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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
1,1 MB
Erstellt
01.08.14, 18:20
Aktualisiert
01.08.14, 18:20

Inhalt der Datei

- Nie der s c h r i f t über ,die Ratssitzung vom 26~ Juni 1972 !nwe:seild: I~ Mitglieder: 1. Hans als Vorsitzender, , , 2. Adloff, 3. Alberding, 4~ Blondiau, 5~, Braun, 6~ Breuer, , 7. Brux, 8. Ehl, nur'ö.Rat, 9. Feldmeyer, 10. Giesler, 11. Görner, 12.Dr. Haferkamp, 13. Hinsein, 14. Dr. Ingenhütt, 15. Kölmel, 16. Krips, 17. May, . 18. Mettelsiefen T. 19. Mettelsiefen W. e e 60 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. Nagel, Neffgen~ Paulsen, Prasuhn, Schä.fer, , Schmidt, Schmitz, Schröder, Steiger, Strauff, Stüven, Thoma, Verheugen, Vieten, Wawersig, Westphal. 11. Verwaltung: -, -- - . 1. 2. 3. 4. 5. Wadehn, 6. Schmitter, als Schriftführerin, 7. Ref. Boos, 8. Ref., Lückerath. Roleff, Unger, Schnorrenberg, Benden, Abwesend: I. Mitglieder: 11. Verwaltung: 1~ Dr. Schumacher, 2. Dr. Wietkamp. 1. Heider, 2. Meese, 3. Meyers, , 4. Reinkemeier, 5. Schrieider, 6. .Wiegand. T a g e s TO- Pkt. 1 2 3 4 5 0 r d nun g Gegenstand Niederschrift vom 8.5.1972 Berichte der Ausschüsse Vorschlä.ge zur Wahl der Schöffen und , Geschworenen für die Wahlperiode 1973/74 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brühl Gebührensatzung der JMS Brühl Seite VorlagenNr. ,5 5 6 6 155/72 177/72 6 198/72 - 2 - ro= Pkt. 6 7 8 9 10 11 12 13 14 61 - 2 - Gegenstand Satzung der JMS Brühl Gewährung von Arbeitgeberdarlehen an städte Bedienstete; . hier: Äriderung der Richtlinien Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Pflichtschulen der Stadt Brühl Mehrausgaben a) Überplanmäßige Ausgabe - Ferienmaßnahmen im Obdachlosenbereich b) Überplanmäßige Ausgabe - Beschaffung und Ergänzung des Inventars - Grundschulen c) ÜberplaDmäßige Ausgabe - Zuschuß für den Neubau eines Kindergartens für spastisch gelähmte und körperbehinderte Kinder in Sürth d) Überplanmäßige Ausgabe - Beschaffung von Müllgefäßen e) Überplanmäßige Ausgabe - Verbesserungder Anlagen im Obdachlosenbereich Lupinenweg/Rodderweg . f) tlberplanmäßige Ausgabe - Unterhaltung der Gebrauchsgegenstä.nde u.a.; Betreuung der Fahrzeuge g) Überplanmäßige Ausgabe - Funkausstattung des NAW h) AUßerplanmäßige Ausgabe - Städteatlas "Brühl i) Außerplanmäßige Ausgabe - Anlegung eines kombinierten Fuß- und Radweges an der K 1 j) Einweihung der Dreifachturnhalle; hier: Bereitstellung von Mitteln k) Badezentrum Brühl; , hier: Restkosten für die Errichtung des Hallenbades 1) Bau des ~lersNord (Königstr.); hier: Bereitstellung von Mitteln AUfstellung von Bebauungsplänen a) Bebauungsplan Nr. 52 b) Bebauungsplan Nr. 40 c) Bebauungsplan Nr. 25.1 d)Bebauungsplan Nr. 42·1 ,e) Bebauungsplan Nr. 54 f)Bebauungsplan Nr. 13 g) Bebauungsplan Nr. 9/11 Vereinfachte Änderung des Bebauungs-: planes Brühl-Mitte, Teil 111 Flächennutzungsplan Daberger Hof Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Bau- und SiedlungsGmbH. Brühl am 28.6.1972 Seite VorlagenNr. 6 6 197/72 181/72 7 171/72 71/72 7 174/72 8 173/72 8 266/72 8 274/72 8 275/72 9 292/72 9 196/72 9 142/72 9 251/72 9 218/72 10 249/72 10 10 10 158/72 156/72 11 145/72 144/72 11. 11 1~0/72 14~/72 11 12 143/72 159/72 12 12 13 160/72 36/72 183/72 - 3 - ,, I I --, - 3 - Tö= Pkt. _. Gegenstand Genehmigung des Kultusministers zur - stufenweisen Einführung der Koedukation am städte GYmnasium Brühl mitWirkung ab 1.8.1972 Teilnah~e des städte GyDinaS:1ums Brühl 16 an der Übergangsregelung zur Vorbereitung der Neugestaltung der gyDinasialen Oberstufe in der Sekundarstufe 11 17 Anträge a) Ratsherr Alberding (CDU) vom 28.4.1972. betr. Einrichtung eines zentralen Beratungs- und Antragsdienstes b) Ratsherr Alberding (CDU) vom 28.4~1972 betr. Intensiver Erfahrungsaustausch unter den freien Trägern von Sozialaufgaben und. Koordinierung von Sozialaufgaben der freien Träger Anfragen 18 18.1 Bachlauf im Bebauungsplan Nr. 45 18.2 Verkehrsregelung Einfahrt Kiesgrube Moritz 18.3 Versicherungsschutz -18.4 Anbindung Obermühle an Badorfer Str. 18.5 Modelle Schulzentrum Brühl-Süd 18.6 Straßenreinigung 18.7 Unterbringung eines Zuges der THW 19. Bekanntgabe des wesentlichen Inhalts der Ratsbeschlüsse 15 e e 20. 21 22 Niederschrift vom 8.5.1972 Vorschläge zur Wahl der Schöffen und Geschworenen für die Wahlperiode_1973/ 74 ! Rats-, Personal- und Finanzangelegenheiten a) Genehmigung von Verträgen mit Ratsund Ausschußmitgliedern b)' Personalangelegenheit c) Personalangelegenheit d) Personalangelegenheit e) Personalangelegenheit f) Personalangelegenheit g) Arbeitgeberdarlehen h) Arbeitgeberdarlehen 1) Wohnungsfürsorgedarlehen j)- Final:l~angelegenheit Seite 62 VorlagenNr. 13 154/72 13 280/72 13 208/72 14 209/72 14 14 279/72 276/72 14 14 15 15 15 15 293/72. 284/72 16 16 155/72 16 136/72 16 134/72 18/72 285/72 120/72 235/72 132/72 133/72 236/72 294/72 17 17 17 17 17 17 18 18 - 4 - ro= Pkt. 63 - 4 ~ Gegenstand Grundstücksbewegungen a) Kenntnisnahme 1. Grunderwerb 2. Grunderwerb· 3. Grunderwerb 4. Grunderwerb 5. GrUndstückstausch 6. Rückkaufsrecht 7. Erbbaurecht 8. Grundstücksverkauf 9. Trafostation 10. Ausbau B 51 11. Investitionshilfe . b) Grunderwerb c) Grundstücksverkauf d) Grundstücksverkauf Anfragen 24 24~1 Ausschußberichte 24.2 Sitzungsvorlagen 24.3 Ausbau der Straße "Am Himmelreich" und· Freihe1.tsstraße ., Seite Vorlagen.·Nr. 23 18 18 19 19 19 20 20 20 21 21 21 21 22 22 ·130/72 186/72 247/72 248/72 191/72 129/72 195/72 189/72 131/72 193/72 192/72 187/72 188/72 190/72 , I 23 23 23 - 5 - -~ - 5 - Ver h an deI t: - .. - 64 Brühl, 26. Juni 1972 Sch/R •. A) Öffentlicher Teil Beg inn :, 18. 00 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung gedenkt der BÜrgermeister des am 22.5.1972 verstorbenen Herrn Peter Haber, Hausmeister an der Schule in Brühl-Heide. Zu Ehren des Verstorbenen erheben sich die Anwesenden von ihren Sitzen. So dann wird Punkt 3 - Vorschläge zur Wahl der Schöffen und Geschworenen für die Wahlperiode 1973/74 - Vorlage-Nr. 155/72 zur Beratung in den nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung und Punkt 4 - 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für ,das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brü~l Vorlage-Nr. 177/72 - in die nächste Sitzung des Hauptausschusses verwiesen. 1. Niederschrift vom 8~5.1972 Gegen die Fassung der Niederschrift werden keine Einwände erhoben. 2. Berichte der'Ausschüsse Der Rat nimmt folgende Ausschußberichte entgegen: a)Bauausschuß 14.3., 11.4., 9.5$ und,20.6.1972 b) ,Schulausschuß 16.3. und 18.5.1972 c) Planungsausschuß 21.3., 25.4. und 23.5.1972 d) Ausschuß für Jugendfragen 23.3. und 8.6.1972 e) Vergabeausschuß 17.4., 8.5. und 5.6.1972 f) Sportausschuß 20.4. und 25.5.1972 g) Sozialausschuß 27.4. und 15.6.1972 h) Verkehrsau~schuß 2.5. und 6.6.1972 Absatz 3 erhält folgende Ergänzung: Aus Sicherheitsgründen wird ein Verbot für motorisierte Fahrzeuge (Mopeds, Mofas) erlassen. Auf Antrag von Stüven (FDP) ist die Frage der EinfÜhrung von Parkscheiben auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen. 1) Kultur- und Partnerschaftsausschuß 8.6.1972 j) Werksausschuß 16.5.1972 - 6 - - ; .. 65 - 6 - Die Ausschußberichte werden ~ soweit sie nicht Gegenstand besonderer Beschlußfassung sind - generell genehmigt. ~ einstimmig außer g) (mit 3 Gegenstimmen) 3. Vorschläge zur Wahl der Schöffen und Geschworenen für die Wahlperiode 1973/74 Vorlage-Nr. 155/72 Wird im nichtöffentlichen Teil beraten. 4. 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brühl Vorlage-Nr. 177/72 Wird in den nächsten Hauptausschuß verwiesen. . . 5. Gebührensatzung der JMS Brühl Vorlage-Nr. 198/72 Der Rat beschließt die Verabschiedung des vom Stadtdirektor vorgelegten und vom Kultur- und Partnerschaftsausschuß gebilligten Entwurfs einer Gebührensatzung für die städtische Jugendmusikschule. - einstimmig6. Satzung .der JMS Brühl Vorlage-Nr. 197/72· Der Rat beschließt die Verabschiedung des vom Stadtdirektor vorgelegten und vom Kultur-.und Partnerschaftsausschuß gebilligten Entwurfs einer Satzung für die städte Jugendmusikschule. - einst immig 7. Gewährung von Arbeitgeberdarlehen an städte Bedienstete; hier: Änderung der Richtlinien Vorlage-Nr. 181/72 Der Rat·beschließt nachstehende Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Arbeitgeberdarlehen: Die Bestimmungen von Ziffer 3, Satz 3, werden wie folgt neugefaßt: . . Beendetein Bediensteter sein Dienstverhältnis zur Stadt Brühl auf Grund einer Kündigung oder auf seinen Antrag hin oder beendet die Stadt Brühl das Dienstverhältnis aus Gründen, die der - 7 - - -'7 - 66 :.".;.. Bedienstete zu vertreten hat"und.zwar während der Laufzeit des Darlehens, so ist die Restschuld innerhalb einer. Frist ,von 3 Monaten zurückzuzahlen. Ab dem Zeitpunkt des, Ausscheidens ist das Darlehen mit 2 v.H. über dem Bundesbankdiskontsatz 'zu verzinsen. Endet 'das' nlenstverhäl tnis aus Gründen', dif/der Bedienstete nicht zu vertreten hat (z~B.Ruhestand, T~dL' :wird eJas:Darlehen solange zinslos weitergewährt, wie Pension~ Rente, Witwen~ oder Waisengelder gezahlt werden; es sei denn, 'daß die wirtschaftlichen Verhältnisse eine z~~slose Weitergewährung nicht'rechtfertigen. ' - einstimmig 8. Rechisverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Pflichtschulen der Stadt Brühl Vorlage-Nr. 171/72 Der Rat·beschließt die 1Di Entwurf beigefügte Rechtsverordnung über die Bildung von,Schulbezirken für die öffentlichen Pflichtschulen'der Stadt Brühl. ' - einstimmig 9. Mehrausgaben .' .. a), tlbe~planmäßige<Ausgabe - FerienmaßnahmenimObdachlosenbereich ' Vorlage-Nr. 71/72 ". . . - . Der Rat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe bei der 'Hhst. 470.583,"Kindererholung für Sozialschwache" in Höhe voil DM 3.540 unter Einsparung des Betrages bei der Hhst. "470.584 "Finanzierung von Bauvorhaben für kinderreiche Familieil". ' ' - einstimmig b)tiberplanmäßige Ausgabe -,Beschaffung und Ergänzung des Inventars ~ Grundschulen Vorlage-Nr. 174/72 Der Rat stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 4.000 DM bei Hhst. 210.981;... Beschaffung und Ergänzung des . Inventars- Grundschulen - unter Einspa,rung des gleiChen Betrages bei Hhst. 210.657 zu. - einstimmig - - 8 - 67 8 ~ c) Überplanmäßige Ausgabe - Zu schuß für den Neubau eines. Kindergartens für spastisch gelähmte und körperbe~in­ derte Kinder in Sürth . Vorlage-Nr. 173/72 Ir' . Der Rat genehmigt, die Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses geMäß§ 43 (1) GO vom 29.5.1972, mit der' eine überplanDläßige Ausgabe bei Hhst. 463 '.523 in Höhe von .' 20.000 DM an den Verein zur Förderung und Betreuung spastisch gelähmter und körperbehinderter Kinder e.V. in Rodenkirchen beschlossen wurde. Deckung erfolgt aus dem' Überschuß des' RJ 1971. . , - einstimmig d) Überplanmäßige Ausgabe - Beschaffung von Müllgefäßen Vorlage-Nr. 266/72 Der Rat beschließt für die Beschaffung von Müllgefäßen eine überplanDläßige Ausgabe bei der Hhst. 704.982 in Höhe von 41.000 DM. Deckung erfolgt aus dem Überschuß des RJ ' 1971. . - einst immig .; e) Überplanmäßige Ausgabe - Verbesserung der Anlagen im ObdachlosenbereichLupinenweglRodderweg Vorlage-Nr. 274/72 Der Rat beschließt eine überplanmäßige',Ausgabe', von 12.000 DM bei der Hhst. 121.611 unter Einsparung von 8.950 DM bei der Hhst. 121.650, Rest aus Überschuß,für die Verbesserung der Anlagen im Obdachlosenbereich Lupinenweg!Rodderweg. . . . , . ~ einstimmig f)Überplanmäßige Ausgabe - Unterhaltung der Gebrauchsgegenstände u.a.; Betreuung der Fahrzeuge Vorlage-Nr. 275/72 Der Rat bewilligt bei den nachfolgend aufgeführten Hhst. eineüberplanmäßige Ausgabe von insgesamt 25.000 DM:' 1. 680.651 - Betriebshof für Hoch- und Tiefbau, - Un terha Itung "von Inventar 5.000 , DM 2. SN 6505/1 - Betreuung der Fahrzeuge-, Unterhal, , tung'und Beschaffung nicht vermögenswirksamer Gegenstände 20.000 DM Deckung erfolgt aus dem Sollüberschuß 1971._ ,- einstimmig - - 9, , . !~" •. ' - 9 - - 68 ,g)'Überplanmäßige Ausgabe - Funkausstattung des NAW Vorlage-Nr.292/72 Der Rat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe bei Hhst. 530.982 in Höhe von 9.000 DM zwecks Anschaffung eines, Funkgerätes mit Uberreichweite,für den NAW.,Deckunger'. fOlgt aus dem Überschuß 19n. - einstimmigh) Außerplanmäßige Ausgabe - Städteatlas "Brühl" Vori'age-Nr. 196/72 Der Rat genehmigt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe 'von 3~OOO DM zur Anschaffung von 600 Exemplaren des Heftes "Brühl" des Rheinischen Städteatlas. Deckung durch Einsparung in gleicher Höhe bei Hhst. 360.652. - einstimmig ,i) Außerplanmäßige Ausgabe - Anlegung eines kombinierten Fuß- und Radweges an der K 1 Vorlage-Nr. 142/72 :'.,", .. Der Rat stimmt einer außerplanmäßigen Ausgabe von 10.000 DM bei der Hhst. 650.961.8 zu. Deckung erfolgt aus der , Straßenbaurücklage • ' - einstimmig j) Einweihung der Dreifachturnhalle; hier: Bereitstellung von Mitteln Vorlage-Nr. 25i/72 Der Rat ist damit einverstanden, daß Mittel in Höhe von' DM im 1. Nachtragshaushaltsplan 1972 bei Hhst. 220.950.1 bereitgestellt werden. ' - Stimmverhältnis: 6 Gegenstimmen, 1 Enthaltung - ',10,~000 k) Badezentrum Brühl;' hier: Restkosten für die Errichtung des Hallenbades Vorlage-Nr. 278/72 Der Rat ermächtigt den Stadtdirektor, mit der Abwicklung der Restkosten für die Erstellung des Hallenbades bis zur Höhe von 255.850 DM in Vorlage zu treten. Die Veranschlag~ng erfolgt im 1. Nachtragshaushaltsplan 1972. ~-(einstimmig Mettelsiefen W. (SPD) regt an, die Abrechnung säumiger Unternehmer seitens der Verwaltung vorweg vorzunehmen und dem Hauptausschuß entsprechend zu berichten. ' - 10 - - 69 - 10 - 1) Bau des Sammlers Nord (Königstraße); hier: Bereitstellung von Mitteln Vorlage-Nr. 249/72 Der Rat stellt die für den 1. Bauabschnitt nocherforderlichen Mittel in Höhe von 80.000 DM im 1., Nachtragshaushaltsplan 1972 bereit und ermächtigt den Stadtdirektor, bis zur Veranschlagungin Vorlage zu treten. - einstimmig Mettelsiefen W. (SPD) möchte zur nächsten HA-Sitzung wissen, inwieweit die Kosten für die Aushebung der Königstraße vom Planer, vom Ausführenden und von der Verwaltung getragen werden. 10. Aufstellung von Bebauungsplänen , ~\ a) Bebauungsplan Nr. 52 - Stephanstraße Vorlage-Nr. 158/72 Der Rat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 gemäß § 2 BBauG. Er beauftragt den Stadtdirektor, die weitere Ausarbeitung nach Vorlage exakter Angaben der Zuckerfabrik zu veranlassen und dann erneut zur Beratung vorzu legen. - einstimmig b) Bebauurigsplan Nr. 40 - Gallbergsiedlung Vorlage-Nr.156/72 Der Rat beschließt die AUfstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 gemäß § 2 BBauG. Er beauftragt den Stadtdirektor, die Fragen der Erschließungskosten zu klären. Bauanträge sind bis zur Sicherstellung der gesamten Erschließung des Bebauungsplangebietes negativ zu bescheiden. - einstimmig c) Bebauungsplan Nr. 25.1 - Eckdorfer Mühlenweg Vorlage-Nr. 140/72 Gemäß § 2 BBauG beschließt der Rat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25.1 einschi. Text und Begründung mit den Festsetzungen nach § 9 BBauGund den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften als Satzung gemäß § 103 BauO NW (in der Fassung vom 27.1.1970). Der Bebauungsplan umfaßt das Gebiet zwischen Eckdorfer Mühlenweg/A 110/L 183. Die Offeplegung gemäß § 2 BBauG ist zu veranlassen. - 'Stimmverhältnis: 2 Enthaltungen - 11 - \ I 70 11 d) BebauungsplanNr. 42 I":' südostwärts Grubenstraße Vorlage-Nr. 145/72 Gemäß§'2 BBauG beschließt der Rat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 I, einschI. Text und Begründung, , mit den Festsetzungen nach § 9 BBauG und den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften als Satzung geml.ß § 103 BauO NW (in der Fassung vom 27.1.1970). Der Bebauungsplan umfaßt das Gebiet südostwärts der Grubenstraße zwischen Turnhalle und Wendeplatz Grubenstraße bis zur ,ausgewiesenen Grünfläche am Heider Bergsee. Die Offenlegung gemäß § 2 BBauG ist zu veranlassen. , - einstimmig - I - e) BebauungsplanNr. 54 - Bundesbahn/Wilhelm-/Post-/ Schildgesstraße Vorlage-Nr. 144/72 , ,. Gemäß§ 2 BBauG beschließt der Rat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54, einschI. Text und Begründung, mit den Pestsetzungen nach § 9 BBauG und den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften als Satzung gemäß § 103 BauO NW {inder Fassung vom 27.1.1970). ,Der,Bebauungsplan umfaßt das Gebiet zwischen Bundesbahn/ Wilhelmstraße/Poststraße/Schildgesstraße. Die Offenlegung gemäß § 2 BBauG ist zu veranlassen. - einstimmig f) Bebauungsplan Nr. 13 - ROdderweg!Römerstraße/Liblarer Straße/Zur Gabjei/Zum Donnerbach Vorlage-Nr. 146/72 Gemäß § 2 BaauG beschließt der Rat die Aufstellung des , 'Bebauungsplanes Nr. 13, einschI. Text und Begründung, 'mit den Festsetzungen nach § 9 BBauG und den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften als Satzung gemäß § 103 BauO NW (in der Fassung vom 27.1.1970). , Der Bebauungsplan umfaßt das Gebiet zwischen ROdderweg/ Römerstraße/Liblarer Straße/Zur Gabjei und Zum Donnerbach. Die Offenlegung gemäß § 2BBauG ist zu veranlassen. - einstimmig g) Bebauungsplan Nr. 9/11 - B 51 (Schnorrenberg)/Nußbaumweg/ Kastanienweg/Grubenteich/Berggeiststraße Vorlage-Nr. 143/72 Gemäß § 2 BBauG beschließt der Rat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9/11, einschI. Text und Begründung, mit den Festsetzungen nach § 9 BBauG und den Festsetzungen - 12 - 71 - 12 - der örtlichen Bauvorschriften als Satzung gemäß § 103 BauO NW (in der Fassung vom 27.1.1970). Der Bebauungsplan umfaßt das Gebiet zwischen B 51 (Schnorrenberg)/Nußbaumweg/Kastanienweg/Grubenteich und Berggeiststraße. ' Die Offenlegunggemäß § 2 BBauG ist zu veranlassen. - einstimmig 11. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Brühl-Mitte, , Teil 111 Vorlage-Nr. 159/72 Der Rat beschließt gemäß § 13 BBauG vom 23.6.1960 (BGBI. I S. 341) die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/111. Text: a) Für die Flurstücke 290 und 292, Flur 12, Gemarkung BrÜhl, wird die Geschoßzahl IV aufgehoben und die Geschoßzahl V gemäß Deckblatt neu festgesetzt. Der Aufzugsaufbau i'st in städtebaulich vertretbarer Weise kleiner zu halten. b) FÜr die Flurstücke 243, 271, 272 und 267 teilweise, Flur 12, Gemarkung Brühl, werden die Baulinien, Baugrenzen und die Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung aufgehoben und gemäß Deckblatt neu festgesetzt. - einstimmig - tI • ., 12. Flächennutzungsplan Vorlage-Nr. 160/72 Der Rat beschließt gemäß § 2 (6) BBauG nach Prüfung der fristgemäß vorgebrachten Anregungen und Bedenken, der Anregung, das Grundstück Gemarkung Vochem, Flur A, Flurstück 940/191 und 3249,in das Baugebiet einzubeziehen, zu folgen. Die übri,;. gen Anregungen und Bedenken werden zurückgewiesen. - einstimmig 13. Daberger Hof Vorlage-Nr. 36/72 Der Rat beschließt den Abriß des Daberger Hofes. - Stimmverhältnis: 3 Gegenstimmen, 3 Enthaltungen - - 13 - _ ~ 72 --13 14. Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen BauSiedlungs-GmbH. Brühl am 28.6.1972 Vorlage';:'Nr. - 183/72_ ~nd Der Rat weist den Vertreter der Stadt an, gemäß den Vorlagen . zustimmen und dem Aufsichtsrat sowie dem Geschäftsführer -li:ntlastungzu erteilen. Für die aus dem Aufsichtsrat ausscheidenden Mitglieder Schröder und Wündisch soll Wiederwahl erfolgen. - einstimmig bei Enthaltung von Schröder (SPD) - , 11 , I 15. Genehmigung des Kultusministers zur stufenweisenEinführung der Koedukation am städte Gymnasium Brühl mit Wir~ung ab 1~8.1972 . Vorlage-Nr.· 154/~2 Der Rat nimmt davon Kenntnis, daß der Kultusminister mit Erlaß vom 14.4.1972 den Beschluß des Rates der Stadt Brühl vom 1~3.1971 über stufenweise Einführung der Koedukation beginnend mit Klasse 5 mit Wirkung vom 1.8.1972 genehmigt hat. - einstimmig 16. Teilnahme. des städte Gymnasiums Brühl an der Übergangsregelungzur Vorbereitung der Neugestaltung dergymnasia_len Oberstufe in der Sekundarstufe 11 Vorlage-Nr. 280/72 Der Rat erklärt sich mit der Teilnahme des städte Gymnasiums Brühl an der Übergangsregelung zur Vorbereitung der Neuge~ staltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe- 11,. beginnend mit der Klasse 12 ab Schuljahr 1972/73, gemäß Ziffer 5.34.des Erlasses des Kultusministers vom 19.4.1972 einverstanden. - einstimmig 17. Anträge a).Batsherr Alberding (CDU) vom 28.4.1972 . betr. Einrichtung eines zentralen Beratungs- und Antragsdienstes Vorlage-Nr. 208/72 Der Rat verweist den Antrag zur Beratung in den Hauptausschuß. - einstimmig - - 14 - 73 - 14 - b) Ratsherr Alberding (CDU) vom 28.4.1972 betr. Intensiver Erfahrungsaustausch unter den freien Trägern von Sozialaufgaben und Koordinierung von Sozial~ aufgaben der freien Träger Vorlage-Nr. 209/72 Der Rat verweist den Antrag zur Beratung in den Sozialausschuß. - einstimmig _. 18. Anfragen 18.1 Bachlauf im Bebauungsplan Nr. 45 Vorlage-Nr. 279/72 Der Rat nimmt den Bericht des Stadtdirektors zur Kenntnis. :"einstimmig 18.2 Verkehrsregelung Einfahrt Kiesgrube Moritz Vorlage-Nr. 276/72 Der Rat nimmt den Bericht des Stadtdirektors zur Kenntnis • ..;. einstimmig Mettelsiefen W. (SPD) regt an, sich dieserhalb nochmals mit dem Straßenverkehrsamt in Verbindung zu setzen. 18.3 VE!rsicherungsschutz Vorlage-Nr. 293/72 Der Rat nimmt den Bericht des Stadtdirektors zur Kenntnis. - einstimmig - "- - - Neffgen (SPD) kann sich mit dem Bericht nicht einverstanden erklären und wünscht, . daß sämtliche Versicherungsfälle in einer eigenen Abteilung innerhalb des Rechtsamtes zentral . bearbeitet werden. . 18.4 Anbindung Obermühle an Badorfer Straße HinseIn (CDU) erbittet für die nächste Ratssitzung einen Bericht uber den Stand obiger Maßnahme. - 15 - 15 - ', .. 74 \ 18.5 MOdelle Schulzentrum Brühl-Süd Auf Anregung von Schmitz (CDU) .beschließt der Rat, die Modelle des Schulzentrums.Brühl-Süd ab sofort öffentlich auszustellen. .. ~ einstimm.ig , . .-. ~ 18.6 Straßenreinigung Mettelsiefen T. (SPD) weist auf den unsauberen Zustand des Platzes am Ende der Tiergartenstraße hin und bittet festzustellen, wem hier die Unterhaltungspflicht obliegt sowie für Reinigung zu sorgen •. 18.7 Unterbringung eines Zuges des THW Der Rat stimmt der als tlbergangslösung vorgesehenen Unterbringung eines Zuges des Technisches Hilfswerks auf dem Gelände des Betrie~shofes an der Bergerstraße zu. - einstimmig ..;. 19. Bekanntgabe des wesentlichen Inhalts der Ratsbeschlüsse Vorlage-Nr. 284/72 Da der wesentliche Inhalt der heutigen Ratsbeschlüsse über die Presse der Öffentlichkeit im Sinne des § 22 der Hauptsatzung zugänglich gemacht wird, erübrigt sich die Bekanntgabe im Amtsblatt des Kreises Köln. I t ;. . '.:, ; - 16 - 83 J.<f DSID Aa 2t ____.. __ ...__ . l. _ _ 7 R..~. . . . . . -Au~s aus der Sitzung ·!Om.3t. 6.~.J.:. !~lA habe ich zur Die Beschlüsse des ....... Kenntriis genomm~·n. Die Vorschriften der §§ 3,3 /\bc:. 1 und 42 Abs. 4 GO über die Weiterleitung de;· Beschlüsse an den . Stadtdirektor gelten als erfüll! ~ e e e e '. " h ~ ~, . ' '.. i. 0 .... -, Anlage zur Niederschrift-über die Ratssitzung vOm 26.Juni 1972 84 S atz u n g für die Jugendmusikschule der Stadt Brühl - Satzung JMS Aufgrund §§ 4 Abs.l und 28 Abs.lg) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.August 1969 (GV.NW.S.656/SGV.NW.S.202o) hat der Rat der Stadt Brühl in seiner Sitzung am 26. Juni 1972 folgende Satzung beschlossen: § 1 Aufgabenbereich Die Jugendmusikschule der Stadt Brühl will Kinder und Jugendliche an die Musik heranführen rind musikalische Fähigkeiten und Begabungen fördern. Den Zielen der Jugendmusikschule entsprechend wird insbesondere an solchen Instrumenten unterrichtet, die sich für eine gemeinsame Musikausbildung eignen. § 2 Aufbau und Ausbildung (1) Aufbau und Ausbildung werden wie folgt geregelt: a) Grundstufe Als Aufnahmealter wird das 7.Lebensjahr festgesetzt. Die musikalische Grundausbildung erfolgt in Klassen während der Dauer von grundsätzlich zwei Jahren. Erteilt werden zwei Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten wöchentlich. Die Ubernahme in die Unterstufe erfolgt nach Beurteilung der Fähigkeiten und Leistungen und nach Beratung des Schülers oder des Erziehungsberechtigten über die weitere zweckmässige Ausbildung. Die Teilnahme am Unterricht in der Grundstufe ist für alle neu angemeldeten Schüler obligatorisch. Ihre Gesamtzahl soll 15 nicht überschreiten. - 2 - - 2 - - e e b) Unterstufe Hier wird instrumentaler Gruppenunterricht erteilt, der durch Musiklehre, Sing- und Spielkreise ergänzt wird. Die Dauer beträgt in der Regel 3 Jahre. Verbindlich für alle Schüler der Unterstufe ist die Teilnahme an der Musiklehre in Verbindung mit der Gehörbildung. Die Teilnahme an den übungen der Sing- und Spielkreise ist freiwillig, aber erwünscht. Erteilt werden wöchentlich zwei Uhterrichtsstunden, und zwar je eine Stunde Instrumentalunterricht und Musiklehre. Beim übergang zur Mittelstufe ist eine Zwischenprüfung abzulegen. c)Mittelstufe Hier wird instrumentaler Gruppen- und Einzelunterricht erteilt, der durch Musiklehre, Spielkreise, Vororchester, Kammermusik und Chor ergänzt wird. Die Dauer beträgt in der Regel 3 Jahre. Verbindlich sind für alle Schüler die Fächer Kammermusik, Orchester oder Chor. Freiwillige Arbeitsgemeinschaften können ausnahmsweise an ihre Stelle treten. Erteilt werden wöchentlich zwei Unterrichtsstunden,wobei eine Stunde auf den instrumentalen Unterricht entfällt. Beim übergang zur Oberstufe ist eine Zwischenprüfung abzulegen. d)Oberstufe Hier wird instrumentaler Einzelunterricht erteilt, der durch Musiklehre, Chor, Orchester und Kammermusik ergänzt wird. Der Unterricht in der Oberstufe rundet die technische und künstlerische Ausbildung in der Jugendmusikschule ab. Der Schüler erhält eine schriftliche Abschlußbeurteilung. - 3 - 85 - 3 - 86 (2) Die Unterrichts ziele für die Stufen a) - d) werden in Lehrplänen festgelegt. § 3 Leistungsnachweis Leistungsnachweis (Beurteilungen durch Dozenten) sind zu erteilen, wobei eine jährliche Leistungsüberprüfung in den Fächern des § 2 (1) Ziff.b) - d) stattfindet. Wenn ein Schüler sich als ungeeignet erweist, kann er aus der Schule entlassen werden. § 4 Teilnahme am Unterricht e e (1) Die Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Unterrichtsversäumnis bedarf der schriftlichen Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten. (2) Ein Schüler kann nach wiederholtem unentschuldigtem Fehlen ausgeschlossen werden. § 5 Unterrichts zeiten (1) Für die Jugendmusikschule gilt die gleiche Regelung über Schuljahr, Ferien- und Feiertage wie für die allgemeinbildenden Schulen. e e (2) Die Zeiten für den täglichen Unterricht werden in den Lehrplänen festgesetzt. § 6 Unterrichts stätten Die Unterrichtsstätten befinden sich zur Vermeidung weiter und verkehrsgefährdeter Anmarschwege in verschiedenen Stadtteilen. Nach Möglichkeit werden Wünsche um Unterrichtung in einer bestimmten Unterrichtsstätte erfüllt, jedoch kann ein Anspruch darauf nicht erhoben werden. § 7 Unterrichtsmittel Erforderliche Lernmittel müssen von den Schülern selbst beschafft werden. Soweit schuleigene Mittel wie Instrumente,Bücher, Noten etc. zur Verfügung stehen, kann der Leiter der ~ 4 - - 4 - 87 Jugendmusikschule oder eine von ihm hierzu besonders beauftragte Person diese an Schüler nur befristet ausleihen. Der Schüler haftet bei unsachgemäßer Aufbewahrung und Behandlung. § 8 Anmeldungen und Abmeldungen (1) Anmeldungen zur Teilnahme am Unterricht sollen in der Form eines schriftlichen Antrages erfolgen, der von den·Erziehungsberechtigten unterschrieben ist. (2) Die Anmeldung zum Jugendmusikschulen-Unterricht ist jeweils zum Schuljahresbeginn möglich. e e (3) Abmeldungen können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum 30.6. und 31.12. eines jeden Jahres erfolgen. Ausnahmen können aus zwingenden Gründen zugelassen werden. § 9 Gebühren Für die Teilnahme an der Jugendmusikschule werden Gebühren nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Jugendmusikschule der Stadt Brühl in ihrer jeweils gültigen Fassung erhoben. § 10 Verhalten in den Unterrichtsstätten (1) Die Schüler haben den Anordnungen des Schulleiters, der Lehrer und der sonstigen beauftragten Personen Folge zu leisten. Innerhalb der Schulräume und auf den Schulhöfen haben sich die Schüler so zu verhalten, daß Unfälle oder Beschädigungen an schulischen Einrichtungsgegenständen unterbleiben. (2) Bei wiederholtem Verstoß gegen die Anordnungen der in Abs. 1 bezeichneten Personen und gegen die allgemeine Schuldisziplin können folgende Maßnahmen getroffen werden: a) Verwarnung durch die Lehrer, b) Androhung des Ausschlusses, c) Ausschluß vom Unterricht. (3) Ein Schüler kann auch aus der Jugendmusikschule ausge'schlossen werden, wenn die Schülgebühren gemäß § 9 trotz Mahnung nicht gezahlt werden. . - 5 - - 5 - 88 Androhung und Ausschluß erfolgen auf Vorschlag des Schulleiters durch den Stadtdirektor. Sie sind grundsätzlich dem Schüler, bei Minderjährigen aber dem Erziehungsberechtigten, schriftlich mitzuteilen. . § 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1.August 1972 in Kraft. germeister e e Ratsmitglied Schriftführer Anlage zur Niederschrift über die Ratssitzung. vom 26.Junl1972 . 89 S atz u n g über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der Jugendmusikschule der Stadt Brühl - Gebührensatzung JMS - e Aufgrund §§ 4 Abs.l,28 Abs.l g) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.August 1969 (GV.NW.S.656/ SGV.NW.2020) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NW vom 21.0ktober 1969 (GV.NW.S.712/S.GV.NW.S.610) und § 9 der Satzung für die Jugendmusikschule der Stadt Brühl hat der Rat der Stadt Brühl in folgende Gebührensatzung beseiner Sitzung am 26. Juni 1972 schlossen: § 1 Für die Inanspruchnahme ihrer Jugendmusikschule erhebt die Stadt Brühl Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung. § 2 Höhe der Gebühren (1) Die Höhe der Gebühr richtet sich für jeden Schüler nach der Zeit seiner Zugehörigkeit zur Jugendmusikschule und nach der Art des Unterrichts, an dem er teilnimmt. (2) Als Zeit der Zugehörigkeit gilt der Zeitraum vom Beginn eines Halbjahres (l.l.und 1.7.) bis zum Tage des Wirksamwerdens der Abmeldung ( § 8 Satzung JMS) • (3) Die Stadt Brühl erhebt laufende Gebühren. Sie betragen für 24.-- DM halbjährlich a) den Gruppenunterricht 26.25 DM monatlich, b) den Einzelunterricht halbjährlich 157.50 DM c) die Singkreise für Kinder im Vorschulalter 12.-- DM halbjährlich. d) Die Teilnahme an Spielkreisen, Vororchester ist gebührenfrei für Teilnehmer, und Chor die einen Kurs belegt haben. - 2 - • - 2 § 3 90 Gebührenermässigung (1) Gebührenermässigung wird gewährt, wenn zwei oder mehr Kinder einer Familie die städtische Jugendmusikschule besuchen, außer für Instrumental-Einzelunterricht. Für das zweite Kind beträgt die Ermässigung 30 %, für das dritte und jedes weitere Kind 50 % der Gebühr. (2) Teilnehmer, die zusätzlich einen Gruppenkurs belegen, zahlen für diesen 50 % der Gebühr. (3) Die Anträge auf Gebührenermässigung sind formlos beim Stadtdirektor zu stellen. § 4 e e Gebührenschuldner (1) Gebührenpflichtig ist derjenige, der über den Schüler die elterliche Gewalt innehat. Mehrere Inhaber der elterlichen Gewalt haften als Gesamtschuldner. (2) Schüler, die nicht unter elterlicher Gewalt stehen, sind selbst gebührenpflichtig. § 5 Gebührenpflicht Die Gebührenpflicht entsteht jeweils mit Beginn eines Halbjahres. § 6 e e Gebührenfälligkeit Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Zustellung des Gebührenbescheides zu zahlen. § 7 Beitreibung Rückständige Gebühren unterliegen der Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren gemäß den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG.NW.) vom 23.7.1957 (GV.NW.S.2l6). § 8. Stundung, Niederschlagung und Erlaß Für die Stundung, Niederschlagung und Erlaß von Beiträgen gilt die Satzung der Stadt Brühl über die Stundung, Niederschlagung - 3 - • - 3 - 91 • und den Erlaß von Geldansprüchen in der jeweils gültigen Fassung. § 9 Rechtsmittel Das Verfahren bei Verwaltungsstreitigkeiten richtet sich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.1.1960 (BGBl.I S.17). § 10 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1.August 1972 in Kraft. Ratsmitglied Schriftführer e e \ I j Anlage zur Niederschrift über die Ratssitzung vom 26.JUni 1972 92 Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Pflichtschulen der Stadt Brühl vom Aufgrund § 9 Abs. 1 und 2 Buchst. a) des Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 3. Juni 1958 (GV.NW. S. 241/SGV.NW. S. 223), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 1969 (GV.NW. S. 454), in Verbindung mit §§ 4 Abs. 1 Und 28 Abs. 1 Buchst. g) der Gemeindeordnung für das Land No"rdrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1969 (GV.NW. S. 656/SGV.NW. S. 2020) hat der Rat der Stadt Brühl am 26. Juni 1972 folgende Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Pflichtschulen der Stadt Brühl beschlossen: e e § 1 Für jede öffentliche Pflichtschule (Grundschule, Hauptschule, Sonderschule, Berufsschule), deren Schulträger die Stadt Brühl ist, wird ein Schulbezirk gebildet. e e § 2 (1) Kath. Grundschulen / Die räumliche Abgrenzung der Schulbezirke der katholischen Grundschulen in Brühl ergibt sich aus dem dieser Rechtsverordnung als Bestandteil beigefügten Straßenverzeichnis. (2) Gemeinschafts-Grundschulen a) Der Schulbezirk der Gemeinschafts-Grundschule BrühlBadorf, Badorfer Straße 93, ist das Stadtgebiet südlich der Linie Liblarer Straße - Pingsdorfer Straße - In der Maar - Bonnstraße - Schloßpark - Stadtgrenze beide Seiten dieser Straßen eingeschlossen. - 2 - - 2 - b) 93 Der Schulbezirk der Gemeinschafts-Grundschule Melanchthonschule Brühl-Kierberg, Kaiserstraße 158, ist das Stadtgebiet nördlich dieser Linie. (3) Gemeinschafts-Hauptschulen Der Schulbezirk erstreckt sich bei den GemeinschaftsHauptschulen a) Brühl, Friedrichstraße, Friedrichstraße 1 auf das Stadtgebiet ohne die Stadtteile Brühl-Heide, Brühl-Kierberg und Brühl-Vochem; e e b) Brühl-Kierberg, Mühlenbach 65 auf die Stadtteile Brühl-Heide, Brühl-Kierberg und Brühl-Vochem und umfaßt das Gebiet der fUr die kath. Grundschulen BrUhl-l:ierberg und Brühl-Vochem gebildeten Schulbezirke. (4) Sonstige Pflichtschulen Der Schulbezirk für folgende Pflichtschulen erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet von Brühl: e e a) evgl. Grundschule Mart in-Luther-Schule, Brühl, Bonnstraße 52, b) kath. Hauptschule Clemens-August-Schule Brühl, Clemens-August-Straße 33, c) Schule fUr Lernbehinderte (Sonderschule) Pestalozzischule BrUhl, Kölnstraße 85, d) Städt. Berufsschule BrUhl, Uhlstraße 1-19. § 3 Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt fUr den Kreis Köln in Kraft. Mit dem gleichen Tage tritt die Rechtsverordnung Uber die Bildung von Schulbezirken fUr die öffentlichen Pflichtschulen der Stadt BrUhl vom 13. Juli 1970 (ABI. Kreis Köln 1970, S. 180), und Berichtigung (ABI. Kreis Köln 1970, S. 191) außer Kraft. Ratsmitglied Schriftführer Verzeichnis der Straßen, Plätze und bebauten Grundstücke im Stadtgebiet Brühl zum Zwecke der Abgrenzung der Schulbezirke für die von der Stadt Brühl unterhaltenen kath. Grundschulen - Anlage zu § 2 (1) der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Pflichtschulen der Stadt Brühl vom e e e e 1. Clemens-August-Schule, Brühl, Clemens-August-Straße 33 Alte Bohle, Alte Bonnstraße Nr. 1-113 (Eichweg), Am Eichenbusch, Am krausen Baum, Am Pappelbusch, Am Rolfsacker, An Haus Vendel, An Maria Glück, Auf der Pehle, Balthasar-NeumannPlatz, Böningergasse, Bonnstraße Nr. 1-161 und Nr. 2-200, Chlodwigstraße, Clemens-August-Straße, Drachenfelsstraße, Eibenweg, Eichendorffstraße , Erlengrund, Fischmarkt, Frankenstraße, Gabjeiturm, Georg-Sandmann-Straße, Ginsterhang, Goethestraße, Hainbuchenweg, Heinestraße, Hubert-Geuer-Straße, In der Maar, Janshof, Karl-Schurz-Straße, Kleiststraße, Lessingstraße, Liblarer Straße, Lohrbergstraße, Löwenburgstraße, Lupinenweg, Merricher Straße, Mertener Straße, Mühlenstraße Nr. 1-37 und Nr. 2-36, Neue Bohle, Oelbergstraße, Petersbergstraße, Peter-Schmitter-Straße, Pingsdorfer Straße, Richard-Bertram-Straße Nr. 1-17 und Nr. 2-40, Rodderhof, Rodderweg, Roisdorfer Straße, Römerhof, Römerstraße Nr. 2 bis Konrad-Adenauer-Straße und Nr. 1-253, Theodor-HeussStraße, Schillerstraße, Schlaunstraße, Schloßstraße, Steinkleehang, Steinweg, Tiergartenstraße, Ubierstraße, Uhlstraße, Von-Heinsberg-Straße, Von-Hessen-Straße, Von-Holte-Straße, Von-Westerburg-Straße, Von-Wied-Straße, Walberberger Straße, Waldorfer Straße, Wallstraße Nr. 1-47 und Nr. 2-46, WilhelmKamm-Straße, Wittelsbacher Straße, Wolkenburgstraße, Zum Donnerbach, Zum Rodderbruch, Zur Gabjei. 2. Brühl-Friedrichstraße, Friedrichstraße 1 Am Inselweiher, Am Volkspark, Auguste-Viktoria-Straße, Bahnhofstraße, Bergerstraße, Berzdorfer Straße, Bleiche, Bundesbahnhof, Bundesbahnstrecke - Wärterhaus km 16,6 bei Schloß Falkenlust -, Burgstraße, Cäcilienstraße, Comesstraße, Elisabethstraße, Franzstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Friedrichstraße, Friedrichstraße-An der Synagoge, Gartenstraße, Georg-Grosser-Straße, Gertrudenstraße, Heinrich-EsserStraße, Hermannstraße, Hermann-Löns-Straße, Hospitalstraße, Hubertusstraße, Jordanstraße, Josefstraße, Josef-von-GörresStraße, Kaiserstraße Nr. 1-57 und Nr. 2-108, Kempishofstraße, Kentenichstraße, Kirchstraße, KÖlnstraße, Kolpingplatz, Königstraße, Konrad-Adenauer-Straße, Kurfürstenstraße, Langenackerstraße, Lindenhof, Ludwig-Jahn-Straße, Ludwig-Uhland-Straße, Luisenstraße, Markt, Mayersweg, Mühlenstraße Nr. 39 bis Ende und Nr. 38 bis Ende, Neue Königstraße, Palmersdorfer Hof, Parkstraße, Pastoratstraße, Peterstraße, Poststraße, Rheinstraße, Richard-Bertram-Straße Nr. 42 bis Ende und Nr. 19 bis Ende, Römerstraße Nr. 300-440, Rondorfer Straße, Rosenhof, Schildgesstraße, Schloß Augustusburg, Schloß Falkenlust, Schützenstraße, Sophienstraße, Stephanstraße, Theodor-KörnerStraße, Wallstraße Nr. 53 bis Ende und Nr. 56 bis Ende, Weißer Straße, Wesselinger Straße, Wilhelmstraße. - 2 - 74 - 2 - 9S e e e e 3. Brühl-Pingsdorf, HÜllenweg 5 Ahornweg, Akazienweg, Alte Bonnstraße Nr. 2 bis Ende und Nr. 115 bis Ende, Alte Poststraße, Am Falter, Am Hennebach, Am Hohlweg, Am Hülderberg, Am Kuttenbusch, Am Pastorsgarten, Am Rheindorfer Bach, Am Rott, Am Strauchshof, An der Hohlen Gasse, An der Kapelle, An der Schallenburg, Auf dem Gallberg, Auf der Höhe, Auf dem Kamm, Auf der Kehre, Auf den Steinen, Badorfer Straße, Bendgespfad, Berggasse, Berggeiststraße, Birkhof, Bonnstraße Nr. 163 bis Ende und Nr. 202 bis Ende, Buchenweg, Bundesbahnstrecke -Blockstelle Schwadorf-, Burgpfad, Buschgasse, Dreichtenweg, Eckdorfer Straße, Eckdorfer Mühlenweg, Edelgasse, Eichweg, Euskirchener Straße, Flechtenweg, Fuchsstraße, Geildorfer Straße, Grüner Weg, HermannFaßbender-Straße, Hommelsheimer Straße, Hüllenweg, Im Vogelsang, JÜlichsgasse, Kastanienweg, Kämpferpfad, Kirchgasse, Kirchweg, Kuhgasse, Lenterbachsweg, Lindenstraße, Lucretiaweg, Maiglerstraße, Metzmacherweg, Mittelstraße, Mönengasse, Nußbaumweg, Obermühle, Oberstraße, Pantaleonstraße, Pehler Hülle, Platanenweg, Pützgasse, Robertstraße, Schiffergasse, Schnorrenberg, Schwadorfer Burg, Schwadorfer Hof, Sechtemer Straße, Severinstraße, Spielmannsgasse, Spürckstraße, Steingasse, Unter Birken, Unter Eschen, Untermühle, Vorgebirgsstraße, Wehrbachsweg, Weiherhofstraße, Wingertsberg, Wolfsgasse. 4. Brühl-Kierberg, Mühlenbach 65 Am Kirchberg, Am Mühlenhof, Am Siegesbach, An der Brücke, Bahnhof Kierberg, Barbarastraße, Bergstraße, BerrenratherStraße, Breslauer Straße, Daberger Hof, Daberger Höhe, Daberger Weg, Danziger Straße, Elsterpfad, Franz-vonKesseler-Straße, Fredenbruch, Freiheitsstraße, FriedrichEbert-Straße, Grubenstraße, Gruhlstraße, Gustav-WeggeStraße, Heider Bergsee, Hermann-Gruhl-Straße, Himmelreich, Hochstraße, Höhenweg, Im Mühlengrund, In der Schleide, Kaiserstraße Nr. 59 bis Ende und Nr. 80 bis Ende, Kapellenweg, Kierberger Straße Nr. 113 bis Ende und Nr. 110 bis Ende, Kloster Benden, Klosterstraße, Letterhausstraße, Lohmühle, Margaretenstraße, Marienstraße, Mühlenbach, Mühlenberg, Römerstraße Nr. 255-371, Schulstraße, Servatiusstraße, Stettiner Straße, Talstraße, Theismühle, Theodor-HeussStraße, Villestraße, Vochemer Straße, Volkwinsweg, Von-RollStraße, Waldweg, Werksgelände B 265, Winterburg. 5. Brühl-Vochem, St. Albert-Straße 2 Agathastraße, Am Kreuz, Am Niklaushang, An der Linde, Brauweiler Weg, Brückenstraße, Dresdener Straße, Fischenicher Straße, Frechener Straße, Frohnhofweg, Hauptstraße, Hürther Straße, Im Sonntagsgarten, Junkersdorfer Weg, Kierberger Straße Nr. 1-111 und Nr. 2-108, Kölner Weg, Königsberger Straße, Königsdorfer Weg, Leipziger Straße, Lövenicher Straße, Matthäusstraße, Meschenicher Straße, Pulheimer Straße, Römerstraße Nr. 373 und 442 bis Ende, Schöffenstraße, Schultheißstraße, St. Albert-Straße, Stiftstraße, Stommelner Weg, Thüringer Platz, Ursulastraße, Weilerstraße, Zum Herrengarten, Zum Sommersberg.