Daten
Kommune
Pulheim
Größe
147 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
23.03.17, 18:31
Aktualisiert
23.03.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
97/2017
Erstellt am:
21.03.2017
Aktenzeichen:
II/40 20 29
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
28.03.2017
Rat
X
04.04.2017
Betreff
Umzug Kopfbuche
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung, KGS Kopfbuche, GHS Pulheim, SPD-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion Bürgerverein
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 97/2017 . Seite 2 / 4
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt den Anträgen der Schulkonferenzen der KGS „An der
Kopfbuche“ (KGS) und der Gemeinschaftshauptschule Pulheim zu folgen und den Umzug der KGS in das Gebäude der
(GHS) an der Escher Straße zu verschieben. Der Umzug soll nunmehr zum Schuljahresbeginn 2019/20 erfolgen.
Erläuterungen
Mit Beschluss vom 23.06.2015 hat der Rat den Umzug der KGS „An der Kopfbuche“ an den Standort der Hauptschule
Escher Straße zur Aufnahme des Schulbetriebes ab dem Schuljahr 2017/18 beschlossen. In diesem Zusammenhang
hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die für die Realisierung des Umzuges und die zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots erforderlichen Maßnahmen mit den beteiligten Schulen abzustimmen.
Mit Beschluss vom 20.09.2016 hat der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit beschlossen, die Verwaltung mit
der Planung und Umsetzung folgender Rück- und Umbauten im Gebäude der Hauptschule an der Escher Straße bis
zum Schuljahresbeginn 2017/18 zu beauftragen:
1.
Umwandlung der Lehrküche, der Fachräume Physik, Biologie und Werken in Standardklassenräume. Sicherstellung des Fachunterrichtes für die Hauptschule durch Nutzung der Fachräume in Absprache mit dem Schulzentrum
Pulheim.
2.
Rückbau des PC-Raumes der GHS für die allgemeine Nutzung durch beide Schulen.
Im Nachgang zu dieser Beschlussfassung zeigten sich weitere Erfordernisse bzgl. der Umbauten. So ist es z.B. notwendig, WC-Container aufzustellen, die bedarfsgerecht für Primarschüler eingerichtet sind. Die OGS-Ausgabeküche bei der
KGS müsste umgeplant, in Stommeln abgebaut und in Pulheim wieder eingerichtet werden.
Im Rahmen eines gemeinsamen Gesprächs zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise und Terminierung der erforderlichen Umbaumaßnahmen unter Beteiligung beider Schulen und der Verwaltung wurde deutlich, dass
1.
der GHS in der Planungsphase zu wenig Räume zugesprochen wurden. Bei vier für die HS vorgesehenen Klassenräumen fehlen die Differenzierungsräume für Wahlpflichtfächer und Deutschkurse. Somit kann die GHS nicht
mehr dem Lehrplan entsprechende Wahlmöglichkeiten anbieten.
2.
die GHS zwingend den Computerraum benötigt, um dem vorgegebenen Lehrplan gerecht zu werden. Die bisherige
Nutzungsplanung sah vor, den Computerraum als Klassenraum für die KGS zurückzubauen. Erfolgt dies nicht,
fehlt ein Klassenraum für die KGS. Sowohl der Fachlehrer der GHS als auch die Verwaltung sehen den Einsatz eines Laptopwagens als unpraktikabel an. Dies umso mehr, als EDV nicht mehr ein separates Unterrichtsfach ist,
sondern im gesamten Fächerkanon der GHS Einzug gefunden hat (siehe Anlage 2). Des Weiteren bedeutet ein
Laptopwagen einen deutlichen Mehraufwand an Support. Auch erschweren rein praktische Probleme durch nicht
(ausreichend) aufgeladene Akkus, unzureichende W-LAN-Netze, die Mehrgeschossigkeit des Gebäudes usw. den
sinnvollen Einsatz.
3.
der im Keller vorgesehene Klassenraum für die KGS als solcher nicht nutzbar ist. Die Lärmbelästigung durch den
angrenzenden Werkraum ist zu groß, als das nebenan Unterricht stattfinden könnte.
Vorlage Nr.: 97/2017 . Seite 3 / 4
4.
die Anzahl der Ganztagsplätze seit Planungsbeginn gestiegen ist (von 140 auf jetzt 160 Kinder, dies entspricht
einer Gruppe). Hierdurch hat sich der Raumbedarf der KGS weiter erhöht.
5.
der Verwaltungstrakt zu klein ist; selbst, wenn sich beide Schulen stark einschränken. Es gibt keinen Raum für
Lehrerarbeitsplätze und Elternberatungsgespräche.
6.
die Einrichtung eines Netzwerks in der GHS für die KGS im Zuge des Umzugs mit erheblichem finanziellem und
zeitlichem Aufwand verbunden ist.
Netzwerke in der Schulverwaltung stellen hohe Anforderungen an die Datensicherheit. Es ist sicherzustellen, dass
Nutzer des pädagogischen Netzes nicht auf sensible (Schüler-)Daten im Verwaltungsnetz zugreifen können. Das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), empfiehlt eine strikte Trennung beider Netze.
7.
jede Klasse der KGS über vier Rechner und einen Drucker verfügt. Die hierfür erforderlichen Anschlüsse sind in
den Räumen der GHS noch nicht vorhanden und müssten nachgerüstet werden.
8.
für die Umbauarbeiten nur ein sehr eingeschränktes Zeitfenster zur Verfügung steht, da der Lehrbetrieb der GHS
nicht durch die Baumaßnahmen gestört werden soll. Hier werden nach den Osterferien Klausuren geschrieben,
von Mai bis Anfang Juli erfolgen die zentralen Abschlussprüfungen (16./18./23./30.05., 01. und 08.06.schriftliche
Prüfungen und Nachprüfungen, vom 26.06. bis 04.07. mündliche Prüfungen). Für den eigentlichen Umzug sind
zwei Wochen zu kalkulieren, so dass für die größeren Baumaßnahmen lediglich die ersten vier Wochen der Sommerferien genutzt werden können.
Aus den genannten Punkten ergeben sich für den geplanten Umzug zum Schuljahresbeginn 2017/18
1.
ein Raumdefizit für beide Schulen von mindestens zwei Klassen-/Gruppenräumen, entsprechenden Differenzierungsräumen sowie Arbeitsplätzen im Verwaltungsbereich (insbesondere im Lehrerzimmer). Im Ganztag der KGS
angedockte und bewährte Angebote, wie Sprachtherapie im Haus, Lesementoren und auch das Lernstudio für die
Schuleingangsphase können gar nicht mehr stattfinden. Diese stellen aber einen Teil des Schulkonzepts der KGS
dar.
2.
erhebliche zeitliche Unsicherheiten bzgl. der durchzuführenden Bau- und Umzugsmaßnahmen aufgrund des stark
begrenzten Zeitfensters.
3.
kostspielige Doppelarbeiten bei der Einrichtung der erforderlichen IT für die übergangsweise Nutzung des Gebäudes durch zwei Schulen.
4.
andererseits aber auch ein Vertrauensschutz für die Pulheimer Eltern, die ihr Kind zum Schuljahresbeginn 2017/18
an der KGS in Stommeln angemeldet haben (nach Aussage der Schulleitung betrifft dies 30 von 40 Kindern).
Alternativ zu dem geplanten Umzugstermin sind folgende Szenarien denkbar:
1.
Jahrgangs- oder Zugweiser Umzug der KGS.
Damit wäre das anfängliche Raumdefizit unschädlich. Für die Pulheimer Eltern, die ihre Kinder an der KGS angemeldet haben, weil sie sich auf den geplanten Umzugstermin verlassen haben, bestünde Planungssicherheit.
Vorlage Nr.: 97/2017 . Seite 4 / 4
Beides lässt sich aber mit dem Konzept des jahrgangsübergreifenden Unterrichts sowie der Konzeption des gemeinsamen Lernens nicht vereinbaren. Des Weiteren würde dies einen nicht unerheblichen organisatorischen
Aufwand für die Lehrerinnen der KGS bedeuten.
2.
Umzug zum Schuljahresbeginn 2018/19.
Es stünden zwei Klassenräume mehr zur Verfügung, da ein Jahrgang weniger in der GHS unterrichtet wird.
Gleichwohl würde es nach wie vor zu deutlichen räumlichen Einschränkungen für beide Schulformen und die OGS
kommen. Das Platzdefizit im Verwaltungsbereich / Lehrerzimmer bliebe bestehen. Es wäre nach wie vor erforderlich für die folgende, einjährige Doppelnutzung ein zweites IT-Schulnetz zu implementieren. Weiterhin müssten für
die einjährige Nutzung des Gebäudes durch zwei Schulen WC-Container für die Schülerinnen und Schüler der
Primarstufe aufgestellt werden. Erste Renovierungsarbeiten, die einen Schulbetrieb nicht negativ beeinflussen (z.B.
Malerarbeiten) könnten bereits im laufenden Schuljahr in den von der GHS nicht mehr genutzten Räumen durchgeführt werden.
Als problematisch ist zu beachten, dass etwa 75 Prozent der neu angemeldeten Erstklässler für das Schuljahr
2017/18 aus Pulheim sind. Diese Kinder müssten ein Jahr nach Stommeln pendeln. Dies stellt für die jeweiligen
Familien eine organisatorische, weil in dieser Form nicht geplante, Belastung dar. Um dies zumindest zum Teil zu
kompensieren, wäre die Einrichtung eines „Schüler-Shuttles“ denkbar.
3.
Umzug zum Schuljahresbeginn 2019/20.
Alle Räume im Gebäude der HS stünden der KGS uneingeschränkt zur Verfügung. Die Anmietung von WCContainern entfiele.
Für die Schülerinnen und Schüler der KGS müsste dann der Shuttle-Service um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Nicht abzuschätzen ist, wie sich die Verschiebung des Umzuges auf das Anmeldeverhalten der Eltern für den Einschulungsjahrgang 2018/19 auswirken wird.
Geht man davon aus, dass 30 der 40 angemeldeten Erstklässler zum Schuljahr 2017/18 Pulheimer Kinder sind,
entspricht dies einer Quote von 75 Prozent. Gemäß der Schülerzahlprognose für das Schuljahr 2018/19 ist mit annähernd gleichen Anmeldezahlen zu rechnen. Sollten Eltern aus Pulheim ihre Kinder aus Unsicherheit nicht, wie
bisher geplant, an der KGS anmelden, würde sich dies auf die drei aktuellen Grundschulen in Pulheim auswirken.
Projiziert man die aktuellen Anmeldezahlen auf das Schuljahr 2018/19 könnte die Barbaraschule über das heutige
Maß hinaus keine weiteren Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen. Die Dietrich-Bonhoeffer-Schule und die
Schule am Buschweg hätten noch einige Plätze frei, für 30 Kinder würden diese aber auch nicht reichen. Auch wäre dann an allen drei Bestandsschulen die oberen Bandbreite (29 Kinder je Klasse) bei der Klassenbildung erreicht.
Somit muss Ziel der weiteren Planung die Sicherheit sein, dass der Umzug der KGS an den Standort Escher Straße mit Abschluss der Sommerferien 2019/20 tatsächlich umgesetzt ist.
Unter Abwägung aller Vor- und Nachteile überwiegen die Vorteile eines Umzuges zum Schuljahresbeginn 2019/20.