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Beschlussvorlage (Einstellung im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
09.05.2017
Erstellt
02.05.17, 18:32
Aktualisiert
02.05.17, 18:32
Beschlussvorlage (Einstellung im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes) Beschlussvorlage (Einstellung im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 145/2017 Erstellt am: 27.04.2017 Aktenzeichen: Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Haupt- und Finanzausschuss 6 ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 09.05.2017 Betreff Einstellung im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes Veranlasser/in / Antragsteller/in Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 145/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Erläuterungen Der Bürgerverein Pulheim, Fraktion im Rat der Stadt Pulheim, hat mit Schreiben vom 07.02.2017 beantragt, für die Unterstützung der Verwaltungsmitarbeiter in der Flüchtlingsbetreuung, drei junge Helfer im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes zum 01.08.2017 einzustellen. Eine Beratung des Antrags erfolgte in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.03.2017; um Wiederholungen zu vermeiden wird auf die entsprechende Vorlage 93/2017 und die dieser beigefügten Anlagen vollinhaltlich verwiesen. In v. g. Sitzung hat der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung beauftragt, unter dem Vorbehalt einer 100 %-igen Finanzierung der einzurichtenden Stellen durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, entsprechende Anträge auf Anerkennung der Einsatzstellen und –plätze zu stellen und in einer der nächsten Sitzungen zu berichten. Der Beschluss wurde seinerzeit einstimmig, ohne Enthaltungen, gefasst. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich Kontakt mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben aufgenommen; im Ergebnis der geführten Gespräche kann festgehalten werden, dass eine grundsätzlich mögliche Kostenneutralität de facto nicht gegeben ist. Ursächlich hierfür ist, dass zur Erlangung der Kostenneutralität die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe – somit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil i. H. v. rd. 40 % – vom Taschengeld, dass die Einsatzstelle mit dem Bundesfreiwilligen vereinbart, in Abzug zu bringen sind. Wie in der Vorlage 93/2017 ausgeführt, beträgt die Höchstgrenze des Taschengeldes gem. § 17 Bundesfreiwilligendienstgesetz [BFDG] aktuell 381,- €; die Kostenerstattung erfolgt differenziert und beträgt für unter 25-jährige Bundesfreiwillige 250,- €/ Monat, für über 25-jährige Bundesfreiwillige 350,- €/ Monat. Unter Zugrundelegung der v. g. Erstattungen entspräche dies einem Taschengeld in Höhe von rd. 150,- €/ Monat für unter 25-jährige bzw. 210,- € für über 25jährige Bundesfreiwillige. Ob und inwieweit bei einer derartigen Taschengeldhöhe Bundesfreiwillige für einen Einsatz in der Flüchtlingsbetreuung gefunden werden können, bleibt abzuwarten; seitens der Verwaltung wird dies jedoch bedenklich gesehen. Ausgehend von der Zahlung eines Taschengeldes in Höhe der Höchstgrenze von 381,- €/ Monat müsste die Stadt pro Bundesfreiwilligem unter 25 Jahren rd. 3.400,- €/ Jahr bzw. 2.200,- €/ Jahr pro Bundesfreiwilligem über 25 Jahren aufwenden.