Daten
Kommune
Pulheim
Größe
240 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
23.02.17, 18:37
Aktualisiert
23.02.17, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
31/2017
Erstellt am:
02.02.2017
Aktenzeichen:
005
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
X
07.03.2017
Jugendhilfeausschuss
X
09.03.2017
Betreff
2. Pulheimer Bildungsfachtag - Handlungsbedarfe
Mitteilung
Der 2. Pulheimer Bildungsfachtag fand am 10. September 2016 unter der Überschrift „Geflüchtete und Neuzugewanderte – Herausforderungen an das kommunale Bildungssystem“ statt. Die Inhalte dieses Bildungsfachtags zielten darauf ab,
die für die Integration neuzugewanderter Menschen erforderliche Weiterentwicklung der Bildungslandschaft zu ermitteln.
Mit Beschluss des BKSF am 22.11.2016 und des JHA am 24.11.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, die Ergebnisse
des Bildungsfachtages so zu strukturieren, dass den Fraktionen zum nächsten BKSF bzw. JHA eine Auflistung der
Handlungsbedarfe vorgelegt werden kann.
Die im Folgenden aufgelisteten Handlungsbedarfe zur Integration von Geflüchteten und Neuzugewanderten wurden in
Abstimmung mit dem Sozialamt, dem Jugendamt, dem Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamt und der Stabsstelle
Bildungsmanagement erstellt. Die Umsetzung der dargestellten Punkte soll mit Hilfe einer intensivierten einrichtungsund ämterübergreifenden Kooperation verfolgt werden. Dabei sollen die praktischen Probleme unter Berücksichtigung
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ermittelt und bearbeitet werden. Zunächst soll dies verwaltungsintern zur
Vorstrukturierung erfolgen. Später sollen die Akteure aus verschiedenen Einrichtungen und Institutionen (Kitas, Schulen,
Beratungsstellen, Bildungswerke, Flüchtlingsnetzwerke, Verbände, Kirchen etc.) hinzugezogen werden.
Aktuelle Handlungsbedarfe für die Integration geflüchteter und neuzugewanderter Menschen
(Erläuterungen s. angehängte Tabelle)
Bedarfsgerechter Ausbau der Integrations-, Deutschsprach- und Alphabetisierungskurse
o
ausreichend Räume mit Planungssicherheit für das Kursangebot der VHS
o
Bedarfserhebung für Sprach-, Integrations- und Alphabetisierungskurse sowie Abstimmung weiterer Angebote mit den Weiterbildungsträgern
Ausbau der berufsbezogenen Qualifizierungsangebote
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o
Ermittlung der konkreten Handlungsbedarfe
o
Abstimmung der Umsetzung mit den zuständigen Stellen unter Einbeziehung der IHK, HWK und Pulheimer Unternehmen
Schaffung von tagesstrukturierenden Maßnahmen für Erwachsene
Ausweitung der Ganztagsangebote, Versorgung mit Kita- und OGS-Plätzen
Verbesserung der Berufs- und Anschlussperspektive in Kooperation mit Schulen, Bundesagentur für Arbeit, IHK
und Handwerkskammer
Optimierung sozialpädagogische Betreuung für neuzugewanderte Schüler/innen sowie in den Internationalen Vorbereitungsklassen
Optimierungsbedarf betreffend professionellen Dolmetschern / Sprachmittlern
Interkulturelle Qualifizierung für Fachkräfte und ehrenamtlich Tätige (in Kooperation mit Kommunalem Integrationszentrum REK)
Klärung und Vermittlung von weiteren Fortbildungsmöglichkeiten für ehrenamtliche Deutschlehrer/innen und für
Lehrkräfte (Sprachsensibler Unterricht) (in Kooperation mit Kommunalem Integrationszentrum REK)
Erläuterungen zu den beim 2. Bildungsfachtag benannten Handlungsbedarfen (40, 50, 51 und 005)
Thema
Aktueller Stand
Handlungsbedarf
Nicht umsetzbar, weil…
Zugänge zu Informationen, Bildungs- Beratungs- und Betreuungsangeboten
erleichtern
1.
Eine Anlaufstelle mit festen
Ansprechpartner/innen
(„Willkommenslotse“)
Anlaufstelle ist das Sozialamt.
Die sozialpäd. Fachkräfte sind
im Rathaus und vor Ort in den
Unterkünften zu Sprechstundenzeiten erreichbar.
Kein akuter Handlungsbedarf
2.
Geflüchteten und Neuzugewanderten Informationen –
mehrsprachig - zugänglich
machen
Die sozialpäd. Fachkräfte im
Sozialamt verfügen über russische, englische, französische
und arabische Sprachkenntnisse. Inzwischen liegen wichtige Informationen mehrsprachig vor.
Kein akuter Handlungsbedarf
3.
Aktivitäten und Angebote
(Tagestruktur)
Es gibt im Stadtgebiet vier
Sozialräume (Einrichtung
finanziert über NRW KOMM
AN-Förderung) für die ehrenamtliche Arbeit mit Flüchtlingen, an denen regelmäßig
Aktivitäten stattfinden.
In Pulheim findet im Café F.
Zusätzlich besteht ein erheblicher Bedarf an Integrations-,
Deutschsprach- und Alphabetisierungskursen. Des Weiteren besteht ein bisher ungedeckter Bedarf an tagesstrukturierenden Maßnahmen für
Erwachsene. (Bedarf für
Kinder s.Pkt. 13). Hier muss
der genaue Bedarf ermittelt
und Umsetzungsmöglichkeiten
14-tägig ein Kurs für Flüchtlingsfrauen statt.
Durch die VHS, das Kath.
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Thema
Aktueller Stand
Handlungsbedarf
Bildungswerk und die Flüchtlingsnetzwerke werden
Deutsch- und Integrationskurse durchgeführt.
abgestimmt werden. (TOP für
AK Integration, s. Pkt. 4)
4.
Informationsaustausch,
Öffentlichkeitsarbeit, Netzwerkarbeit
Die strukturierte, ämterübergreifende Kooperation muss
aktuell im Hinblick auf das
Thema Integration intensiviert
werden.
Im Arbeitskreis Integration
werden die praktischen Probleme, unter Berücksichtigung
der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel ermittelt und
bearbeitet werden. Zunächst
erfolgt dies verwaltungsintern
zur Vorstrukturierung, später
werden Akteure aus versch.
Einrichtungen und Institutionen
wie Kitas, Schulen, Beratungsstellen, Bildungswerke, Flüchtlingsnetzwerke, Verbände,
Kirchen etc. hinzugezogen.
5.
Informationen über
Zugangsvoraussetzungen zu
Sprach- und Qualifizierungsangeboten, Vermittlung von Kursen
Die Fachkräfte im Sozialamt
informieren die untergebrachten Flüchtlinge. 14-tägig mittwochs von 10-12 Uhr findet
eine Beratung und Einstufung
durch die VHS Rhein-Erft im
KMZ statt. Das Bildungsbüro
steht generell für Auskünfte zu
Bildungsangeboten zur Verfügung.
Kein akuter Handlungsbedarf
6.
Die Leistungen nach dem
Bildungs- und Teilhabegesetz durch festgelegte Zuständigkeiten in der Stadtverwaltung zentral koordinieren
Gesetzlich festgelegte Zuständigkeiten: Schulsozialarbeiter/innen beraten in den Schulen (die Wirksamkeit wird im
Rahmen der Evaluation des
Konzepts Schulsozialarbeit
überprüft)
Sozialamt berät Leistungsempfänger / Asylbewerber
Für anerkannte Asylbewerber
ist das Jobcenter bzw. die
Integration Points zuständig
Für Wohngeldempfänger ist
der Kreis zuständig
7.
Unterstützung durch die
Kommune mit Dolmetschern, Übersetzern gewährleisten, z.B. durch den Zugang zu einem (städtischen)
Pool von Dolmetschern und
Das Sozialamt verfügt über
einen kleinen Pool an ehrenamtlichen Sprachmittlern
(Laien), die für eine Aufwandsentschädigung tätig
Nicht umsetzbar, weil…
Änderung der Zuständigkeiten
liegt nicht in der Hand der
Kommune, Lotsenfunktion
übernimmt das Sozialamt
Es besteht ein Optimierungsbedarf betreffend professionellen Dolmetschern/ Sprachmittlern.
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8.
Thema
Aktueller Stand
Kulturvermittlern
werden. Es besteht allerdings
ein darüber hinausgehender
Bedarf.
Beratung und Betreuung für
zugewanderte Menschen mit
Behinderung anbieten
Das Sozialamt steht als Anlaufstelle für Beratung und zur
Vermittlung an weiterführende
Stellen zur Verfügung.
Handlungsbedarf
Nicht umsetzbar, weil…
Kein akuter Handlungsbedarf
Ausbau der Sprach-, und Bildungsangebote sowie der Arbeits- und Qualifizierungsangebote
Der VHS wurden Räume in der
Escher Straße angeboten.
Weitere Räumlichkeiten sollen
ab Herbst zur Verfügung gestellt werden.
Es sind ausreichend Räume
mit Planungssicherheit für das
Kursangebot der VHS zur
Verfügung zu stellen.
10. Sprachkurse / Integrationskurse ausweiten - auch
Alphabetisierung und Kurse
mit Kinderbetreuung anbieten
Die VHS, das Kath Bildungswerk bieten Deutschsprachkurse und Integrationskurse
an. Zudem werden verschiedene Deutschkurse von Ehrenamtlichen Deutschlehrer/innen angeboten
Der aktuelle Bedarf für Sprachund Integrationskurse, sowie
für Alphabetisierungskurse ist
zu erheben und weitere Angebote mit den Anbietern solcher
Kurse abzustimmen. (TOP für
AK Integration)
11. Berufsbezogene Qualifizierungsangebote ausweiten
und verbessern
Die Zuständigkeit liegt beim
Jobcenter, Integration Point
und Agentur für Arbeit. Zwischen Kommune und den
oben genannten findet regelmäßig (letztes Treffen am
12.12. zum Thema „Integration
v. Flüchtlingen in Ausbildungsund Arbeitsmarkt“) eine Abstimmung zu Schwierigkeiten
und Bedarfen statt.
Konkrete Handlungsbedarfe
und Fälle sollten den zuständigen Behörden (Jobcenter /
Agentur für Arbeit) mitgeteilt
und gemeinsam abgestimmte
Maßnahmen entwickelt werden - unter Einbeziehung der
Ü-3-Kinder sind (fast) alle mit
Kitaplätzen versorgt; für die
Nutzung der U 3 Angebote
muss bei den Eltern noch
geworben werden bzw. müssen Brückenlösungen gefunden werden.
In der OGS fehlen momentan
Plätze.
- Die räumlichen Möglichkeiten
zur Ausweitung der Angebotsstruktur werden geprüft.
- Beantragung von Fördermitteln aus dem Bundesprogramm „Brücken bauen in
frühe Bildung“ (bis 17.2.17
Antragsfrist)
9.
Geeignete Schulungsräume für Sprach- und
Integrationskurse zur
Verfügung stellen;
Planungssicherheit für
Integrationskurse verbessern
12. Ausweitung der Ganztagsangebote (Struktur und
Kontinuität),
Versorgung mit Kita- und
OGS-Plätzen
IHK und HWK und der Pulheimer Unternehmen. (TOP
für AK Integration)
Berücksichtigung der Zuständigkeiten Bundesagentur für
Arbeit / Jobcenter/ Integration
Point berufsbezogener
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Thema
13. Die sozialpädagogische
Betreuung (feste Ansprechpartner/innen und Schulbegleitung) für neuzugewanderte Schüler/innen und
in den Internationalen Vorbereitungsklassen verbessern
Aktueller Stand
Handlungsbedarf
Nicht umsetzbar, weil…
Eine Schulbegleitung nach §
35a SGB VIII ist voraussetzungsreich und erfordert eine
Diagnose im Bereich der
seelischen Behinderung sowie
eine nachgewiesene Teilhabebeeinträchtigung.
Konkrete Problematiken und
Bedarfe sind zu ermitteln.
(TOP für AK Integration)
Berücksichtigung der Zuständigkeit im Bereich Schule /
Landesebene
Das Pulheimer Konzept
Schulsozialarbeit wird zurzeit
evaluiert.
Es ist zu prüfen, ob der
Schwerpunkt der Schulsozialarbeit aktuell noch stärker auf
Flüchtlinge gelegt werden
kann
14. Deutschkurse für Eltern an
der Schule mit Ehrenamtlichen (Kurs mit Grips- /
FuKs) anbieten
Das Projekt FUKs hat das Ziel
generationenübergreifende
Kontakte herzustellen. Für die
Einrichtung von Kursen für
Flüchtlinge ist eine neue Struktur erforderlich.
Bedarf klären und ggf. neue
Kooperationsstruktur entwickeln
(TOP für AK Integration)
15. Berufsorientierung und
Betriebspraktika auf Bedarfe
von geflüchteten, neuzugewanderten Schüler/innen
anpassen sowie die Vernetzung zwischen weiterführenden Schulen und Berufskollegs verbessern.
Die Zusammenarbeit mit der
Handwerkskammer Köln und
IHK Köln verbessern
Das Kommunale Integrationszentrum hat den Arbeitskreis
Das Thema Berufs- und Anschlussperspektive wird in
Kooperation mit Schulen,
Bundesagentur für Arbeit, IHK
und Handwerkskammer weiter
bearbeitet (von Wirtschaftsförderung, Wirtschaftsgremium
Pulheim, Arbeitskreis Übergang Schule und Beruf in
Pulheim sowie Facharbeitsgruppen (FAG) der Koordinierungsstelle Übergang SchuleBeruf im REK)
„Sekundarstufen interkulturell"
gegründet, an dem städtische
und Schulvertreter teilnehmen.
Der Arbeitskreis Übergang
Schule und Beruf in Pulheim
sowie die Facharbeitsgruppen
(FAG) der Kommunalen Koordinierungsstelle
Übergang
Schule-Beruf im REK behandeln das Thema. Handlungsbedarfe werden ermittelt und in Kooperation mit Schulen,
der Bundesagentur für Arbeit,
der Handwerkskammer Köln
und der IHK Köln - erforderliche Maßnahmen - bearbeitet.
Qualifizierung und Vernetzung der Fachkräfte
16. Interkulturelle Qualifizierung
aller in dem Feld professionell Tätigen und bessere
Vernetzung mit den ehren-
Es gibt einzelne Fachkräfte,
die externe Schulungen in dem
Bereich besucht haben.
Es besteht ein großer Bedarf
für einrichtungsübergreifende
Schulungen für Kita, OGS,
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Thema
Aktueller Stand
Handlungsbedarf
amtlich Tätigen und einen
Leitfaden zur Vermittlung
von interkulturellen Kompetenzen entwickeln
Leitfäden zur Vermittlung von
interkulturellen Kompetenzen
liegen vor: z.B http://www.fbb.de/fileadmin/Materialien/wb
vPublikationen/Inhalte/Leitfaden_8_Inhalt.
pdf
Schulen, Schulsozialarbeiter,
Jugendamt etc. Sinnvoll
scheint die Bearbeitung im
Rahmen eines Fachtags mit
verschiedenen Workshops, auf
den aufbauend weitere Schulungen geplant werden. Für die
Finanzierung könnten ggf.
auch Fördermittel genutzt
werden.
17. Fortbildungsmaßnahmen für
ehrenamtliche Deutschlehrer/innen und für Lehrkräfte
(Sprachsensibler Unterricht)
Fachtag „Wie unterrichte ich
Deutsch als Zweitsprache?“
am 21.2.17 (KI in Kooperation
mit Bildungsmanagement).
Weitere Schulungsangebote in
Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum
werden geplant.
18. Vernetzung und Informationsaustausch der ehrenamtlichen Deutschlehrer/innen
unter-einander und mit den
Hauptamtlichen verbessern
Für die ehrenamtlich tätigen
Deutschlehrer/innen findet ein
regelmäßiger Austausch über
die Flüchtlingsnetzwerke statt.
19. Hilfestellung für ehrenamtliche Deutschlehrer/innen zur
Bewältigung der großen
Leistungsunterschiede in
den Deutschkursen (Analphabeten bis hin zu ersten
guten Deutschkenntnissen)
Die Leistungsniveaus der
ehrenamtlichen Deutschkurse
wurden neu eingeteilt, um
Leistungsunterschiede besser
auffangen zu können.
Es gibt laut Aussage der Koordinator/innen z.Zt. ausreichend
Angebote zur Unterstützung
der Lehrtätigkeit.
Nicht umsetzbar, weil…
Berücksichtigung der Zuständigkeit Schule / Landesebene