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Mitteilungsvorlage (Neue Bushaltestelle Aquarena Stommeln an der K 20 Anfrage des Bürgervereins vom 26.01.2017)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
93 kB
Datum
15.02.2017
Erstellt
06.02.17, 18:31
Aktualisiert
06.02.17, 18:31
Mitteilungsvorlage (Neue Bushaltestelle Aquarena Stommeln an der K 20
Anfrage des Bürgervereins vom 26.01.2017) Mitteilungsvorlage (Neue Bushaltestelle Aquarena Stommeln an der K 20
Anfrage des Bürgervereins vom 26.01.2017)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 29/2017 Erstellt am: 01.02.2017 Aktenzeichen: III 20 200 Mitteilungsvorlage Gremium TOP Ausschuss für Tiefbau und Verkehr ö. Sitzung nö. Sitzung X Termin 15.02.2017 Betreff Neue Bushaltestelle Aquarena Stommeln an der K 20 Anfrage des Bürgervereins vom 26.01.2017 Mitteilung Aufgrund der Anfrage des Bürgervereins vom 26.01.2017 (s. Anlage) ergeht folgende Mitteilung: Die verkehrslenkenden Behörden (Straßenbaulastträger Rhein-Erft-Kreis, Polizei, Ordnungsamt) haben die verkehrliche Situation an der neuen Bushaltestelle Aquarena geprüft und die dort realisierte Lösung präferiert. Es ist bereits verabredet, dass bei der nächsten planmäßigen Bereisung der verkehrslenkenden Behörden die Haltestelle vor dem Hintergrund der erfolgten Beschneidung des Straßenbegleitgrüns, der nun montierten Wartehäuschen sowie der erweiterten Straßenbeleuchtung und der Beendigung der Baumaßnahme Fliestedener Weg nochmals in Augenschein genommen wird. Gegebenenfalls werden ergänzende Maßnahmen umgesetzt. Zur Vorgeschichte, Rahmenbedingungen und weiteren Planungen: Zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Pulheim wurde am 03./16.09.2015 eine Verwaltungsvereinbarung über den barrierefreien Neubau der beidseitigen Bushaltestelle "Aquarena" an der K 20 abgeschlossen. Diese Vereinbarung enthält auch eine Fußgänger-Lichtsignalanlage. Wegen der Nähe zur bestehenden Engstellensignalisierung an der Eisenbahnbrücke müsste diese Fußgängeranlage koordiniert geschaltet werden. Dies würde zu sehr hohen Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer führen; eine Missachtung des Rotlichtsignals, insbesondere durch Fußgänger, wäre erfahrungsgemäß häufig zu erwarten. Ein Überschreiten der K 20 bei Fahrzeuggrün wäre nach Einschätzung der Kreisverwaltung gefährlicher als eine ungesicherte Querung, bei der die Fußgänger immer untergeordnet sind. Auf Grund der geringen Verkehrsbelastung finden sich genügende Zeitlücken zum Queren beider Fahrstreifen. Da die Eisenbahnbrücke in Kürze abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird, kann die Engstellensignalisierung in absehbarer Zeit entfallen. Dann ist die Installation der geplanten Fußgänger-Lichtsignalanlage problemlos möglich; entsprechende Fundamente, Leerrohre und Schächte wurden während der Bauausführung bereits eingebaut. Vorlage Nr.: 29/2017 . Seite 2 / 2 Das Brückenbauwerk soll bis spätestens November 2019 erneuert worden sein. Während der Bauarbeiten muss die K 20 für mehrere Monate für den Abbruch des alten Brückenbauwerks gesperrt werden; die Bushaltestellen können in dieser Zeit nicht angefahren und dementsprechend auch nicht genutzt werden. Aus den dargelegten Gründen sind die verkehrslenkenden Behörden übereingekommen, die Installation der FußgängerLichtsignalanlage zunächst zurückzustellen und die notwendigen Sichtbeziehungen für eine freie Querung durch Freilegen der Sichtfelder herzustellen.