Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
17.05.2017
Erstellt
24.04.17, 18:33
Aktualisiert
24.04.17, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
114/2017
Erstellt am:
06.04.2017
Aktenzeichen:
IV/66
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
03.05.2017
Umweltausschuss
X
10.05.2017
Planungsausschuss
X
17.05.2017
Betreff
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der L 183 (Bonnstraße) in Frechen mit Vollausbau der BABAnschlussstelle Frechen-Nord
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 114/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der TVA empfiehlt / Der UA empfiehlt / Der PA beschließt die Zustimmung zu der als Anlage beigefügten Stellungnahme der Stadt Pulheim im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der L 183 (Bonnstraße) in Frechen.
2. Der TVA empfiehlt / Der UA empfiehlt / Der PA beschließt die Beauftragung der Verwaltung mit der Erstellung eines
Schreibens an das Landesverkehrsministerium mit der Forderung nach einem Ausbau der Bonnstraße in Pulheim
im zeitlichen Zusammenhang zu dem beabsichtigten Ausbau in Frechen.
Erläuterungen
In der Sitzung des TVA vom 15.02.2017 hat ein Vertreter des Landesbetriebs Straßenbau NRW den in Frechen beabsichtigten Ausbau der Bonnstraße (L 183) mit Vollausbau der Autobahnanschlussstelle Frechen-Nord vorgestellt. Dabei
wurde ersichtlich, dass das Projekt zu erheblichen Verkehrszuwächsen auf der Bonnstraße in Pulheim führen wird aber
gleichwohl hier keinerlei Maßnahmen zur Anpassung der Infrastruktur an diese Situation vorgesehen sind. Der TVA hat
die Verwaltung daher beauftragt, eine kritische Stellungnahme zu dem Projekt zu erstellen und diese dem TVA in seiner
nächsten Sitzung vorzulegen.
Gemäß Zuständigkeitsordnung liegt die Zuständigkeit für Stellungnahmen der Stadt Pulheim in Planfeststellungsverfahren Dritter beim Planungsausschuss und es hat eine Vorberatung im Umweltausschuss zu erfolgen.
Die Stadt Pulheim wurde im Verfahren trotz der erheblichen Auswirkungen des Projektes auf das Stadtgebiet Pulheim
nicht als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Verwaltung hat dies daher in dem als Anlage 1 beigefügten Schreiben
an die BR Köln gerügt und Einwendungen für die Stadt Pulheim formuliert.
Ebenfalls dieser Vorlage beigefügt sind folgende Anlagen mit wesentlichen Grundlagen für die Stellungnahme der Stadt
Pulheim:
Anlage 2: Übersichtslageplan der zur Planfeststellung vorgesehenen Maßnahme
Anlage 3: Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsentwurf
Anlage 4: Verkehrsuntersuchung L 183 – Schlussbericht / Erläuterungsbericht – von November 2015
Die Anlagen 3 und 4 wurden vollständig ins Ratsinformationssystem aufgenommen. Sie wurden aufgrund des großen
Umfangs aber nur auszugsweise mit gedruckt.
Bezüglich des in der Sitzung des TVA vom 15.02.2017 ebenfalls gewünschten Schreibens der Stadt Pulheim an das
Landesverkehrsministerium beabsichtigt die Verwaltung ein mit dem Rhein-Erft-Kreis und den betroffenen Nachbarstädten abgestimmtes Vorgehen.