Daten
Kommune
Brühl
Größe
1,1 MB
Erstellt
01.08.14, 18:20
Aktualisiert
01.08.14, 18:20
Stichworte
Inhalt der Datei
-
Nie der s c h r i f t
über ,die Ratssitzung vom 26~ Juni 1972
!nwe:seild:
I~
Mitglieder:
1. Hans
als Vorsitzender, ,
, 2. Adloff,
3. Alberding,
4~ Blondiau,
5~, Braun,
6~ Breuer, ,
7. Brux,
8. Ehl, nur'ö.Rat,
9. Feldmeyer,
10. Giesler,
11. Görner,
12.Dr. Haferkamp,
13. Hinsein,
14. Dr. Ingenhütt,
15. Kölmel,
16. Krips,
17. May, .
18. Mettelsiefen T.
19. Mettelsiefen W.
e
e
60
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
29.
30.
31.
32.
33.
34.
35.
Nagel,
Neffgen~
Paulsen,
Prasuhn,
Schä.fer, ,
Schmidt,
Schmitz,
Schröder,
Steiger,
Strauff,
Stüven,
Thoma,
Verheugen,
Vieten,
Wawersig,
Westphal.
11. Verwaltung:
-,
--
-
.
1.
2.
3.
4.
5. Wadehn,
6. Schmitter,
als Schriftführerin,
7. Ref. Boos,
8. Ref., Lückerath.
Roleff,
Unger,
Schnorrenberg,
Benden,
Abwesend: I. Mitglieder:
11. Verwaltung:
1~ Dr. Schumacher,
2. Dr. Wietkamp.
1. Heider,
2. Meese,
3. Meyers,
, 4. Reinkemeier,
5. Schrieider,
6. .Wiegand.
T a g e s
TO-
Pkt.
1
2
3
4
5
0
r d nun g
Gegenstand
Niederschrift vom 8.5.1972
Berichte der Ausschüsse
Vorschlä.ge zur Wahl der Schöffen und
, Geschworenen für die Wahlperiode 1973/74
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brühl
Gebührensatzung der JMS Brühl
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VorlagenNr.
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- 2 -
Gegenstand
Satzung der JMS Brühl
Gewährung von Arbeitgeberdarlehen an
städte Bedienstete;
. hier: Äriderung der Richtlinien
Rechtsverordnung über die Bildung von
Schulbezirken für die öffentlichen
Pflichtschulen der Stadt Brühl
Mehrausgaben
a) Überplanmäßige Ausgabe - Ferienmaßnahmen im Obdachlosenbereich
b) Überplanmäßige Ausgabe - Beschaffung und Ergänzung des Inventars
- Grundschulen c) ÜberplaDmäßige Ausgabe - Zuschuß
für den Neubau eines Kindergartens für spastisch gelähmte und
körperbehinderte Kinder in Sürth
d) Überplanmäßige Ausgabe - Beschaffung von Müllgefäßen
e) Überplanmäßige Ausgabe - Verbesserungder Anlagen im Obdachlosenbereich Lupinenweg/Rodderweg .
f) tlberplanmäßige Ausgabe - Unterhaltung der Gebrauchsgegenstä.nde u.a.;
Betreuung der Fahrzeuge
g) Überplanmäßige Ausgabe - Funkausstattung des NAW
h) AUßerplanmäßige Ausgabe - Städteatlas "Brühl
i) Außerplanmäßige Ausgabe - Anlegung eines kombinierten Fuß- und
Radweges an der K 1
j) Einweihung der Dreifachturnhalle;
hier: Bereitstellung von Mitteln
k) Badezentrum Brühl; ,
hier: Restkosten für die Errichtung des Hallenbades
1) Bau des ~lersNord (Königstr.);
hier: Bereitstellung von Mitteln
AUfstellung von Bebauungsplänen
a) Bebauungsplan Nr. 52
b) Bebauungsplan Nr. 40
c) Bebauungsplan Nr. 25.1
d)Bebauungsplan Nr. 42·1
,e) Bebauungsplan Nr. 54
f)Bebauungsplan Nr. 13
g) Bebauungsplan Nr. 9/11
Vereinfachte Änderung des Bebauungs-:
planes Brühl-Mitte, Teil 111
Flächennutzungsplan
Daberger Hof
Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Bau- und SiedlungsGmbH. Brühl am 28.6.1972
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Tö=
Pkt. _.
Gegenstand
Genehmigung des Kultusministers zur
- stufenweisen Einführung der Koedukation am städte GYmnasium Brühl mitWirkung ab 1.8.1972
Teilnah~e des städte GyDinaS:1ums Brühl
16
an der Übergangsregelung zur Vorbereitung der Neugestaltung der gyDinasialen Oberstufe in der Sekundarstufe 11
17
Anträge
a) Ratsherr Alberding (CDU) vom
28.4.1972. betr. Einrichtung eines
zentralen Beratungs- und Antragsdienstes
b) Ratsherr Alberding (CDU) vom
28.4~1972 betr. Intensiver Erfahrungsaustausch unter den freien
Trägern von Sozialaufgaben und.
Koordinierung von Sozialaufgaben
der freien Träger
Anfragen
18
18.1 Bachlauf im Bebauungsplan Nr. 45
18.2 Verkehrsregelung Einfahrt Kiesgrube
Moritz
18.3 Versicherungsschutz
-18.4 Anbindung Obermühle an Badorfer Str.
18.5 Modelle Schulzentrum Brühl-Süd
18.6 Straßenreinigung
18.7 Unterbringung eines Zuges der THW
19. Bekanntgabe des wesentlichen Inhalts der Ratsbeschlüsse
15
e
e
20.
21
22
Niederschrift vom 8.5.1972
Vorschläge zur Wahl der Schöffen und
Geschworenen für die Wahlperiode_1973/
74
! Rats-, Personal- und Finanzangelegenheiten
a) Genehmigung von Verträgen mit Ratsund Ausschußmitgliedern
b)' Personalangelegenheit
c) Personalangelegenheit
d) Personalangelegenheit
e) Personalangelegenheit
f) Personalangelegenheit
g) Arbeitgeberdarlehen
h) Arbeitgeberdarlehen
1) Wohnungsfürsorgedarlehen
j)-
Final:l~angelegenheit
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ro=
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~
Gegenstand
Grundstücksbewegungen
a) Kenntnisnahme
1. Grunderwerb
2. Grunderwerb·
3. Grunderwerb
4. Grunderwerb
5. GrUndstückstausch
6. Rückkaufsrecht
7. Erbbaurecht
8. Grundstücksverkauf
9. Trafostation
10. Ausbau B 51
11. Investitionshilfe
. b) Grunderwerb
c) Grundstücksverkauf
d) Grundstücksverkauf
Anfragen
24
24~1 Ausschußberichte
24.2 Sitzungsvorlagen
24.3 Ausbau der Straße "Am Himmelreich"
und· Freihe1.tsstraße
.,
Seite Vorlagen.·Nr.
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-~
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Ver h an deI t:
-
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Brühl, 26. Juni 1972
Sch/R •.
A) Öffentlicher Teil
Beg inn :, 18. 00 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung gedenkt der BÜrgermeister
des am 22.5.1972 verstorbenen Herrn Peter Haber, Hausmeister
an der Schule in Brühl-Heide.
Zu
Ehren des Verstorbenen erheben sich die Anwesenden von
ihren Sitzen.
So dann wird Punkt 3 - Vorschläge zur Wahl der Schöffen und
Geschworenen für die Wahlperiode 1973/74 - Vorlage-Nr. 155/72 zur Beratung in den nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung
und Punkt 4 - 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
für ,das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brü~l Vorlage-Nr. 177/72 - in die nächste Sitzung des Hauptausschusses verwiesen.
1. Niederschrift vom
8~5.1972
Gegen die Fassung der Niederschrift werden keine Einwände
erhoben.
2. Berichte der'Ausschüsse
Der Rat nimmt folgende Ausschußberichte entgegen:
a)Bauausschuß 14.3., 11.4., 9.5$ und,20.6.1972
b) ,Schulausschuß 16.3. und 18.5.1972
c) Planungsausschuß 21.3., 25.4. und 23.5.1972
d) Ausschuß für Jugendfragen 23.3. und 8.6.1972
e) Vergabeausschuß 17.4., 8.5. und 5.6.1972
f) Sportausschuß 20.4. und 25.5.1972
g) Sozialausschuß 27.4. und 15.6.1972
h) Verkehrsau~schuß 2.5. und 6.6.1972
Absatz 3 erhält folgende Ergänzung:
Aus Sicherheitsgründen wird ein Verbot für motorisierte
Fahrzeuge (Mopeds, Mofas) erlassen.
Auf Antrag von Stüven (FDP) ist die Frage der EinfÜhrung
von Parkscheiben auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen.
1) Kultur- und Partnerschaftsausschuß 8.6.1972
j) Werksausschuß 16.5.1972
- 6 -
-
;
..
65
- 6 -
Die Ausschußberichte werden ~ soweit sie nicht Gegenstand
besonderer Beschlußfassung sind - generell genehmigt.
~ einstimmig außer g) (mit 3 Gegenstimmen) 3. Vorschläge zur Wahl der Schöffen und Geschworenen für
die Wahlperiode 1973/74
Vorlage-Nr. 155/72
Wird im nichtöffentlichen Teil beraten.
4. 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das
Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brühl
Vorlage-Nr. 177/72
Wird in den nächsten Hauptausschuß verwiesen.
.
.
5. Gebührensatzung der JMS Brühl
Vorlage-Nr. 198/72
Der Rat beschließt die Verabschiedung des vom Stadtdirektor
vorgelegten und vom Kultur- und Partnerschaftsausschuß gebilligten Entwurfs einer Gebührensatzung für die städtische
Jugendmusikschule.
- einstimmig6. Satzung .der JMS Brühl
Vorlage-Nr. 197/72·
Der Rat beschließt die Verabschiedung des vom Stadtdirektor
vorgelegten und vom Kultur-.und Partnerschaftsausschuß gebilligten Entwurfs einer Satzung für die städte Jugendmusikschule.
- einst immig 7. Gewährung von Arbeitgeberdarlehen an städte Bedienstete;
hier: Änderung der Richtlinien
Vorlage-Nr. 181/72
Der Rat·beschließt nachstehende Änderung der Richtlinien über
die Gewährung von Arbeitgeberdarlehen:
Die Bestimmungen von Ziffer 3, Satz 3, werden wie folgt neugefaßt:
.
.
Beendetein Bediensteter sein Dienstverhältnis zur Stadt Brühl
auf Grund einer Kündigung oder auf seinen Antrag hin oder beendet die Stadt Brühl das Dienstverhältnis aus Gründen, die der
- 7 -
-
-'7 -
66
:.".;..
Bedienstete zu vertreten hat"und.zwar während der Laufzeit des Darlehens, so ist die Restschuld innerhalb einer.
Frist ,von 3 Monaten zurückzuzahlen. Ab dem Zeitpunkt des,
Ausscheidens ist das Darlehen mit 2 v.H. über dem Bundesbankdiskontsatz 'zu verzinsen.
Endet 'das' nlenstverhäl tnis aus Gründen', dif/der Bedienstete
nicht zu vertreten hat (z~B.Ruhestand, T~dL' :wird eJas:Darlehen solange zinslos weitergewährt, wie Pension~ Rente, Witwen~ oder Waisengelder gezahlt werden; es sei denn, 'daß die
wirtschaftlichen Verhältnisse eine z~~slose Weitergewährung
nicht'rechtfertigen.
'
- einstimmig 8. Rechisverordnung über die Bildung von Schulbezirken für
die öffentlichen Pflichtschulen der Stadt Brühl
Vorlage-Nr. 171/72
Der Rat·beschließt die 1Di Entwurf beigefügte Rechtsverordnung über die Bildung von,Schulbezirken für die öffentlichen
Pflichtschulen'der Stadt Brühl.
'
- einstimmig 9. Mehrausgaben
.'
..
a), tlbe~planmäßige<Ausgabe - FerienmaßnahmenimObdachlosenbereich '
Vorlage-Nr. 71/72
".
. . -
.
Der Rat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe bei der
'Hhst. 470.583,"Kindererholung für Sozialschwache" in Höhe
voil DM 3.540 unter Einsparung des Betrages bei der Hhst.
"470.584 "Finanzierung von Bauvorhaben für kinderreiche
Familieil".
'
'
- einstimmig b)tiberplanmäßige Ausgabe -,Beschaffung und Ergänzung des
Inventars ~ Grundschulen Vorlage-Nr. 174/72
Der Rat stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von
4.000 DM bei Hhst. 210.981;... Beschaffung und Ergänzung des
. Inventars- Grundschulen - unter Einspa,rung des gleiChen
Betrages bei Hhst. 210.657 zu.
- einstimmig -
- 8 -
67
8
~
c) Überplanmäßige Ausgabe - Zu schuß für den Neubau eines.
Kindergartens für spastisch gelähmte und körperbe~in
derte Kinder in Sürth
. Vorlage-Nr. 173/72
Ir'
.
Der Rat genehmigt, die Dringlichkeitsentscheidung des
Hauptausschusses geMäß§ 43 (1) GO vom 29.5.1972, mit der'
eine überplanDläßige Ausgabe bei Hhst. 463 '.523 in Höhe von
.' 20.000 DM an den Verein zur Förderung und Betreuung
spastisch gelähmter und körperbehinderter Kinder e.V. in
Rodenkirchen beschlossen wurde. Deckung erfolgt aus dem'
Überschuß des' RJ 1971. .
,
- einstimmig d) Überplanmäßige Ausgabe - Beschaffung von Müllgefäßen
Vorlage-Nr. 266/72
Der Rat beschließt für die Beschaffung von Müllgefäßen
eine überplanDläßige Ausgabe bei der Hhst. 704.982 in Höhe
von 41.000 DM. Deckung erfolgt aus dem Überschuß des RJ '
1971.
.
- einst immig .;
e) Überplanmäßige Ausgabe - Verbesserung der Anlagen im ObdachlosenbereichLupinenweglRodderweg
Vorlage-Nr. 274/72
Der Rat beschließt eine überplanmäßige',Ausgabe', von 12.000 DM
bei der Hhst. 121.611 unter Einsparung von 8.950 DM bei der
Hhst. 121.650, Rest aus Überschuß,für die Verbesserung der
Anlagen im
Obdachlosenbereich
Lupinenweg!Rodderweg.
.
. .
,
.
~ einstimmig f)Überplanmäßige Ausgabe - Unterhaltung der Gebrauchsgegenstände u.a.; Betreuung der Fahrzeuge
Vorlage-Nr. 275/72
Der Rat bewilligt bei den nachfolgend aufgeführten Hhst.
eineüberplanmäßige Ausgabe von insgesamt 25.000 DM:'
1. 680.651 - Betriebshof für Hoch- und Tiefbau,
- Un terha Itung "von Inventar
5.000 , DM
2. SN 6505/1 - Betreuung der Fahrzeuge-, Unterhal, , tung'und Beschaffung nicht vermögenswirksamer
Gegenstände
20.000 DM
Deckung erfolgt aus dem Sollüberschuß 1971._
,- einstimmig -
- 9, ,
.
!~" •.
'
- 9 -
-
68
,g)'Überplanmäßige Ausgabe - Funkausstattung des NAW
Vorlage-Nr.292/72
Der Rat beschließt eine überplanmäßige Ausgabe bei Hhst.
530.982 in Höhe von 9.000 DM zwecks Anschaffung eines,
Funkgerätes mit Uberreichweite,für den NAW.,Deckunger'. fOlgt aus dem Überschuß 19n.
- einstimmigh) Außerplanmäßige Ausgabe - Städteatlas "Brühl"
Vori'age-Nr. 196/72
Der Rat genehmigt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe
'von 3~OOO DM zur Anschaffung von 600 Exemplaren des Heftes
"Brühl" des Rheinischen Städteatlas. Deckung durch Einsparung in gleicher Höhe bei Hhst. 360.652.
- einstimmig ,i) Außerplanmäßige Ausgabe - Anlegung eines kombinierten
Fuß- und Radweges an der K 1
Vorlage-Nr. 142/72
:'.,",
..
Der Rat stimmt einer außerplanmäßigen Ausgabe von 10.000 DM
bei der Hhst. 650.961.8 zu. Deckung erfolgt aus der
, Straßenbaurücklage •
'
- einstimmig j) Einweihung der Dreifachturnhalle;
hier: Bereitstellung von Mitteln
Vorlage-Nr. 25i/72
Der Rat ist damit einverstanden, daß Mittel in Höhe von'
DM im 1. Nachtragshaushaltsplan 1972 bei Hhst. 220.950.1
bereitgestellt werden. '
- Stimmverhältnis: 6 Gegenstimmen, 1 Enthaltung -
',10,~000
k) Badezentrum Brühl;'
hier: Restkosten für die Errichtung des Hallenbades
Vorlage-Nr. 278/72
Der Rat ermächtigt den Stadtdirektor, mit der Abwicklung
der Restkosten für die Erstellung des Hallenbades bis zur
Höhe von 255.850 DM in Vorlage zu treten. Die Veranschlag~ng erfolgt im 1. Nachtragshaushaltsplan 1972.
~-(einstimmig Mettelsiefen W. (SPD) regt an, die Abrechnung säumiger
Unternehmer seitens der Verwaltung vorweg vorzunehmen und
dem Hauptausschuß entsprechend zu berichten.
'
- 10 -
-
69
- 10 -
1) Bau des Sammlers Nord (Königstraße);
hier: Bereitstellung von Mitteln
Vorlage-Nr. 249/72
Der Rat stellt die für den 1. Bauabschnitt nocherforderlichen Mittel in Höhe von 80.000 DM im 1., Nachtragshaushaltsplan 1972 bereit und ermächtigt den Stadtdirektor,
bis zur Veranschlagungin Vorlage zu treten.
- einstimmig Mettelsiefen W. (SPD) möchte zur nächsten HA-Sitzung
wissen, inwieweit die Kosten für die Aushebung der Königstraße vom Planer, vom Ausführenden und von der Verwaltung getragen werden.
10. Aufstellung von Bebauungsplänen
,
~\
a) Bebauungsplan Nr. 52 - Stephanstraße
Vorlage-Nr. 158/72
Der Rat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 52 gemäß § 2 BBauG. Er beauftragt den Stadtdirektor,
die weitere Ausarbeitung nach Vorlage exakter Angaben der
Zuckerfabrik zu veranlassen und dann erneut zur Beratung
vorzu legen.
- einstimmig b) Bebauurigsplan Nr. 40 - Gallbergsiedlung
Vorlage-Nr.156/72
Der Rat beschließt die AUfstellung des Bebauungsplanes
Nr. 40 gemäß § 2 BBauG. Er beauftragt den Stadtdirektor,
die Fragen der Erschließungskosten zu klären. Bauanträge
sind bis zur Sicherstellung der gesamten Erschließung des
Bebauungsplangebietes negativ zu bescheiden.
- einstimmig c) Bebauungsplan Nr. 25.1 - Eckdorfer Mühlenweg
Vorlage-Nr. 140/72
Gemäß § 2 BBauG beschließt der Rat die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 25.1 einschi. Text und Begründung mit
den Festsetzungen nach § 9 BBauGund den Festsetzungen
der örtlichen Bauvorschriften als Satzung gemäß § 103
BauO NW (in der Fassung vom 27.1.1970).
Der Bebauungsplan umfaßt das Gebiet zwischen Eckdorfer Mühlenweg/A 110/L 183.
Die Offeplegung gemäß § 2 BBauG ist zu veranlassen.
- 'Stimmverhältnis: 2 Enthaltungen - 11 -
\
I
70
11 d) BebauungsplanNr. 42 I":' südostwärts Grubenstraße
Vorlage-Nr. 145/72
Gemäß§'2 BBauG beschließt der Rat die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 42 I, einschI. Text und Begründung,
, mit den Festsetzungen nach § 9 BBauG und den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften als Satzung geml.ß
§ 103 BauO NW (in der Fassung vom 27.1.1970).
Der Bebauungsplan umfaßt das Gebiet südostwärts der Grubenstraße zwischen Turnhalle und Wendeplatz Grubenstraße
bis zur ,ausgewiesenen Grünfläche am Heider Bergsee.
Die Offenlegung gemäß § 2 BBauG ist zu veranlassen.
, - einstimmig -
I
-
e) BebauungsplanNr. 54 - Bundesbahn/Wilhelm-/Post-/
Schildgesstraße
Vorlage-Nr. 144/72
, ,. Gemäß§ 2 BBauG beschließt der Rat die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 54, einschI. Text und Begründung,
mit den Pestsetzungen nach § 9 BBauG und den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften als Satzung gemäß § 103
BauO NW {inder Fassung vom 27.1.1970).
,Der,Bebauungsplan umfaßt das Gebiet zwischen Bundesbahn/
Wilhelmstraße/Poststraße/Schildgesstraße.
Die Offenlegung gemäß § 2 BBauG ist zu veranlassen.
- einstimmig f) Bebauungsplan Nr. 13 - ROdderweg!Römerstraße/Liblarer
Straße/Zur Gabjei/Zum Donnerbach
Vorlage-Nr. 146/72
Gemäß § 2 BaauG beschließt der Rat die Aufstellung des
, 'Bebauungsplanes Nr. 13, einschI. Text und Begründung,
'mit den Festsetzungen nach § 9 BBauG und den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften als Satzung gemäß § 103
BauO NW (in der Fassung vom 27.1.1970).
, Der Bebauungsplan umfaßt das Gebiet zwischen ROdderweg/
Römerstraße/Liblarer Straße/Zur Gabjei und Zum Donnerbach.
Die Offenlegung gemäß § 2BBauG ist zu veranlassen.
- einstimmig g) Bebauungsplan Nr. 9/11 - B 51 (Schnorrenberg)/Nußbaumweg/
Kastanienweg/Grubenteich/Berggeiststraße
Vorlage-Nr. 143/72
Gemäß § 2 BBauG beschließt der Rat die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 9/11, einschI. Text und Begründung,
mit den Festsetzungen nach § 9 BBauG und den Festsetzungen
- 12 -
71
- 12 -
der örtlichen Bauvorschriften als Satzung gemäß § 103
BauO NW (in der Fassung vom 27.1.1970).
Der Bebauungsplan umfaßt das Gebiet zwischen B 51
(Schnorrenberg)/Nußbaumweg/Kastanienweg/Grubenteich
und Berggeiststraße.
'
Die Offenlegunggemäß § 2 BBauG ist zu veranlassen.
- einstimmig 11. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Brühl-Mitte,
,
Teil 111
Vorlage-Nr. 159/72
Der Rat beschließt gemäß § 13 BBauG vom 23.6.1960 (BGBI. I
S. 341) die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr.
3/111.
Text:
a) Für die Flurstücke 290 und 292, Flur 12, Gemarkung BrÜhl,
wird die Geschoßzahl IV aufgehoben und die Geschoßzahl V
gemäß Deckblatt neu festgesetzt. Der Aufzugsaufbau i'st in
städtebaulich vertretbarer Weise kleiner zu halten.
b) FÜr die Flurstücke 243, 271, 272 und 267 teilweise,
Flur 12, Gemarkung Brühl, werden die Baulinien, Baugrenzen
und die Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung aufgehoben
und gemäß Deckblatt neu festgesetzt.
- einstimmig -
tI
•
.,
12. Flächennutzungsplan
Vorlage-Nr. 160/72
Der Rat beschließt gemäß § 2 (6) BBauG nach Prüfung der fristgemäß vorgebrachten Anregungen und Bedenken, der Anregung,
das Grundstück Gemarkung Vochem, Flur A, Flurstück 940/191
und 3249,in das Baugebiet einzubeziehen, zu folgen. Die übri,;.
gen Anregungen und Bedenken werden zurückgewiesen.
- einstimmig 13. Daberger Hof
Vorlage-Nr. 36/72
Der Rat beschließt den Abriß des Daberger Hofes.
- Stimmverhältnis: 3 Gegenstimmen, 3 Enthaltungen -
- 13 -
_
~
72
--13 14. Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen BauSiedlungs-GmbH. Brühl am 28.6.1972
Vorlage';:'Nr. - 183/72_
~nd
Der Rat weist den Vertreter der Stadt an, gemäß den Vorlagen
. zustimmen und dem Aufsichtsrat sowie dem Geschäftsführer
-li:ntlastungzu erteilen.
Für die aus dem Aufsichtsrat ausscheidenden Mitglieder
Schröder und Wündisch soll Wiederwahl erfolgen.
- einstimmig bei Enthaltung von Schröder (SPD) -
,
11
,
I
15. Genehmigung des Kultusministers zur stufenweisenEinführung der Koedukation am städte Gymnasium Brühl mit Wir~ung ab 1~8.1972
.
Vorlage-Nr.· 154/~2
Der Rat nimmt davon Kenntnis, daß der Kultusminister mit Erlaß vom 14.4.1972 den Beschluß des Rates der Stadt Brühl vom
1~3.1971 über stufenweise Einführung der Koedukation beginnend mit Klasse 5 mit Wirkung vom 1.8.1972 genehmigt hat.
- einstimmig 16. Teilnahme. des städte Gymnasiums Brühl an der Übergangsregelungzur Vorbereitung der Neugestaltung dergymnasia_len Oberstufe in der Sekundarstufe 11
Vorlage-Nr. 280/72
Der Rat erklärt sich mit der Teilnahme des städte Gymnasiums
Brühl an der Übergangsregelung zur Vorbereitung der Neuge~
staltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe- 11,.
beginnend mit der Klasse 12 ab Schuljahr 1972/73, gemäß Ziffer
5.34.des Erlasses des Kultusministers vom 19.4.1972 einverstanden.
- einstimmig 17. Anträge
a).Batsherr Alberding (CDU) vom 28.4.1972
. betr. Einrichtung eines zentralen Beratungs- und Antragsdienstes
Vorlage-Nr. 208/72
Der Rat verweist den Antrag zur Beratung in den Hauptausschuß.
- einstimmig -
- 14 -
73
- 14 -
b) Ratsherr Alberding (CDU) vom 28.4.1972
betr. Intensiver Erfahrungsaustausch unter den freien
Trägern von Sozialaufgaben und Koordinierung von Sozial~
aufgaben der freien Träger
Vorlage-Nr. 209/72
Der Rat verweist den Antrag zur Beratung in den Sozialausschuß.
- einstimmig _.
18. Anfragen
18.1 Bachlauf im Bebauungsplan Nr. 45
Vorlage-Nr. 279/72
Der Rat nimmt den Bericht des Stadtdirektors zur Kenntnis.
:"einstimmig 18.2 Verkehrsregelung Einfahrt Kiesgrube Moritz
Vorlage-Nr. 276/72
Der Rat nimmt den Bericht des Stadtdirektors zur Kenntnis •
..;. einstimmig Mettelsiefen W. (SPD) regt an, sich dieserhalb nochmals mit
dem Straßenverkehrsamt in Verbindung zu setzen.
18.3 VE!rsicherungsschutz
Vorlage-Nr. 293/72
Der Rat nimmt den Bericht des Stadtdirektors zur Kenntnis.
- einstimmig -
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-
Neffgen (SPD) kann sich mit dem Bericht nicht einverstanden
erklären und wünscht, . daß sämtliche Versicherungsfälle in
einer eigenen Abteilung innerhalb des Rechtsamtes zentral
. bearbeitet werden.
.
18.4 Anbindung Obermühle an Badorfer Straße
HinseIn (CDU) erbittet für die nächste Ratssitzung einen Bericht uber den Stand obiger Maßnahme.
- 15 -
15 -
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74
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18.5 MOdelle Schulzentrum Brühl-Süd
Auf Anregung von Schmitz (CDU) .beschließt der Rat, die Modelle
des Schulzentrums.Brühl-Süd ab sofort öffentlich auszustellen.
..
~ einstimm.ig ,
.
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18.6 Straßenreinigung
Mettelsiefen T. (SPD) weist auf den unsauberen Zustand des
Platzes am Ende der Tiergartenstraße hin und bittet festzustellen, wem hier die Unterhaltungspflicht obliegt sowie für
Reinigung zu sorgen •.
18.7 Unterbringung eines Zuges des THW
Der Rat stimmt der als tlbergangslösung vorgesehenen Unterbringung eines Zuges des Technisches Hilfswerks auf dem Gelände
des Betrie~shofes an der Bergerstraße zu.
- einstimmig ..;.
19. Bekanntgabe des wesentlichen Inhalts der Ratsbeschlüsse
Vorlage-Nr. 284/72
Da der wesentliche Inhalt der heutigen Ratsbeschlüsse über die
Presse der Öffentlichkeit im Sinne des § 22 der Hauptsatzung
zugänglich gemacht wird, erübrigt sich die Bekanntgabe im Amtsblatt des Kreises Köln.
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aus der Sitzung ·!Om.3t. 6.~.J.:. !~lA habe ich zur
Die Beschlüsse des .......
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Die Vorschriften der §§ 3,3 /\bc:. 1 und 42 Abs. 4 GO
über die Weiterleitung de;· Beschlüsse an den
. Stadtdirektor gelten als erfüll! ~
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Anlage zur Niederschrift-über die
Ratssitzung vOm 26.Juni 1972
84
S atz u n g
für die Jugendmusikschule der Stadt Brühl
- Satzung JMS Aufgrund §§ 4 Abs.l und 28 Abs.lg) der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
11.August 1969 (GV.NW.S.656/SGV.NW.S.202o) hat der Rat der
Stadt Brühl in seiner Sitzung am 26. Juni 1972
folgende Satzung beschlossen:
§
1
Aufgabenbereich
Die Jugendmusikschule der Stadt Brühl will Kinder und Jugendliche an die Musik heranführen rind musikalische Fähigkeiten
und Begabungen fördern. Den Zielen der Jugendmusikschule entsprechend wird insbesondere an solchen Instrumenten unterrichtet, die sich für eine gemeinsame Musikausbildung eignen.
§ 2
Aufbau und Ausbildung
(1) Aufbau und Ausbildung werden wie folgt geregelt:
a) Grundstufe
Als Aufnahmealter wird das 7.Lebensjahr festgesetzt.
Die musikalische Grundausbildung erfolgt in Klassen während der Dauer von grundsätzlich zwei Jahren.
Erteilt werden zwei Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten
wöchentlich. Die Ubernahme in die Unterstufe erfolgt nach
Beurteilung der Fähigkeiten und Leistungen und nach Beratung des Schülers oder des Erziehungsberechtigten über
die weitere zweckmässige Ausbildung.
Die Teilnahme am Unterricht in der Grundstufe ist für
alle neu angemeldeten Schüler obligatorisch. Ihre Gesamtzahl soll 15 nicht überschreiten.
- 2 -
- 2 -
-
e
e
b) Unterstufe
Hier wird instrumentaler Gruppenunterricht erteilt, der
durch Musiklehre, Sing- und Spielkreise ergänzt wird.
Die Dauer beträgt in der Regel 3 Jahre.
Verbindlich für alle Schüler der Unterstufe ist die
Teilnahme an der Musiklehre in Verbindung mit der Gehörbildung. Die Teilnahme an den übungen der Sing- und
Spielkreise ist freiwillig, aber erwünscht.
Erteilt werden wöchentlich zwei Uhterrichtsstunden, und
zwar je eine Stunde Instrumentalunterricht und Musiklehre.
Beim übergang zur Mittelstufe ist eine Zwischenprüfung
abzulegen.
c)Mittelstufe
Hier wird instrumentaler Gruppen- und Einzelunterricht
erteilt, der durch Musiklehre, Spielkreise, Vororchester,
Kammermusik und Chor ergänzt wird.
Die Dauer beträgt in der Regel 3 Jahre.
Verbindlich sind für alle Schüler die Fächer Kammermusik, Orchester oder Chor. Freiwillige Arbeitsgemeinschaften können ausnahmsweise an ihre Stelle treten.
Erteilt werden wöchentlich zwei Unterrichtsstunden,wobei eine Stunde auf den instrumentalen Unterricht entfällt.
Beim übergang zur Oberstufe ist eine Zwischenprüfung
abzulegen.
d)Oberstufe
Hier wird instrumentaler Einzelunterricht erteilt, der
durch Musiklehre, Chor, Orchester und Kammermusik ergänzt
wird.
Der Unterricht in der Oberstufe rundet die technische
und künstlerische Ausbildung in der Jugendmusikschule
ab. Der Schüler erhält eine schriftliche Abschlußbeurteilung.
- 3 -
85
- 3 -
86
(2) Die Unterrichts ziele für die Stufen a) - d) werden in
Lehrplänen festgelegt.
§
3
Leistungsnachweis
Leistungsnachweis (Beurteilungen durch Dozenten) sind zu erteilen, wobei eine jährliche Leistungsüberprüfung in den Fächern
des § 2 (1) Ziff.b) - d) stattfindet.
Wenn ein Schüler sich als ungeeignet erweist, kann er aus der
Schule entlassen werden.
§ 4
Teilnahme am Unterricht
e
e
(1) Die Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht
verpflichtet. Unterrichtsversäumnis bedarf der schriftlichen
Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten.
(2) Ein Schüler kann nach wiederholtem unentschuldigtem Fehlen
ausgeschlossen werden.
§
5
Unterrichts zeiten
(1) Für die Jugendmusikschule gilt die gleiche Regelung über
Schuljahr, Ferien- und Feiertage wie für die allgemeinbildenden Schulen.
e
e
(2) Die Zeiten für den täglichen Unterricht werden in den Lehrplänen festgesetzt.
§ 6
Unterrichts stätten
Die Unterrichtsstätten befinden sich zur Vermeidung weiter
und verkehrsgefährdeter Anmarschwege in verschiedenen Stadtteilen. Nach Möglichkeit werden Wünsche um Unterrichtung in einer
bestimmten Unterrichtsstätte erfüllt, jedoch kann ein Anspruch
darauf nicht erhoben werden.
§ 7
Unterrichtsmittel
Erforderliche Lernmittel müssen von den Schülern selbst beschafft werden. Soweit schuleigene Mittel wie Instrumente,Bücher, Noten etc. zur Verfügung stehen, kann der Leiter der
~
4 -
- 4 -
87
Jugendmusikschule oder eine von ihm hierzu besonders beauftragte
Person diese an Schüler nur befristet ausleihen. Der Schüler
haftet bei unsachgemäßer Aufbewahrung und Behandlung.
§ 8
Anmeldungen und Abmeldungen
(1) Anmeldungen zur Teilnahme am Unterricht sollen in der Form
eines schriftlichen Antrages erfolgen, der von den·Erziehungsberechtigten unterschrieben ist.
(2) Die Anmeldung zum Jugendmusikschulen-Unterricht ist jeweils zum Schuljahresbeginn möglich.
e
e
(3) Abmeldungen können unter Einhaltung einer Frist von einem
Monat zum 30.6. und 31.12. eines jeden Jahres erfolgen. Ausnahmen können aus zwingenden Gründen zugelassen werden.
§ 9
Gebühren
Für die Teilnahme an der Jugendmusikschule werden Gebühren
nach Maßgabe der Satzung über die Erhebung von Gebühren für
den Besuch der Jugendmusikschule der Stadt Brühl in ihrer jeweils gültigen Fassung erhoben.
§
10
Verhalten in den Unterrichtsstätten
(1) Die Schüler haben den Anordnungen des Schulleiters, der
Lehrer und der sonstigen beauftragten Personen Folge zu leisten. Innerhalb der Schulräume und auf den Schulhöfen haben
sich die Schüler so zu verhalten, daß Unfälle oder Beschädigungen an schulischen Einrichtungsgegenständen unterbleiben.
(2) Bei wiederholtem Verstoß gegen die Anordnungen der in Abs.
1 bezeichneten Personen und gegen die allgemeine Schuldisziplin können folgende Maßnahmen getroffen werden:
a) Verwarnung durch die Lehrer,
b) Androhung des Ausschlusses,
c) Ausschluß vom Unterricht.
(3) Ein Schüler kann auch aus der Jugendmusikschule ausge'schlossen werden, wenn die Schülgebühren gemäß § 9 trotz Mahnung nicht gezahlt werden.
. - 5 -
- 5 -
88
Androhung und Ausschluß erfolgen auf Vorschlag des Schulleiters
durch den Stadtdirektor. Sie sind grundsätzlich dem Schüler,
bei Minderjährigen aber dem Erziehungsberechtigten, schriftlich
mitzuteilen.
. § 11
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1.August 1972 in Kraft.
germeister
e
e
Ratsmitglied
Schriftführer
Anlage zur Niederschrift über die
Ratssitzung. vom 26.Junl1972 .
89
S atz u n g
über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der
Jugendmusikschule der Stadt Brühl
- Gebührensatzung JMS -
e
Aufgrund §§ 4 Abs.l,28 Abs.l g) der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom
11.August 1969 (GV.NW.S.656/ SGV.NW.2020) und der §§ 4 und 6
des Kommunalabgabengesetzes für das Land NW vom 21.0ktober 1969
(GV.NW.S.712/S.GV.NW.S.610) und § 9 der Satzung für die Jugendmusikschule der Stadt Brühl hat der Rat der Stadt Brühl in
folgende Gebührensatzung beseiner Sitzung am 26. Juni 1972
schlossen:
§ 1
Für die Inanspruchnahme ihrer Jugendmusikschule erhebt die
Stadt Brühl Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung.
§ 2
Höhe der Gebühren
(1) Die Höhe der Gebühr richtet sich für jeden Schüler nach
der Zeit seiner Zugehörigkeit zur Jugendmusikschule und nach
der Art des Unterrichts, an dem er teilnimmt.
(2) Als Zeit der Zugehörigkeit gilt der Zeitraum vom Beginn
eines Halbjahres (l.l.und 1.7.) bis zum Tage des Wirksamwerdens der Abmeldung ( § 8 Satzung JMS) •
(3) Die Stadt Brühl erhebt laufende Gebühren. Sie betragen für
24.-- DM halbjährlich
a) den Gruppenunterricht
26.25 DM monatlich,
b) den Einzelunterricht
halbjährlich 157.50 DM
c) die Singkreise für Kinder im Vorschulalter
12.-- DM halbjährlich.
d) Die Teilnahme an Spielkreisen, Vororchester
ist gebührenfrei für Teilnehmer,
und Chor
die einen Kurs belegt haben.
- 2 -
•
- 2 § 3
90
Gebührenermässigung
(1) Gebührenermässigung wird gewährt, wenn zwei oder mehr Kinder
einer Familie die städtische Jugendmusikschule besuchen, außer
für Instrumental-Einzelunterricht. Für das zweite Kind beträgt
die Ermässigung 30 %, für das dritte und jedes weitere Kind
50 % der Gebühr.
(2) Teilnehmer, die zusätzlich einen Gruppenkurs belegen, zahlen
für diesen 50 % der Gebühr.
(3) Die Anträge auf Gebührenermässigung sind formlos beim Stadtdirektor zu stellen.
§ 4
e
e
Gebührenschuldner
(1) Gebührenpflichtig ist derjenige, der über den Schüler die
elterliche Gewalt innehat. Mehrere Inhaber der elterlichen Gewalt haften als Gesamtschuldner.
(2) Schüler, die nicht unter elterlicher Gewalt stehen, sind
selbst gebührenpflichtig.
§ 5
Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht entsteht jeweils mit Beginn eines Halbjahres.
§ 6
e
e
Gebührenfälligkeit
Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Zustellung des
Gebührenbescheides zu zahlen.
§ 7
Beitreibung
Rückständige Gebühren unterliegen der Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren gemäß den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG.NW.) vom 23.7.1957 (GV.NW.S.2l6).
§ 8.
Stundung, Niederschlagung und Erlaß
Für die Stundung, Niederschlagung und Erlaß von Beiträgen gilt
die Satzung der Stadt Brühl über die Stundung, Niederschlagung
- 3 -
•
- 3 -
91
•
und den Erlaß von Geldansprüchen in der jeweils gültigen Fassung.
§ 9
Rechtsmittel
Das Verfahren bei Verwaltungsstreitigkeiten richtet sich nach
den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.1.1960
(BGBl.I S.17).
§ 10
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1.August 1972 in Kraft.
Ratsmitglied
Schriftführer
e
e
\
I
j
Anlage zur Niederschrift über die
Ratssitzung vom 26.JUni 1972
92
Rechtsverordnung
über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen
Pflichtschulen der Stadt Brühl vom
Aufgrund § 9 Abs. 1 und 2 Buchst. a) des Schulverwaltungsgesetzes (SchVG) für das Land Nordrhein-Westfalen vom
3. Juni 1958 (GV.NW. S. 241/SGV.NW. S. 223), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 1969 (GV.NW. S. 454), in
Verbindung mit §§ 4 Abs. 1 Und 28 Abs. 1 Buchst. g) der
Gemeindeordnung für das Land No"rdrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1969 (GV.NW.
S. 656/SGV.NW. S. 2020) hat der Rat der Stadt Brühl am
26. Juni 1972 folgende Rechtsverordnung über die Bildung
von Schulbezirken für die öffentlichen Pflichtschulen der
Stadt Brühl beschlossen:
e
e
§ 1
Für jede öffentliche Pflichtschule (Grundschule, Hauptschule, Sonderschule, Berufsschule), deren Schulträger
die Stadt Brühl ist, wird ein Schulbezirk gebildet.
e
e
§ 2
(1) Kath. Grundschulen
/
Die räumliche Abgrenzung der Schulbezirke der katholischen
Grundschulen in Brühl ergibt sich aus dem dieser Rechtsverordnung als Bestandteil beigefügten Straßenverzeichnis.
(2) Gemeinschafts-Grundschulen
a)
Der Schulbezirk der Gemeinschafts-Grundschule BrühlBadorf, Badorfer Straße 93, ist das Stadtgebiet südlich
der Linie Liblarer Straße - Pingsdorfer Straße - In der
Maar - Bonnstraße - Schloßpark - Stadtgrenze beide Seiten dieser Straßen eingeschlossen.
- 2 -
- 2 -
b)
93
Der Schulbezirk der Gemeinschafts-Grundschule Melanchthonschule Brühl-Kierberg, Kaiserstraße 158, ist das
Stadtgebiet nördlich dieser Linie.
(3) Gemeinschafts-Hauptschulen
Der Schulbezirk erstreckt sich bei den GemeinschaftsHauptschulen
a)
Brühl, Friedrichstraße, Friedrichstraße 1
auf das Stadtgebiet ohne die Stadtteile Brühl-Heide,
Brühl-Kierberg und Brühl-Vochem;
e
e
b)
Brühl-Kierberg, Mühlenbach 65
auf die Stadtteile Brühl-Heide, Brühl-Kierberg und
Brühl-Vochem und umfaßt das Gebiet der fUr die kath.
Grundschulen BrUhl-l:ierberg und Brühl-Vochem gebildeten Schulbezirke.
(4) Sonstige Pflichtschulen
Der Schulbezirk für folgende Pflichtschulen erstreckt sich
auf das gesamte Stadtgebiet von Brühl:
e
e
a)
evgl. Grundschule Mart in-Luther-Schule, Brühl, Bonnstraße 52,
b)
kath. Hauptschule Clemens-August-Schule Brühl,
Clemens-August-Straße 33,
c)
Schule fUr Lernbehinderte (Sonderschule) Pestalozzischule BrUhl, Kölnstraße 85,
d)
Städt. Berufsschule BrUhl, Uhlstraße 1-19.
§ 3
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt fUr den Kreis Köln in Kraft. Mit dem
gleichen Tage tritt die Rechtsverordnung Uber die Bildung
von Schulbezirken fUr die öffentlichen Pflichtschulen der
Stadt BrUhl vom 13. Juli 1970 (ABI. Kreis Köln 1970, S. 180),
und Berichtigung (ABI. Kreis Köln 1970, S. 191) außer Kraft.
Ratsmitglied
Schriftführer
Verzeichnis
der Straßen, Plätze und bebauten Grundstücke im Stadtgebiet Brühl
zum Zwecke der Abgrenzung der Schulbezirke für die von der Stadt
Brühl unterhaltenen kath. Grundschulen
- Anlage zu § 2 (1) der Rechtsverordnung über die Bildung von
Schulbezirken für die öffentlichen Pflichtschulen der Stadt Brühl
vom
e
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e
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1. Clemens-August-Schule, Brühl, Clemens-August-Straße 33
Alte Bohle, Alte Bonnstraße Nr. 1-113 (Eichweg), Am Eichenbusch, Am krausen Baum, Am Pappelbusch, Am Rolfsacker, An
Haus Vendel, An Maria Glück, Auf der Pehle, Balthasar-NeumannPlatz, Böningergasse, Bonnstraße Nr. 1-161 und Nr. 2-200,
Chlodwigstraße, Clemens-August-Straße, Drachenfelsstraße,
Eibenweg, Eichendorffstraße , Erlengrund, Fischmarkt, Frankenstraße, Gabjeiturm, Georg-Sandmann-Straße, Ginsterhang,
Goethestraße, Hainbuchenweg, Heinestraße, Hubert-Geuer-Straße,
In der Maar, Janshof, Karl-Schurz-Straße, Kleiststraße,
Lessingstraße, Liblarer Straße, Lohrbergstraße, Löwenburgstraße, Lupinenweg, Merricher Straße, Mertener Straße,
Mühlenstraße Nr. 1-37 und Nr. 2-36, Neue Bohle, Oelbergstraße,
Petersbergstraße, Peter-Schmitter-Straße, Pingsdorfer Straße,
Richard-Bertram-Straße Nr. 1-17 und Nr. 2-40, Rodderhof,
Rodderweg, Roisdorfer Straße, Römerhof, Römerstraße Nr. 2
bis Konrad-Adenauer-Straße und Nr. 1-253, Theodor-HeussStraße, Schillerstraße, Schlaunstraße, Schloßstraße, Steinkleehang, Steinweg, Tiergartenstraße, Ubierstraße, Uhlstraße,
Von-Heinsberg-Straße, Von-Hessen-Straße, Von-Holte-Straße,
Von-Westerburg-Straße, Von-Wied-Straße, Walberberger Straße,
Waldorfer Straße, Wallstraße Nr. 1-47 und Nr. 2-46, WilhelmKamm-Straße, Wittelsbacher Straße, Wolkenburgstraße, Zum
Donnerbach, Zum Rodderbruch, Zur Gabjei.
2. Brühl-Friedrichstraße, Friedrichstraße 1
Am Inselweiher, Am Volkspark, Auguste-Viktoria-Straße, Bahnhofstraße, Bergerstraße, Berzdorfer Straße, Bleiche, Bundesbahnhof, Bundesbahnstrecke - Wärterhaus km 16,6 bei Schloß
Falkenlust -, Burgstraße, Cäcilienstraße, Comesstraße,
Elisabethstraße, Franzstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße,
Friedrichstraße, Friedrichstraße-An der Synagoge, Gartenstraße, Georg-Grosser-Straße, Gertrudenstraße, Heinrich-EsserStraße, Hermannstraße, Hermann-Löns-Straße, Hospitalstraße,
Hubertusstraße, Jordanstraße, Josefstraße, Josef-von-GörresStraße, Kaiserstraße Nr. 1-57 und Nr. 2-108, Kempishofstraße,
Kentenichstraße, Kirchstraße, KÖlnstraße, Kolpingplatz, Königstraße, Konrad-Adenauer-Straße, Kurfürstenstraße, Langenackerstraße, Lindenhof, Ludwig-Jahn-Straße, Ludwig-Uhland-Straße,
Luisenstraße, Markt, Mayersweg, Mühlenstraße Nr. 39 bis Ende
und Nr. 38 bis Ende, Neue Königstraße, Palmersdorfer Hof,
Parkstraße, Pastoratstraße, Peterstraße, Poststraße, Rheinstraße, Richard-Bertram-Straße Nr. 42 bis Ende und Nr. 19
bis Ende, Römerstraße Nr. 300-440, Rondorfer Straße, Rosenhof,
Schildgesstraße, Schloß Augustusburg, Schloß Falkenlust,
Schützenstraße, Sophienstraße, Stephanstraße, Theodor-KörnerStraße, Wallstraße Nr. 53 bis Ende und Nr. 56 bis Ende,
Weißer Straße, Wesselinger Straße, Wilhelmstraße.
- 2 -
74
- 2 -
9S
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e
e
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3. Brühl-Pingsdorf, HÜllenweg 5
Ahornweg, Akazienweg, Alte Bonnstraße Nr. 2 bis Ende und Nr.
115 bis Ende, Alte Poststraße, Am Falter, Am Hennebach, Am
Hohlweg, Am Hülderberg, Am Kuttenbusch, Am Pastorsgarten,
Am Rheindorfer Bach, Am Rott, Am Strauchshof, An der Hohlen
Gasse, An der Kapelle, An der Schallenburg, Auf dem Gallberg,
Auf der Höhe, Auf dem Kamm, Auf der Kehre, Auf den Steinen,
Badorfer Straße, Bendgespfad, Berggasse, Berggeiststraße,
Birkhof, Bonnstraße Nr. 163 bis Ende und Nr. 202 bis Ende,
Buchenweg, Bundesbahnstrecke -Blockstelle Schwadorf-, Burgpfad, Buschgasse, Dreichtenweg, Eckdorfer Straße, Eckdorfer
Mühlenweg, Edelgasse, Eichweg, Euskirchener Straße, Flechtenweg, Fuchsstraße, Geildorfer Straße, Grüner Weg, HermannFaßbender-Straße, Hommelsheimer Straße, Hüllenweg, Im Vogelsang, JÜlichsgasse, Kastanienweg, Kämpferpfad, Kirchgasse,
Kirchweg, Kuhgasse, Lenterbachsweg, Lindenstraße, Lucretiaweg, Maiglerstraße, Metzmacherweg, Mittelstraße, Mönengasse,
Nußbaumweg, Obermühle, Oberstraße, Pantaleonstraße, Pehler
Hülle, Platanenweg, Pützgasse, Robertstraße, Schiffergasse,
Schnorrenberg, Schwadorfer Burg, Schwadorfer Hof, Sechtemer
Straße, Severinstraße, Spielmannsgasse, Spürckstraße, Steingasse, Unter Birken, Unter Eschen, Untermühle, Vorgebirgsstraße, Wehrbachsweg, Weiherhofstraße, Wingertsberg, Wolfsgasse.
4. Brühl-Kierberg, Mühlenbach 65
Am Kirchberg, Am Mühlenhof, Am Siegesbach, An der Brücke,
Bahnhof Kierberg, Barbarastraße, Bergstraße, BerrenratherStraße, Breslauer Straße, Daberger Hof, Daberger Höhe,
Daberger Weg, Danziger Straße, Elsterpfad, Franz-vonKesseler-Straße, Fredenbruch, Freiheitsstraße, FriedrichEbert-Straße, Grubenstraße, Gruhlstraße, Gustav-WeggeStraße, Heider Bergsee, Hermann-Gruhl-Straße, Himmelreich,
Hochstraße, Höhenweg, Im Mühlengrund, In der Schleide,
Kaiserstraße Nr. 59 bis Ende und Nr. 80 bis Ende, Kapellenweg, Kierberger Straße Nr. 113 bis Ende und Nr. 110 bis
Ende, Kloster Benden, Klosterstraße, Letterhausstraße, Lohmühle, Margaretenstraße, Marienstraße, Mühlenbach, Mühlenberg, Römerstraße Nr. 255-371, Schulstraße, Servatiusstraße,
Stettiner Straße, Talstraße, Theismühle, Theodor-HeussStraße, Villestraße, Vochemer Straße, Volkwinsweg, Von-RollStraße, Waldweg, Werksgelände B 265, Winterburg.
5. Brühl-Vochem, St. Albert-Straße 2
Agathastraße, Am Kreuz, Am Niklaushang, An der Linde, Brauweiler Weg, Brückenstraße, Dresdener Straße, Fischenicher
Straße, Frechener Straße, Frohnhofweg, Hauptstraße, Hürther
Straße, Im Sonntagsgarten, Junkersdorfer Weg, Kierberger
Straße Nr. 1-111 und Nr. 2-108, Kölner Weg, Königsberger
Straße, Königsdorfer Weg, Leipziger Straße, Lövenicher
Straße, Matthäusstraße, Meschenicher Straße, Pulheimer
Straße, Römerstraße Nr. 373 und 442 bis Ende, Schöffenstraße, Schultheißstraße, St. Albert-Straße, Stiftstraße,
Stommelner Weg, Thüringer Platz, Ursulastraße, Weilerstraße,
Zum Herrengarten, Zum Sommersberg.