Daten
Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
06.03.17, 18:33
Aktualisiert
06.03.17, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
39/2017
Erstellt am:
06.02.2017
Aktenzeichen:
IV/61 ro
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Planungsausschuss
X
15.03.2017
Rat
X
04.04.2017
Betreff
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Pulheim
Flächennutzungsplananpassung im Wege der Berichtigung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Teilbereich 18.5 A Pulheim (Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 122 Sinnersdorf)
Anpassung der Darstellung von "gemischter Baufläche" (M-Fläche) in "Wohnbaufläche" (W-Fläche)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 39/2017 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Pulheim beschließt für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 122 Sinnersdorf, östlich der Roggendorfer Straße zwischen Kesselsgasse und Am Zehnthof, den Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim gemäß § 13 a
Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen. Die Anpassung beinhaltet die Umwandlung eines bisher als
Mischbaufläche dargestellten Areals zu Wohnbaufläche.
Der Rat der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, die Berichtigung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.
Erläuterungen
Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann im beschleunigten Verfahren ein Bebauungsplan aufgestellt werden, wenn er
von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist;
die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
Der Bebauungsplan Nr. 122 Sinnersdorf wurde am 10.05.2016 vom Rat als Satzung beschlossen. Die Aufstellung erfolgte als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Verfahren gemäß § 13a BauGB. In seinem Geltungsbereich wurden
ausschließlich allgemeine Wohngebiete (WA) festgesetzt.
Eine Teilfläche des BP-Gebiets zwischen Kesselsgasse und Am Zehnthof ist im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt
als Mischbaufläche (M) dargestellt. Mit der im Bebauungsplan vorgenommenen Wohngebietsausweisung wurde der
städtebaulichen Entwicklung Rechnung getragen, welche durch eine überwiegende Wohnnutzung bei Aufgabe der
früheren Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe geprägt ist. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes wird durch den Plan nicht beeinträchtigt.
Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 122 Sinnersdorf wurde am 19.07.2016 im Amtsblatt des Rhein-ErftKreises bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung wurde der Bebauungsplan rechtskräftig. Die noch abweichende
Darstellung des Flächennutzungsplans ist durch Berichtigung anzupassen.
Die Anpassung erhält die Bezeichnung Flächennutzungsplananpassung, Teilbereich 18.5 A Pulheim (Teilbereich des
Bebauungsplanes Nr. 122 Sinnersdorf). Der Plan mit der Berichtigung ist in Anlage beigefügt.