40.000 €
Planung und Einrichtung einer neuen
Lehrküche
31.000 €
Gymnasium Pulheim
Erneuerung der Sitzreihen im Physikhörsaal
12.000 €
Grundschulen
Neues Mobiliar zur Einrichtung von
OGS-Gruppen im Baubestand
50.000 €
SUMME
648.500 €
b) den verbleibenden Restbetrag in Höhe von 60.300 € zunächst zur evtl. Umsetzung eines Konzeptes zur Breitbandanbindung der Schulen vorzuhalten, das derzeit verwaltungsintern vorbereitet wird
c) im Jahr 2018 zunächst die nachstehende Maßnahme über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zu finanzieren,
Bauunterhaltungsmaßnahmen, energetische Sanierung
Hauptgebäude Schule Escher Straße Gewerke Fenster und Fassade, 2. BA
515.500 €
d) einen erheblichen außerplanmäßigen Aufwand auf dem Konto 01/12/02.5231001 „Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden (Gute Schule 2020)“ in Höhe von jeweils 515.500 € im Haushaltsjahr 2017 und 2018. Die
Deckung erfolgt durch das Konto 16/01/01.4230000 „Ertrag aus Guter Schule 2020“ in jeweils gleicher Höhe.
e) eine erhebliche außerplanmäßige Auszahlung auf dem Konto 01/12/02.7231001 „Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden (Gute Schule 2020)“ in Höhe von jeweils 515.500 € im Haushaltsjahr 2017 und 2018. Die
Deckung erfolgt durch das Konto 16/01/01.6937001 „Aufnahme Liquiditätskredit (Gute Schule 2020)“ in jeweils
gleicher Höhe.
Erläuterungen
Mit Vorlage 366/2016 hat der Rat in seiner Sitzung am 20.12.2016 mehrheitlich beschlossen, die Fördermittel aus dem
Programm „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2017 zunächst für Maßnahmen auf der Grundlage der Bauunterhaltungsliste
der Maßnahmenliste zur energetischen Sanierung sowie der unberücksichtigten Bedarfsanmeldungen der Schulen zu
verwenden.
Für die Jahre 2017 – 2020 stehen jeweils 708.802 € der Stadt Pulheim zur Verfügung. Die jeweiligen Kreditkontingente
der Jahre 2017 – 2019 sind einmal in das Folgejahr übertragbar. Eine Übertragung des Kreditkontingents 2020 in das
Jahr 2021 ist ausgeschlossen. Bei Abruf der Fördermittel müssen diese innerhalb von 30 Monaten verwendet werden.
Zur Verwendung der Fördermittel muss die Kommune ein Konzept zur Inanspruchnahme des Kreditkontingents vorlegen. Darüber hinaus müssen die Kommunen gemäß § 1 Abs. 2 Schuldendiensthilfegesetz NRW systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses ihrer Schulgebäude prüfen und den Rat informieren.
Vorlage Nr.: 81/2017 . Seite 3 / 4
Die Fördermittel wurden im Doppelhaushalt 2017 und 2018 vorsorglich investiv berücksichtigt. Im Rahmen des Förderprogramms können allerdings auch konsumtive Maßnahmen über die Inanspruchnahme eines Liquiditätskredits (zinsund tilgungsfrei) finanziert werden. Hierfür ist allerdings eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich.
Für das Jahr 2017 werden zunächst folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
Bauunterhaltungsmaßnahmen, energetische Sanierung
Hauptgebäude Schule Escher Straße Gewerke Fenster und Fassade, 1. BA
Bedarfsanmeldungen der Schulen (ohne Bezug zu den Machbarkeitsstudien)
Realschule Pulheim
515.500 €
Neues Mobiliar für 8 Klassen
(Einzelpreise über 410 € netto)
Planung und Einrichtung einer neuen
Lehrküche
40.000 €
Gymnasium Pulheim
Erneuerung der Sitzreihen im Physikhörsaal
12.000 €
Grundschulen
Neues Mobiliar zur Einrichtung von
OGS-Gruppen im Baubestand
50.000 €
SUMME
31.000 €
648.500 €
Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 60.300 € soll zunächst zur evtl. Umsetzung eines Konzeptes zur Breitbandanbindung der Schulen vorgehalten werden, das derzeit verwaltungsintern vorbereitet wird.
Darüber hinaus wird für das Jahr 2018 folgende Maßnahme vorgeschlagen:
Bauunterhaltungsmaßnahmen, energetische Sanierung
Hauptgebäude Schule Escher Straße Gewerke Fenster und Fassade, 2. BA
515.500 €
Erläuterungen zu Bauunterhaltungsmaßnahmen am Hauptgebäude der Schule Escher Straße
Im Hauptgebäude der Schule an der Escher Straße müssen sowohl das Gewerk „Fassade“ als auch das Gewerk „Fenster“ energetisch saniert werden. Mittel hierfür sind im Doppelhaushalt 2017/2018 nicht veranschlagt.
Da es aus bautechnischen Gründen sinnvoll ist, beide Gewerke gleichzeitig zu erneuern, soll die Gesamtmaßnahme in
zwei Bauabschnitte unterteilt werden. Der zweite Bauabschnitt soll über die Fördermittel des Jahres 2018 finanziert
werden.
Die Kapazitäten des städtischen Immobilienmanagements sind durch die anderen Baumaßnahmen in 2017 ausgelastet
(vgl. Vorlage 78/2017, LHA 16.03.2017). Daher wird die Umsetzung des 1. BA voraussichtlich nach 2018 verschoben.
Ggf. kann in 2017 bereits die Planung erfolgen. Eine Umsetzung in 2017 ist auch nicht sinnvoll wegen der in der Schule
gleichzeitig stattfindenden Maßnahmen zum Umzug der Schule An der Kopfbuche an die Escher Straße.
Da lediglich investive Mittel für das Förderprogramm im Doppelhaushalt 2017/2018 veranschlagt wurden, ist zur Finanzierung dieser Maßnahme eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich. Die Deckung des Aufwands erfolgt
durch einen außerplanmäßigen Ertrag aus der Forderung gegenüber dem Land; die Deckung der Auszahlungsmittel
erfolgt durch die Inanspruchnahme eines Liquiditätskredits.
Erläuterungen zu den Bedarfsmeldungen der Realschule Pulheim und des Gymnasiums Pulheim
Da an beiden Schulen aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Beratung zur Machbarkeitsstudie alle größeren Baumaßnahmen zurückgestellt sind, bestehen gleichwohl Modernisierungserfordernisse. Die vorgeschlagenen Maßnahmen
stehen nicht im Widerspruch zu den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie und beeinflussen die weitere Beratung nicht.
Vorlage Nr.: 81/2017 . Seite 4 / 4
Erläuterungen zur Ausstattung von OGS-Gruppen
Eine Erweiterung der OGS-Kapazitäten ohne Um-, An- und Neubau ist an den Pulheimer Grundschulen nur noch durch
schulorganisatorische Maßnahmen möglich. Um den Schulen dies zu ermöglichen, ist die Anschaffung flexibler Möblierung erforderlich. Dies können z. B. multifunktionale Tische und Stühle für den Gebrauch sowohl im Unterricht als auch
im Ganztagsbereich sein. Da der Bedarf an OGS-Plätzen nach wie vor nicht zu 100% gedeckt werden kann (vgl. Vorlage 75/2017, BKSF 07.03.2017), ist diese flexible Lösung sinnvoll und wirtschaftlich.