Daten
Kommune
Kerpen
Größe
21 kB
Datum
12.12.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 17. Sitzung des Stadtrates
vom 12.12.2006
Drucksachen-Nummer: 173.06
TOP 8.3
Bebauungsplan HO 290 C/1. Änderung "Am Ichendorfer Weg", Stadtteil
Horrem
hier : Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen
einstimmig:
•
Die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen der
Öffentlichkeit, sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3
und 4 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen.
•
Den Bebauungsplan HO Nr. 290 C/1. Änderung „Am Ichendorfer Weg“ im Stadtteil Horrem als
Satzung gem. § 10 (1) BauGB. Die Begründung vom 10. Juli 2006 wird als Begründung zur
Satzung übernommen.
Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteils Horrem.
Das Plangebiet wird im Osten von einer natürlichen Hangkante, im Süden vom Betriebsgelände einer
ehemaligen Spedition, im Westen von der Hauptstraße ( L 163 ) und im Norden vom Betriebsgelände
eines Verbrauchermarktes begrenzt.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die genaue
Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1: 500 zu entnehmen.