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Beschlusstext (Bebauungsplan HO 290 C/1. Änderung "Am Ichendorfer Weg", Stadtteil Horrem hier : Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
21 kB
Datum
12.12.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Bebauungsplan HO 290 C/1. Änderung "Am Ichendorfer Weg",  Stadtteil Horrem
hier : Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 17. Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2006 Drucksachen-Nummer: 173.06 TOP 8.3 Bebauungsplan HO 290 C/1. Änderung "Am Ichendorfer Weg", Stadtteil Horrem hier : Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen einstimmig: • Die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen der Öffentlichkeit, sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen. • Den Bebauungsplan HO Nr. 290 C/1. Änderung „Am Ichendorfer Weg“ im Stadtteil Horrem als Satzung gem. § 10 (1) BauGB. Die Begründung vom 10. Juli 2006 wird als Begründung zur Satzung übernommen. Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteils Horrem. Das Plangebiet wird im Osten von einer natürlichen Hangkante, im Süden vom Betriebsgelände einer ehemaligen Spedition, im Westen von der Hauptstraße ( L 163 ) und im Norden vom Betriebsgelände eines Verbrauchermarktes begrenzt. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1: 500 zu entnehmen.