Daten
Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
23.05.2017
Erstellt
02.05.17, 18:32
Aktualisiert
02.05.17, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
117/2017
Erstellt am:
10.04.2017
Aktenzeichen:
III/26.20.00/01
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
09.05.2017
Rat
X
23.05.2017
Betreff
Erwerb und Weiterverkauf eines Grundstücks;
hier: Genehmigung eines erheblichen überplanmäßigen Aufwands im Produkt 01/12/01 „An- und Verkauf“ im
Haushaltsjahr 2017
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Stadtverwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
325.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
325.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
siehe Beschlussvorschlag
ja
X nein
Vorlage Nr.: 117/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die Genehmigung eines erheblichen überplanmäßigen Aufwands wegen des Verkaufs eines Grundstücks. Die Deckung erfolgt durch den überplanmäßigen Ertrag auf dem Konto 01/12/01.4411000 „Erträge aus Verkauf“.
Erläuterungen
Die Stadtverwaltung hat dem Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau für seine Sitzung am 18.05.2017 eine Vorlage
unterbreitet (Vorlage Nr. 116/2017), die den Erwerb einer Fläche aus einem neu entstehenden Baugebiet vorsieht.
Durch den Weiterverkauf der künftigen Baufläche wird die Stadt einen Gewinn realisieren.
Für den Weiterverkauf der Flächen wird im Haushaltsjahr 2017 ein erheblicher überplanmäßiger Aufwand in Höhe von
325.000 € auf dem Konto 01/12/01.5445000 „Verlust Wertminderung/Abgang Umlaufvermögen“ notwendig. Die Deckung erfolgt durch den überplanmäßigen Ertrag auf dem Konto 01/12/01.4411000 „Erträge aus Verkauf“.