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Mitteilungsvorlage (2. Pulheimer Bildungsfachtag - Handlungsbedarfe)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
240 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
23.02.17, 18:37
Aktualisiert
23.02.17, 18:37
Mitteilungsvorlage (2. Pulheimer Bildungsfachtag - Handlungsbedarfe) Mitteilungsvorlage (2. Pulheimer Bildungsfachtag - Handlungsbedarfe) Mitteilungsvorlage (2. Pulheimer Bildungsfachtag - Handlungsbedarfe) Mitteilungsvorlage (2. Pulheimer Bildungsfachtag - Handlungsbedarfe) Mitteilungsvorlage (2. Pulheimer Bildungsfachtag - Handlungsbedarfe) Mitteilungsvorlage (2. Pulheimer Bildungsfachtag - Handlungsbedarfe)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 31/2017 Erstellt am: 02.02.2017 Aktenzeichen: 005 Mitteilungsvorlage Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit X 07.03.2017 Jugendhilfeausschuss X 09.03.2017 Betreff 2. Pulheimer Bildungsfachtag - Handlungsbedarfe Mitteilung Der 2. Pulheimer Bildungsfachtag fand am 10. September 2016 unter der Überschrift „Geflüchtete und Neuzugewanderte – Herausforderungen an das kommunale Bildungssystem“ statt. Die Inhalte dieses Bildungsfachtags zielten darauf ab, die für die Integration neuzugewanderter Menschen erforderliche Weiterentwicklung der Bildungslandschaft zu ermitteln. Mit Beschluss des BKSF am 22.11.2016 und des JHA am 24.11.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, die Ergebnisse des Bildungsfachtages so zu strukturieren, dass den Fraktionen zum nächsten BKSF bzw. JHA eine Auflistung der Handlungsbedarfe vorgelegt werden kann. Die im Folgenden aufgelisteten Handlungsbedarfe zur Integration von Geflüchteten und Neuzugewanderten wurden in Abstimmung mit dem Sozialamt, dem Jugendamt, dem Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamt und der Stabsstelle Bildungsmanagement erstellt. Die Umsetzung der dargestellten Punkte soll mit Hilfe einer intensivierten einrichtungsund ämterübergreifenden Kooperation verfolgt werden. Dabei sollen die praktischen Probleme unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ermittelt und bearbeitet werden. Zunächst soll dies verwaltungsintern zur Vorstrukturierung erfolgen. Später sollen die Akteure aus verschiedenen Einrichtungen und Institutionen (Kitas, Schulen, Beratungsstellen, Bildungswerke, Flüchtlingsnetzwerke, Verbände, Kirchen etc.) hinzugezogen werden. Aktuelle Handlungsbedarfe für die Integration geflüchteter und neuzugewanderter Menschen (Erläuterungen s. angehängte Tabelle)  Bedarfsgerechter Ausbau der Integrations-, Deutschsprach- und Alphabetisierungskurse o ausreichend Räume mit Planungssicherheit für das Kursangebot der VHS o Bedarfserhebung für Sprach-, Integrations- und Alphabetisierungskurse sowie Abstimmung weiterer Angebote mit den Weiterbildungsträgern  Ausbau der berufsbezogenen Qualifizierungsangebote Vorlage Nr.: 31/2017 . Seite 2 / 6 o Ermittlung der konkreten Handlungsbedarfe o Abstimmung der Umsetzung mit den zuständigen Stellen unter Einbeziehung der IHK, HWK und Pulheimer Unternehmen  Schaffung von tagesstrukturierenden Maßnahmen für Erwachsene  Ausweitung der Ganztagsangebote, Versorgung mit Kita- und OGS-Plätzen  Verbesserung der Berufs- und Anschlussperspektive in Kooperation mit Schulen, Bundesagentur für Arbeit, IHK und Handwerkskammer  Optimierung sozialpädagogische Betreuung für neuzugewanderte Schüler/innen sowie in den Internationalen Vorbereitungsklassen  Optimierungsbedarf betreffend professionellen Dolmetschern / Sprachmittlern  Interkulturelle Qualifizierung für Fachkräfte und ehrenamtlich Tätige (in Kooperation mit Kommunalem Integrationszentrum REK)  Klärung und Vermittlung von weiteren Fortbildungsmöglichkeiten für ehrenamtliche Deutschlehrer/innen und für Lehrkräfte (Sprachsensibler Unterricht) (in Kooperation mit Kommunalem Integrationszentrum REK) Erläuterungen zu den beim 2. Bildungsfachtag benannten Handlungsbedarfen (40, 50, 51 und 005) Thema Aktueller Stand Handlungsbedarf Nicht umsetzbar, weil… Zugänge zu Informationen, Bildungs- Beratungs- und Betreuungsangeboten erleichtern 1. Eine Anlaufstelle mit festen Ansprechpartner/innen („Willkommenslotse“) Anlaufstelle ist das Sozialamt. Die sozialpäd. Fachkräfte sind im Rathaus und vor Ort in den Unterkünften zu Sprechstundenzeiten erreichbar. Kein akuter Handlungsbedarf 2. Geflüchteten und Neuzugewanderten Informationen – mehrsprachig - zugänglich machen Die sozialpäd. Fachkräfte im Sozialamt verfügen über russische, englische, französische und arabische Sprachkenntnisse. Inzwischen liegen wichtige Informationen mehrsprachig vor. Kein akuter Handlungsbedarf 3. Aktivitäten und Angebote (Tagestruktur) Es gibt im Stadtgebiet vier Sozialräume (Einrichtung finanziert über NRW KOMM AN-Förderung) für die ehrenamtliche Arbeit mit Flüchtlingen, an denen regelmäßig Aktivitäten stattfinden. In Pulheim findet im Café F. Zusätzlich besteht ein erheblicher Bedarf an Integrations-, Deutschsprach- und Alphabetisierungskursen. Des Weiteren besteht ein bisher ungedeckter Bedarf an tagesstrukturierenden Maßnahmen für Erwachsene. (Bedarf für Kinder s.Pkt. 13). Hier muss der genaue Bedarf ermittelt und Umsetzungsmöglichkeiten 14-tägig ein Kurs für Flüchtlingsfrauen statt. Durch die VHS, das Kath. Vorlage Nr.: 31/2017 . Seite 3 / 6 Thema Aktueller Stand Handlungsbedarf Bildungswerk und die Flüchtlingsnetzwerke werden Deutsch- und Integrationskurse durchgeführt. abgestimmt werden. (TOP für AK Integration, s. Pkt. 4) 4. Informationsaustausch, Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkarbeit Die strukturierte, ämterübergreifende Kooperation muss aktuell im Hinblick auf das Thema Integration intensiviert werden. Im Arbeitskreis Integration werden die praktischen Probleme, unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ermittelt und bearbeitet werden. Zunächst erfolgt dies verwaltungsintern zur Vorstrukturierung, später werden Akteure aus versch. Einrichtungen und Institutionen wie Kitas, Schulen, Beratungsstellen, Bildungswerke, Flüchtlingsnetzwerke, Verbände, Kirchen etc. hinzugezogen. 5. Informationen über Zugangsvoraussetzungen zu Sprach- und Qualifizierungsangeboten, Vermittlung von Kursen Die Fachkräfte im Sozialamt informieren die untergebrachten Flüchtlinge. 14-tägig mittwochs von 10-12 Uhr findet eine Beratung und Einstufung durch die VHS Rhein-Erft im KMZ statt. Das Bildungsbüro steht generell für Auskünfte zu Bildungsangeboten zur Verfügung. Kein akuter Handlungsbedarf 6. Die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz durch festgelegte Zuständigkeiten in der Stadtverwaltung zentral koordinieren Gesetzlich festgelegte Zuständigkeiten: Schulsozialarbeiter/innen beraten in den Schulen (die Wirksamkeit wird im Rahmen der Evaluation des Konzepts Schulsozialarbeit überprüft) Sozialamt berät Leistungsempfänger / Asylbewerber Für anerkannte Asylbewerber ist das Jobcenter bzw. die Integration Points zuständig Für Wohngeldempfänger ist der Kreis zuständig    7. Unterstützung durch die Kommune mit Dolmetschern, Übersetzern gewährleisten, z.B. durch den Zugang zu einem (städtischen) Pool von Dolmetschern und Das Sozialamt verfügt über einen kleinen Pool an ehrenamtlichen Sprachmittlern (Laien), die für eine Aufwandsentschädigung tätig Nicht umsetzbar, weil… Änderung der Zuständigkeiten liegt nicht in der Hand der Kommune, Lotsenfunktion übernimmt das Sozialamt Es besteht ein Optimierungsbedarf betreffend professionellen Dolmetschern/ Sprachmittlern. Vorlage Nr.: 31/2017 . Seite 4 / 6 8. Thema Aktueller Stand Kulturvermittlern werden. Es besteht allerdings ein darüber hinausgehender Bedarf. Beratung und Betreuung für zugewanderte Menschen mit Behinderung anbieten Das Sozialamt steht als Anlaufstelle für Beratung und zur Vermittlung an weiterführende Stellen zur Verfügung. Handlungsbedarf Nicht umsetzbar, weil… Kein akuter Handlungsbedarf Ausbau der Sprach-, und Bildungsangebote sowie der Arbeits- und Qualifizierungsangebote Der VHS wurden Räume in der Escher Straße angeboten. Weitere Räumlichkeiten sollen ab Herbst zur Verfügung gestellt werden. Es sind ausreichend Räume mit Planungssicherheit für das Kursangebot der VHS zur Verfügung zu stellen. 10. Sprachkurse / Integrationskurse ausweiten - auch Alphabetisierung und Kurse mit Kinderbetreuung anbieten Die VHS, das Kath Bildungswerk bieten Deutschsprachkurse und Integrationskurse an. Zudem werden verschiedene Deutschkurse von Ehrenamtlichen Deutschlehrer/innen angeboten Der aktuelle Bedarf für Sprachund Integrationskurse, sowie für Alphabetisierungskurse ist zu erheben und weitere Angebote mit den Anbietern solcher Kurse abzustimmen. (TOP für AK Integration) 11. Berufsbezogene Qualifizierungsangebote ausweiten und verbessern Die Zuständigkeit liegt beim Jobcenter, Integration Point und Agentur für Arbeit. Zwischen Kommune und den oben genannten findet regelmäßig (letztes Treffen am 12.12. zum Thema „Integration v. Flüchtlingen in Ausbildungsund Arbeitsmarkt“) eine Abstimmung zu Schwierigkeiten und Bedarfen statt. Konkrete Handlungsbedarfe und Fälle sollten den zuständigen Behörden (Jobcenter / Agentur für Arbeit) mitgeteilt und gemeinsam abgestimmte Maßnahmen entwickelt werden - unter Einbeziehung der Ü-3-Kinder sind (fast) alle mit Kitaplätzen versorgt; für die Nutzung der U 3 Angebote muss bei den Eltern noch  geworben werden bzw. müssen Brückenlösungen gefunden werden. In der OGS fehlen momentan Plätze. - Die räumlichen Möglichkeiten zur Ausweitung der Angebotsstruktur werden geprüft. - Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Brücken bauen in frühe Bildung“ (bis 17.2.17 Antragsfrist) 9. Geeignete Schulungsräume für Sprach- und Integrationskurse zur Verfügung stellen; Planungssicherheit für Integrationskurse verbessern 12. Ausweitung der Ganztagsangebote (Struktur und Kontinuität), Versorgung mit Kita- und OGS-Plätzen IHK und HWK und der Pulheimer Unternehmen. (TOP für AK Integration) Berücksichtigung der Zuständigkeiten Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter/ Integration Point berufsbezogener Vorlage Nr.: 31/2017 . Seite 5 / 6 Thema 13. Die sozialpädagogische Betreuung (feste Ansprechpartner/innen und Schulbegleitung) für neuzugewanderte Schüler/innen und in den Internationalen Vorbereitungsklassen verbessern Aktueller Stand Handlungsbedarf Nicht umsetzbar, weil… Eine Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII ist voraussetzungsreich und erfordert eine Diagnose im Bereich der seelischen Behinderung sowie eine nachgewiesene Teilhabebeeinträchtigung. Konkrete Problematiken und Bedarfe sind zu ermitteln. (TOP für AK Integration) Berücksichtigung der Zuständigkeit im Bereich Schule / Landesebene Das Pulheimer Konzept Schulsozialarbeit wird zurzeit evaluiert. Es ist zu prüfen, ob der Schwerpunkt der Schulsozialarbeit aktuell noch stärker auf Flüchtlinge gelegt werden kann 14. Deutschkurse für Eltern an der Schule mit Ehrenamtlichen (Kurs mit Grips- / FuKs) anbieten Das Projekt FUKs hat das Ziel generationenübergreifende Kontakte herzustellen. Für die Einrichtung von Kursen für Flüchtlinge ist eine neue Struktur erforderlich. Bedarf klären und ggf. neue Kooperationsstruktur entwickeln (TOP für AK Integration) 15. Berufsorientierung und Betriebspraktika auf Bedarfe von geflüchteten, neuzugewanderten Schüler/innen anpassen sowie die Vernetzung zwischen weiterführenden Schulen und Berufskollegs verbessern. Die Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Köln und IHK Köln verbessern Das Kommunale Integrationszentrum hat den Arbeitskreis Das Thema Berufs- und Anschlussperspektive wird in Kooperation mit Schulen, Bundesagentur für Arbeit, IHK und Handwerkskammer weiter bearbeitet (von Wirtschaftsförderung, Wirtschaftsgremium Pulheim, Arbeitskreis Übergang Schule und Beruf in Pulheim sowie Facharbeitsgruppen (FAG) der Koordinierungsstelle Übergang SchuleBeruf im REK) „Sekundarstufen interkulturell" gegründet, an dem städtische und Schulvertreter teilnehmen. Der Arbeitskreis Übergang Schule und Beruf in Pulheim sowie die Facharbeitsgruppen (FAG) der Kommunalen Koordinierungsstelle Übergang Schule-Beruf im REK behandeln das Thema. Handlungsbedarfe werden ermittelt und in Kooperation mit Schulen, der Bundesagentur für Arbeit, der Handwerkskammer Köln und der IHK Köln - erforderliche Maßnahmen - bearbeitet. Qualifizierung und Vernetzung der Fachkräfte 16. Interkulturelle Qualifizierung aller in dem Feld professionell Tätigen und bessere Vernetzung mit den ehren- Es gibt einzelne Fachkräfte, die externe Schulungen in dem Bereich besucht haben. Es besteht ein großer Bedarf für einrichtungsübergreifende Schulungen für Kita, OGS, Vorlage Nr.: 31/2017 . Seite 6 / 6 Thema Aktueller Stand Handlungsbedarf amtlich Tätigen und einen Leitfaden zur Vermittlung von interkulturellen Kompetenzen entwickeln Leitfäden zur Vermittlung von interkulturellen Kompetenzen liegen vor: z.B http://www.fbb.de/fileadmin/Materialien/wb vPublikationen/Inhalte/Leitfaden_8_Inhalt. pdf Schulen, Schulsozialarbeiter, Jugendamt etc. Sinnvoll scheint die Bearbeitung im Rahmen eines Fachtags mit verschiedenen Workshops, auf den aufbauend weitere Schulungen geplant werden. Für die Finanzierung könnten ggf. auch Fördermittel genutzt werden. 17. Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Deutschlehrer/innen und für Lehrkräfte (Sprachsensibler Unterricht) Fachtag „Wie unterrichte ich Deutsch als Zweitsprache?“ am 21.2.17 (KI in Kooperation mit Bildungsmanagement). Weitere Schulungsangebote in Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum werden geplant. 18. Vernetzung und Informationsaustausch der ehrenamtlichen Deutschlehrer/innen unter-einander und mit den Hauptamtlichen verbessern Für die ehrenamtlich tätigen Deutschlehrer/innen findet ein regelmäßiger Austausch über die Flüchtlingsnetzwerke statt. 19. Hilfestellung für ehrenamtliche Deutschlehrer/innen zur Bewältigung der großen Leistungsunterschiede in den Deutschkursen (Analphabeten bis hin zu ersten guten Deutschkenntnissen) Die Leistungsniveaus der ehrenamtlichen Deutschkurse wurden neu eingeteilt, um Leistungsunterschiede besser auffangen zu können. Es gibt laut Aussage der Koordinator/innen z.Zt. ausreichend Angebote zur Unterstützung der Lehrtätigkeit. Nicht umsetzbar, weil… Berücksichtigung der Zuständigkeit Schule / Landesebene