Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
20.03.17, 18:31
Aktualisiert
20.03.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
96/2017
Erstellt am:
15.03.2017
Aktenzeichen:
I/001
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
28.03.2017
Betreff
Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 31.01.2017
- Antrag der Fraktion des Bürgervereins vom 01.03.2017
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Fraktion des Bürgervereins
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 96/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Einwendung des Bürgervereins gegen die Niederschrift des Haupt- und
Finanzausschusses vom 31.01.2017 zurückzuweisen.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 01.03.2017 beantragt die Fraktion des Bürgervereins, die nichtöffentliche Anlage zu TOP I.2 der
Niederschrift in den öffentlichen Teil zu übernehmen (s. Anlage). Das Fristerfordernis des. § 20 (5) der Geschäftsordnung, wonach Einwendungen gegen die Gremienniederschriften 14 Tage nach Zustellung erhoben werden können, ist
gewahrt.
Die Vorlage 3/2017 „Liste der beauftragten Gutachten (Fortschreibung)“ enthält eine öffentliche und eine nichtöffentliche
Anlage. In der öffentlichen Anlage sind die Gutachten einzeln aufgeführt, die Kosten allerdings nur in der Gesamtsumme. Die Aufschlüsselung der Kosten ist in nichtöffentlicher Anlage aufgeführt. Aus diesem Grund ist auch die Angabe
der „Einzelkosten“ zum Friedhofskonzept der Niederschrift des HFA vom 31.01.2017 als nichtöffentliche Anlage beigefügt. Da es sich um Angaben zu einer Auftragsvergabe und um eine Vertragsangelegenheit handelt, ist die Thematik
gem. § 10 Buchst. c) der Geschäftsordnung nichtöffentlich zu behandeln.
Auf dieser Grundlage ist die Niederschrift der HFA-Sitzung vom 31.01.2017 korrekt erstellt und die Einwendung der
Fraktion des Bürgervereins zurückzuweisen.