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Beschlussvorlage (Beschluss einer erheblichen überplanmäßige Ausgabe)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
23.05.2017
Erstellt
02.05.17, 18:32
Aktualisiert
02.05.17, 18:32
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 117/2017 Erstellt am: 10.04.2017 Aktenzeichen: III/26.20.00/01 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 09.05.2017 Rat X 23.05.2017 Betreff Erwerb und Weiterverkauf eines Grundstücks; hier: Genehmigung eines erheblichen überplanmäßigen Aufwands im Produkt 01/12/01 „An- und Verkauf“ im Haushaltsjahr 2017 Veranlasser/in / Antragsteller/in Stadtverwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 325.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 325.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): siehe Beschlussvorschlag ja X nein Vorlage Nr.: 117/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die Genehmigung eines erheblichen überplanmäßigen Aufwands wegen des Verkaufs eines Grundstücks. Die Deckung erfolgt durch den überplanmäßigen Ertrag auf dem Konto 01/12/01.4411000 „Erträge aus Verkauf“. Erläuterungen Die Stadtverwaltung hat dem Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau für seine Sitzung am 18.05.2017 eine Vorlage unterbreitet (Vorlage Nr. 116/2017), die den Erwerb einer Fläche aus einem neu entstehenden Baugebiet vorsieht. Durch den Weiterverkauf der künftigen Baufläche wird die Stadt einen Gewinn realisieren. Für den Weiterverkauf der Flächen wird im Haushaltsjahr 2017 ein erheblicher überplanmäßiger Aufwand in Höhe von 325.000 € auf dem Konto 01/12/01.5445000 „Verlust Wertminderung/Abgang Umlaufvermögen“ notwendig. Die Deckung erfolgt durch den überplanmäßigen Ertrag auf dem Konto 01/12/01.4411000 „Erträge aus Verkauf“.