Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Ausweisung neuer Flächen zum Landschaftsschutz)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
08.03.2017
Erstellt
24.02.17, 18:31
Aktualisiert
24.02.17, 18:31
Beschlussvorlage (Ausweisung neuer Flächen zum Landschaftsschutz) Beschlussvorlage (Ausweisung neuer Flächen zum Landschaftsschutz)

öffnen download melden Dateigröße: 123 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 69/2017 Erstellt am: 20.02.2017 Aktenzeichen: IV/003 Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umweltausschuss X nö. Sitzung Termin 08.03.2017 Betreff Ausweisung neuer Flächen zum Landschaftsschutz Veranlasser/in / Antragsteller/in CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 69/2017 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beachtung der aktuellen Aufstellung des neuen Regionalplans zu prüfen, wo weitere Landschaftsschutzflächen ausgewiesen werden können und das Ergebnis dem Umwelt- sowie dem Planungsausschuss vorzustellen. Erläuterungen Mit Schreiben vom 07.02.2017 beantragen die CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu prüfen, wo unter Beachtung der aktuellen Aufstellung des Regionalplans weitere Landschaftsschutzflächen ausgewiesen werden können (Anlage). Im Zuge der Fortschreibung des Regionalplans waren im Januar 2017 in einer gemeinsamen Sitzung und Umwelt- und Planungsausschuss Suchräume zur künftigen Siedlungs- und Gewerbeflächenentwicklung in Pulheim erarbeitet und festgelegt worden (s. Vorlage 2/2017). Für einzelne Flächen in Pulheim und Stommeln müssten im Bereich der Ortsränder Flächen in Anspruch genommen werden, die im Landschaftsplan 7 als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen sind. Um diesen möglichen Verlust an Flächen, die dem Landschaftsschutz dienen zu kompensieren, ist es sinnvoll, Flächen zu identifizieren, die stattdessen unter Schutz gestellt werden können. Dies gilt besonders auch vor dem Hintergrund, dass sich die freie Landschaft in Pulheim seit der Aufstellung der Landschaftspläne entwickelt hat und dadurch neue schutzwürdige Räume entstanden sind. Daher sollte aus Sicht der Verwaltung dem Antrag entsprochen und schutzwürdige Flächen lokalisiert werden, die sowohl als Bereiche für den Freiraumschutz im Rahmen der Regionalplanfortschreibung als auch durch Neuausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Rahmen der Landschaftsplanung für den Landschaftsschutz gesichert werden können. Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten fällt in den Zuständigkeitsbereich des Rhein-Erft-Kreises. Die Verwaltung wird dementsprechend beauftragt, geeignete Flächen in einer der nächsten Sitzungen im Umweltausschuss sowie im Planungsausschuss vorzustellen. Vorab werden diese Vorschläge auf Verwaltungsebene mit der für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten zuständigen Unteren Landschaftsbehörde fachlich abgestimmt.