Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
08.03.2017
Erstellt
24.02.17, 18:31
Aktualisiert
24.02.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
69/2017
Erstellt am:
20.02.2017
Aktenzeichen:
IV/003
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umweltausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
08.03.2017
Betreff
Ausweisung neuer Flächen zum Landschaftsschutz
Veranlasser/in / Antragsteller/in
CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 69/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Beachtung der aktuellen Aufstellung des neuen Regionalplans zu prüfen, wo weitere Landschaftsschutzflächen ausgewiesen werden können und das Ergebnis dem Umwelt- sowie dem Planungsausschuss vorzustellen.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 07.02.2017 beantragen die CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu prüfen, wo unter
Beachtung der aktuellen Aufstellung des Regionalplans weitere Landschaftsschutzflächen ausgewiesen werden können
(Anlage).
Im Zuge der Fortschreibung des Regionalplans waren im Januar 2017 in einer gemeinsamen Sitzung und Umwelt- und
Planungsausschuss Suchräume zur künftigen Siedlungs- und Gewerbeflächenentwicklung in Pulheim erarbeitet und
festgelegt worden (s. Vorlage 2/2017). Für einzelne Flächen in Pulheim und Stommeln müssten im Bereich der Ortsränder Flächen in Anspruch genommen werden, die im Landschaftsplan 7 als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen sind.
Um diesen möglichen Verlust an Flächen, die dem Landschaftsschutz dienen zu kompensieren, ist es sinnvoll, Flächen
zu identifizieren, die stattdessen unter Schutz gestellt werden können. Dies gilt besonders auch vor dem Hintergrund,
dass sich die freie Landschaft in Pulheim seit der Aufstellung der Landschaftspläne entwickelt hat und dadurch neue
schutzwürdige Räume entstanden sind.
Daher sollte aus Sicht der Verwaltung dem Antrag entsprochen und schutzwürdige Flächen lokalisiert werden, die sowohl als Bereiche für den Freiraumschutz im Rahmen der Regionalplanfortschreibung als auch durch Neuausweisung
von Landschaftsschutzgebieten im Rahmen der Landschaftsplanung für den Landschaftsschutz gesichert werden können. Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten fällt in den Zuständigkeitsbereich des Rhein-Erft-Kreises.
Die Verwaltung wird dementsprechend beauftragt, geeignete Flächen in einer der nächsten Sitzungen im Umweltausschuss sowie im Planungsausschuss vorzustellen. Vorab werden diese Vorschläge auf Verwaltungsebene mit der für die
Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten zuständigen Unteren Landschaftsbehörde fachlich abgestimmt.