Daten
Kommune
Pulheim
Größe
105 kB
Datum
15.02.2017
Erstellt
06.02.17, 18:31
Aktualisiert
06.02.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage 23/2017
Anlage 1
PROTOKOLL
Teilnehmende
Herr
Sebastian
Büro
VIA:
Straßen.NRW:
REK:
Polizei:
RVK:
Stadt Pulheim:
.
Seiten
Herr Gwiasda
Herr Eisbrüggen
Herr Kapp, Herr König, Frau Haase
Herr Evenschor, Herr Plagge
Herr Monjean
Herr Kleine-Erwig, Herr Wimmer, Frau Hausmann; Herr Gerhards
2
Datum
15.12.2016
Verfasser
Herr Wimmer
Betreff
Verteiler
Besprechung zur Verkehrssituation in der Ortsdurchfahrt Geyen
Teilnehmer
Herr Gwiasda vom Büro VIA stellte kurze seine „Verkehrsuntersuchung Pulheim-Geyen – Bewertung der Vorschläge
zur Verbesserung der verkehrlichen Situation in Geyen“, die von der Verwaltung und dem Büro VIA zusammen ausgearbeitet wurden, vor, damit alle Teilnehmenden auf dem gleichen Wissensstand zu diesem Thema sein konnten.
.
Frau Haase skizziert zunächst kurz, dass in den Vorschlägen insgesamt gute und richtige Ansätze zu finden seien,
allerdings stellt sie auch eindeutig klar, dass auch nach der Änderung der StVO immer noch der Grundsatz gelte,
dass auf klassifizierten Straßen innerorts grundsätzlich Tempo 50 herrsche. Tempo 30 dürfe dementsprechend nur
dort angeordnet werden, wo es sich explizit um schützenswerte Bereiche gem. StVO handelt. Der im Ausführungserlass hierfür definierte Anforderungskatalog sei in der OD Geyen aber nicht gegeben. Hier dürfe daher keine Reduzierung der erlaubten Geschwindigkeit angeordnet werden. Frau Haase erklärte sich bereit, den Ausführungserlass zur
Verfügung zu stellen.
Tempo 30-Beschilderungen:
Die aufgezeigten Maßnahmen allein würden schon ausreichen, dass die Verkehrsteilnehmer sich entsprechend den
Rahmenbedingungen anpassen müssen; dazu brauche es keine Tempo-30-Beschilderung.
Auch Herr Eisbrüggen sieht für den Landesbetrieb Straßen.NRW keine Möglichkeit auf Grund der Vorgaben der
StVO einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung von linienhaften Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im
Zuge der L 187 in der Ortslage Geyen eine Zustimmung in Aussicht zu stellen.
Beide Baulastträger sowie die Straßenverkehrsbehörde lehnen somit das Begehren der Verkehrsversammlung Geyen nach Einrichtung von Tempo 30 in der OD Geyen ab. Dies gilt auch für das geforderte Fahrverbot
für LKW über 3,5 to.
Zur Frage der Neuordnung der ortszentralen Bushaltestellen gibt Herr Kapp zu bedenken, dass der Nachweis über
den vollständig barrierefreien Ausbau geführt werden müsse, um für den Umbau der Bushaltestellen Fördermittel zu
bekommen. Außerdem sieht er es als extrem schwierig an, gerade in einer so schmalen Ortslage wie Geyen einen
vollständig barrierefreien Ausbau zu realisieren, auch und gerade weil hier viele Zufahrten und Parkplätze vor Gebäuden eine barrierefreie Gestaltung erschweren.
Herr Gerhards weist als ÖPNV-Beauftragter noch darauf hin, dass die anderen Haltepunkte am REWE-Markt (einfach auf beiden Seiten, da ausreichend breite Gehwege, nur eine Zufahrt zum Parkplatz REWE) und im Bereich
Stadt Pulheim . Seite 2 / 2
Friedhof / Burgstraße als einfacher barrierefrei realisierbar erscheinen. Auf der gegenüberliegenden Seite müsste die
Lage noch genauer austariert werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage nach Erhalt und/oder Veränderung des öffentlichen Stellplatzangebotes.
Hier zeigt Herr Kapp verschiedene Punkte auf, z. B. der Wegfall von Stellplätzen vor dem Kiosk, die es gilt, intensiver
zu untersuchen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Diskussion gab es auch zum Vorschlag der Erstellung einer „Lückenampel“, die einen möglichst flüssigen Verkehrsablauf aus der L 187 Frechener Straße auf die K 25 Sintherner Straße (Linksabbieger) steuern soll. Es sei daher zu
prüfen, ob eine solche Anlage mit oder ohne Fußgängerquerung angelegt werden sollte.
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Grundsätzlich komme die Installation einer Ampel nur in Betracht, wenn der entstehende Rückstau in der K 25 Sintherner Straße nicht den Gegenstrom behindert. Außerdem ist zu prüfen, inwiefern die Ampel das derzeitige Stellplatzangebot reduziert.
Es müsse weiterhin geprüft werden, ob und wenn ja, wie viele Querungsnotwendigkeiten es im Ortskern von Geyen
gibt. Daraus resultierend könne man dann auch die entsprechenden Standorte sowie deren Ausführung festlegen.
So wird z. B. vom Landesbetrieb die Notwendigkeit eines FGÜ an der geplanten Querungshilfe L 187 Manstedtener
Straße in Frage gestellt
(Überprüfung der Rahmenbedingungen zur Anlage eines FGÜ gemäß R-FGÜ 2001 ist zwingend notwendig). Grundsätzlich könnte diese Anlage aber auch ohne FGÜ ausgeführt werden (Büro VIA).
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Herr König führt noch aus, dass der Rhein-Erft-Kreis den bestandsorientierten Ausbau der K25 in Sinthern und
Geyen plant und in Kürze auf die Stadt als Verkehrsbehörde und Baulastträgerin der Nebenanlagen zur Terminierung einer Ortsbegehung i.S. einer Verkehrsschau zukommen wird.
Herr Gwiasda wird jetzt im weiteren Vorgehen noch eine eingehende Parkraumanalyse erstellen und darauf basierend Vorschläge zur Parkraumneuordnung vorlegen sowie versuchen, die gemachten Anregungen in seinen weiteren Überlegungen in Einklang zu bringen.
Die Ergebnisse werden zunächst wieder in dieser Gesprächsrunde erörtert, bevor den Bürgern Geyens ein Gesamtergebnis zur Bewältigung der Verkehrssituation in Geyen vorgestellt wird.
gez. Th. Wimmer