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Beschlusstext (Festlegung der Zügigkeiten an den Kerpener Grundschulen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
30.05.2007
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Festlegung der Zügigkeiten an den Kerpener Grundschulen)

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Inhalt der Datei

Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 9. Sitzung des Schulausschusses vom 30.05.2007 Drucksachen-Nummer: 220.07 TOP 3. Festlegung der Zügigkeiten an den Kerpener Grundschulen Der Schulausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, die Zügigkeiten der städt. Grundschulen ab dem Schuljahr 2008/2009 wie folgt festzulegen: Theodor-Heuss-Schule, Kerpen - 3 Züge Ev. Grundschule, Kerpen - 2 Züge Albertus-Magnus-Schule, Mödrath - 3 Züge GGS Türnich - 2 Züge Albert-Schweitzer-Schule, Brüggen - 3 Züge St. Elisabethschule, Blatzheim - 2 Züge Grundschule im Park, Buir - 2 Züge GGS Manheim - 1 Zug Rathausschule, Horrem - 2 Züge Clemensschule, Horrem - 3 Züge Mühlenfeldschule, Sindorf - 3,5 Züge Ulrichschule, Sindorf - 4 Züge.