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Beschlussvorlage (OGS-Bedarf)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
02.03.17, 18:32
Aktualisiert
21.03.17, 18:31
Beschlussvorlage (OGS-Bedarf) Beschlussvorlage (OGS-Bedarf) Beschlussvorlage (OGS-Bedarf)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 75/2017 Erstellt am: 21.02.2017 Aktenzeichen: 40 400 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit 10 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 07.03.2017 Betreff OGS-Bedarf Veranlasser/in / Antragsteller/in FDP-Fraktion Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 75/2017 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1) Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Sachstandsbericht zum Bürgerantrag der Elterninitiative OGS 2.0 gem. §24 GO vom 05.01.2017 zur Kenntnis. 2) Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit beschließt, den Antrag der FDP-Fraktion, 100 Prozent des nachgefragten OGS-Bedarfs zur Verfügung zu stellen, abzulehnen. Erläuterungen Zu 1) Mit Email vom 05.01.2017 (Anlage 1) sowie ergänzender Email vom 27.01.2017 (Anlage 2) beantragt die Elterninitiative OGS 2.0 unter Berufung auf § 24 GO einen Sachstandsbericht zu den verschiedenen Maßnahmen im Rahmen der OGS-Betreuung. Aktuell sind folgende Maßnahmen zur Schaffung und Sicherung von OGS-Plätzen konkret in der Planung und Umsetzung: a) Küchenum- und Ausbauten an der Grundschule Sinthern / Geyen, der Wolfhelmschule, der Richezaschule und der Horionschule. Nachdem die Küchenplanung von der jeweiligen Schulleitung zwischenzeitlich freigegeben wurde, erfolgt nun die Beschaffung der erforderlichen Gerätschaften im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung ohne Teilnehmerwettbewerb. Die Durchführung der Maßnahmen findet in enger Abstimmung zwischen den Ämtern 26 (Immobilienmanagement) und 40 (Schulverwaltung) statt. Die Planung und Beschaffung der Küchen sowie anderer Einrichtungsgegenstände liegt in der Zuständigkeit von Amt 40, die Umsetzung baulicher Maßnahmen in der Zuständigkeit von Amt 26. Die Maßnahmen sollen an allen vier Schulen mit Ende der Sommerferien 2017 abgeschlossen sein. b) An der Wolfhelmschule wird ein zusätzlicher OGS-Raum durch die Erweiterung der Pavillonanlage geschaffen. Auch hier liegen nunmehr die Pläne vor. Die Durchführung der Maßnahmen findet in enger Abstimmung zwischen den Ämtern 26 (Immobilienmanagement) und 40 (Schulverwaltung) statt. Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen liegt in der Zuständigkeit von Amt 26. Die Maßnahme soll mit Ende der Sommerferien 2017 abgeschlossen sein. c) An der Christinaschule finden Umbauten zur Erweiterung des so genannten OGS-Traktes statt. Für die AWO, als bisherigem Mieter eines Teils der Räume, konnte adäquater Ersatzraum gefunden werden. Die weitere Planung und Umsetzung der erforderlichen Umbaumaßnahmen erfolgt in enger Abstimmung zwischen den Ämtern 26 (Immobilienmanagement) und 40 (Schulverwaltung). Auch hier obliegt die erforderliche Küchenneuplanung und Beschaffung des Mobiliars Amt 40, die Umsetzung baulicher Maßnahmen Amt 26. Die Maßnahme soll mit Ende der Sommerferien 2017 abgeschlossen sein. d) An der Barbaraschule wird durch die Erweiterung und den Ausbau des Dachgeschosses ebenfalls Raum für weitere OGS-Gruppen geschaffen. Gemäß den vorliegenden Bau- und Bauzeitplänen wird die Fertigstellung der Maßnahmen im Februar 2018 erfolgen. Die Räume werden somit ab dem Schuljahr 2018/19 voll nutzbar sein. Parallel zu diesen Planungen hat die Verwaltung die Entwurfsfassung einer Schulbaurichtlinie, zunächst für die Primarstufe, erarbeitet. Bestandteil dieser Schulbaurichtlinie ist ein Soll-/Ist-Vergleich der bestehenden Räume auf der Basis der nunmehr vorliegenden Schülerzahlprognosen (siehe auch TOP 9). Diese Entwurfsfassung wird zunächst mit den Grundschulen abgestimmt werden, bevor eine Befassung in den Ratsgremien erfolgt. Vorlage Nr.: 75/2017 . Seite 3 / 3 Die Verwaltung geht davon aus, dass der abgestimmte Entwurf der Schulbaurichtlinie dem BKSF in seiner nächsten Sitzung vorgelegt werden kann. Zu 2) Mit dem als Anlage 3 beigefügten Schreiben vom 30.01.2017 beantragt die FDP-Fraktion 100 Prozent des nachgefragten OGS-Bedarfs zur Verfügung zu stellen. Bereits heute besuchen über 70 Prozent der Pulheimer Grundschüler eine OGS. Zum Schuljahr 2017/18 besteht ein Gesamtbedarf an neuen OGS-Plätzen für insgesamt 377 Erstklässler. Für 241 Kinder stehen bereits ohne weitere Maßnahmen Plätze zur Verfügung. In der Sondersitzung vom 25.01.2017 hat der BKSF beschlossen, vier weitere OGS-Gruppen (je zwei an der Dietrich-Bonhoeffer-Schule und an der Christinaschule) einzurichten. Damit sind zum Schuljahresbeginn weitere 111 Kinder versorgt. Somit verbleiben im Saldo 25 Kinder. Durch den Dachgeschossumbau an der Barbaraschule entsteht bis zum Schuljahr 2018/19 Platz für weitere zwei OGSGruppen. Somit wäre, rein rechnerisch, der Bedarf zunächst gedeckt. Eine Erweiterung der Platzkapazitäten über diesen Stand hinaus ist ohne bauliche Maßnahmen nicht mehr möglich. Kennzeichen einer OGS ist, dass an dieser nach § 9 Absatz 3 SchulG lediglich ein Teil der Schülerinnen und Schüler der Schule an den außerunterrichtlichen Angeboten teilnimmt. Die Anmeldung zur OGS bindet für die Dauer eines Schuljahres und verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme an diesen Angeboten (RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85). Diese Definition beinhaltet regelmäßig, dass nicht alle Eltern für ihre Kinder eine Teilnahme an diesem Angebot wünschen und ihre Kinder selbst betreuen oder alternative Angebote wie die flexible Betreuung wahrnehmen. Die Eltern der Grundschüler können zudem zu jedem Schuljahr neu entscheiden, ob sie ihr Kind in der OGS anmelden. So kommt es auch jenseits der Einschulungen immer wieder zu Schwankungen was den OGS-Bedarf angeht. Eine verlässliche Prognose ist nicht möglich. Somit gibt es ein Spannungsfeld zwischen gewünschtem / erforderlichen Ganztag und den zur Verfügung stehenden Plätzen. Solange diese im Baubestand verwirklicht werden können, halten sich die finanziellen Auswirkungen im Rahmen. Möglich wird dies z.B. durch Umnutzung bisher nicht dringend erforderlicher Räume oder schulorganisatorische Maßnahmen wie der Einrichtung von OGS-Klassen mit einem rhythmisierten Ganztag. Werden aber Neubauten erforderlich, ist dies nicht mehr der Fall. Angesichts einer angespannten Haushaltslage gilt es, unnötige Ausgaben für nicht erforderliche Plätze durch entsprechende Baumaßnahmen zu vermeiden. Dies impliziert allerdings auch, dass es keine 100-prozentige Platzgarantie geben kann.