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Beschlussvorlage (Parksituation in der Neußer Gasse in Stommeln ausgehend von der Venloer Straße bis Weidtstraße)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
161 kB
Datum
03.05.2017
Erstellt
24.04.17, 18:33
Aktualisiert
24.04.17, 18:33
Beschlussvorlage (Parksituation in der Neußer Gasse in Stommeln ausgehend von der Venloer Straße bis Weidtstraße) Beschlussvorlage (Parksituation in der Neußer Gasse in Stommeln ausgehend von der Venloer Straße bis Weidtstraße) Beschlussvorlage (Parksituation in der Neußer Gasse in Stommeln ausgehend von der Venloer Straße bis Weidtstraße)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 108/2017 Erstellt am: 03.04.2017 Aktenzeichen: IV/66-12-149924 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 03.05.2017 Betreff Parksituation in der Neußer Gasse in Stommeln ausgehend von der Venloer Straße bis Weidtstraße Veranlasser/in / Antragsteller/in Bürgerverein Pulheim, Bürger und Bürgerinnen Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 108/2017 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Tiefbau und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt: 1.) Die Zulassung von Gehweg-Parken im Bereich der Neußer Gasse zwischen HS-Nr. 14 / Weidtstraße und Neußer Gasse / HS-Nr. 17 ab. 2.) Die Ausweisung als Einbahnstraße in Bereich der Neußer Gasse zwischen HS-Nr. 14 / Weidtstraße und Neußer Gasse / HS-Nr. 17 ab. Erläuterungen Mit Datum vom 21.12.2016 bzw. 10.01.2017 ist die Verwaltung seitens eines Bürgers bzw. des Bürgervereins Pulheim, hinsichtlich der prekären Parkraumsituation in der Neußer Gasse, ausgehend von der Weidtstraße bis zur Venloer Straße, angeschrieben worden (s. Anlage 1), verbunden mit der Bitte, die in den Schreiben aufgeführten Lösungsvorschläge zu prüfen. Die Neußer Gasse im Bereich zwischen der Weidtstraße und Neußer Gasse / HS-Nr. 17 ist im Separationsprinzip mit einer teilweise beidseitigen Gehweganlage ausgebaut. Der rechte Gehweg weist eine Breite von 2,00 m bis 1,50 m auf und verjüngt sich im Bereich der HS-Nr. 21 zu einem Schrammbord (HS-Nr. 19 bis HS-Nr.17). Im weiteren Verlauf geht der Ausbau in eine niveaugleich angelegte asphaltierte Verkehrsfläche über. Der linke Gehweg, ausgehend von der Weidstraße, weist eine Breite von 1,60 m aus, wobei dieser in Höhe des Grundstücks HS-Nr. 20 endet. Die Breite der Fahrbahn im Bereich der Separation schwankt zwischen 4,50 m bis. 3,10-3,20 im Kurvenbereich der HS-Nr. 19-14. Zwecks Beurteilung der örtlichen Gegebenheiten fand im Beisein zweier Anlieger und Vertretern der Verwaltung ein Ortstermin (01.02.2017) statt, in dem die vorgetragene Parkraumproblematik erörtert wurde. Dabei gelangte die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite im Bereich der Separation (Weidstraße / HSNr.14 - Neußer Gasse HS-Nr. 17) nicht ausreicht, um auf der Fahrbahn regelkonform zu parken. Dem Vorschlag der Anlieger die Parksituation durch die Legalisierung des Parkens auf dem rechten Gehweg zu verbessern, konnte die Verwaltung nicht folgen. Grundsätzlich bleibt festzuhalten, dass wie unter StVO §12 erläutert, laut Gesetz GehwegParken nicht erlaubt ist. Für den Fall, dass Parken auf Gehwegen zugelassen werden sollte, ist jedoch die VwV-StVO zu Zeichen 315 Parken zu beachten. Demnach darf das Parken auf Gehwegen nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt. Da diese Vorgaben (siehe RASt 06 - Grundmaße für Verkehrsräume des Fußgängerverkehrs) für den hierzu betrachtenden Fall nicht gegeben sind, sieht die Verwaltung von der Anlegung von Gehwegparken ab (Anlage 2). Zudem ist die Stadt Pulheim als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fahrrad – und Fußgängerfreundlicher Städte gehalten ein besonderes Augenmerk auf die Anliegen der schwächsten Verkehrsteilnehmer zu legen. Die Anlegung von Gehwegparken würde dies konterkarieren, da die Fußgänger so gezwungen wären vermehrt die Fahrbahn zu benutzen, was zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs führen würde. Zur Parkplatzsituation im Allgemeinen lässt sich sagen, dass sich im unmittelbaren Nahbereich der Neußer Gasse, ein neu angelegter öffentlich nutzbarer Parkplatz mit 20 Stellplätzen befindet (Weidtstraße), der sowohl mit Fahrzeugen als auch zu Fuß gut erreicht werden kann. Als Wegeentfernung zwischen den Anlagen des Ruhenden Verkehrs und dem Ziel sind in Abhängigkeit der Stadtgröße und dem Parkraumangebot 250-500m Fußweg als zumutbar anzusehen (s. ERA 2.2.5). Vorlage Nr.: 108/2017 . Seite 3 / 3 Weiter wurde von den Anliegern vorgetragen, ob die Möglichkeit bestehe, den Separationsbereich der Neußer Gasse (HS-NR. 14 Weidtstr. bis HS-Nr. 17 Neußer Gasse), ausgehend von der Weidtsraße in Fahrtrichtung Venloer Straße, als Einbahnstraße auszuweisen. Seitens der Verwaltung wird eine Ausweisung als Einbahnstraße als kritisch angesehen, da erfahrungsgemäß die Gefahr einer Geschwindigkeitserhöhung besteht. Zudem verfügt der Bereich Neußer Gasse zwischen Venloer Straße und Neußer Gasse HS-Nr. 12 über keine Wendeanlage, so dass Wendemanöver größeren Fahrzeugen als kritisch anzusehen sind. Entsprechende Verkehrsverlagerungen mit Mehrbelastungen für die Anwohner wären nicht auszuschließen. Darüber hinaus hätte eine Einbahnstraße auch keine Auswirkungen auf die Parksituation, da die aufgezeigten Parkverbote hiervon unberührt werden. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass mittelfristig 2019 vorgesehen ist, die Neußer Gasse zwischen Weidtstraße und Venloer Straße zu erneuern. Entsprechende Finanzmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Bei dieser Erneuerungsmaßnahme handelt es sich um eine Maßnahme nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG), mit der Folge, dass die Anlieger zu Beiträgen zu den Kosten der Straßenerneuerung herangezogen werden müssen. Im Rahmen der Planungen ist dann zu prüfen, ob und inwieweit die derzeitige verkehrliche Situation verbessert werden kann.