Daten
Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
20.03.17, 18:31
Aktualisiert
20.03.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
86/2017
Erstellt am:
06.03.2017
Aktenzeichen:
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
28.03.2017
Rat
X
04.04.2017
Betreff
Zuschuss zur Errichtung einer Lagerbühne durch die Ortsgemeinschaft Dansweiler
Hier: Aufhebung des Sperrvermerks
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
7.500,00 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Die Mittel sehen auf dem Auftragssachkonto M 26170102.7831000 zur Verfügung
Vorlage Nr.: 86/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt den auf Konto 04/01/02 M 26170102.7831000 vorgemerkten Sperrvermerk aufzuheben.
Erläuterungen
Der Anbau an der Mehrzweckhalle Dansweiler wurde im Jahr 2004 errichtet, um den Sport- und Karnevalsvereinen
sowie der Schule zusätzliche Lagerfläche zu bieten. Seit 2014 weist die Ortsgemeinschaft darauf hin, dass die derzeitige
Fläche für das vorhandene Equipment nicht mehr ausreicht und hat angeboten, dort eine Lagerbühne zu errichten und
die anfallenden Kosten zu 50 % zu tragen.
Der LHA hat gemäß Vorlage 73/2015 der Errichtung einer Lagerbühne im Anbau der Mehrzweckhalle Dansweiler durch
die Ortsgemeinschaft Dansweiler grundsätzlich zugestimmt. Die Gesamtkosten der Lagerbühne belaufen sich nach
Auskunft der Ortsgemeinschaft auf 15.000,00 €. Im Haushalt 2017 wurden 7.500,00 € als städtischer Zuschuss beantragt. Dieser ist im Haushalt mit einem Sperrvermerk versehen aufgenommen worden.
Die Ortsgemeinschaft möchte die Lagerbühne in den kommenden Sommerferien errichten, sie stimmt zunächst die
konkrete Umsetzung mit der Verwaltung ab. Erforderliche Baugenehmigungen holt die Ortsgemeinschaft ein.
Die Gemeinschaft ist darüber informiert, dass der Zuschuss erst nach Fertigstellung der Maßnahme und nach Vorliegen
der Abnahmebescheinigung ausgezahlt werden kann, benötigt jedoch vor Beginn der Maßnahme die Gewissheit, dass
der beantragte Zuschuss zur Verfügung steht.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Sperrvermerk aufzuheben.