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Beschlussvorlage (Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 31.01.2017 - Antrag der Fraktion des Bürgervereins vom 01.03.2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
20.03.17, 18:31
Aktualisiert
20.03.17, 18:31
Beschlussvorlage (Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 31.01.2017
- Antrag der Fraktion des Bürgervereins vom 01.03.2017) Beschlussvorlage (Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 31.01.2017
- Antrag der Fraktion des Bürgervereins vom 01.03.2017)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 96/2017 Erstellt am: 15.03.2017 Aktenzeichen: I/001 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss X nö. Sitzung Termin 28.03.2017 Betreff Niederschrift der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 31.01.2017 - Antrag der Fraktion des Bürgervereins vom 01.03.2017 Veranlasser/in / Antragsteller/in Fraktion des Bürgervereins Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 96/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Einwendung des Bürgervereins gegen die Niederschrift des Haupt- und Finanzausschusses vom 31.01.2017 zurückzuweisen. Erläuterungen Mit Schreiben vom 01.03.2017 beantragt die Fraktion des Bürgervereins, die nichtöffentliche Anlage zu TOP I.2 der Niederschrift in den öffentlichen Teil zu übernehmen (s. Anlage). Das Fristerfordernis des. § 20 (5) der Geschäftsordnung, wonach Einwendungen gegen die Gremienniederschriften 14 Tage nach Zustellung erhoben werden können, ist gewahrt. Die Vorlage 3/2017 „Liste der beauftragten Gutachten (Fortschreibung)“ enthält eine öffentliche und eine nichtöffentliche Anlage. In der öffentlichen Anlage sind die Gutachten einzeln aufgeführt, die Kosten allerdings nur in der Gesamtsumme. Die Aufschlüsselung der Kosten ist in nichtöffentlicher Anlage aufgeführt. Aus diesem Grund ist auch die Angabe der „Einzelkosten“ zum Friedhofskonzept der Niederschrift des HFA vom 31.01.2017 als nichtöffentliche Anlage beigefügt. Da es sich um Angaben zu einer Auftragsvergabe und um eine Vertragsangelegenheit handelt, ist die Thematik gem. § 10 Buchst. c) der Geschäftsordnung nichtöffentlich zu behandeln. Auf dieser Grundlage ist die Niederschrift der HFA-Sitzung vom 31.01.2017 korrekt erstellt und die Einwendung der Fraktion des Bürgervereins zurückzuweisen.