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Beschlusstext (Kindertagesstättenbedarfsplanung hier: Auswirkungen und Maßnahmen durch Schließungen von Einrichtungen und Gruppen in Trägerschaft der katholischen Kirche zum 31.07.2008 im Rahmen Projekt ¿Zukunft heute¿)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
22 kB
Datum
12.12.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Kindertagesstättenbedarfsplanung
hier: Auswirkungen und Maßnahmen durch Schließungen von Einrichtungen und Gruppen in Trägerschaft der katholischen Kirche zum 31.07.2008 im Rahmen Projekt ¿Zukunft heute¿) Beschlusstext (Kindertagesstättenbedarfsplanung
hier: Auswirkungen und Maßnahmen durch Schließungen von Einrichtungen und Gruppen in Trägerschaft der katholischen Kirche zum 31.07.2008 im Rahmen Projekt ¿Zukunft heute¿)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 17. Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2006 Drucksachen-Nummer: 196.06 TOP 10. Kindertagesstättenbedarfsplanung hier: Auswirkungen und Maßnahmen durch Schließungen von Einrichtungen und Gruppen in Trägerschaft der katholischen Kirche zum 31.07.2008 im Rahmen Projekt ¿Zukunft heute¿ Stadtverordneter Klingele nimmt wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung bezogen auf den Stadtteil Neu-Bottenbroich nicht teil. Stadtverordnete Lambertz nimmt wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung bezogen auf den Stadtteil Manheim nicht teil. Stadtverordneter Ripp weist darauf hin, dass der vorliegende Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 07.12.2006 bezüglich des Stadtteils Blatzheim nicht korrekt sei. Der Jugendhilfeausschuss habe zwar zur II. Lösungsvariante der Verwaltungsvorlage (Neubau einer 2-gruppigen Kindertagesstätte) tendiert, sich aber mehrheitlich gegen den Standort "Giffelsberger Weg" ausgesprochen. Die Verwaltung sei insofern beauftragt worden, bis zur nächsten Sitzung am 01.02.2007 die bisherigen Berechnungen für Sanierung und Neubau nochmals zu überprüfen und darüber hinaus zu prüfen, inwieweit zu dem Grundstück am Giffelsberger Weg innerhalb des Ortes eine geeignete Alternative bestehe. Erst nach Vorlage dieser Prüfungsergebnisse solle eine abschließende Beschlussempfehlung an den Stadtrat erfolgen. Stadtverordneter Scharping als Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses bestätigt die Aussagen des Stadtverordneten Ripp. Wegen der Befangenheitserklärungen der Stadtverordneten Lambertz und Klingele stellt Bürgermeisterin Sieburg die einzelnen Seelsorgebereiche getrennt zur Abstimmung: 1. Seelsorgebereich Horrem (mit Neubottenbroich und Götzenkirchen) Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses beschließt der Rat der Stadt Kerpen einstimmig die Übernahme der katholischen Kindertageseinrichtung Heilig Geist in Neubottenbroich in die Trägerschaft der Stadt Kerpen zum 01.08.2008 (Grundstück in Erbpacht und Gebäude in Gebrauchsüberlassung) und die jährliche Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 38.900 € (Trägeranteil zu den Betriebskosten). 2. Seelsorgebereich West (Stadtteil Manheim) Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses beschließt der Rat der Stadt Kerpen einstimmig die Übernahme der katholischen Kindertageseinrichtung Maria Goretti in Manheim in die Trägerschaft der Stadt Kerpen zum 01.08.2008 und beauftragt die Verwaltung, Verhandlungen über den Kauf des Kindergartengebäudes und des Erbbauzinses für das Grundstück auf der Basis des Angebotes der Kirchengemeinde St. Albanus/Leonardus vom 21.11.2006 aufzunehmen. Nach Vorlage des Ergebnisses sollen dann die erforderlichen Mittel zur Erhaltung der zwei Kindergartengruppen im Haushalt 2006 bereitgestellt werden. 3. Seelsorgebereich West (Stadtteil Blatzheim) Die Beratung und Entscheidung bezüglich des Stadtteils Blatzheim wird einstimmig bis zur Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses am 01.02.2007 zurückgestellt. 4. Seelsorgebereich Süd (mit Kerpen/Mödrath, Türnich, Balkhausen und Brüggen) Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses beschließt der Rat der Stadt Kerpen einstimmig die Erhöhung des jährlichen Betriebskostenzuschusses an den Träger der katholischen Kindertageseinrichtung St. Josef/Brüggen um freiwillige Leistungen in Höhe von 8.802 € im Jahr 2008 und um 22.000 € jeweils für die Jahre 2009 bis 2011 und die Bereitstellung der entsprechenden Mittel. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2006 Seite 2