Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Wiederwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Geyen, Sintern, Manstedten)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
27.03.17, 18:32
Aktualisiert
27.03.17, 18:32
Beschlussvorlage (Wiederwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Geyen, Sintern, Manstedten) Beschlussvorlage (Wiederwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Geyen, Sintern, Manstedten)

öffnen download melden Dateigröße: 123 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 42/2017 Erstellt am: 08.02.2017 Aktenzeichen: I / 100 -pa Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat nö. Sitzung X Termin 04.04.2017 Betreff Wiederwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Geyen, Sintern, Manstedten Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 42/2017 . Seite 2 / 2 Wahlvorschlag Der Rat der Stadt Pulheim wählt Frau Brigitte Wohlgemuth als Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk, Geyen, Sinthern, Manstedten für eine weitere Amtszeit von 5 Jahren. Erläuterungen Frau Brigitte Wohlgemuth ist seit dem 10.07.2007 Schiedsfrau in diesem Bezirk. Mit Einverständniserklärung vom 08.01.2017 hat Frau Wohlgemuth erklärt, dass Sie bereit ist, im Falle der Wahl durch den Rat der Stadt Pulheim, das Amt der Schiedsfrau für eine weitere Wahlperiode auszuüben. Die Bezirksvereinigung der Schiedspersonen hat gegen die Wiederwahl keine Einwände. Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre, gerechnet ab dem Tage der Bestätigung der Wahl durch den Direktor des Amtsgerichtes Bergheim bzw dem darin festgelegten Amtsbeginn.