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Beschlusstext (51. Änderung des Flächennutzungsplanes " " Sonderbaufläche Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde", Stadtteil Buir - hier: Wirksamkeitsbeschluss )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
12.12.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (51. Änderung des Flächennutzungsplanes " " Sonderbaufläche Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde", Stadtteil Buir - 
hier: Wirksamkeitsbeschluss ) Beschlusstext (51. Änderung des Flächennutzungsplanes " " Sonderbaufläche Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde", Stadtteil Buir - 
hier: Wirksamkeitsbeschluss )

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 17. Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2006 Drucksachen-Nummer: 178.06 TOP 8.1 51. Änderung des Flächennutzungsplanes " " Sonderbaufläche Gesundheitsund Therapieeinrichtung für Pferde", Stadtteil Buir hier: Wirksamkeitsbeschluss Stadtverordnete Reintgen-Cremer nimmt wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen einstimmig bei einer Enthaltung: - - die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 2 und 3 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen, die Wirksamkeit der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“ Die Begründung vom November 2005 wird als Begründung zur Wirksamkeit übernommen. Das ca. 2,0 ha große Plangebiet befindet sich in der Ortslage Buir, ca. 300 m südlich der Pfarrkirche St. Michael. Es umfasst im wesentlichen die Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie die hofnahen Freiflächen der Hofanlage Anstelburg (St. Michael Straße 6). - im Norden und Osten schließen sich ausgedehnte Parkanlagen an, im Süden ist das Plangebiet von der St. Michael Straße begrenzt, westlich des Plangebietes schließt sich ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung am „Neuen Weg“ an (Einfamilienhäuser). Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 2500 zu entnehmen (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage). Die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf die Darstellung der Art der Nutzung. Es ist beabsichtigt, die derzeit im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kerpen (1. Änderung) dargestellten: - „Flächen für die Landwirtschaft“, „Flächen für den Gemeinbedarf“ und in geringem Umfang die „Wohnbauflächen“ zu ändern in „Sonderbaufläche Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2006 Seite 2