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Beschlussvorlage (Gestaltung und Platzierung neuer Grabtypen auf den Pulheimer Friedhöfen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,5 MB
Datum
08.03.2017
Erstellt
24.02.17, 18:31
Aktualisiert
24.02.17, 18:31

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 38/2017 Erstellt am: 03.02.2017 Aktenzeichen: III/70 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umweltausschuss nö. Sitzung X Termin 08.03.2017 Betreff Gestaltung und Platzierung neuer Grabtypen auf den Pulheimer Friedhöfen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 62.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 2017 31.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre 2018 31.000 € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): M 26170301 Sachkonto: 7831000 Vorlage Nr.: 38/2017 . Seite 2 / 14 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss stimmt den in den Erläuterungen beschriebenen Gestaltungen und Platzierungen der neuen Grabtypen auf den Pulheimer Friedhöfen zu. Erläuterungen Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung am 15. November 2016 (Vorlage – Nr. 293/2016) beschlossen, neue Grabtypen auf den Pulheimer Friedhöfen einzuführen. Da die Nachfrage nach Urnengräbern in den letzten Jahren stetig angestiegen ist, handelt es sich hier überwiegend um Grabtypen für Aschebeisetzungen. Folgende neue Grabtypen werden eingeführt: 1. pflegefreie Rasenwahlgrabstätten (Särge und Urnen) 2. Kolumbarien, Urnenstelen 3. pflegefreie Urnengemeinschaftsanlagen 4. Grabstätten im Beisetzungsgarten 5. pflegefreie Baumgrabstätten 6. pflegefreie Grabstätten für Sternenkinder. I Neue Grabtypen Die Verwaltung schlägt eine Gestaltung entsprechend der nachstehenden beispielhaften Bilder sowie der textlichen Beschreibung vor. 1. Pflegefreie Rasenwahlgrabstätten (Särge und Urnen) Die pflegefreien Rasengräber für Särge sind in der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Pulheim § 15 Abs. 14 geregelt. § 15 Abs. 14: Pflegefreie Rasenwahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber/der Erwerberin bestimmt wird. Die Nutzungsrechte werden nur für die gesamte Grabstätte verliehen und können mehrmalig wiedererworben werden. Diese Grabstätten werden als Einfach- oder Doppelgräber vergeben. Die Grabstätten werden vom Friedhofsträger als Rasenfläche angelegt und gepflegt. Bei diesen Grabstätten wird eine Grabplatte als Grabstein in die Rasenfläche eingelassen. Andere Gedenkzeichen oder Anpflanzungen sind nicht zulässig. Das Ablegen von jeglichem Grabschmuck ist untersagt. Gemäß § 20 Abs. 5 b beträgt das Raummaß der Grabmale L 0,9m x B 0,6m x H 0,1m. Material: Impala Granit, geschliffen. Für das Ablegen von Grabschmuck wird ein zentraler Ablageort geschaffen. Vorlage Nr.: 38/2017 . Seite 3 / 14 Die pflegefreien Rasengräber für Urnen sind in der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Pulheim § 16 Abs. 7 geregelt. § 16 Abs. 7: Pflegefreie Rasenurnenwahlgrabstätten sind für Urnenbeisetzungen bestimmte Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber/der Erwerberin bestimmt wird. Die Nutzungsrechte werden nur für die gesamte Grabstätte verliehen und können mehrmalig wieder erworben werden. Diese Grabstätten werden nur als Einfach- oder Doppelgräber vergeben. Die Grabstätten werden vom Friedhofsträger als Rasenfläche angelegt und gepflegt. Bei diesen Grabstätten wird eine Grabplatte als Grabstein in die Rasenfläche eingelassen. Andere Gedenkzeichen oder Anpflanzungen sind nicht zulässig. Das Ablegen von jeglichen Grabschmuck ist untersagt. Gemäß § 20 Abs. 5 a beträgt das Raummaß der Grabmale L 0,4m x B 0,4m x H 0,1m. Material: Impala Granit geschliffen. Für das Ablegen von Grabschmuck wird ein zentraler Ablageort geschaffen. Die Anzahl der Gräber pro Grabfeld richtet sich nach der Größe der Rasenflächen, auf denen sie angelegt werden. Die Grabmale werden in den Boden eingelassen, damit die Pflegegänge mit dem Rasenmäher vereinfacht werden. 2. Pflegefreie Urnengemeinschaftsanlagen (UGAs) Die pflegefreien Urnengemeinschaftsanlagen (UGAs) sind in der Friedhofs- und Bestattungsatzung der Stadt Pulheim § 16 Abs. 9 geregelt. § 16 Abs. 9: Die pflegefreie Urnengemeinschaftsanlage mit gemeinschaftlichem Grabmal ist eine besondere Form der Reihen- oder Wahlgrabstätte. Die einzelnen Grabstätten werden nicht gekennzeichnet. Die gärtnerische Anlage und Pflege werden von der Friedhofsverwaltung übernommen. Blumen und sonstiger Grabschmuck kann auf dem dafür vorgesehenen Teil der Urnengemeinschaftsanlage abgelegt werden. Das gemeinschaftliche Grabmal wird von der Friedhofsverwaltung aufgestellt und kann mit Namen und Sterbedaten der dort Beigesetzten beschriftet werden. Die Form wird von der Friedhofsverwaltung vorgeschrieben. Die Beschriftung ist vom Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten zu veranlassen. Wenn sich größere zurückgegebene Gräber mit denkmageschützten Grabmalen eignen, können diese auch als UGAs genutzt werden. Vorlage Nr.: 38/2017 . Seite 4 / 14 3. Pflegefreie Baumgräber Die pflegefreien Baumgrabstätten sind in der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Pulheim § 16 Abs. 10 geregelt. § 16 Abs. 10: Zur Beisetzung von Urnen unter Bäumen werden Baumfelder eingerichtet. Es werden mehrere Grabstätten nach Vorgabe der Friedhofsverwaltung kreisförmig um einen Baum angeordnet. Die Bäume sowie umgebenen Rasenflächen werden von der Friedhofsverwaltung gepflegt. Es kann Hinweis auf den Verstorbenen in Form einer ebenerdigen Gedenkplatte erfolgen (§ 20 Abs. 5 a gilt entsprechend). Baumurnengräber werden als Urnenwahl- und Urnenreihengräber angeboten. In Baumurnenwahlgräber können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. In Baumurnenreihengräbern kann nur eine Urne beigesetzt werden. An dem betreffenden Baum darf kein entsprechender Hinweis befestigt werden. Für den Fall des Untergangs oder erheblicher Beschädigung des Baumes wird durch die Friedhofsverwaltung ein geeignetes Gehölz nachgepflanzt. Es besteht kein Anspruch auf die gleiche Art und Größe. Die Beisetzung darf nur in biologisch abbaubaren Urnen erfolgen. 4. Pflegefreie Grabstätten für Sternenkinder Auf dem Foto ist das aktuelle Gräberfeld für Sternenkinder auf dem Friedhof Sinnersdorf NEU zu sehen. Bisher waren dort keine Bestattungen zugelassen. Mit der durch den Rat beschlossenen Satzungsänderung vom 15. November 2016, können dort jetzt Sternenkinder bestattet werden. Als Grabmal ist in Abstimmung mit den Initiatoren des Grabfeldes (Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) in Sinnersdorf) ein Stein mit den Maßen 0,1m x 0,1m x 0,1m vorgesehen. Vorlage Nr.: 38/2017 . Seite 5 / 14 5. Beisetzungsgarten Die Beisetzungsgärten sind in der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Pulheim § 18 b geregelt. § 18 b: (1) Die Vergabe und Verlängerung eines Nutzungsrechtes an einer Grabstätte im Beisetzungsgarten erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass zuvor ein Dauergrabpflegevertrag mit dem Kooperationspartner der Stadt Pulheim abgeschlossen wurde. Der Dauergrabpflegevertrag ist für die Dauer der Ruhe-/Nutzungsfrist abzuschließen. (2) Es werden Grabstätten für Sargbestattungen und Urnenbeisetzungen angeboten. Diese Grabstätten werden als Wahlgräber angelegt. (3) Die Gestaltung des Bestattungsgartens ist zwischen dem Kooperationspartner und der Stadt Pulheim vertraglich zu Regeln. (4) Es gelten zusätzliche Gestaltungspflichten (siehe §26 Abs.11). § 26 Abs. 11: Der Beisetzungsgarten einschließlich der Grabstätten wird durch den Kooperationspartner der Stadt Pulheim angelegt und dauerhaft gepflegt. Einzelheiten zur Grabgestaltung und -pflege sind vom Nutzungsberechtigten über den Dauergrabpflegevertrag mit dem Kooperationspartner abzustimmen. Möglichkeiten einen Beisetzungsgarten anzulegen gibt es auf dem Parkfriedhof, in Brauweiler und in Stommeln. Der Beisetzungsgarten wird mit einem Kooperationspartner (Genossenschaft oder Treuhand) betrieben, der sicherstellt, dass die vertraglichen Leistungen auch noch in 100 Jahren erbracht werden. Diese Leistung soll ausgeschrieben werden. Das Leistungsverzeichnis wird dem Umweltausschuss vor Veröffentlichung zur Beschlussfassung vorgelegt. 6. Kolumbarien und Urnenstelen Die Gestaltungmöglichkeiten für Kolumbarien und Urnenstelen sind sehr vielfältig und können hier nur beispielhaft dargestellt werden. Allerdings sind die Materialien zur Herstellung von Kolumbarien und Urnenstelen ganz entscheidend für die Nachhaltigkeit und den Pflegeaufwand. Daher sollten folgende Parameter in einer Ausschreibung vorgegeben werden: Die Urnenwürfel (40cm x 40cm x 40cm) sollen vollständig aus hochwertigem 1,0 cm starkem Granit kombiniert mit 1,0 cm glasfaserarmiertem Trägermaterial bestehen und bis zu 3 Überurnen aufnehmen. Als Oberflächenversiegelung soll Akemi Antifleck aufgebracht werden. Ein nicht sichtbarer Verschlussmechanismus aus verzinkten Stahlwinkeln und Rundmagneten soll die Sicherheit gegen unbefugtes Öffnen gewährleisten. Ersatzverschlussplatten für einen temporären Austausch müssen vorgesehen werden. Für Dauerhaftigkeit und Frostsicherheit sowie die statische Berechnung und Standsicherheit sind Zertifikate zu erbringen. In die Haushalte 2017/2018 sind jeweils Mittel in Höhe von 31.000 € für die Umsetzung eingestellt. Das Leistungsverzeichnis für die konkrete Gestaltung, bezogen auf den ausgewählten Aufstellungsort, wird dem Umweltausschuss vor Ausschreibungsbeginn zur Beschlussfassung vorgelegt. Vorlage Nr.: 38/2017 . Seite 6 / 14 Bei der Einrichtung aller neuen Grabformen wird auf den vorhandenen Baumbestand Rücksicht genommen, z.B. beim Erstellen von Fundamenten oder notwendigen Befestigungen. Insbesondere gilt dies für die Einrichtung von Flächen für pflegefreie Baumgrabstätten für Urnen. Bei vorhandenem Baumbestand werden die Bereiche in den Urnenbeisetzungen erfolgen können, so festgelegt, dass eine Verletzung von Wurzeln möglichst von vornherein ausgeschlossen wird. Um Schäden an Wurzeln sicher zu vermeiden, erfolgen hier die Arbeiten zum Ausheben der Urnengrabstätte prinzipiell von Hand. II. Nachfolgend wird dargestellt, welche neuen Grabtypen aus Sicht der Verwaltung für die verschiedenen freien Flächen der einzelnen Friedhöfe geeignet sind. Diese Vorschläge wurden mit den örtlichen Bestattern abgestimmt. 1. Friedhof Brauweiler 1. Pflegefreie Rasenwahlgrabstätten Sarg 2. Pflegefreie Rasenwahlgrabstätten Urne 3. Kolumbarien, Stelen 6. Pflegefreie Baumgrabstätten 8. Vorhaltefläche Im Bereich 6 wird auf das Wurzelwerk des Altbaumbestandes Rücksicht genommen. Vorlage Nr.: 38/2017 . Seite 7 / 14 2. Friedhof Geyen NEU 1. Pflegefreie Rasenwahlgrabstätten Sarg 2. Pflegefreie Rasenwahlgrabstätten Urne 3. Kolumbarien, Urnenstelen Bei der Anlage der Kolumbarien und Urnenstelen wird auf die auf der Fläche stehende Zeder Rücksicht genommen. Vorlage Nr.: 38/2017 . Seite 8 / 14 3. Friedhof Sinthern ALT 2. Pflegefreie Rasenwahlgrabstätten Urne 6. Pflegefreie Baumgrabstätten Bei der Anlage der pflegefreien Rasenwahlgrabstätten für Urnen und der pflegefreien Baumgrabstätten wird auf die in diesem Bereich stehende Baumhasel Rücksicht genommen. Vorlage Nr.: 38/2017 . Seite 9 / 14 4. Friedhof Sinthern NEU 3. Kolumbarien, Urnenstelen Vorlage Nr.: 38/2017 . Seite 10 / 14 5. Friedhof Stommeln 1. Pflegefreie Rasenwahlgrabstätten Sarg 2. Pflegefreie Rasenwahlgrabstätten Urne 3. Kolumbarien, Stelen 4. Pflegefreie Urnengemeinschaftsanlage 6. Pflegefreie Baumgrabstätten (Alternativ könnte das Feld 1 / 2 auch als Beisetzungsgarten genutzt werden). Im Bereich der geplanten pflegefreien Rasenwahlgrabstätten Sarg und Urne stehen mehrere alte Bäume (Rotbuchen, Feldahorn). Vor dem Hintergrund der erfolgten notwendigen Fällung der alten Kastanien auf diesem Friedhof sollen diese Altbäume unbedingt erhalten werden und sind bei der zukünftigen Nutzung der Fläche zu berücksichtigen. Die unter 6 genannten pflegefreien Baumgrabstätten sind unter Beachtung des Wurzelwerks der dort stehenden Bäume möglich. Vorlage Nr.: 38/2017 . Seite 11 / 14 6. Friedhof Pulheim ALT, Blumenstraße 2. Pflegefreie Rasenwahlgrabstätte Urne 3. Kolumbarien, Stelen 6. Pflegefreie Baumgrabstätten 8. Vorhaltefläche Die unter 6 genannten pflegefreien Baumgrabstätten sind unter Beachtung des Wurzelwerks der dort stehenden Bäume (Rotbuchen bzw. Birken) möglich. Vorlage Nr.: 38/2017 . Seite 12 / 14 7. Friedhof Pulheim Neu, Parkfriedhof, Schürgespfad 1. Pflegefreie Rasenwahlgrabstätte Sarg 2. Pflegefreie Rasenwahlgrabstätte Urne 3. Kolumbarien/Urnenstelen 4. Pflegefreie Urnengemeinschaftsanlage 5. Grabstätten im Beisetzungsgarten Vorlage Nr.: 38/2017 . Seite 13 / 14 8. Friedhof Sinnersdorf Alt 2. Pflegefreie Rasenwahlgrabstätten Urne 4. Pflegefreie Urnengemeinschaftsanlage Vorlage Nr.: 38/2017 . Seite 14 / 14 9. Friedhof Sinnersdorf NEU 1. Pflegefreie Rasenwahlgrabstätten Sarg 2. Pflegefreie Rasenwahlgrabstätten Urne 3. Kolumbarien, Urnenstelen 7. Pflegefreie Grabstätten für Sternenkinder Bei der Aufstellung der Kolumbarien und Urnenstelen werden die im Bereich 3 stehenden Bäume berücksichtigt. III. Zur Einrichtung in 2017/2018 werden mit den verfügbaren Haushaltsmitteln zunächst folgende Grabtypen umgesetzt: 1. Kolumbarien auf den Friedhöfen Parkfriedhof und in Brauweiler (siehe Ziffer II Punkt 1 und 7). 2. Pflegefreie Rasenwahlgrabstätten für Särge auf den Friedhöfen Brauweiler, Geyen NEU, Stommeln, Parkfriedhof und Sinnersdorf NEU (siehe Ziffer II Punkt 1, 2, 5, 7 und 9). 3. Pflegefreie Rasenwahlgrabstätten für Urnen auf den Friedhöfen Brauweiler, Geyen NEU, Sinthern ALT, Stommeln, Pulheim ALT, Parkfriedhof, Sinnersdorf Alt und Sinnersdorf NEU (siehe Ziffer II Punkt 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8 und 9). 4. Pflegefreie Baumgrabstätten auf den Friedhöfen Brauweiler, Sinthern ALT, Stommeln und Pulheim ALT (siehe Ziffer II Punkt 1, 3, 5 und 6). 5. Pflegefreie Urnengemeinschaftsanlagen (UGAs) auf den Friedhöfen Stommeln und Pulheim NEU (siehe Ziffer II Punkt 5 und 7). 6. Pflegefreie Grabstätten für Sternenkinder nur auf dem Friedhof Sinnersdorf NEU (siehe Ziffer II Punkt 9). 7. Grabstätten im Beisetzungsgarten auf dem Friedhof Parkfriedhof (siehe Ziffer II Punkt 7). Über die Einrichtung weiterer Grabtypen auf weiteren Friedhöfen wird unter Berücksichtigung der Entwicklung der Nachfragesituation und der verfügbaren Haushaltsmittel in späteren Jahren entschieden.