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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan BU 317 "Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde", Stadtteil Buir - hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
21 kB
Datum
12.12.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan BU 317 "Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde", Stadtteil Buir -
hier: Satzungsbeschluss)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 17. Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2006 Drucksachen-Nummer: 179.06 TOP 8.2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan BU 317 "Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde", Stadtteil Buir hier: Satzungsbeschluss Stadtverordnete Reintgen-Cremer nimmt wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen einstimmig bei einer Enthaltung: • die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 3 und 4 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen, • den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan BU 317 „Gesundheits- und Therapieeinrichtung für Pferde“ gemäß § 3 (2) BauGB als Satzung. Die Begründung vom November 2006 wird als Begründung zur Satzung übernommen. Das ca. 2 ha große Plangebiet befindet sich in der Ortslage Buir, ca. 300 m südlich der Pfarrkirche St. Michael. Es umfasst im Wesentlichen die Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie die hofnahen Freiflächen der Hofanlage Anstelburg (St. Michael Straße 6). - im Norden schließen sich der Kirmesplatz und eine Skaterbahn, im Osten ausgedehnte Parkanlagen an, im Süden ist das Plangebiet von der St. Michael Straße begrenzt, westlich des Plangebietes schließt sich ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung am „Neuen Weg“ an (Einfamilienhäuser). Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 2500 (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage), die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplanentwurf (Planverkleinerung, Anlage 2 der Verwaltungsvorlage) zu entnehmen.