Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
27.03.17, 18:32
Aktualisiert
27.03.17, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
42/2017
Erstellt am:
08.02.2017
Aktenzeichen:
I / 100 -pa
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
X
Termin
04.04.2017
Betreff
Wiederwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Geyen, Sintern, Manstedten
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 42/2017 . Seite 2 / 2
Wahlvorschlag
Der Rat der Stadt Pulheim wählt Frau Brigitte Wohlgemuth als Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk, Geyen, Sinthern,
Manstedten für eine weitere Amtszeit von 5 Jahren.
Erläuterungen
Frau Brigitte Wohlgemuth ist seit dem 10.07.2007 Schiedsfrau in diesem Bezirk.
Mit Einverständniserklärung vom 08.01.2017 hat Frau Wohlgemuth erklärt, dass Sie bereit ist, im Falle der Wahl durch
den Rat der Stadt Pulheim, das Amt der Schiedsfrau für eine weitere Wahlperiode auszuüben. Die Bezirksvereinigung
der Schiedspersonen hat gegen die Wiederwahl keine Einwände.
Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre, gerechnet ab dem Tage der Bestätigung der Wahl durch den Direktor des Amtsgerichtes
Bergheim bzw dem darin festgelegten Amtsbeginn.