Daten
Kommune
Pulheim
Größe
201 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
27.03.17, 18:32
Aktualisiert
27.03.17, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Gleichstellungsplan
für die Stadtverwaltung Pulheim
für die Jahre
2017 - 2020
1
Vorbemerkungen
Am 15.12.2016 ist die Neufassung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann für das Land NordrheinWestfalen in Kraft getreten. Die Begrifflichkeit „Frauenförderplan“ wird durch „Gleichstellungsplan“ ersetzt.
Das Ziel des Gleichstellungsplans ist die Erfüllung der Forderungen des Grundgesetzes, der Gemeindeordnung
und des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann.
Entsprechend des LGG sollen Frauen gefördert werden, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Die
Vereinbarung von Beruf und Familie für Mann und Frau soll verbessert werden.
Allgemeine Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG)
Die Umsetzung dieses Gesetzes sowie die Erfüllung des Verfassungsauftrages des Grundgesetzes Artikel 3
Absatz 2 sind Aufgaben der Dienststellen. Insbesondere ist dies eine Aufgabe der Dienstkräfte mit
Leitungsfunktion mit Relevanz für die Leistungsbeurteilung (LGG § 1 Abs. 3).
In der internen und externen dienstlichen Kommunikation ist die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und
Männern zu beachten (LGG § 4).
2
Gleichstellungsplan – Gesetzliche Grundlagen
Ziele und Inhalte (§§ 5, 5a, 6 LGG)
Entsprechend des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) sind die Ziele des Gleichstellungsplans
- Förderung von Frauen,
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frau und Mann,
- Abbau von Unterrepräsentanzen.
Der Gleichstellungsplan erhält für den Zeitraum der Geltungsdauer konkrete Zielvorgaben bezogen auf den Anteil
von Frauen bei Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen, um diesen in Bereichen, in denen
Frauen unterrepräsentiert sind, bis auf 50 % zu erhöhen (LGG § 6, Absatz 3). Es ist festzulegen, mit welchen
personellen, organisatorischen, sozialen und fortbildenden Maßnahmen die Zielvorgaben zu erreichen sind.
Der Gleichstellungsplan enthält auch Maßnahmen
- zur Aufwertung von Tätigkeiten, an überwiegend mit Frauen besetzten Tätigkeiten,
- zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen,
- zur Arbeitszeitgestaltung.
Diese Maßnahmen sind auf der Grundlage
- einer Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigungsstruktur,
- einer Prognose der zu besetzenden Stellen,
- der möglichen Beförderungen und Höhergruppierungen
zu entwickeln.
Erstellung, Überprüfung , Fortschreibung, Bericht über die Umsetzung
Im Rahmen der Zuständigkeit für Personalangelegenheiten erstellt die Dienststelle einen Gleichstellungsplan
jeweils für einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren und schreibt diesen nach Ablauf fort. Der Gleichstellungsplan
ist ein wesentliches Element der Personalplanung, insbesondere der Personalentwicklung. Seine Umsetzung und
Überprüfung ist eine besondere Verpflichtung der Dienststellenleitung, der Personalverwaltung sowie der
Beschäftigten mit Leitungsfunktion.
Innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Gleichstellungsplans ist ein Bericht über die Personalentwicklung
und die ausgeführten Maßnahmen zu erarbeiten.
Nach spätestens zwei Jahren ist die Zielerreichung des Gleichstellungsplans zu überprüfen. Wird erkennbar,
dass die vereinbarten Ziele nicht erreicht werden, sind zusätzliche Maßnahmen zu entwickeln.
Wenn die Zielvorgaben des Gleichstellungsplans im Hinblick auf Einstellungen, Beförderungen von Frauen sowie
die Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten an Frauen innerhalb des vorgesehenen Zeitraums nicht erfüllt
worden sind, so ist in jedem Bereich, in dem Frauen unterrepräsentiert sind, die Einstellung, Beförderung,
Übertragung einer höherwertigen Aufgabe an einen Mann besonders zu begründen.
3
Ausschreibung, Vorstellungsgespräch, Auswahlkriterien (§§ 8, 9, 10 LGG)
In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind zu besetzende Stellen auszuschreiben. Liegen nach
einer internen Ausschreibung keine Bewerbungen von Frauen vor, die die geforderten Qualifikationen erfüllen,
soll die Ausschreibung öffentlich wiederholt werden. Im Einvernehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten kann
von der wiederholten Ausschreibung abgesehen werden.
Ausbildungsplätze sind öffentlich auszuschreiben. Im Einvernehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten kann
von einer öffentlichen Ausschreibung abgesehen werden.
Die Stellenbeschreibung hat sich ausschließlich an den Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle bzw. Amtes
zu orientieren.
Die Auswahlkommissionen sollen zur Hälfte mit Frauen besetzt werden.
Alle Stellen, einschließlich der Funktionen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben, sind auch in Teilzeit
auszuschreiben, sofern zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind ebenso viele Frauen wie Männer oder alle Frauen
zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Zur Qualifikationsbeurteilung sollen Erfahrungen und Fähigkeiten aus der
Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen hinzugezogen werden.
Fortbildungen (§ 11 LGG)
Bei der Vergabe von Fortbildungsplätzen zur Weiterqualifizierung sind weibliche Beschäftigte mindestens
entsprechend ihres Anteils an Bewerbungen zuzulassen. Für weibliche Beschäftigte werden besondere
Fortbildungsmaßnahmen angeboten, die auf Tätigkeiten vorbereiten, bei denen Frauen unterrepräsentiert sind.
In das Fortbildungsangebot sind regelmäßig die Themen Gleichstellung von Frau und Mann und Schutz vor
sexueller Belästigung am Arbeitsplatz aufzunhemen. Dies gilt insbesondere für die Fortbildungen für Beschäftigte
mit Leitungsaufgaben und die Beschäftigten, die im Organisations- und Personalwesen tätig sind.
4
Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung in der Stadtverwaltung Pulheim
Sprache
Die sprachliche Gleichstellung von Frau und Mann ist bei der dienstlichen Kommunikation zu beachten. Sie wird
bei der Erstellung von Formularen, Texten usw., und auch in der mündlichen Kommunikation von allen
Beschäftigten der Stadtverwaltung fortlaufend umgesetzt.
Schulung
Die Beschäftigten mit Führungs- und Leitungsfunktion sowie die Beschäftigten der Personal- und
Organisationsabteilung werden zum Thema „Gleichstellung von Frau und Mann“ geschult. Im Rahmen dieser
Schulung werden ihnen die Inhalte des Landesgleichstellungsgesetzes sowie die Inhalte des aktuellen
Gleichstellungsplans vermittelt. Die Themen „Gleichstellung“ und „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ werden
mit in die laufenden Führungsqualifikationen aufgenommen. Die Umsetzung der Gleichstellung ist für
Beschäftigte mit Leitungsfunktion ein Kriterium zur Leistungsbeurteilung. Sie wird zu den bisherigen
Beurteilungskriterien hinzugefügt.
Bekanntmachung und Veröffentlichung des Gleichstellungsplans
Der Gleichstellungsplan wird allen Beschäftigten bekannt gemacht (Email, Intranet); die Veröffentlichung des
aktuellen Gleichstellungsplans erfolgt auf der Homepage der Stadt Pulheim.
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Gleichstellungsplan – Gesetzliche Grundlagen
Vereinbarkeit von Beruf und Familie (§§ 13, 14 LGG)
Beschäftigten, die mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder eine pflegebedürftige nahe Angehörige betreuen
oder pflegen, sind Arbeitszeiten zu ermöglichen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern. Die
Dienststellen sollen ihre Beschäftigten über die Möglichkeit von Teilzeit informieren und ihnen bei Bedarf
entsprechende Teilzeitarbeitsplätze anbieten. Dies gilt auch für die Beschäftigten mit Vorgesetztenfunktion und
Leitungsaufgaben.
Den Anträgen der Beschäftigten wird entsprochen, sofern dienstliche Interessen dem nicht entgegenstehen. Eine
Ablehnung von Anträgen ist im Einzelfall schriftlich zu begründen.
Die Beschäftigten, die Teilzeitbeschäftigung beantragen, sind auf die Folgen der ermäßigten Arbeitszeit
hinzuweisen.
Teilzeit, Telearbeit, Jobsharing und andere Arbeitsorganisationsformen stehen der Übernahme und
Wahrnehmung von Vorgesetzten- und Leitungsfunktion grundsätzlich nicht entgegen und sind in
Leitungsfunktionen für Frau und Mann zu fördern.
Beschäftigten, die eine Beurlaubung oder Elternzeit in Anspruch nehmen, sind Urlaubs- oder
Krankheitsvertretungen vorrangig anzubieten. Ebenso sind sie über Fortbildungsangebote zu unterrichten. Es
sind ihnen Fortbildungsmaßnahmen anzubieten, die Status und Qualifikation erhalten und einen Wiedereinstieg
in den Beruf erleichtern.
Rechtzeitig vor Ablauf der Elternzeit bzw. Beurlaubung sind mit der/ dem Beschäftigten Beratungsgespräche zu
führen.
Maßnahmen zur Vereinbarung von Beruf und Familie
- Arbeitszeitmodelle
Alle Beschäftigten werden über die derzeitigen Arbeitszeitmodelle informiert. Die bestehenden Modelle werden
weiterentwickelt und ergänzt, so dass sie den Beschäftigten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern.
Insbesondere werden Rahmenbedingungen zur Telearbeit entwickelt und umgesetzt, zudem werden Richtlinien
zum Thema „Führen in Teilzeit“ erarbeitet.
- Elternzeit, Pflegezeit, Beurlaubung
Durch die Personalverwaltung wird ein Konzept zur individuellen Beratung von Beschäftigten, die einen Antrag
auf Elternzeit, Pflegezeit oder Beurlaubung stellen, entwickelt. Sie informiert über gesetzliche
Rahmenbedingungen, Möglichkeiten und Auswirkungen. In Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten
führt die Personalverwaltung eine interne Informationsveranstaltung zu den Themen Teilzeitarbeit/ Elternzeit/
Pflegezeit/ Beurlaubung durch.
6
Beschäftigungsstruktur innerhalb der Stadtverwaltung Pulheim
-- Verhältnis Frauen/ Männer , Vollzeit/Teilzeit und Beschäftigungsverhältnisse
Gesamtzahl
Frauen/Männer
686 Beschäftigte
416 Frauen
270 Männer
= 60,6 %
= 39,4 %
Vollzeit/Teilzeit
426 Vollzeitkräfte
170 Frauen
256 Männer
= 40,0 %
= 60,0 %
224 Teilzeitkräfte
214 Frauen
10 Männer
= 95,5 %
= 4,5%
36 Beschäftigte
32 Frauen
4 Männer
= 88,9 %
= 11,1 %
Beamtinnen/
Beamte
107 Gesamt
39 Frauen
68 Männer
= 36,4%
= 63,6 %
Entgeltl. Beschäftigte
374 Gesamt
185 Frauen
189 Männer
= 49,5 %
= 50,5 %
Sozial- und Erziehungsdienst
205 Gesamt
192 Frauen
13 Männer
= 93,7 %
= 6,3 %
Beurlaubung
7
Beschäftigungsstruktur in den Außenstellen der Stadtverwaltung
- Verhältnis Frauen/ Männer , Vollzeit/Teilzeit und Beschäftigungsverhältnisse
Kindertagesstätten
204 Beschäftigte (incl. Aushilfen etc.)
197 Frauen
7 Männer
Bauhof
80 Beschäftigte
5 Frauen
75 Männer
Feuerwehr/Rettungsdienst
Katastrophenschutz
-
51 Beschäftigte
5 Frauen
46 Männer
Kläranlage/ Kanalkolonne
11 Beschäftigte
0 Frauen
11 Männer
Schule
Sekretärinnen/ Hausmeister
32 Beschäftigte
19 Frauen
13 Männer
Aquarena/ Sportzentrum
22 Beschäftige
6 Frauen
16 Männer
Stadtbücherei
7 Beschäftigte
6 Frauen
1 Mann
Beratungszentrum
5 Beschäftigte
4 Frauen
1 Mann
8
Beschäftigungsstruktur nach Besoldungs- und Entgeltgruppen
- Stand 31.12.2016
Gesamt
107
374
205
686
Männer
68
189
13
270
Frauen
39
185
192
416
Frauenanteil in %
36,4
49,5
93,7
60,6
Beamtinnen/Beamte nach Besoldungsgruppen
Gesamt
Männer
Frauen
in
11
17
38
-2
1
26
8
-4
Frauenanteil
%
8,3
60,5
17,4
-66,7
Männer
Frauen
in
2
54
97
35
1
4
49
107
22
3
Frauenanteil
%
66,7
47,6
52,5
38,6
75,0
Männer
Frauen
Frauenanteil
%
in
8
5
0
40
125
27
83,3
96,2
100,0
Beamtinnen/ Beamte
Angestellte EG
Angestellte SuE
Beschäftigte Gesamt
`Höherer Dienst´
`Gehobener Dienst´
`Mittlerer Dienst´
`Einfacher Dienst´
Beamtenanwärter/innen
12
43
46
-6
Angestellte EG-Tarif (analog Besoldungsgruppen)
Gesamt
Ab EG 13
Bis EG 12
Bis EG 08
Bis EG 04
Auszubildende Verw.
6
103
204
57
4
Angestellte SuE-Tarif (analog Besoldungsgruppen)
Gesamt
Kein höherer Dienst
Bis S 18
Bis S 08
Bis S 04
48
130
27
9
Auswertung der Zahlen
- Beamtinnen und Beamte
Im Beamtenverhältnis sind deutlich weniger Frauen (36,4 %) als Männer beschäftigt. Bezieht man die Zahl der
Beamtinnen auf die Gesamtzahl der beschäftigten Frauen, liegt die Quote bei 9,4 %, bezogen auf die der
beschäftigten Männer bei 24,9 % im Beamtenverhältnis.
Weiterführend gibt es im `höheren Dienst´ eine deutliche Unterrepräsentanz von Frauen (8,3 %) während sie im
`gehobenen Dienst´ mit 60,5 % vertreten sind. Dem `höheren Dienst´ ist überwiegend die Funktion der
Amtsleitung zugeordnet. Resultierend aus diesen Zahlen sind Maßnahmen zu entwickeln, die Frauen einen
Aufstieg aus dem `gehobenen Dienst´ in den `höheren Dienst´ ermöglichen.
- Angestellte im EG-Tarif
Im Bereich der Angestellten ist das Verhältnis von Frauen und Männern relativ ausgeglichen.
- Angestellte im SuE-Tarif (Sozial- und Erziehungsdienst)
In diesem Bereich sind Frauen deutlich stärker vertreten als Männer.
- Beschäftigte in den Außenstellen
Mit Blick auf die großen Bereiche der Außenstellen – Kindertagesstättenbereich, Bauhof, Feuerwehr/
Rettungsdienst/ Katastrophenschutz werden die geschlechtsbedingten Berufsstereotypen deutlich, d.h. im
Kindertagesstättenbereich sind nur wenige Männer beschäftigt während in den Bereichen Bauhof und
Feuerwehr nur wenige Frauen beschäftigt sind.
- Unterrepräsentanzen
Für alle Funktionen-/ Besoldungs- /Entgeltgruppen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind die Vakanzen
mit Frauen zu besetzen, sofern sie die geforderten Qualifikationen erfüllen, bis eine Quote von 50 % erreicht ist
(LGG). Die unterschiedlichen Bereiche der Dienststelle können nicht gegen einander aufgerechnet werden.
Im Bereich der Führungs- und Leitungspositionen der Stadtverwaltung Pulheim bestehen eindeutige
Unterrepräsentanzen von Frauen.
Auf der Ebene der Amtsleitungen sind 5 von 16 Stellen mit Frauen besetzt; dies entspricht einem Anteil von
31 %. In der Laufzeit des Gleichstellungsplans werden voraussichtlich drei Amtsleitungsstellen durch
Personalabgänge in den Ruhestand vakant; eine Stelle hiervon wird derzeit von einer Frau besetzt. Die
Zielvorgabe bis zum Jahr 2020 beträgt mindestens 40 %.
Von den insgesamt 25 Abteilungsleitungen sind 9 Stellen mit Frauen und 16 Stellen mit Männern besetzt; dies
entspricht einem Frauenanteil von 36 %. In der Laufzeit des Gleichstellungsplans wird eine
Abteilungsleitungsstelle durch Ausscheiden in den Ruhestand vakant. Die Zielvorgabe bis zum Jahr 2020
beträgt mindestens 40 %.
In den Außenstellen der Stadtverwaltung sind die Leitungsfunktionen (unterhalb der Amtsleitungen) wie folgt
besetzt:
Kindertagesstätten
Bauhof
Feuerwehr
Kläranlage/Kanalkolonne
12 Leiterinnen, kein Mann
2 Männer, keine Frau
8 Männer, keine Frau
4 Männer, keine Frau
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Maßnahmen zum Abbau von Unterrepräsentanzen in der Stadtverwaltung Pulheim
Stellenausschreibung und Personalauswahlverfahren
- Vor jeder Stellenausschreibung ist ein klares Anforderungsprofil zu erstellen, das in den Ausschreibetext
aufgenommen wird.
- Das Anforderungsprofil ist Maßstab für die Beurteilung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der
Bewerberinnen und Bewerber.
- Bei der Übernahme von Leitungsfunktion sind in Führungsseminaren erworbene Qualifikationen einer
geforderten Leitungserfahrung grundsätzlich gleichgestellt.
- Bei der Qualifikationsbeurteilung sollen Erfahrungen und Fähigkeiten aus der Betreuung von Kindern und
Pflegebedürftigen einbezogen werden.
- Grundsätzlich sind alle Stellen – auch mit Führungs- und Leitungsaufgaben – auch in Teilzeit auszuschreiben.
- Die Auswahlkommission soll zur Hälfte aus Frauen bestehen.
- Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt im gesamten Stellenausschreibungs- und Auswahlverfahren mit.
- Zur Verbesserung der Chancengleichheit werden in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind,
ebenso viele Frauen wie Männer oder zumindest alle Bewerberinnen, die die geforderte Qualifikation erfüllen,
zum Vorstellungsgespräch eingeladen.
- In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung bei der Besetzung von Stellen vorrangig berücksichtigt, bis die Unterrepräsentanz abgebaut
ist.
- Bei Ausschreibungen in einem Bereich, in dem Frauen unterrepräsentiert sind, wird im Ausschreibungstext
darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind.
Im Kindertagesstättenbereich wird in der Ausschreibung darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Männern
ausdrücklich erwünscht sind.
Fortbildungen
Frauen sind gesonderte geeignete Fortbildungen zur Vorbereitung auf die Übernahme von Leitungsfunktionen
von der Gleichstellungsbeauftragten in Abstimmung mit der Personalverwaltung / Personalentwicklung
anzubieten.
Hierzu gehören auch Fortbildungen, die die Vereinbarung von Familie und Beruf unterstützen.