Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
23.05.2017
Erstellt
24.04.17, 18:33
Aktualisiert
24.04.17, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
50/2017
Erstellt am:
14.03.2017
Aktenzeichen:
IV/601.03.21.63
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
03.05.2017
Rat
X
23.05.2017
Betreff
Abweichungssatzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Anlage „Amselweg“ in Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 50/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1) Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Abweichungssatzung über die
Merkmale der endgültigen Herstellung der Anlage „Amselweg“ in Pulheim gemäß beigefügter Anlage zu beschließen.
2) Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Abweichungssatzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung
der Anlage „Amselweg“ in Pulheim gemäß beigefügter Anlage.
Erläuterungen
Gemäß § 8 Absatz 1 Buchstabe b der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Pulheim vom 18.12.1987 sind Erschließungsanlagen u.a. erst dann hergestellt, wenn sie über eine beiderseitige Gehweganlage mit Abgrenzung gegen die
Fahrbahn verfügen.
Im Gegensatz hierzu ist die Erschließungsanlage „Amselweg“ als verkehrsberuhigte Mischfläche ohne Separation von
Fahrbahn und Gehwegen ausgebaut.
Beitragspflichten können erst dann entstehen, wenn eine von § 8 Absatz 1 b der o.a. Satzung abweichende Merkmalsregelung durch Erlass der beigefügten Abweichungssatzung beschlossen worden ist.
Die Satzung ist erforderlich, um die Erschließungsbeiträge erheben zu können.