Daten
Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
20.03.17, 18:31
Aktualisiert
20.03.17, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
77/2017
Erstellt am:
22.02.2017
Aktenzeichen:
III/70
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
28.03.2017
Rat
X
04.04.2017
Betreff
Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und Auszahlung) im Produkt 13/02/01
Friedhöfe im Haushaltsjahr 2016
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
22.105 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
22.105 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): siehe Beschlussvorschlag
Vorlage Nr.: 77/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt , der Rat beschließt die Genehmigung einer erheblichen außerplanmäßigen Ausgabe (Aufwand und
Auszahlung) in Höhe von 22.105 € auf dem Konto 13/02/01. 5249110/7249110 „Immobiliennutzungskonzept Friedhöfe“
im Haushaltsjahr 2016. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben (Aufwand und Auszahlung) in Höhe von 14.500 €
bei Konto 01/06/01.5211110/7211110 „Materialaufwand Winterdienst (Streugut)“ und in Höhe von 7.605 € bei Konto
01/06/01.5237000/7237000 „Bewirtschaftungskosten u.a. Reinigung“.
Erläuterungen
Der Rat hat am 23. Juni 2015 (Vorlage 254/2015) die Verwaltung beauftragt, ein Beteiligungsverfahren mittels Bürgerversammlungen durchzuführen. Für die im Laufe des Jahres 2016 durchgeführten Bürgerversammlungen / Präsentationen und die daraus resultierenden Aufwendungen ergibt sich im Haushaltsjahr 2016 zum 31.12.2016 ein Mittelbedarf in
Höhe von 22.105 €. Im lfd. Haushaltsjahr erfolgte bereits eine unerhebliche außerplanmäßige Mittelbereitstellung in
Höhe von 14.500 €. Da weitere Mittel in Höhe 7.604,27 € für eine Abschlussrechnung benötigt werden, führt dies zu
einem erheblichen außerplanmäßigen Mittelbedarf in 2016.
Die Ermächtigung für die Auszahlungsmittel wird im Rahmen des § 22 GemHVO in das Haushaltsjahr 2017 übertragen
und dem Rat in seiner Sitzung am 23.05.2017 zur Kenntnis gegeben.